In Deutschland gilt das Arbeitsrecht für jeden. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen sich an die Vorschriften des Arbeitsrechts halten. Wirklich jeder? Wegen der Trennung von Staat und Kirche wurde bereits in der Weimarer Republik beschlossen, dass Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften ein Selbstbestimmungsrecht haben und somit auch ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht für sich verfassen dürfen.

Mit diesem Privileg sollen kirchenrechtliche Loyalitätspflichten besser durchgesetzt werden können. Während zum Beispiel die Kirche von ihren Mitarbeitern verlangen kann, dass sie der entsprechenden Konfession angehören, ist das im weltlichen Arbeitsrecht undenkbar. Um trotzdem eine Form der Lohngerechtigkeit herzustellen, existiert ein kirchlicher Tarifvertrag, auch als BAT-KF bekannt. Dieser regelt die Löhne der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche sowie ihrer diakonischen Werke.
Kurz & knapp: BAT-KF
Die Abkürzung BAT-KF steht für „Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung “. Es handelt sich dabei also um einen kirchlichen Tarifvertrag, der die Löhne der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche sowie ihrer diakonischen Werke regelt.
Ja, eine Auswahl weiterer Tarifverträge der Kirche finden Sie hier.
Sind die Einrichtungen nicht caritativer oder erzieherischer Natur und es wird kein Religionsdienst geleistet, muss auch in Betrieben, die Eigentum einer Kirche sind, nicht das kirchliche Arbeitsrecht, sondern das weltliche eingehalten werden.
Die bestehenden Tarifverträge der evangelischen Einrichtungen richten sich alle nach dem „Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung“ oder BAT-KF. Mit diesem Dokument wird der „dritte Weg“ als Modus der Lohnverhandlung abgelöst.
Inhalt
Der dritte Weg – kirchliche Lohnverhandlungen

Im deutschen Arbeitsrecht ist ein Streikrecht verankert, das es Arbeitnehmern ermöglicht, die Arbeit niederzulegen, wenn der Arbeitgeber nicht auf Verhandlungsangebote einer Gewerkschaft eingeht. Dieses Recht fehlt aber Beamten und Angestellten der kirchlichen Träger. Die Kirchen argumentieren, dass die Mittel des Arbeitskampfes nicht mit den Glaubenssätzen der Kirche vereinbar sind. So ist auch der BAT-KF Tarif in weiten Teilen nicht die Grundlage für die Bezahlung von Angestellten der kirchlichen Einrichtungen. Doch wie können die Angestellten dann ihren Forderungen Nachdruck verleihen?
Die Kirche sieht sich selbst nicht im klassischen Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eher handele es sich um ein gemeinsames Wirken für den Glauben. So seien auch die Mittel des Arbeitskampfes kein Weg, um Unstimmigkeiten innerhalb der kirchlichen Betriebe zu schlichten. Stattdessen werden aus der Belegschaft Vertreter gewählt, die die Interessen der Angestellten hörbar machen sollen. Diese gewählten Gremien bestehen zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite und diskutieren unter der Annahme, dass beide Seiten in erster Linie für das Wohl der Kirche eintreten. In der Vergangenheit führte das dazu, dass die Forderungen der Arbeitnehmer durch die Arbeitgeberseite ignoriert wurden.
Da diese Verhandlungen nicht durch staatliche Gerichte erzwungen werden können und auch keine Maßnahmen zur Erzwingung der Verhandlungen möglich sind, ist die Wirksamkeit dieser Gremien beschränkt. Im Westen und im Norden Deutschlands bildeten sich daraufhin die ersten Kirchengewerkschaften. Die Bundesverbände der Kirchen stehen diesen jedoch kritisch gegenüber.

Als ebenso problematisch wird angesehen, dass Verwaltungsstreitigkeiten in Kirchengerichten entschieden werden, die keiner staatlichen Kontrolle unterliegen. Da Lohnfragen auch zu den Verwaltungsangelegenheiten gehören, würde ein einheitlicher Kirchentarif in letzter Instanz in diesen Gerichten entschieden. Diese Gerichte haben zwar theoretisch einen bindenden Charakter, ebenso wie weltliche Arbeitsgerichte, jedoch können sie ihre Entscheidungen nicht erzwingen.
