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Arbeitgeber verweigert Urlaub: Was kann ich tun?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 24. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Es ist eine ärgerliche Situation: Der lang geplante Urlaub ist endlich gebucht, doch der Arbeitgeber verweigert unerwartet den Urlaubsantrag. Muss der Arbeitnehmer dies hinnehmen und seine Urlaubspläne aufgeben?

Chef verweigert Urlaub: Was können Angestellte unternehmen?
Chef verweigert Urlaub: Was können Angestellte unternehmen?

Kann der Arbeitgeber den Urlaub verweigern? Wann können Arbeitnehmer ihren Urlaubsanspruch nicht nach ihren Wünschen geltend machen?

Kurz & knapp: Arbeitgeber verweigert Urlaub

Darf der Chef einfach so Urlaub verweigern?

In der Regel dürfen Anträge auf Urlaub nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden.

Welche Gründe könnten eine Urlaubsverweigerung rechtfertigen?

Eine Zusammenfassung möglicher Gründe für eine Urlaubsverweigerung vonseiten des Arbeitgebers finden Sie hier.

Kann ich meine gewünschten Urlaubstage einfach trotzdem nehmen, wenn mein Arbeitgeber den Antrag grundlos abgelehnt hat?

Diese Vorgehensweise ist nicht empfehlenswert. Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt kann eine Abmahnung oder schlimmstenfalls eine Kündigung nach sich ziehen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann eine Urlaubsverweigerung durch den Arbeitgeber möglich ist und was Sie als Arbeitnehmer bei einer Ablehnung des Urlaubsantrags tun können.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Arbeitgeber verweigert Urlaub
  • Arbeitgeber verweigert Urlaub: Darf er das?
    • Arbeitgeber lehnt Urlaub ab: mögliche Gründe
  • Mein Arbeitgeber verweigert meinen Urlaub – was kann ich tun?
    • Ihr Arbeitgeber verweigert den Urlaub nach der Kündigung?

Arbeitgeber verweigert Urlaub: Darf er das?

Arbeitgeber verweigert Urlaub: Das ist nur aus dringenden betrieblichen Gründen möglich!
Arbeitgeber verweigert Urlaub: Das ist nur aus dringenden betrieblichen Gründen möglich!

Damit ein Mitarbeiter Urlaub nehmen kann, muss dieser von seinem Chef genehmigt werden. Eigenmächtiger Urlaubsantritt stellt eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers dar und kann ein Abmahnung oder sogar eine Kündigung rechtfertigen.

Aber darf der Arbeitgeber den Urlaub verweigern, wenn sein Angestellter den Antrag stellt? § 7 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) legt fest, dass bei der Festlegung des Urlaubs die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter grundsätzlich selbst entscheiden dürfen, wann im Jahr sie ihre Urlaubstage nehmen.

Allerdings gibt es eine Einschränkung: Eine Ablehnung vom Urlaub kann aus betrieblichen Gründen zulässig sein, wenn diese zwingend sind.

Arbeitgeber lehnt Urlaub ab: mögliche Gründe

Die Ablehnung vom Urlaubsantrag durch den Arbeitgeber ist zulässig, wenn dringende betriebliche Belange dem Urlaubswunsch des Arbeitnehmers entgegenstehen. Solche Gründe können sein:

  • die fristgerechte Erfüllung eines Auftrags
  • personelle Engpässe, z. B. weil alle Angestellten gleichzeitig Urlaub machen wollen
  • Abschluss- und Inventurarbeiten
  • ein erhöhtes Arbeitsvolumen

Dass die Abwesenheit des Mitarbeiters eine Störung des Betriebsablaufs verursacht, ist in der Regel kein ausreichender Grund für eine Urlaubsablehnung.

Wenn aus betrieblichen Gründen ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter verweigert, Urlaub zu nehmen, muss er diesen zu einem anderen Zeitpunkt genehmigen. Zudem sollte die Ablehnung vom Urlaubsantrag schriftlich erfolgen und die entsprechenden betrieblichen Gründe anführen, warum der Urlaub verweigert wurde.

Mein Arbeitgeber verweigert meinen Urlaub – was kann ich tun?

Die Ablehnung des Urlaubsantrags stellt meist eine unangenehme Überraschung für den Angestellten dar – besonders wenn er fest mit den Urlaubstagen gerechnet und die freie Zeit bereits verplant hat. Gibt es also eine Möglichkeit, etwas gegen die Urlaubsverweigerung zu unternehmen?

Ihr Arbeitgeber verweigert grundlos Ihren Urlaub? Weisen Sie ihn auf das Bundesurlaubsgesetz hin!
Ihr Arbeitgeber verweigert grundlos Ihren Urlaub? Weisen Sie ihn auf das Bundesurlaubsgesetz hin!

Sind die zwingenden betrieblichen Gründe des Arbeitgebers stichhaltig, ist auch die Ablehnung des Urlaubsantrags zulässig. Der Arbeitnehmer kann dann nur versuchen, eine Einigung mit seinem Chef oder seinen Kollegen zu treffen, die seine Abwesenheit in der von ihm gewünschten Urlaubszeit im Unternehmen doch möglich macht.

Lässt sich jedoch niemand darauf ein, hat der Mitarbeiter dies hinzunehmen.

Wenn der Angestellte allerdings das Gefühl hat, die Begründung sei nicht ausreichend und ihm stehe der Urlaub zu, sollte er seinen Arbeitgeber darauf ansprechen und ihn auf § 7 BurlG hinweisen. Dabei kann es klug sein, sich Rückendeckung vom Betriebsrat zu holen. Verweigert der Arbeitgeber weiterhin den Urlaub, kann auch eine Klage in Betracht kommen. Dies sollte vom Arbeitnehmer allerdings wohl überlegt sein, da ein solcher Schritt meist das Arbeitsverhältnis nachhaltig belastet.

