Key Facts
- Automatisches Ende: Ein befristeter Vertrag endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist nicht notwendig.
- Meldepflicht: Melden Sie sich spätestens drei Monate vor Vertragsende arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit.
- Stillschweigende Verlängerung: Arbeiten Sie nach Ablauf der Frist mit Wissen des Arbeitgebers weiter, kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen.
- Urlaub: Resturlaub muss gewährt oder bei Vertragsende ausgezahlt werden.
Befristeter Arbeitsvertrag läuft aus ohne Gespräch: Muss ich kündigen?
Inhalt
Das wesentliche Merkmal eines befristeten Arbeitsvertrages ist, dass er zu einem festgelegten Zeitpunkt oder bei Erreichen eines bestimmten Zwecks automatisch endet. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt hierzu in § 620 Absatz 1:
Das Dienstverhältnis endigt mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist.
Das bedeutet für Arbeitnehmer:
- Ihr Arbeitgeber muss keine Kündigung schreiben.
- Sie müssen keine Kündigung schreiben.
- Der allgemeine Kündigungsschutz greift nicht, da es sich nicht um eine Kündigung handelt.
Ferner ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, vorab mit Ihnen das Gespräch zu suchen und Ihnen offiziell mitzuteilen, dass der Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Ist Ihre Situation unklar, sollten Sie das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen.
Gut zu wissen: Auch nach Ablauf von einem befristeten Arbeitsvertrag haben Sie einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses können Sie bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich beantragen. Er ist gesetzlich verpflichtet, das Dokument auszustellen.
Befristeter Arbeitsvertrag läuft aus: Sich arbeitslos zu melden, ist Pflicht
Damit Ihnen keine finanziellen Nachteile beim Arbeitslosengeld entstehen, müssen Sie Fristen gegenüber der Agentur für Arbeit einhalten. Da das Enddatum Ihres Vertrages von Anfang an feststeht, gelten strenge Regeln:
- Arbeitssuchendmeldung: Melden Sie sich spätestens drei Monate vor Vertragsende arbeitssuchend.
- Kurzfristige Verträge: Liegen zwischen Vertragsabschluss und Vertragsende weniger als drei Monate, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Vertragsabschluss melden.
Versäumen Sie diese Fristen, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I. Sie erhalten dann für bis zu drei Monate keine Leistungen von der Agentur für Arbeit. Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, so entspricht dieses 60 (ohne Kinder) bzw. 67 Prozent (mit Kindern) Ihres durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten Monate.
Befristeter Arbeitsvertrag läuft in Elternzeit aus: Was gilt?
Viele Arbeitnehmer unterliegen dem Irrtum, dass die Elternzeit sie auch vor dem Auslaufen eines befristeten Vertrages schützt. Das ist nicht der Fall. Zwar genießen Sie während der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz, der Kündigungen durch den Arbeitgeber verbietet. Dieser Schutz verhindert jedoch nicht, dass ein befristeter Arbeitsvertrag zum vertraglich vereinbarten Datum automatisch endet.
Rein rechtlich endet mit dem Arbeitsverhältnis auch Ihre Elternzeit, da diese an den Arbeitgeberstatus gebunden ist. Sie sind ab dem Folgetag arbeitslos (bzw. nicht mehr beschäftigt). Allerdings bleibt Ihr Anspruch auf das Elterngeld bestehen. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie das Kind selbst betreuen und keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.
Wichtig: Melden Sie sich auch während der Elternzeit rechtzeitig (3 Monate vor Vertragsende) bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend, um Nachteile beim späteren Arbeitslosengeldbezug zu vermeiden.
FAQ: Befristeter Arbeitsvertrag läuft aus
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht für den Arbeitgeber, Sie gesondert auf das Auslaufen hinzuweisen, da das Enddatum bereits vertraglich festgelegt ist und das Dienstverhältnis automatisch endet. Eine Kündigung ist für die Beendigung nicht erforderlich.
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, wenn Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, da der Vertrag automatisch endet. Lehnen Sie jedoch ein konkretes und zumutbares Angebot Ihres Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung ab, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen, da Sie die Arbeitslosigkeit dann selbst herbeigeführt hätten.
Ja, der Erholungsurlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Das gilt auch, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft. Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, muss der Arbeitgeber diesen finanziell abgelten.