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Arbeitgeber verweigert Urlaub: Was kann ich tun?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 24. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Es ist eine ärgerliche Situation: Der lang geplante Urlaub ist endlich gebucht, doch der Arbeitgeber verweigert unerwartet den Urlaubsantrag. Muss der Arbeitnehmer dies hinnehmen und seine Urlaubspläne aufgeben?

Chef verweigert Urlaub: Was können Angestellte unternehmen?
Chef verweigert Urlaub: Was können Angestellte unternehmen?

Kann der Arbeitgeber den Urlaub verweigern? Wann können Arbeitnehmer ihren Urlaubsanspruch nicht nach ihren Wünschen geltend machen?

Kurz & knapp: Arbeitgeber verweigert Urlaub

Darf der Chef einfach so Urlaub verweigern?

In der Regel dürfen Anträge auf Urlaub nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden.

Welche Gründe könnten eine Urlaubsverweigerung rechtfertigen?

Eine Zusammenfassung möglicher Gründe für eine Urlaubsverweigerung vonseiten des Arbeitgebers finden Sie hier.

Kann ich meine gewünschten Urlaubstage einfach trotzdem nehmen, wenn mein Arbeitgeber den Antrag grundlos abgelehnt hat?

Diese Vorgehensweise ist nicht empfehlenswert. Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt kann eine Abmahnung oder schlimmstenfalls eine Kündigung nach sich ziehen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann eine Urlaubsverweigerung durch den Arbeitgeber möglich ist und was Sie als Arbeitnehmer bei einer Ablehnung des Urlaubsantrags tun können.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Arbeitgeber verweigert Urlaub
  • Arbeitgeber verweigert Urlaub: Darf er das?
    • Arbeitgeber lehnt Urlaub ab: mögliche Gründe
  • Mein Arbeitgeber verweigert meinen Urlaub – was kann ich tun?
    • Ihr Arbeitgeber verweigert den Urlaub nach der Kündigung?

Arbeitgeber verweigert Urlaub: Darf er das?

Arbeitgeber verweigert Urlaub: Das ist nur aus dringenden betrieblichen Gründen möglich!
Arbeitgeber verweigert Urlaub: Das ist nur aus dringenden betrieblichen Gründen möglich!

Damit ein Mitarbeiter Urlaub nehmen kann, muss dieser von seinem Chef genehmigt werden. Eigenmächtiger Urlaubsantritt stellt eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers dar und kann ein Abmahnung oder sogar eine Kündigung rechtfertigen.

Aber darf der Arbeitgeber den Urlaub verweigern, wenn sein Angestellter den Antrag stellt? § 7 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) legt fest, dass bei der Festlegung des Urlaubs die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter grundsätzlich selbst entscheiden dürfen, wann im Jahr sie ihre Urlaubstage nehmen.

Allerdings gibt es eine Einschränkung: Eine Ablehnung vom Urlaub kann aus betrieblichen Gründen zulässig sein, wenn diese zwingend sind.

Arbeitgeber lehnt Urlaub ab: mögliche Gründe

Die Ablehnung vom Urlaubsantrag durch den Arbeitgeber ist zulässig, wenn dringende betriebliche Belange dem Urlaubswunsch des Arbeitnehmers entgegenstehen. Solche Gründe können sein:

  • die fristgerechte Erfüllung eines Auftrags
  • personelle Engpässe, z. B. weil alle Angestellten gleichzeitig Urlaub machen wollen
  • Abschluss- und Inventurarbeiten
  • ein erhöhtes Arbeitsvolumen

Dass die Abwesenheit des Mitarbeiters eine Störung des Betriebsablaufs verursacht, ist in der Regel kein ausreichender Grund für eine Urlaubsablehnung.

Wenn aus betrieblichen Gründen ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter verweigert, Urlaub zu nehmen, muss er diesen zu einem anderen Zeitpunkt genehmigen. Zudem sollte die Ablehnung vom Urlaubsantrag schriftlich erfolgen und die entsprechenden betrieblichen Gründe anführen, warum der Urlaub verweigert wurde.

