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Fristlose Kündigung nach vorheriger Abmahnung: Ein Muss oder freiwillig?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 25. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Eine fristlose Kündigung ist unausweichlich? Bleibt die Frage, ob diese einfach so ausgesprochen werden kann oder ob zuvor eine Abmahnung erfolgen muss.

Fristlose Kündigung: Ist eine vorherige Abmahnung Pflicht?
Fristlose Kündigung: Ist eine vorherige Abmahnung Pflicht?

Diese und weitere Fragen werden Ihnen im nachfolgenden Ratgeber beantwortet. Hier erfahren Sie auch, wie eine fristlose Kündigung nach vorheriger Abmahnung aussehen kann. Dafür stellen wir Ihnen eine kostenlose Mustervorlage zur Verfügung.

Kurz & knapp: Fristlose Kündigung nach Abmahnung

Kann man nach einer Abmahnung fristlos gekündigt werden?

Normalerweise muss im Vorfeld eine Abmahnung erfolgt sein, um einem Beschäftigten eine fristlose Kündigung zukommen lassen zu können. Eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung ist daher eher die Ausnahme.

Wie viele Abmahnungen braucht es bis zur fristlosen Kündigung?

Eine Abmahnung ist zwar im Regelfall erforderlich, um eine fristlose Kündigung aussprechen zu können, allerdings handelt es sich bei der Annahme, man könne erst nach drei Abmahnungen gekündigt werden, um einen Mythos. Es gibt demzufolge keine feste Anzahl an Abmahnungen, die einer außerordentlichen Kündigung vorangegangen sein müssen.

Wie kann eine fristlose Kündigung nach vorheriger Abmahnung aussehen?

An dieser Stelle finden Sie ein kostenloses Muster für eine fristlose Kündigung nach vorheriger Abmahnung.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Fristlose Kündigung nach Abmahnung
  • Fristlose Kündigung nach einer Abmahnung: Was laut Arbeitsrecht gilt
    • Muster: Wie eine fristlose Kündigung nach vorheriger Abmahnung aussehen kann
  • Fristlose Kündigung nach einer Abmahnung – oder doch nach drei?

Fristlose Kündigung nach einer Abmahnung: Was laut Arbeitsrecht gilt

Die fristlose Kündigung ist in § 626 BGB geregelt.
Die fristlose Kündigung ist in § 626 BGB geregelt.

Nur in ganz seltenen Fällen ist es per Recht möglich, eine fristlose Kündigung ohne eine Abmahnung durchzusetzen. Eine außerordentliche fristlose Kündigung nach einer Abmahnung ist deshalb der Regelfall.

Laut § 626 BGB kann eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen ab Bekanntwerden des fristlosen Kündigungsgrunds.

Muster: Wie eine fristlose Kündigung nach vorheriger Abmahnung aussehen kann

Wie kann für eine fristlose Kündigung nach einer Abmahnung eine passende Vorlage aussehen? Dies erfahren Sie im Folgenden. Bedenken Sie jedoch, dass es sich nur um ein Muster handelt, welches lediglich der Orientierung dient und noch entsprechend angepasst werden muss.

Muster für eine fristlose Kündigung nach vorheriger Abmahnung

Name des Arbeitgebers
Adresse des Arbeitgebers

Name des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers

[Datum]

Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte(r) Herr / Frau [Name Arbeitnehmer],

hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis, geschlossen am [Datum], fristlos und aus wichtigem Grund, da ein weiterhin bestehendes Arbeitsverhältnis nicht mehr tragbar für das Unternehmen wäre.

Auch wenn ich diesen Schritt bedauere, sehe ich mich aufgrund der abermals von Ihnen begangenen Pflichtverletzung, die Sie auch nach erteilter Abmahnung vom [Datum] nicht unterlassen haben, dazu gezwungen.

[Nähere Beschreibung der entsprechenden Pflichtverletzung]

Wird eine außerordentliche Kündigung wider Erwarten als nicht gerechtfertigt gewertet, kündige ich Ihnen ersatzweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, nach meiner Berechnung zum [Datum bei Einhaltung der Kündigungsfrist].

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Arbeitgeber

muster-fristlose-kuendigung-nach-abmahnung-vorschauLaden Sie hier kostenlos das Muster für eine fristlose Kündigung nach vorheriger Abmahnung herunter!

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.

Fristlose Kündigung nach Abmahnung (Muster).doc
Fristlose Kündigung nach Abmahnung (Muster).pdf

Fristlose Kündigung nach einer Abmahnung – oder doch nach drei?

Es ist ein häufiger Irrglaube, dass eine fristlose Kündigung erst nach drei bzw. zwei Abmahnungen erfolgen darf, denn das ist nicht immer der Fall. Es kommt darauf an, wie schwerwiegend der Grund für die Kündigung ist und ob eine Besserung in Sicht ist.

Drei Mal eine Abmahnung für eine fristlose Kündigung im Arbeitsrecht zu erteilen, wenn es um denselben Grund geht, ist z. B. nicht notwendig. Ist eine gewisse Zeit vergangen, reicht eine Abmahnung völlig aus.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

Kommentare

  1. flamingo17 meint

    11. März 2020 at 14:42

    Aus diesem Grunde habe ich meine Abmahnung mit meinem Rechtsanwalt besprochen, um sicher zu sein, welche Konsequenzen das für mich haben könnte. Ich dachte nämlich auch, dass ich da erst mehrere ansammeln müsse. So ähnlich wie früher mit den Strichen fürs Hausaufgabenvergessen.

    Antworten

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