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Fahrtkostenerstattung: Was Arbeitnehmer unbedingt wissen sollten

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 22. November 2022

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Der tägliche Weg zur Arbeit, diverse Dienstreisen sowie außerplanmäßige Fahrten für die Arbeit – im Laufe der Zeit sammeln sich einige Kilometer und vor allem Fahrtkosten an, welche der Arbeitgeber nicht in jedem Fall tragen muss.

Die Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer gestaltet sich relativ einfach.
Die Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer gestaltet sich relativ einfach.

Bei der Fahrtkostenerstattung haben Arbeitnehmer zwei Möglichkeiten:

  1. Die Fahrtkosten werden vom Arbeitgeber übernommen und als Werbungskosten angesehen.
  2. Die Fahrtkosten können von Arbeitnehmern als Betriebskosten von der Lohnsteuer abgesetzt werden.

Wenn Begriffe wie „Fahrgeld für Arbeitnehmer“ oder „Kilometergelderstattung für Arbeitnehmer“ Fremdwörter für Ihren Arbeitgeber sind, muss dies noch lange nicht bedeuten, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben.

Kurz & knapp: Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer

Auf welchem Weg erhalten Arbeitnehmer ihre Fahrkosten erstattet?

Entweder Arbeitnehmer machen diese Kosten in ihrer Einkommenssteuererklärung geltend oder sie lassen sich die Fahrkosten vom Arbeitgeber erstatten.

Welche Fahrkosten übernimmt denn der Arbeitgeber?

Die Kosten für den täglichen Arbeitsweg muss der Arbeitnehmer normalerweise selbst bezahlen. Dienstreisen müssen jedoch in der Regel vom Arbeitgeber getragen werden.

Wie berechne ich die zu erstattenden Fahrkosten?

Die mögliche Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer berechnet sich wie folgt: Arbeitstage im Jahr x gefahrene Kilometer zur Arbeitsstätte x gesetzliche Kilometerpauschale.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie eine Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer vonstattengeht und worauf Sie dabei besonders achten müssen.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer
    • Erstattung der Fahrtkosten für Arbeitnehmer für den Arbeitsweg
    • Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer bei zwei Haushalten
  • So funktioniert die Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer
    • Weiterführende Suchanfragen

Erstattung der Fahrtkosten für Arbeitnehmer für den Arbeitsweg

In der Regel werden zumindest dienstliche Fahrten vom Arbeitgeber übernommen. Dieser kann die Kosten als Werbungskosten bei der Steuer angeben und sie so absetzen.

Ein ähnliches Prinzip können Arbeiter sich von Ihrem Arbeitgeber abschauen: Es macht dabei keinen Unterschied, welches Verkehrsmittel Sie nutzen. Über eine sogenannte „Entfernungspauschale“ können Sie sich einen Fahrtkostenzuschuss als Arbeitnehmer für die täglichen Fahrten zum Büro sichern, indem Sie diese als Werbungskosten geltend machen.

Reisekosten adé? Arbeitnehmer können gewisse Fahrtkosten steuerlich absetzen.
Reisekosten adé? Arbeitnehmer können gewisse Fahrtkosten steuerlich absetzen.

Daran sind jedoch einige Voraussetzungen geknüpft:

  • Die Entfernungspauschale richtet sich nach der Entfernung von Ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte.
  • Die Kilometerpauschale für Arbeitnehmer liegt bei 30 Cent pro gefahrenen Kilometer.
  • Arbeiten Sie fünf Tage die Woche, können Sie 220 bis 230 Fahrten im Jahr von den Steuern absetzen. Bei sechs Tagen sind es 260 bis 280.
  • Es muss in der Regel stets der kürzeste Weg gewählt werden.
  • Wenn Sie nicht selbst fahren, kann die Pauschale laut § 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bis zu einem Wert von 4.500 Euro pro Kalenderjahr genutzt werden.
Wichtig: Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit können Sie auch einen Betrag von der Steuer absetzen, der die Grenze von 4.500 Euro übersteigt. Dazu müssen Sie jedoch Nachweise für die gemachten Fahrten sammeln, um einen Beweis in der Hand zu haben.

Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer bei zwei Haushalten

Wenn sich Ihre Arbeitsstätte in einer großen Entfernung zu Ihrer eigentlichen Wohnung befindet, ist es nur verständlich, wenn Sie sich entscheiden, aus diesem Grund zwei Wohnungen zu unterhalten. Das gängigste Beispiel an dieser Stelle ist wohl der arbeitstätige Ehemann, der nur am Wochenende zu Frau und Kindern fahren kann und unter der Woche in seiner Zweitwohnung lebt.

Die Fahrtkostenpauschale für Arbeitnehmer greift auch in dieser Lage: Eine Fahrt pro Woche, um die Familie zu sehen, kann von der Steuer abgesetzt werden. Um dies möglich zu machen, müssen Sie jedoch beide Wohnungen angemeldet haben.

Übrigens: Entscheiden Sie sich an einem Wochenende dazu, mit einem Freund zu fahren, der Sie kostenlos mitnimmt, besteht der Anspruch auf Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer trotzdem! Obwohl Ihnen keine Kosten entstanden sind, können Sie den Anspruch geltend machen.

So funktioniert die Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer

Die Kilometerpauschale für Arbeitnehmer ist leicht zu berechnen.
Die Kilometerpauschale für Arbeitnehmer ist leicht zu berechnen.

Die Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer läuft nach einem relativ einfachen Schema ab. Ein Beispiel: Arbeitnehmer Mario fährt vier Tage in der Woche etwa 48 Kilometer zur Arbeit. Dies bedeutet ungefähr 180 Arbeitstage im Jahr.

Um herauszufinden, wie hoch die Fahrtkostenerstattung für Arbeitnehmer ist, die sich Mario von der Steuer zurückholen möchte, muss er folgende Berechnung durchführen:

Arbeitstage im Jahr x gefahrene Kilometer von der Wohnung zur Arbeit x gesetzliche Pauschale in Kilometern
(180 x 48 x 0,3 = 2.592 Euro)

 

Diesen Betrag kann Mario dementsprechend in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

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Fahrtkostenerstattung: Was Arbeitnehmer unbedingt wissen sollten
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Kommentare

  1. Angelika F. meint

    2. Mai 2017 um 17:13

    Hallo, ich fahre Mo. bis Fr. mit meinem privaten Kfz im Außendienst, ca. 200-400km täglich. leider übernimmt mein Arbeitgeber keine meiner Kosten, Benzin etc. Was kann ich alles steuerlich geltend machen…z. B. auch die kürzliche Bremsenreparatur?
    Vielen Dank

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      9. Mai 2017 um 8:11

      Hallo Angelika F.,
      was Sie genau alles steuerlich geltend machen können, besprechen Sie am besten mit einem Steuerberater.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  2. Maeggi meint

    31. Mai 2017 um 11:24

    Hallo, mein Arbeitgeber zahlt mir pro km 0,25 Cent.
    Meine Frage wäre, ist das Rechtens, da eigentlich der Satz bei 0,30 Cent ist.

    Vielen Dank

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      6. Juni 2017 um 11:12

      Hallo Maeggi,
      wenn vereinbart wurde, dass Ihnen gemachte Fahrten mit der gesetzlichen Kilometerpauschale erstattet werden, sollten Ihnen normalerweise auch 30 Cent pro gefahrenem Kilometer zustehen (mit dem Pkw).

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Armin meint

      24. Juni 2020 um 4:27

      Muss km geld mit dem Lohn auf das gleiche Konto laufen, oder kann ich bestimmen wo das KM Geld hin überwiesen wird. Weil mein Arbeitgeber meint er kann auf das gleiche Konto überweisen wie das Gehalt.

      Lg

      Armin

      Antworten
  3. W. meint

    11. August 2017 um 10:07

    Hallo
    mein Sohn ist am 1. August eine Ausbildung angefangen und nun frage ich , ob er die Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle, sowie Berufsschule wieder bekommen kann und wenn, was muss ich machen bzw wo kann ich das Beantragen ?