Mein Arbeitgeber verweigert meinen Urlaub – was kann ich tun?

Die Ablehnung des Urlaubsantrags stellt meist eine unangenehme Überraschung für den Angestellten dar – besonders wenn er fest mit den Urlaubstagen gerechnet und die freie Zeit bereits verplant hat. Gibt es also eine Möglichkeit, etwas gegen die Urlaubsverweigerung zu unternehmen?

Ihr Arbeitgeber verweigert grundlos Ihren Urlaub? Weisen Sie ihn auf das Bundesurlaubsgesetz hin!
Ihr Arbeitgeber verweigert grundlos Ihren Urlaub? Weisen Sie ihn auf das Bundesurlaubsgesetz hin!

Sind die zwingenden betrieblichen Gründe des Arbeitgebers stichhaltig, ist auch die Ablehnung des Urlaubsantrags zulässig. Der Arbeitnehmer kann dann nur versuchen, eine Einigung mit seinem Chef oder seinen Kollegen zu treffen, die seine Abwesenheit in der von ihm gewünschten Urlaubszeit im Unternehmen doch möglich macht.

Lässt sich jedoch niemand darauf ein, hat der Mitarbeiter dies hinzunehmen.

Wenn der Angestellte allerdings das Gefühl hat, die Begründung sei nicht ausreichend und ihm stehe der Urlaub zu, sollte er seinen Arbeitgeber darauf ansprechen und ihn auf § 7 BurlG hinweisen. Dabei kann es klug sein, sich Rückendeckung vom Betriebsrat zu holen. Verweigert der Arbeitgeber weiterhin den Urlaub, kann auch eine Klage in Betracht kommen. Dies sollte vom Arbeitnehmer allerdings wohl überlegt sein, da ein solcher Schritt meist das Arbeitsverhältnis nachhaltig belastet.

Ihr Arbeitgeber verweigert den Urlaub nach der Kündigung?

Was aber, wenn ein Mitarbeiter kündigt oder ihm gekündigt wird? Kann der Arbeitgeber den ausstehenden Urlaub dann auch verweigern? Bei einer Kündigung stehen Arbeitnehmern häufig noch Urlaubstage zu, bevor das Arbeitsverhältnis beendet wird. Doch auch hier gilt, dass der Arbeitgeber den Urlaub verweigern darf, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen stehen.

In diesem Fall aber ist der Urlaub gemäß § 7 Abs. 4 BurlG vom Chef abzugelten.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. Hartmut C. meint

    12. Dezember 2019 at 16:27

    Hallo liebes Anwaltsteam,

    wir arbeiten im Vertrieb und es gibt klare Aktivitäts- und Umsatzziele für jeden Mitarbeiter. Diese sind nicht im Arbeitsvertrag festgehalten, aber in unseren Beförderungskriterien sowie unseren monatlichen Leistungsreviews. Sollte nun ein Mitarbeiter weit ab von seiner Zielvereinbarung sein und kurzfristig Urlaub buchen wollen, da er die Urlaubstage im nächsten Jahr verlieren würde: kann ich als Vorgesetzter den Urlaubsantrag ablehnen mit Begründung auf nicht erbrachte Leistung?
    Zur Klärung: Man kann bis zu 5 Tage Urlaub bei uns mit ins neue Jahr nehmen, der Kollege hat aber noch fast 10 Tage übrig.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Hartmut C.

    Antworten
  2. Alois meint

    17. November 2019 at 14:33

    Hallo
    meine Frage
    Meine Frau hat einen 450 Euro Job der Arbeitgeber verweigert jeglichen Urlaub noch Lohnfortzahlung bei Krankheit.(Mit der Begründung es wäre alte Tradition und schon immer so gewesen das Sie den Urlaub und die Krankheitstage raus arbeiten müsse.)
    Wenn meine Frau also Krank ist oder Urlaub haben will muss Sie so viele Überstunden haben das Dies damit ausgeglichen würde.
    An Wen kann ich mich wenden um da Klarheit zu schaffen?
    Es gibt keinen Betriebsrat in der Firma.