Tarifverträge in der Kirche
Der BAT-KF ist nicht der einzige Tarifvertrag, den kirchliche Einrichtungen abgeschlossen haben. Die meisten orientieren sich zwar an dem Vertrag, haben jedoch eine eigene Ausgestaltung und einen eigenen Geltungsbereich. Im Folgenden sind die kirchlichen Tarifvereinbarungen und die betroffenen Kirchen aufgelistet:
- Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF)
- Evangelischen Kirche im Rheinland
- Evangelischen Kirche von Westfalen
- Lippische Landeskirche
- Kirchlicher Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT) und Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie (KTD)
- Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche)
- christliche Kirchen in der Arbeitsgemeinschaft Christlichen Kirchen (ACK)
- Tarifvertag des öffentlichen Dienstes
- Evangelische Kirche in Hessen
Alle anderen Kirchenverbände bleiben weiterhin bei dem Konzept des „dritten Weges“, das aber immer wieder kritisiert wird. Denn die Beschlüsse der Mitarbeiter können nicht wie im staatlichen Arbeitsrecht erzwungen werden. Sperren sich die Arbeitgeber, können die Arbeitnehmer keinen Druck aufbauen, da Streiks und ähnliche Maßnahmen nicht erlaubt sind.
Aufbau eines Tarifvertrags
Der Inhalt eines Tarifvertags wie dem BAT-KF unterscheidet sich wenig von den Verträgen anderer Gewerkschaften. So bestimmt der BAT-KF die Eingruppierung in die Stufen des Entgelts, die letztendlich das Gehalt der Angestellten bestimmt. Diese Gehaltstabellen werden regelmäßig angepasst. Ebenso legt der BAT-KF fest, wann die nächste Stufe erreicht wird. In der Regel ist dafür eine bestimmte Menge an Dienstjahren nötig.
Neben dieser BAT-KF Tabelle (BAT-KF – Anlage 4a) gibt es im Kirchentarifvertrag noch andere Aufstellungen für Löhne (Anlage 4 b – 4 e). Stand: 2018.
Entgeltgruppe | Grundentgelt | Entwicklungsstufen |
||||
---|---|---|---|---|---|---|
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|
15Ü | - | 5.765,67 | 6.390,93 | 6.983,30 | 7.378,23 | 7.470,36 |
15 | 4.584,49 | 5.000,77 | 5.260,14 | 5.840,78 | 6.339,54 | 6.667,67 |
14 | 4.151,65 | 4.528,23 | 4.841,03 | 5.245,42 | 5.788,30 | 6.119,17 |
13 | 3.827,03 | 4.196,02 | 4.479,41 | 4.893,73 | 5.433,88 | 5.683,28 |
12 | 3.430,90 | 3.796,05 | 4.276,90 | 4.741,63 | 5.315,77 | 5.578,27 |
11 | 3.312,60 | 3.656,01 | 3.941,33 | 4.311,77 | 4.836,69 | 5.099,20 |
10 | 3.194,27 | 3.497,22 | 3.775,33 | 4.064,56 | 4.501,99 | 4.620,12 |
9 | 2.865,63 | 3.126,71 | 3.273,66 | 3.685,60 | 3.975,34 | 4.245,23 |
8 | 2.656,52 | 2.890,09 | 3.017,56 | 3.137,78 | 3.269,20 | 3.343,02 |
7 | 2.493,12 | 2.729,06 | 2.877,36 | 3.004,81 | 3.111,25 | 3.189,58 |
6 | 2.446,41 | 2.662,97 | 2.788,15 | 2.909,22 | 3.007,98 | 3.081,00 |
5 | 2.347,55 | 2.555,40 | 2.673,48 | 2.794,54 | 2.894,01 | 2.955,27 |
4 | 2.236,29 | 2.438,63 | 2.587,48 | 2.676,80 | 2.766,11 | 2.818,41 |
3 | 2.201,29 | 2.407,15 | 2.462,55 | 2.564,71 | 2.641,37 | 2.711,60 |
2Ü | 2.084,42 | 2.297,88 | 2.374,56 | 2.476,80 | 2.547,07 | 2.599,50 |
2 | 2.037,85 | 2.234,74 | 2.290,29 | 2.354,37 | 2.495,22 | 2.642,56 |
1b | 2.196,27 | 2.276,98 | 2.325,49 | 2.382,55 | 2.462,45 | 2.553,75 |
1a | 2.035,08 | 2.059,31 | 2.080,10 | 2.108,64 | 2.142,87 | 2.177,12 |
1 | - | 1.858,85 | 1.893,38 | 1.931,37 | 1.965,91 | 2.034,98 |

Die Stufen im BAT-KF sind Entwicklungsstufen des Gehalts. Nach einer bestimmten Dienstzeit steigt ein Angestellter dann innerhalb seiner Lohnklasse auf. So soll sichergestellt werden, dass Lohnerhöhungen gerecht und nicht beliebig erfolgen. Die Eingruppierung in die Lohnklassen ist abhängig von der Qualifikation bzw. dem Einsatzbereich des Angestellten.
