Kurz & knapp: Befristeter Arbeitsvertrag und schwanger
Bei einer Schwangerschaft gilt unabhängig von Ihrer Befristung in der Regel ein Beschäftigungsverbot für die sechs Wochen vor und acht Wochen nach dem errechneten Entbindungstermin. Hier erfahren Sie, was passiert, wenn Ihr Vertrag in dieser Zeit ausläuft.
Ja. Das Mutterschutzgesetz gilt unabhängig von der Art Ihres Arbeitsvertrages.
Eine automatische Verlängerung Ihres Vertrages aufgrund einer Schwangerschaft, beispielsweise während der Mutterschutz-Zeit ist unwahrscheinlich. Gleichzeitig dürfen Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft aber auch nicht benachteiligt werden, zum Beispiel, wenn andere, vergleichbare Verträge Ihrer Kollegen verlängert werden.
Inhalt
Befristeter Arbeitsvertrag während der Schwangerschaft: Was gilt?
Eine Schwangerschaft im befristeten Arbeitsverhältnis wirft oftmals Fragen auf, vor allem, was die Laufzeit des Vertrags und den Mutterschutz angeht. Grundsätzlich gilt: Die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für den Mutterschutz bei befristeten Verträgen unterscheiden sich nicht von denen unbefristeter Verträge. Das „Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium“, kurz auch Mutterschutzgesetz oder noch kürzer MuschG, legt die Fristen folgendermaßen fest:
(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen […]
(2) Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen […]
Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei einer festgestellten Behinderung des Kindes verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung auch nach einer Schwangerschaft bei befristetem Arbeitsvertrag auf zwölf Wochen. Die Schutz-Zeit vor der Entbindung kann auf Wunsch der Schwangeren auch wegfallen, falls sie trotzdem arbeiten möchte oder sich im Studium befindet und keine gesundheitlichen Gründe (zum Beispiel das Heben von schweren Gegenständen am Arbeitsplatz) dagegen sprechen.
Schwanger und befristeter Arbeitsvertrag: Verändert sich die Laufzeit?
Wenn Sie schwanger werden und während der Vertragslaufzeit in Mutterschutz gehen, hat das keine Auswirkungen auf die Laufzeit Ihres Arbeitsvertrages. Sollten der Mutterschutz und das Vertragsende sich überschneiden, läuft der Vertrag trotzdem ganz normal aus. Die Leistungen, die Sie nach der Schwangerschaft bei befristetem Arbeitsvertrag erhalten, richten sich danach, wie Sie krankenversichert sind. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt Ihre Kasse nach Auslauf Ihres Vertrags den Arbeitgeberanteil das Mutterschaftsgeldes. Bei einer privaten Krankenversicherung bekommen Sie weiterhin das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung und das vereinbarte Krankentagegeld.
Sollte bei einer Schwangerschaft Ihr befristeter Arbeitsvertrag auslaufen, noch bevor die Mutterschutzfrist anfängt, ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig über Ihre finanzielle Absicherung informieren, beispielsweise bei der Agentur für Arbeit.
Kündigungsschutz und befristeter Arbeitsvertrag bei Schwangerschaft
Der besondere Kündigungsschutz für Schwangere gilt, befristeter Vertrag hin oder her. Sobald die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekannt ist, ist eine Kündigung nur noch in besonderen Ausnahmefällen möglich. Das regelt § 17 des Mutterschutzgesetzes:
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig
1. während ihrer Schwangerschaft,
2. bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und
3. bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, […]
Wichtig ist, dass der Arbeitgeber über die Schwangerschaft bescheid weiß. Kündigt er während der Schwangerschaft und hatte keine Kenntnis von ihr, haben Sie nach der Kündigung zwei Wochen Zeit, Ihren Arbeitgeber nachträglich über diesen Umstand zu informieren.
Eine Kündigung trotz Schwangerschaft kann, befristeter Arbeitsvertrag oder nicht, in Ausnahmefällen zulässig sein, zum Beispiel bei Insolvenz des Unternehmens. Auch eine besonders schlimme Pflichtverletzung, zum Beispiel Diebstahl, kann eine Kündigung trotz Schwangerschaft rechtfertigen. In der Regel muss aber die zuständige Aufsichtsbehörde zustimmen.
Befristeter Vertrag während der Schwangerschaft: Wann wird mein Vertrag verlängert?
Wenn Sie schwanger und im befristeten Vertrag sind, wird dieser durch den Mutterschutz nicht automatisch verlängert. Die Laufzeit Ihres Vertrags wird nicht unterbrochen, sondern bleibt so, wie Sie ihn zu Beginn des Arbeitsverhältnisses unterzeichnet haben.
Falls ihr Vertrag ausläuft und Sie Mitarbeiter mit vergleichbaren befristeten Verträgen haben, deren Verträge verlängert werden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Ihr eigener befristeter Vertrag über die Schwangerschaft hinaus ebenfalls verlängert werden muss. Sie dürfen aufgrund Ihrer Schwangerschaft nämlich nicht benachteiligt werden. So steht es in § 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes:
(1) Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
Ein Anwalt kann Sie im Zweifelsfall zur Ihrer Situation und der genauen Rechtslage in Ihrem Fall beraten. Fest steht: Sowohl Schwangerschaft als auch befristeter Vertrag dürfen nicht zu einer rechtswidrigen Benachteiligung am Arbeitsplatz führen.
Kommentar hinterlassen