    Antworten
  3. Jovo meint

    14. November 2019 at 13:27

    Arbeitgeber verweigert 1 Tag Urlaub, obwohl ich für Ersatz gesorgt habe und auf Dringlichkeit
    Gebeten habe weil kleine Kinder über Nacht nicht alleine sein Können weil die Ehefrau auf
    Fortbildung ist.

    Antworten
  4. Sascha meint

    23. Oktober 2019 at 23:46

    Mein Arbeitgeber vertröstet mich bereits 2 Jahren längerfristigen Urlaub nehmen zu können, weil die künstlich erzeugte Auftragslage niemals abebnet – es werden beim Kunden viel zu knappe Kalkulationen gemacht (Personal & Kosten) um den Zuschlag zu bekommen. Durch diesen Mist sind mir bereits bis zu 2 Wochen Urlaub verloren gegangen. Ich habe heute einen Urlaubsantrag eingereicht, bei dem ich extra Rücksicht nahm auf die Nöte meines Arbeitgeber zum Jahresende. Dennoch verlangt man von mir erneut zurückzustecken und nur über die Feier-/Brückentage im Dezember freizunehmen, während das Management belegbar jedes Quartal für eine ganze Woche Urlaub macht. Tut mir Leid, aber so langsam habe ich als Arbeitnehmer keine Lust mehr es nur einfach hinzunehmen bis ich mit Burnout oder sogar Tod vom Bürostuhl falle und im nächsten Moment mit einem frischen Neuzugang ausgetauscht werde wie eine leere Batterie. Zu einem Betriebsrat kann ich nicht gehen, weil der Arbeitgeber eine solche „geschäftsschädigende Vereinigung“ (belegbare Aussage des Geschäftsführer) nicht duldet.

    Antworten
  5. Dora meint

    16. Oktober 2019 at 16:40

    Bitte entschuldigung für mein Deutsch,

    Ich habe von June 2018 bis June 2019 gearbeitet und ich habe meine Urlaub nicht nehmen. Ich hatte keine Ahnung, die Arbeitgeber hat nicht mir gesagt und ich habe der Arbeitsvertrag nicht erhalten am Beginn des Job. Ich habe der Arbeitsvertrag 6-7 Monate später bekommen. Ich habe keine Information über Urlaub erhalten und ich habe das Arbeitsvertrag nicht übersetzen. Ich war auch im Mutterschutz von März bis April und dann nach Andere Stadt umgezogen.
    Meine Frage ist, Kann ich Geld zurück von der vorher Arbeitgeber bekommen ?

    Danke

    Antworten
  6. Robert meint

    9. Oktober 2019 at 20:38

    Hallo,
    haben nun Ende des Jahres und ich habe Antrag auf 2 Wochen Urlaub für Ende November gestellt, dieser wurde abgeleht. Leider hatte ich einen Unfall und war bis vor Kurzem für sechs Wochen krank geschrieben. Habe im gesamten Jahr nur 5 Tage Urlaub gehabt. Mein Chef meint, dass durch meinen Ausfall sich viel Arbeit angehäuft hätte und ich meine 25 Urlaubstage Anfang nächsten Jahres zu verbraten habe. Leider hat meine Frau in der Zeit keinen Urlaub und ich habe somit keine Verwendung dafür. Steht einem Arbeitnehmer nicht 2 Wochen Ergolungsurlaub im Jahr zu?
    Wie soll ich vorgehen?
    MfG
    Robert

    Antworten
  7. Christian meint

    8. September 2019 at 9:43

    Hallo, durch das Verhalten meines Chefs sind schon Mitarbeiter gegangen oder gegangen worden. Ich bin leitender Angestellter und werde teilweise auch ungerecht behandelt. Zum nächsten Monat geht wieder jemand, ich hab bald Urlaub. Kann/darf mein Chef meinen Urlaub ablehnen? Es gibt noch eine andere Person die meine arbeit machen kann.