    Gruß

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      21. August 2017 um 12:38

      Hallo,

      Fahrtkosten können in der Regel steuerlich abgesetzt werden. Im Einzelfall kann ein Erstattungsanspruch auch für Fahrten zu einer Berufsfachschule und zwischen Betriebsstätte und Schule gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden. Ob dies im Falle Ihres Sohnes denkbar wäre, kann dieser ggf. bei einem Anwalt in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Pietro meint

    12. Dezember 2017 um 8:10

    Hallo meinen Arbeitgeber hat mich als vetretung in einen anderen Filiale geschickt . Ich brauche an Fahrzeit ca 1,5 Std hin und zurück .
    kann ich ausgleichzeit gelten machen für diese Zeit ?
    Mein eigentliche arbeitstätte ist ca 10 min von meine zuhause entfenrt.
    Dankeschön in voraus für ihre Amtwort.

    MFG . Pietro

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. Februar 2018 um 11:26

      Hallo Pietro,

      bei einer Änderung des Arbeitsweges könnte eine Fahrtkostenerstattung relevant werden. Auf eine Vergütung des Arbeitsweges gibt es keine Grundlage, jedoch können Sie mit Ihrem Vorgesetzten reden und können vielleicht zu einem Ausgleich aushandeln.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Jochen meint

    10. Januar 2018 um 14:22

    Ich fahre jeden Tag 2 x zur Arbeit, aus organisatorischen Gründen. Kann ich hier die doppelte Fahrstrecke in die Berechnung einfliessen lassen?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      19. Februar 2018 um 8:47

      Hallo Jochen,
      normalerweise ist nur die einfache Fahrtstrecke maßgeblich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, bei Unsicherheiten einen Steuerberater aufzusuchen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Ralf U. meint

    1. Februar 2018 um 12:25

    Ich habe eine Frage! Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma die einen Shuttle Verkehr zur Verfügung stellt und dafür Fahrkosten erhebt, meine Frage ist darf sie das und wie hoch dürfen die Kosten angesetzt werden

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      1. März 2018 um 16:14

      Hallo Ralf,

      die rechtliche Situation kann ein Anwalt für Arbeitsrecht besser beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Birgit meint

    13. Februar 2018 um 19:39

    Liebes Team von Arbeitsrechte.de, kann ich für Fahrten zu Montagetätigkeiten mit dem eigenen Fahrzeug vom Arbeitgeber die tatsächlichen Fahrzeugkosten verlangen? Laut ADAC-Seite liegen diese bei 47 Cent pro Kilometer.
    Vielen Dank für Ihre Mühe

    Mit freundlichen Grüßen

    Birgit

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      12. März 2018 um 8:08

      Hallo Birgit,

      ob Sie eine Beteiligung an den Fahrzeugkosten erwarten können, hängt von Ihrem Arbeitgeber ab. Wenn Sie den privaten PKW für Dienstzwecke nutzen, können Sie entweder Kilometergeld vom Arbeitgeber erhalten, oder die Fahrtkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Lesen Sie mehr zum Thema Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. W. Andrea meint

    13. März 2018 um 10:28

    Hallo ! 🙂

    Ich arbeite als Zeitungszustellerin.
    Bis jetzt, bis zum 31.03.18, habe ich einen Vertrag als „unbefristeter Ersatzzusteller“, ab 01.04. als sog. „Stammzusteller“.
    Der Unterschied ist, dass ich als „UE“ in verschiedenen Zustellbezirken eingesetzt werden kann, als „SZ“ nurmehr dauerhaft nur noch in einem einzigen Zustellbezirk arbeite.
    Tatsächlich habe ich aber bereits im ganzen letzten halben Jahr ausschließlich nur in dem Bezirk gearbeitet, den ich nun – mit anderem AV – dauerhaft uebernehmen werde !
    Der Bezirk ist nur mit dem Auto abzuarbeiten.
    BIS JETZT habe ich in diesem Bezirk als „ERSATZZUSTELLER“ 0,30 Euro pro gefahrenen km STEUERFREI erhalten,
    ab 01.04., ALS „STAMMZUSTELLER“ so sagt mein Chef, könne er diese 0,30 Euro pro km aber NICHT MEHR STEUERFREI erstatten, sondern die Fahrtkostenerstattung würde dann wegen des nun festen Zustellbezirkes als normaler Arbeitslohn behandelt und er müsse sie nun voll mit versteuern.

