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Fahrtkostenerstattung: Was Arbeitnehmer unbedingt wissen sollten

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 28. Februar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Der tägliche Weg zur Arbeit, diverse Dienstreisen sowie außerplanmäßige Fahrten für die Arbeit – im Laufe der Zeit sammeln sich einige Kilometer und vor allem Fahrtkosten an, welche der Arbeitgeber nicht in jedem Fall tragen muss.

Die Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer gestaltet sich relativ einfach.
Die Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer gestaltet sich relativ einfach.

Bei der Fahrtkostenerstattung haben Arbeitnehmer zwei Möglichkeiten:

  1. Die Fahrtkosten werden vom Arbeitgeber übernommen und als Werbungskosten angesehen.
  2. Die Fahrtkosten können von Arbeitnehmern als Betriebskosten von der Lohnsteuer abgesetzt werden.

Wenn Begriffe wie „Fahrgeld für Arbeitnehmer“ oder „Kilometergelderstattung für Arbeitnehmer“ Fremdwörter für Ihren Arbeitgeber sind, muss dies noch lange nicht bedeuten, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben.

Kurz & knapp: Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer

Auf welchem Weg erhalten Arbeitnehmer ihre Fahrkosten erstattet?

Entweder Arbeitnehmer machen diese Kosten in ihrer Einkommenssteuererklärung geltend oder sie lassen sich die Fahrkosten vom Arbeitgeber erstatten.

Welche Fahrkosten übernimmt denn der Arbeitgeber?

Die Kosten für den täglichen Arbeitsweg muss der Arbeitnehmer normalerweise selbst bezahlen. Dienstreisen müssen jedoch in der Regel vom Arbeitgeber getragen werden.

Wie berechne ich die zu erstattenden Fahrkosten?

Die mögliche Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer berechnet sich wie folgt: Arbeitstage im Jahr x gefahrene Kilometer zur Arbeitsstätte x gesetzliche Kilometerpauschale.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie eine Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer vonstattengeht und worauf Sie dabei besonders achten müssen.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer
    • Erstattung der Fahrtkosten für Arbeitnehmer für den Arbeitsweg
    • Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer bei zwei Haushalten
  • So funktioniert die Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer

Erstattung der Fahrtkosten für Arbeitnehmer für den Arbeitsweg

In der Regel werden zumindest dienstliche Fahrten vom Arbeitgeber übernommen. Dieser kann die Kosten als Werbungskosten bei der Steuer angeben und sie so absetzen.

Ein ähnliches Prinzip können Arbeiter sich von Ihrem Arbeitgeber abschauen: Es macht dabei keinen Unterschied, welches Verkehrsmittel Sie nutzen. Über eine sogenannte „Entfernungspauschale“ können Sie sich einen Fahrtkostenzuschuss als Arbeitnehmer für die täglichen Fahrten zum Büro sichern, indem Sie diese als Werbungskosten geltend machen.

Reisekosten adé? Arbeitnehmer können gewisse Fahrtkosten steuerlich absetzen.
Reisekosten adé? Arbeitnehmer können gewisse Fahrtkosten steuerlich absetzen.

Daran sind jedoch einige Voraussetzungen geknüpft:

  • Die Entfernungspauschale richtet sich nach der Entfernung von Ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte.
  • Die Kilometerpauschale für Arbeitnehmer liegt bei 30 Cent pro gefahrenen Kilometer.
  • Arbeiten Sie fünf Tage die Woche, können Sie 220 bis 230 Fahrten im Jahr von den Steuern absetzen. Bei sechs Tagen sind es 260 bis 280.
  • Es muss in der Regel stets der kürzeste Weg gewählt werden.
  • Wenn Sie nicht selbst fahren, kann die Pauschale laut § 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bis zu einem Wert von 4.500 Euro pro Kalenderjahr genutzt werden.
Wichtig: Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit können Sie auch einen Betrag von der Steuer absetzen, der die Grenze von 4.500 Euro übersteigt. Dazu müssen Sie jedoch Nachweise für die gemachten Fahrten sammeln, um einen Beweis in der Hand zu haben.

Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer bei zwei Haushalten

Wenn sich Ihre Arbeitsstätte in einer großen Entfernung zu Ihrer eigentlichen Wohnung befindet, ist es nur verständlich, wenn Sie sich entscheiden, aus diesem Grund zwei Wohnungen zu unterhalten. Das gängigste Beispiel an dieser Stelle ist wohl der arbeitstätige Ehemann, der nur am Wochenende zu Frau und Kindern fahren kann und unter der Woche in seiner Zweitwohnung lebt.

Die Fahrtkostenpauschale für Arbeitnehmer greift auch in dieser Lage: Eine Fahrt pro Woche, um die Familie zu sehen, kann von der Steuer abgesetzt werden. Um dies möglich zu machen, müssen Sie jedoch beide Wohnungen angemeldet haben.

Übrigens: Entscheiden Sie sich an einem Wochenende dazu, mit einem Freund zu fahren, der Sie kostenlos mitnimmt, besteht der Anspruch auf Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer trotzdem! Obwohl Ihnen keine Kosten entstanden sind, können Sie den Anspruch geltend machen.

So funktioniert die Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer

Die Kilometerpauschale für Arbeitnehmer ist leicht zu berechnen.
Die Kilometerpauschale für Arbeitnehmer ist leicht zu berechnen.

Die Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer läuft nach einem relativ einfachen Schema ab. Ein Beispiel: Arbeitnehmer Mario fährt vier Tage in der Woche etwa 48 Kilometer zur Arbeit. Dies bedeutet ungefähr 180 Arbeitstage im Jahr.

Um herauszufinden, wie hoch die Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer ist, die sich Mario von der Steuer zurückholen möchte, muss er folgende Berechnung durchführen:

Arbeitstage im Jahr x gefahrene Kilometer von der Wohnung zur Arbeit x gesetzliche Pauschale in Kilometern
(180 x 48 x 0,3 = 2.592 Euro)

 

Diesen Betrag kann Mario dementsprechend in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. Julie meint

    22. Juli 2022 at 12:53

    Hallo,

    mein Arbeitgeber hat mir über eon Jhr lang 200€ Fahrkosten bezahlt. Hatte mich auch gewundert.
    Jetzt ist ihm aufgefallen,dass sein Steuerberater Mist gebaut hat und zu viel berechnet hat. Am Ende wären es ca.60€ und nicht 200€.
    Gilt nach wiederholten Zahlungen ein Muss der gleichen Summer oder gelten dann die 60€? Muss er mir den Differenzbetrag anderweitig ausgleichen?

    LG
    Julie

    Antworten
  2. Rico meint

    15. Dezember 2021 at 8:06

    Hallo zusammen,

    ich pendle ich kommenden Jahr 2 mal die Woche 800 km einfach in die Firma. Da ich unterschiedliche Verkehrsmittel Nutze wie Schlafwagen und KFZ würde ich mich gerne über die Möglichkeit der Absetzung interessieren. Zum einen ob ein Schlafwagen überhaupt angesetzt werden kann und wie es mit den Nachweisen für das KFZ gehandhabt wird, da ich das Auto meines Vaters Nutzen werde.
    Vielen Dank

    Antworten
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