    Antworten
  8. Joachim meint

    3. September 2019 at 14:11

    Guten Tag,
    bei uns ist die Mittagschicht Samstag und Sonntag nur mit einem Mechaniker besetzt. Daher wird immer öfter der Urlaub mit der Begründung abgelehnt, der Produktionsbereich wäre nicht abgedeckt. Geht das so einfach?. Wenn nicht gibt es Urteile oder Hinweise dazu?

    Antworten
  9. Kati meint

    4. August 2019 at 21:13

    Mein AG lehnte meinen Urlaub ab, ohne Begründung….und trotz voller Besetzung….AG meinte entweder Winterurlaub oder Sommerurlaub….bin kinderlos und von meinen 3 Kolleginnen hat keiner mehr schulpflichtige Kinder…das war dieses Jahr…jetzt will ich Urlaubsantrag für den nächsten Sommerurlaub abgeben der im Oktober 19 gebucht werden muss….wie verhalte ich mich bei wiederholter Ablehnung?

    Antworten
  10. Brigitte meint

    17. Mai 2019 at 12:18

    Hallo,
    mein Mann bekommt am Anfang des Jahres immer eine Urlaubswunschliste ausgehändigt,
    in die er seine Urlaubswünsche für das Jahr eintragen soll und auch macht. Nach ca. 2
    Monaten bekommt er diese Liste mit entsprechendem Vermerk : nur Ja oder Nein zurück.
    Zusätzlich ist auf dieser Liste vermerkt, da dies keine entgültige Zustimmung bzw. Ablehnung ist.
    Immer erst kurz vor Urlaubsantritt (oft 1 Tag vorher) bekommt man den unterzeichneten Urlaubs-
    zettel wie jetzt an Ostern z.b. mein Mann hat im Januar 2019 Urlaub für die Zeit vom Montag, den23.04.-27.04.19 und hat erst an Gründonnerstag, 18.04.19 die Urlaubsgenehmigung bekommen. Und er sollte
    dann sogar noch den Samstag arbeiten kommen, was mein Mann verneinte.
    Ist es Rechtens, erst 1 Tag vor Urlaubsantritt den Urlaub zu genehmigen, wie soll so eine Urlaubsplanung
    für eine Familie mit 2 schulpflichtigen Kindern und einem selbst arbeitenden Ehepartne funktionieren ?
    Wie sollte man sein Recht auf Planungsicherheit beim Arbeitgeber durchsetzen ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. Mai 2019 at 8:59

      Hallo Brigitte,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher auch eine Beurteilungen und Empfehlungen aussprechen dürfen. Ein Anwalt kann Ihnen hier weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Ben meint

    25. März 2019 at 10:17

    Hallo,
    meine Frau ist schwanger und erwartet Ende Juni unser Kind. Sie ist zurzeit wegen psychischer Belastung in der AU. Da es sich negativ auf das Baby auswirken kann, wird sie laut Arzt wahrscheinlich nicht mehr ihre Tätigkeit vor Beginn des Mutterschutzes aufnehmen können.
    Ihr stehen noch 20 Urlaubstage zu. Der Arbeitgeber will diese aber wegen personellen Engpass verweigern und dann jemand anderen anstelle meiner Frau einstellen, mit dem Wissen, dass meine Frau wahrscheinlich nicht wieder zurück kommen wird. Allerdings sind die Angestellten generell unterbesetzt weil zu wenig Verträge verlängert wurden.
    Meine Fragen sind, dürfen die generell die Urlaubstage verweigern weil sie zu wenig Angestellte haben und hat meine Frau als Schwangere ein „Sonderrecht“ darauf, weil sie den Urlaub nicht zu einem späteren Zeitpunkt nehmen kann?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. April 2019 at 13:37

      Hallo Ben,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher nicht auf individuelle Rechtsfragen eingehen dürfen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Diana meint