    Frage :
    STIMMT DAS ?
    IST FAHRTKOSTENERSTATTUNG
    FUER DIENSTLICHE FAHRTEN VOM ARBEITGEBER ZU VERSTEUERN,
    WENN DIE FAHRTEN REGELMAESSIG,
    TAEGLICH UND IN GLEICHER HÖHE,
    AUF DAUER ANFALLEN ?

    DANKE FÜR ANTWORT !!!

    Andrea W.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      5. April 2018 um 11:28

      Hallo Andrea,

      Fahrtkostenzuschüsse zum Arbeitslohn sind in der Regel zu versteuern.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Dagmar H. meint

    1. Mai 2018 um 23:33

    Hallo,
    habe neben meiner geringen Rente einen 450-Euro-Job bei einem ambulanten Pflegedienst und fahre mit öffentl. Verkehrsmitteln zur Arbeit (einfache Strecke 2 Stunden), habe eine Monatskarte für Bahn und Bus. Pro Woche habe ich 8 Kundentermine, 1 davon erledige ich auf Grund der noch weiteren Entfernung mit meinem Privat-PKW, 2-3x im Monat fahre ich zusätzlich noch ins Büro. Muss mir mein AG die Fahrtkosten ersetzen? Danke im Voraus für Ihre Antwort. MFG Dagmar H.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      7. Mai 2018 um 9:29

      Hallo Dagmar,

      wenn die Fahrt angeordnet ist, muss sie vom Arbeitgeber ersetzt werden. Wie es sich in Ihrem Fall verhält, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Christof meint

    27. August 2018 um 23:55

    Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage zu Fahrtkostenerstattung im Zusammenhang mit Überstundenabbau:

    Wie ist es es geregelt, wenn der Chef die Fahrtkosten erstattet, er aber auch einen „zwingt“ Überstunden abzuauen, weil diese nicht ausbezahlt werden. Würden dann die Fahrtkosten für die Tage an welchen man NICHT zur Arbeit fährt dennoch bezahlt werden (da man diese sozusagen nicht Freiwillig abfeiert) oder ist es so geregelt dass er diese Tage dann nicht bezahlen muss?

    Die Fahrtkosten (in diesem Fall das Monatsticket) wurde ja bereits durch den Arbeitnehmer bezahlt….

    Danke im Vorraus.

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      19. September 2018 um 15:13

      Hallo Christof,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen ggf. an einem Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an und können deshalb einzelfallbezogene Fragen nicht beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Monika r. meint

    5. Oktober 2018 um 10:18

    Meine frage ist
    Ich arbeite in einem betreuungsdienst
    Fahre jeden Tag mit meinem privat Auto
    Bin letztes Jahr 18000 Kilometer gefahren
    Habe ich bei der Steuererklärung angegeben und alle Kilometer von Kunde zu Kunde aufgeschrieben
    Da ich Steuerklasse 2 habe bekomme ich die Kilometer nicht bezahlt
    Da ich zu wenig lohnsteuer bezahlt habe
    Kann ich mir das fahrgeld von meinem Arbeitgeber rückwirkend holen

    Antworten
  12. Thomas K. meint

    24. Oktober 2018 um 17:55

    Hallo,
    ich fange nächstes Jahr eine Ausbildung in Baden-Württemberg an. Ich würde bei bei meinem Arbeitgeber wohnen und hätte so nur di Fahrtkosten von 500 km pro Wochenende für hin und wieder zurück. Könnte ich von diesen ein Teil zurückerstatten und wie wäre dies möglich.
    Mfg Thomas K.