Tarifverträge regeln auch sogenannte Jahressonderzahlungen. Das bedeutet, der BAT-KF regelt das Weihnachtsgeld für die Angestellten kirchlicher Träger. Wie in anderen Tarifabsprachen auch, ist im BAT-KF die Höhe der Sonderzahlungen an die Lohnklasse gebunden. Außerdem wird das Sonderentgelt anteilig gezahlt, wenn der Angestellte noch nicht mindestens ein Jahr im Betrieb tätig ist.
Entgeltregelungen in anderen Kirchen
Außerhalb der Kirchen, in denen Tarifvereinbarungen getroffen wurden, sind die Angestellten in einer schlechteren Position. Die besonderen Loyalitätspflichten und die letztendliche Entscheidung arbeitsrechtlicher Streitfragen in Kirchengerichten verhindert, dass transparente und einheitliche Tarife ausgehandelt werden. So können Lohnfragen weiterhin in den individuellen Arbeitsverträgen geregelt werden. Individuelle Lohnverhandlungen verhindern auch die Entstehung von kollektiven Interessenvertretungen und Tarifverträgen wie dem BAT-KF.
jutta says
Guten morgen , ich hätte gerne gewusst welcher Stundenlohn für die EG fallgruppe 1.4.3 EGP BAT-KF zu Grunde gelegt ist. Vielen Dank für Ihre Mühe. Lg Jutta
Arbeitsrechte.de says
Hallo Jutta,
das müssen Sie der offiziellen und aktuellen Tabelle des BAT-KF entnehmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anna says
Hallo !
heute wurde ja der neue Tarifvertrag im tvöd vorgestellt, ich arbeite in einem evangelischen Krankenhaus unter bat kf. Passt die Kirche sich dann auch an die neuen Verträge an ?
Viele Grüße , Anna
Arbeitsrechte.de says
Hallo Anna,
weisen Sie sich an die für Sie zuständige Gewerkschaft bzw. an Ihren Vorgesetzten. Dort sollten Sie erfahren, inwiefern die Anpassung des TVöD auch den BAT-KF beeinflusst.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jan says
Hallo liebes Team,
Wenn man durch ein Studium neben dem Beruf, nach erfolgreichem Abschluss, in eine andere Entgeltgruppe eingruppiert wird, bleiben bis dato erreichte Erfahrungsstufen bestehen oder wechselt man automatisch in das Grundgehalt der höheren Entgeltgruppe?
Vielen Dank im Voraus.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Jan,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die für Sie zuständige Gewerkschaft.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Reglos says
Seit neuestem ist es im BAT-KF so.
War vorher nicht der Fall.
Angy says
Hallo,
Ich habe mal eine Frage und zwar Gesundheits und Krankenpflegerin, die von normaler station (periphere Station) in den Funktionsbereich wechseln z.B in den Op werden in welcher Entgeltungsgruppe eingruppiert. Danke im voraus
Arbeitsrechte.de says
Hallo Angy,
Fragen zur Eingruppierung kann die für Sie zuständige Gewerkschaft beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nina says
Hallo,
meine Kollegen und ich arbeiten bei einer kirchlichen Sozialstation und werden nach BAT kf bezahlt. Allerdings wurden teilweise die Ortszulagen nicht ausgezahlt und auch die Sonderregelungen für Schichtarbeiter und kurzfristiges Einspringen werden nicht angewendet…. was können wir tun?