    19. März 2019 at 11:07

    Ich habe im März meinen Urlaubsantrag für die Schulferien im August eingereicht. Ich bin die Einzige in der Firma mit schulpflichtigem Kind. Der Antrag wurde abgelehnt, da von vier Kollegen, die sich gegenseitig vertreten, zwei bereits im Urlaub sind. Dies wurde jedoch nicht abgestimmt, sondern ging an mir vorbei. Was kann ich nun tun? Mein Sohn wäre in 9 Jahre eine WOche allein zu hause, das kann ich nicht verantworten. Ferienbetreuung gibt es genau in dieser einen Woche nicht in meiner Stadt. Das ist überhaupt der Grund für den Urlaub in der Zeit.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. März 2019 at 8:31

      Hallo Diana,
      § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG besagt folgendes:

      „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“

      Sie können sich von einem Anwalt zu Ihren Möglichkeiten beraten lassen. Wir hingegen bieten eine solche Beratung nicht an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Olaf meint

    3. März 2019 at 8:28

    Hallo,

    wie schwer wiegt das Argument, ich habe als letzter Urlaub eingereicht ? Es wurde aber weder schriftlich, noch mündlich ein Termin gesetzt.
    Gelten nicht die sozialen Komponenten ( länger im Betrieb, schulpflichtiges Kind ) vorrangig ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. März 2019 at 9:39

      Hallo Olaf,

      welche Gründe vom Arbeitsrecht als rechtens oder schwerwiegender angesehen werden, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Timo meint

    26. Februar 2019 at 10:56

    Hi, konnte wegen Personalengpässen meinen genehmigten Urlaub nicht nehmen nun ist allerdings bald März, da es auf EU Ebene eine Gesetzesänderung gab weis ich nun nicht ob mein Urlaub in dieser Situation noch verfallen kann oder nicht.

    Antworten
  15. Sergej meint

    15. Februar 2019 at 9:09

    ich habe 2 Schulgeldpflichte kinder und darf als einziger Vater kein Urlaub nehmen die Kollegen haben ohne Schulgeldpflichte kinder Urlaub bekommen wie gehe ich vor

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. Februar 2019 at 17:40

      Hallo Sergej,
      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann Ihnen jedoch mit Sicherheit Tipps zur Vorgehensweise in diesem Fall geben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. kirsten meint

    29. Januar 2019 at 16:11

    Hallo

    Eine Jugendliche in Ausbildung 17 Jahre hat in einer Arztpraxis im November 2018 ihren Urlaubsantrag gestellt und bis heute keine Informationen ob er genehmigt wird. Bei ihr hängen an dieser Planung ihre Eltern.
    Es gab schon die Aussage das sie so wie sie ( und ich Eltern) möchte- nicht nehmen kann weil es personelle Engpässe gibt .
    Sie hat schon wiederholt 1 Tag Urlaub nicht genehmigt bekommen.

    Geht das trotz Minderjährigkeit?

    Antworten
  17. Bev meint

    21. Januar 2019 at 17:24

    Hallo.
    Wir sind in der Urlaubsplanung. Mein AG hat bereits jetzt mitgeteilt das der Urlaub nicht genehmigt wird. Wir sind 4 Frauen in der Abteilung. Eine geht in Mutterschutz Anfang Mai. Ihre Vertretung fängt im März an. Meine andere Kollegin und ich müssen aufgrund der Kinder (Ferien und Schließzeiten Kita und Ferienbetreuung) gleichzeitig in den Urlaub. Es wären also noch zwei Kräfte vor Ort. Die Begründung für die Ablehnung: wir können die neue Kollegin im Sommer mit der anderen nicht alleine lassen.
    Ich sehe es nicht als personellen Engpass. Wie kann bzw. Muss ich mich verhalten?
    Vielen Dank

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      23. Januar 2019 at 11:24

      Hallo Bev,
      diese Frage kann und darf Ihnen nur ein Anwalt beantworten. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an, sodass wir auch kein bestimmtes Vorgehen empfehlen können.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. Adam meint

    27. Dezember 2018 at 8:37

    Hallo.

    Mein AG versucht regelmäßig zu verhindern, dass wir unseren Urlaub in kurzen Wochen nehmen, sprich in den Wochen mit Feiertagen. Er begründet das damit, dass wir dadurch nur längere Urlaubszeiten erreichen wollen. Ist ja grundsätzlich auch nicht falsch. Aber darf er das in dieser Form überhaupt?

