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Fristlose Kündigung in der Gastronomie: Hinweise und Tipps

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Triftiger Grund: Auch eine fristlose Kündigung in der Gastronomie muss darauf beruhen.
Triftiger Grund: Auch eine fristlose Kündigung in der Gastronomie muss darauf beruhen.

Wer in der Gastronomie tätig ist, der weiß: Häufig werden befristete Arbeitsverträge geschlossen. Doch ist in diesem Zusammenhang überhaupt auch eine fristlose Kündigung möglich oder lediglich eine ordentliche?

Welche gesonderten Regelungen gibt es? Wie werden eine ordentliche und eine fristlose Kündigung im Gastronomiebereich gehandhabt?

Das und mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber!

Kurz & knapp: Fristlose Kündigung in der Gastronomie

Welche Voraussetzungen müssen für eine fristlose Kündigung in der Gastronomie erfüllt sein?

Damit eine fristlose Kündigung – in der Gastronomie oder einer anderen Branche – wirksam ist, muss gemäß § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein wichtiger Grund vorliegen, wegen dem es unzumutbar wäre, das Arbeitsv‌erhältnis bis zum Ablauf der Kündig‌ungsfrist noch weiterzuführen. Diese Voraussetzung kann beispielsweise bei Diebstahl, Betrug, Arbeitsverweigerung oder Mobbing am Arbeitsplatz als erfüllt gelten. Außerdem muss einer fristlosen Kündigung in aller Regel eine Abm‌ahnung vorangegangen sein.

Welche Folgen hat es, wenn Sie als Beschäftigter in der Gastronomie eine fristlose Kündigung erhalten?

Erhalten Sie eine fristlose Kündigung in der Gastronomie, endet das Arbeitsv‌erhältnis mit sofortiger Wirkung. Demzufolge wird zunächst einmal Ihr Gehalt nicht weitergezahlt. Darüber hinaus müssen Sie sich mit großer Wahrscheinlichkeit auf eine Sperre beim Arbeitslosengeld einstellen.

Können Sie als Betroffener eine fristlose Kündigung in der Gastronomie anfechten?

Ab dem Zeitpunkt, in dem Sie die fristlose Kündigung erhalten haben, steht Ihnen eine Frist von drei Wochen zur Verfügung, um dagegen vorzugehen. Dazu müssen Sie eine sogenannte Kündigungsschutzklage einreichen. Am besten lassen Sie sich diesbezüglich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Fristlose Kündigung in der Gastronomie
  • Gastronomie und fristlose Kündigung: Gibt es Besonderheiten?
    • Was bringt ein befristeter Arbeitsvertrag mit sich?

Gastronomie und fristlose Kündigung: Gibt es Besonderheiten?

Wenn eine außerordentliche fristlose Kündigung – also ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – erfolgen soll, ist es zunächst einmal egal, um welche Berufsbranche es sich handelt. Die wichtigste Voraussetzung für diese Kündigungsform muss unabhängig vom jeweiligen Beruf vorhanden sein: ein nachvollziehbarer, wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber oder Angestellten, wie zum Beispiel Betrug, Diebstahl, sexuelle Belästigung oder Mobbing.

Für eine fristlose Kündigung im Gastronomiebereich gelten demnach dieselben Bestimmungen wie für jeden anderen Beruf auch. Allerdings kommt es häufig vor, dass vor allem in der Hotellerie und Gastronomie befristete Arbeitsverträge vergeben werden, beispielsweise in Gebieten, in denen nur über einen bestimmten Zeitraum im Jahr ein großer Tourismusandrang vorhanden ist.

Was bringt ein befristeter Arbeitsvertrag mit sich?

Eine fristlose Kündigung in der Gastronomie ist erlaubt.
Eine fristlose Kündigung in der Gastronomie ist erlaubt.

Was also ist das Besondere an einem befristeten Arbeitsvertrag? Im Allgemeinen stellt er einen Vertrag zwischen Arbeitnehmer und – geber dar, welcher nur einen festgelegten Zeitraum betrifft.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass er sowohl mit Sachgrund als auch ohne gültig ist. In der Gastronomie ist es aber vor allem häufig der Fall, dass ab einem bestimmten Punkt der Bedarf an einer gewissen Mitarbeiterzahl geringer ist, weil beispielsweise in Urlaubsregionen die Hochsaison vorüber ist. Häufig werden Arbeitsplätze in der Gastronomiebranche deshalb auch Saisonstellen genannt.

Ein befristeter Arbeitsvertrag basiert auf dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), welches unter anderem besagt, dass eine vorzeitige ordentliche Kündigung nicht möglich ist – egal ob vom Arbeitgeber oder Angestellten.

Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist hierbei immer möglich. Allerdings muss, wie bei jeder Kündigung aus wichtigem Grund, eine triftige Begründung vorhanden sein, der eine Kündigung im Arbeitsrecht in fristloser Form rechtskräftig werden lässt. In der Regel ist eine vorherige Abmahnung notwendig.

Bildnachweise: istockphoto.com/ Anoshkin, istockphoto.com/ Spectral-Design

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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