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Heizungsausfall im Büro: Müssen Sie arbeiten?

  • News von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Veröffentlichungsdatum: 19. Februar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Minusgrade haben Deutschland zurzeit fest im Griff. Der Weg zur Arbeit kann eine frostige Angelegenheit werden. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn es zu einem Heizungsausfall im Büro kommt? Haben Sie dann einen Anspruch auf Kältefrei? Wir verraten Ihnen, wie ein solcher Fall in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt ist.

Welche Mindesttemperatur muss ein Büro haben?

Bei einem Heizungsausfall im Büro haben Sie meist keinen Anspruch auf Kältefrei.
Bei einem Heizungsausfall im Büro haben Sie meist keinen Anspruch auf Kältefrei.

Gemäß § 3a Absatz 1 ArbStättV müssen Arbeitgeber die Arbeitsstätten so einrichten, dass eine Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer so gering wie möglich gehalten wird. Das bedeutet auch, dass eine angemessene Temperatur herrschen sollte.

In der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.5 werden konkrete Mindesttemperaturen für Büroräume definiert:

  • 20 Grad bei sitzenden Tätigkeiten mit leichter Arbeitsschwere
  • 19 Grad bei sitzenden Tätigkeiten mit mittlerer Arbeitsschwere

Sitzende Tätigkeiten mit schwerer Arbeitsschwere werden nicht genannt, da diese häufig auch mit Gehen oder Stehen verbunden sind. Bei schweren Arbeiten im Gehen oder Stehen sind sogar Temperaturen bis zu 12 Grad zulässig.

Kommt es nun zu einem Heizungsausfall im Büro, welcher dazu führt, dass diese Temperaturen nicht mehr eingehalten werden können, dürfen Sie Ihre Tätigkeit allerdings nicht umgehend einstellen. Vielmehr ist der Arbeitgeber erst einmal gefordert, entsprechende Maßnahmen gegen die Kälte am Arbeitsplatz zu ergreifen.

Gut zu wissen: In Pausen- oder Sanitärräumen muss die Raumtemperatur immer mindestens 21 Grad betragen.

Heizungsausfall im Büro: Was muss der Arbeitgeber tun?

Heizungsausfall im Büro: Mobile Heizgeräte können erst einmal Abhilfe schaffen.
Heizungsausfall im Büro: Mobile Heizgeräte können erst einmal Abhilfe schaffen.

Kommt es nun zum Heizungsausfall im Büro, liegt die erste Maßnahme, die der Arbeitgeber ergreifen muss, auf der Hand: Er sollte den Schaden so schnell wie möglich reparieren lassen. Für die Übergangszeit kann er erst einmal mobile Heizgeräte einsetzen.

Eine weitere Option, auf die Arbeitnehmer aber keinen rechtlichen Anspruch haben, ist, für die Zeit des Heizungsausfalls im Home-Office zu arbeiten (sofern möglich). Wichtig ist, dass Sie nicht einfach die Arbeit beenden oder nach eigenem Ermessen die Arbeit von zuhause verrichten. In solchen Fällen droht Ihnen eine Abmahnung.

Interessant: So wie es bei einem Heizungsausfall im Büro kein Kältefrei gibt, können Arbeitnehmer in der Regel auch nicht Hitzefrei bei hohen Temperaturen machen. Auch dann muss der Arbeitgeber erst einmal Maßnahmen zur Abkühlung treffen, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Wasser. Im Home-Office sind Angestellte selbst für eine angenehme Temperatur zum Arbeiten verantwortlich.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

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Kategorie: Arbeitszeit

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