Danke und viele Grüße
Nina
Arbeitsrechte.de says
Hallo Nina,
wenn Sie den Eindruck haben, dass der Arbeitgeber nicht alle Vorgaben aus dem Vertrag erfüllt, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihre Situation individuell einschätzen zu lassen und die nächsten Schritte zu planen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniel says
Hallo!
Wie ist das gestaffelt ? Diese Werte richten sich nach Vollzeit oder ? Wie ist es wenn man Teilzeit arbeitet ? Also 19,25 Stunden Woche ?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Daniel,
die Tabelle im Ratgeber zeigt nur einen Teil der gestaffelten Löhne des BAT-KF. Genaueres erfahren Sie, wenn Sie im Kirchentarifvertrag nachsehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jan says
Wo können wir aktuelle Tabellen für die BAT-KF Stufen finden, die die Erhöhungen im Juni / Januar berücksichtigen.
Arbeitsrechte.de says
Hallo Jan,
die aktuellen Tabellen können Sie an vielen Stellen im Internet finden oder direkt bei kirchlichen Verbänden erfragen (z. B. dem Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Janina says
Hallo zusammen.
Wie ist die Gehaltszahlung in der Regel üblich, wenn ich am 01. eines Monats anfange , der AG aber zum 15 zahlt?
Ich bin Tariflich an den BAT KF gebunden . Zahlen die Kirchen im Vorraus oder erst nach 6 Wochen ?
Liebe Grüße
Arbeitsrechte.de says
Hallo Janina,
bei einem Gehaltstermin am 15. ergeht das erste Gehalt am 15. des zweiten Arbeitsmonats.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jens says
Sind die hier genannten Zahlen die aktuellen Zahlen von 2018?
In einem anderen Artikel habe ich für die Eingruppierung andere Zahlen für den BAT KF gefunden. Was ist aktueller?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Jens,
in der Tat gab es hier im Juni 2018 eine Tariferhöhung, die in der obigen Tabelle noch keine Beachtung findet. Wir bemühen uns, den Ratgeber so bald wie möglich zu aktualisieren.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Tina says
Hallo,es gab ja die Tariferhöhung im Juni und auch Einmalzahlungen von 250€,ic war vom 16.11. 2017 bis 16.9.2018 krank,habe bis Mitte Juni 2018 noch Krankengeldzuschuss erhalten,seit 17.9.2018 arbeite ich wieder Vollzeit,bekomme ich die 250€ Einmalzahlung auch?
Tim says
NE
Maria says
Hallo,
Ich bin eingruppiert in sd 12 Stufe 2. ich arbeite insgesamt seit 7jahren und 2 Monaten als sozialpädagogin (also 10/2011) Bei meinem Träger seit 06/15 und wurde dort in Stufe 2 eingruppiert. Angeblich wird dann die Stufe 2 ab dann (06/15) von neuem gestartet und ich muss insgesamt 4 Jahre warten bis zur Stufe 3. ist das rechtens ? Nach meiner Logik müsste ich seit 11/2017 in Stufe 3 sein.
T.S. says
Hallo,
gibt es bei einer Bezahlung nach BAT-KF eigentlich eine Kinderzulage?
Vielen Dank für die Information.
Uwe says
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau arbeitet in einem kirchlichen Kindergarten [edit. v. d. Red.]. Wir kommen mit der Überstundenregelung nicht klar. Ihr wurde gesagt, wenn Sie am Wochenende eine Überstunde macht bekäme sie noch einmal 18 Minuten Plus. Bei einer halben Überstunde aber nichts. Stimmt das so?
Mfg
Uwe
Arbeitsrechte.de says
Hallo Uwe,
wir würden Ihnen und Ihrer Frau empfehlen, dies von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Uns steht es leider nicht zu, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefanie says
Hallo! Ich nehme an dem neuen Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose “Sozialer Arbeitsmarkt” teil und erhalte eine Förderung der Bundesagentur. Ich war auch schon bei dem Vorgängermodel bei diesem Träger beschäftigt. Ich bin gesundheitlich eingeschränkt und habe einen Schwerbehindertenausweis. Meine Arbeit ist aber die gleiche wie die der Kollegen. Ich werde nach der “Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse und der Vergütung für die Maßnahmeteilnehmenden in Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften, Arbeitsmarktinitiativen, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Projekten sowie Integrationsfirmen in der jeweils geltenden Fassung (MaßO) bezahlt, meine Kollegen nach BAT-KF. Ist das rechtens? Ich bin dankbar für eine Antwort!