    Antworten
  13. Ramona meint

    1. November 2018 um 7:03

    Mein Arbeitgeber zahlt uns die Kilometerpauschale für den Arbeitsweg. Bisher haben wir 20 Tage pro Monat erstattet bekommen, jetzt sagt unser Struerberater es dürfen nur 15 Tage berücksichtigt werden. Wenn ich am Jahresende meine Steuererklärung mache, dann kann ich doch auch 220 bis 240 Tage angeben. Gibt es bei dem Finanzamt eine offizielle Vorgabe dieser 15 Tage wenn der Arbeitgeber zahlt?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      7. November 2018 um 11:05

      Hallo Ramona,
      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an den Steuerberater.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Heike meint

    2. November 2018 um 19:50

    Hallo,

    Ich fahre im Jahr ca 192 mal 117 km den Hinweg zur Arbeit. An manchen Tagen (50) mit der Bahn und an anderen Tagen mit dem Pkw (142). Die Kosten für Bahn liegen insgesamt bei 1100,-€. Bekomme ich für Auto u Bahn Geld erstattet oder nur die Bahn?

    Vielen Dank für eine Antwort.

    Antworten
  15. Oly meint

    4. Januar 2019 um 14:29

    Hallo,

    Ich habe mir eben einen Angebot von mein noch nicht lange Arbeitgeber, da meine jetzige Einsatz bald am Ende ist. Ich war von ein und halbes Monat Arbeitslos und habe Geld von Jobcenter bekommen. Die neue Einsatz wird circa 50 km von mir entfernt und bekomme aber dafür weniger Geld pro Stunde. Mein Zeitarbeit wird leider keine Fahrkosten übernehmen. Bekomme ich irgendwelche Hilfe mit Fahrkosten von Jobcenter ? Ich weiß man kann alles im mit Steuer machen aber ich will und brauche Hilfe davon. Vielen dank!

    Antworten
  16. Antonio V, meint

    20. Mai 2019 um 13:04

    Hallo,

    wenn bei einer vertraglich vereinbarten 5-Tage-Woche auf Veranlassung des AG ausnahmsweise 6 Tage gearbeitet werden soll, kann der AN für den zusätzlichen Arbeitstag beim AG Fahrkosten geltend machen? Oder nur im Rahmen der Steuererklärung?

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      22. Mai 2019 um 16:27

      Hallo Antonio V.,

      die Fahrtkosten sollten auch für den ausnahmsweise stattfindenen sechsten Arbeitstag beim Arbeitgeber geltend gemacht werden können.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Klaus meint

    30. Mai 2019 um 0:33

    Ich bin Musiker und leih mir für die Fahrten zu meinen Auftritten den Wagen meines Sohnes–kann ich da auch 0,30 € pro km bei der Steuererklärung absetzen?
    Vielen Dank

    MfG
    Klaus Hastermann

    Antworten
    • Arbeitsrechte.de meint

      3. Juni 2019 um 8:51

      Hallo Klaus,
      bitte fragen Sie Ihren Steuerberater danach?

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Anika meint

    23. Juni 2019 um 22:53

    Hallo, mein Chef übernimmt meine Fahrtkosten jeweils 170km pro Tag. Muss ich da irgendetwas beachten oder bei der Steuer angeben? LG Anika

    Antworten
  19. Maik meint

    19. Juli 2019 um 11:36

    Guten Tag,
    ich bin in der Pflege tätig und habe einen 6-Tage Vertrag (auch wenn 7 Tage gearbeitet werden). Nun ist die Frage, ob ich dennoch die 7 Tage steuerlich absetzen kann oder ob in der Berechnung dann wirklich nur die 6 Tage berücksichtigt werden?
    Ich fahre täglich 40km zur Arbeit und wieder 40km zurück.

    Und muss ich wiederlegen, anhand von Dienstplänen, dass ich auf der Arbeit war?
    Wie sieht es mit Quittungen für Tankfüllungen aus während meinen Arbeitstagen?

    Danke für die Antwort

    Gruß

    Antworten
  20. Gianluca meint

    8. August 2019 um 6:01

    Hallo, ich fahre von Mo – Sa 3 km täglich mit eigenem Pkw Zeitungs verteilen. Manchmal mehr wenn ich jemanden vertrete.
    Gestern als ich nach neuen Zusteller Job Ausschau gehalten habe in der Job Börse, war der gleiche Arbeitsgeber da, den ich habe, der auch diese Fahrtkosten erstattet (0,20€). Allerdings war der Job in einer anderen Stadt. Meine Frage ist jetzt, kann ich trotz den 3 Km auch fahrtkosten erstattung beantragen? Der Betrag wäre zwar nicht viel, aber immerhin etwas für die Tankfüllung monatlich.
    Danke und liebe Grüße.