Ihr Arbeitgeber verweigert den Urlaub nach der Kündigung?

Was aber, wenn ein Mitarbeiter kündigt oder ihm gekündigt wird? Kann der Arbeitgeber den ausstehenden Urlaub dann auch verweigern? Bei einer Kündigung stehen Arbeitnehmern häufig noch Urlaubstage zu, bevor das Arbeitsverhältnis beendet wird. Doch auch hier gilt, dass der Arbeitgeber den Urlaub verweigern darf, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen stehen.

In diesem Fall aber ist der Urlaub gemäß § 7 Abs. 4 BurlG vom Chef abzugelten.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. Gashi meint

    27. Dezember 2022 at 1:28

    Halo ich arbeite ins Sommer Gartenarbeit und in Winter Winterdienst aber wenn kein Schnee mein Firma macht Wege mein Urlaubs Tage immer wen kein Schnee ich muss Urlaub

    Antworten
  2. Malena meint

    18. September 2022 at 13:14

    Ich habe mein Chef rechtzeitig 2 Wochen vorher bescheid gegeben das ich zum 29. Frei haben möchte weil ich umziehe und mein Umzugsunternehmen kommt
    und am 30. Frei möchte für die endabnahme meiner jetzigen Wohnung. Er sagte mir er würde mir Rückmeldung geben und das wir das ja hinkriegen würden.

    Darf er das verweigern? Es ist ja schließlich ein Umzug und dazu habe ich 3 resturlaubs Tage.

    Antworten
  3. Olga meint

    12. Juli 2022 at 11:17

    Guten Tag, ich habe gekündigt und habe noch rest urlaub von 11 tagen…Am Anfang des Jahres hat mein Arbeitsgeber mir das Urlaub genehmigt, jetzt sag er das ich kann das nicht nehmen. Darf er das?

    Antworten
  4. Naomi meint

    8. Juni 2021 at 9:46

    Ich habe eine Frage zu dem Thema.
    Ich habe ende Mai meine Kündigung zum 31.7. Eingereicht, damit genug Zeit bleibt, um einen Ersatz für mich zu finden und mein Urlaub rechtzeitig geregelt werden kan (ich habe in diesem Jahr noch keinen Urlaub gehabt).
    Jetzt werde ich die ganze Zeit vertröstet, dass andere ja auch Urlaub haben und ich ihn mir ausbezahlen lassen soll.
    Ich bin steuerklasse eins und muss noch einiges vor dem 1.8. Klären, also bevor ich den alten Laden verlasse.
    Ist es rechtens, dass mir also gleich 21 Urlaubstage und meine Überstunden ausgezahlt werden MÜSSEN oder kann ich dagegen noch vorgehen?

    Antworten
  5. Michael meint

    7. Januar 2021 at 6:41

    Mein Chef gibt uns nie Urlaub. Ich habe für das letzte Jahr noch 5 Wochen zur Verfügung und jetzt sollen wir auch noch uberstd aufbauen… Ist es rechtlich erlaubt? Es werden Monat für Monat wieder mehr Urlaubs Tage und ich habe wie gesagt noch 25 Tage Urlaub.

    Antworten
  6. TAMARA meint

    1. August 2020 at 19:30

    Hallo,
    Ich hätte da eine Frage. Der Vater meines Mannes liegt im Sterben und wir müssen täglich damit rechnen auf die Schnelle nach Sizilien zu müssen.
    Mein Mann hat seinen regulären Urlaub ab 24.08. Ich habe ihm vorgeschlagen den Urlaub vorzuziehen und eine Woche früher zu fahren, da wir nicht wissen ob es der Vater so lange aushält.
    Nun lässt der Chef meinem Mann den Urlaub nicht vorziehen, da der andere Kollege zu der Zeit Urlaub hat.
    Wir würden aber so oder so fahren, wenn wir wüssten dass es sich nur noch um ein paar Tage handeln würde, die der Vater noch zu Leben hat.
    Kann mein Mann den Urlaub einfach vorziehen?
    Fahren wir trotz Ablehnung des Chefs, kann er ihn kündigen?

    Antworten
  7. Andrea meint

    27. Juli 2020 at 18:51

    Ich habe nach Erhalt meiner Entfristung (2-3 Juniwoche) meinen Urlaubsantrag für August eingereicht.
    Man sagte mir mündlich, das es aus betrieblichen Gründen nicht möglich sei. Habe aber diese Ablehnung nicht schriftlich erhalten. Aber einen Dienstplan für den Monat bekommen wo auch die geplanten Urlaubstage mit Diensten stehen. Ich arbeite in einer Sicherheitsbranche. Man sagte mir, wir hätten zu wenig Personal.
    Wie sieht nun jetzt die Rechtslage aus?
    Gilt der Urlaubsantrag eigentlich nicht automatisch als genehmigt, wenn man nicht innerhalb von 4-6 Wochen eine schriftliche Ablehnung erhält, oder ist eine mündliche Ablehnung auch bindend?

    Antworten
  8. Gabriele K. meint

    2. März 2020 at 10:28

    Mein Arbeitgeber hat mitgeteilt, dass wg. Corona bis auf weiteres kein Urlaub genehmigt wird, der mit einer Reise zusammenhängt.
    1. Darf er das?
    2. Wer bezahlt ggf. Stornogebühr für bereits gebuchte Reisen?

    Antworten
    • Robert meint

      30. Juni 2020 at 15:27

      Mein Gott… Frag nen Anwalt!

      Antworten
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