Arbeitsrechte.de says
Hallo Stefanie,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich jedoch an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frank says
Wie oft findet denn so in der Regel eine Entgelterhöhung in welcher Höhe statt?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Frank,
die Dauer zwischen den einzelnen Entgelterhöhungen variiert. Meist gibt es eine Erhöhung nach einem Jahr, drei, sechs, zehn und fünfzehn Jahren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Julia says
Hallo,
steht mir nach dem BAT-KF eine Kinderzulage zu? Im BAT-KF ist dies ja eigentlich im Paragraph 15 geregelt. Mein Arbeitgeber gab mir jedoch andere Infos.
Mit freundlichen Grüßen
Arbeitsrechte.de says
Hallo,
wenn Sie nach BAT-KF entlohnt werden, steht Ihnen in de Regel auch eine Kinderzulage zu.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Julia says
Danke für die Infos. Laut meines Arbeitgebers gäbe es nur eine Kinderzulage für MA, die lange im Dienst sind. Da ich allerdings erst seit Januar 2018 dort tätig bin, soll es mir nicht zustehen. Im BAT-KF Paragraph 15 lese ich davon nichts. An wen kann ich mich wenden?
Arbeitsrechte.de says
Hallo Julia,
Sie können sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihre Optionen zu evaluieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
E. Silke says
Hallo, da ich in diesem Jahr mein 25 jähriges Jubiläum feier und als ” Geschenk” vom arbeitgeber 1 woche urlaub erhalte, hätte ich gerne gewusst ob das bei meiner aktuellen 4 Tage Woche sich um 4 Tage Sonderurlaub oder um 5 Tage handelt. Vielen Dank Silke Esch
Arbeitsrechte.de says
Hallo Silke,
wenn es sich um ein Geschenk handelt, kann Ihnen der Schenker die genauen Umstände erkären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
kathrin says
hallo, ich bin zur zeit noch in Elternzeit mit einem unbefristet vollzetvertrag sd12 stufe 3 .mein Chef möchte mich studenweise aushilfsweise beschäftigen. mit welchem Stundenlohn kann ich rechnen? vielen dank
Mit freundlichen Grüßen
kathrin
Arbeitsrechte.de says
Hallo Kathrin,
das Gehalt hängt von dem für die Arbeit angefertigten Arbeitsvertrag ab.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anke says
Hallo,
ich habe eine Frage zu Kündigungsfristen.
In §33 BAT-KF steht:
Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 5) bis zu einem Jahr einen Monat zum Monatsschluss,
bei einer Beschäftigungszeit
von mehr als einem Jahr: 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren: 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren: 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren: 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren: 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Ich kann daraus leider nicht erkennen, ob diese Regelungen nur für den Arbeitgeber gelten und ggf. auch für den Arbeitnehmer.
Ich würde hier davon ausgehen, dass sich das nur auf den Arbeitgeber bezieht und der Arbeitnehmer sich an die gesetzlichen Vorgaben halten muss.
Beispiel meinerseits mit 25 Jahren Betriebszugehörigkeit würde es trotzdem bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende bedeuten, oder?
Mit freundlichen Grüßen
Anke
Nils says
Guten Tag,
Zählt das Anerkennungsjahr als vollwertiges Arbeitsjahr?
Falls ja, würde man nach zwei Jahren in Stufe zwei aufsteigen ?
Mit freundlichen Grüße
Sabrina says
Hallo.
Ich arbeite bei einem ambulanten Pflegedienst, der dem BAT-KF unterliegt.
Nun mache ich eine Weiterbildung zur Praxisanleiterin und würde gerne wissen, ob es eine Klausel im BAT-KF gibt, die besagt, dass Praxisanleiter bzw. Mitarbeiter mit einer Weiterbildung, die Möglichkeit haben anders eingestuft zu werden bzw monatliche Sonderzahlungen erhalten können?
MfG