    Antworten
  21. André meint

    4. Dezember 2019 um 13:16

    Hallo liebes arbeitsrechte.de-Team.

    Muss ein Arbeitgeber bei der Fahrtkostenerstattung alle Mitarbeiter gleich behandeln?
    Oder kann er einigen Mitarbeitern die Fahrtkosten erstatten und einzelnen anderen nicht?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Antworten
  22. Alexander meint

    27. Februar 2021 um 21:26

    Guten Tag, ich habe eine Frage zur Fahrkostenerstattung. Laut Arbeitsvertrag bin ich einem Ort 64 km von meiner Wohnung entfernt zugeordnet. Tatsächlich arbeite ich in einer Außenstelle die nur 3km von meiner Wohnung entfernt ist. Was darf ich Steuerrechtlich geltend machen. Die 64 km oder die tatsächlichen 3km?

    Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

    Antworten
  23. Beate meint

    11. Mai 2021 um 14:30

    Hallo, ich fahre für meinen Arbeitgeber Hausbesuche mit meinem privaten PKW. Für diese Fahrten bekomme ich eine Erstattung von 0,20 € / Kilometer. Sehe ich das richtig, dass mir 0,30 € zustehen? Ich habe die fehlenden 0,10 € bisher bei der Steuer angegeben, aber das ist unglaublich aufwändig. Danke für Ihre Antwort

    Antworten
  24. Oliver meint

    13. Oktober 2021 um 11:57

    Hallo, wird das mit der Anpassung von EUR 0,35 ab 2021 (über 21km) dann auch für Bewerbungsgespräche so gehandhabt? Und werden dann alle Kilometer zu EUR 0,35 abgerechnet oder erst der ab dem 21. Kilometer?

    Danke.

    Viele Grüße

    Antworten
  25. Björn meint

    14. November 2021 um 12:46

    Sehr geehrtes Arbeitsrecht-Team,

    erstmal vielen Dank für die tolle Plattform. Mich beschäftigt derzeit eine Frage. Aufgrund von Corona, gestattet mein Arbeitgeber größtenteils HomeOffice, ich muss lediglich einmal die Woche ins Büro. Da mich und meine Frau gerne am Meer leben würden, spekulieren wir mit dem Gedanke an die Ostsee zu ziehen. Mein Arbeitgeber ist jedoch in Augsburg.
    Ist es möglich die ca 800 km in der Pendlerpausche anzugeben oder gibt es hierfür Höchstgrenzen, zudem stelle ich mir die Frage ob das Finanzamt Wissen möchte warum ich meinen Wohnsitz von München nach Scharbeutz verlegt habe?
    Gibt es weitere Aspekte die ich beachten sollte?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Antworten
  26. Rico meint

    15. Dezember 2021 um 8:06

    Hallo zusammen,

    ich pendle ich kommenden Jahr 2 mal die Woche 800 km einfach in die Firma. Da ich unterschiedliche Verkehrsmittel Nutze wie Schlafwagen und KFZ würde ich mich gerne über die Möglichkeit der Absetzung interessieren. Zum einen ob ein Schlafwagen überhaupt angesetzt werden kann und wie es mit den Nachweisen für das KFZ gehandhabt wird, da ich das Auto meines Vaters Nutzen werde.
    Vielen Dank

    Antworten
  27. Julie meint

    22. Juli 2022 um 12:53

    Hallo,

    mein Arbeitgeber hat mir über eon Jhr lang 200€ Fahrkosten bezahlt. Hatte mich auch gewundert.
    Jetzt ist ihm aufgefallen,dass sein Steuerberater Mist gebaut hat und zu viel berechnet hat. Am Ende wären es ca.60€ und nicht 200€.
    Gilt nach wiederholten Zahlungen ein Muss der gleichen Summer oder gelten dann die 60€? Muss er mir den Differenzbetrag anderweitig ausgleichen?

    LG
    Julie

    Antworten

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