    Vielen Dank

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. Januar 2019 at 10:08

      Hallo Adam,

      „bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“

      So steht es in § 7 Abs. 1 BUrlG. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Rechtsanwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Bernhard meint

    14. Dezember 2018 at 18:40

    Hallo Team vom Arbeitsrecht.de,
    in meinem Betrieb bin ich für die Urlaubsplanung zuständig. Alle Kollegen der Abteilung wurden in zwei Gruppen aufgeteilt Seit Jahren kommen diese Gruppen abwechselnd zwischen Weihnachten und Neujahr wegen betrieblicher Notwendigkeiten arbeiten, während sich die jeweils andere Gruppe im Urlaub befindet ( nur die Arbeitstage, keine Feiertage ).
    Nun ist ein neuer Kollege zu uns gekommen welcher sich dieser Regelung für die Planung zwischen Weihnachten und Neujahr 2019 und darüber hinaus gar nicht anschließen möchte, weil er ein Schulpflichtiges Kind hat ( das Sorgerecht dafür liegt bei seiner geschiedenen Ehefrau ).
    In der Abteilung ist er wohlgemerkt der einzige Kollege mit schulpflichtigem Kind.
    Laut meiner Auffassung hat er dass ganze Jahr über Priorität bei seinem Urlaubsanträgen gegenüber allen anderen Kollegen – welcher ich ihm auch nicht verwehren würde. Lediglich im oben aufgeführten Zeitraum hat er sich meinem Verständnis nach den betrieblichen Belangen unterzuordnen – mit über einem Jahr Ansage im voraus.
    Liege ich mit meinem Verständnis richtig, oder hat der Kollege das Recht genau zu diesem Zeitraum wegen seines schulpflichtigen Kindes ohne Sorgerecht von der internen Regelung dauerhaft freigestellt zu werden ? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Januar 2019 at 15:48

      Hallo Berhard,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Wir können daher nicht beurteilen, welche Rechte einem Arbeitnehmer im Einzelfall zustehen. Bitte besprechen Sie dies ggf. mit der Rechtsabteilung Ihres Unternehmens.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Lazarov meint

    8. Dezember 2018 at 4:40

    Hallo, ich habe fristgerecht zum 31.12 gekündigt. Ich habe noch 7 Tage Resturlaub, die ich zum Ende nehmen wollte. Mein Chef will aber nicht mein Urlaubsantrag unterschreiben, obwohl die andere Kollegen in diesem Zeitraum nicht in Urlaub sind (insgesamt sind wir 3 Assistenzärzte). Er hat gemeint, dass mein Urlaub verfallen wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      17. Dezember 2018 at 8:57

      Hallo Lazarov,

      § 7 Abs. 4 BUrlG besagt:

      „Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.„

      Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Brigitte T. meint

    28. November 2018 at 13:27

    Der Arbeitgeber meines Mannes weigert sich, den Urlaubsantrag überhaupt erst anzunehmen. Er hat ihm das Formular wieder in die Hand gedrückt, mit der Aussage, dass noch nicht klar sei, wie die Firma die Urlaubsplanung in 2019 gestaltet. Muss er ihm den Antrag jetzt per Einschreiben zuschicken?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      5. Dezember 2018 at 15:31

      Hallo Brigitte,

      wenden Sie sich dazu an den Betriebsrat oder einen Anwalt für Arbeitsrecht. Diese können Sie zu den angemessenen nächsten Schritten beraten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  22. Luca meint

    9. November 2018 at 11:29

    Hallo
    Wie lange hat der arbeitgeber zeit um der urlaub zu genemigen oder zum ableneh?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. November 2018 at 8:39

      Hallo Luca,

      zwar gibt es keinen festgelegten Zeitraum, aber der Arbeitgeber hat umgehend auf den Antrag zu reagieren.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Schmidt meint

      11. August 2020 at 11:28

      Hallo
      Ich bin seit 3.6. Krankgeschrieben, weil mein Arbeitgeber mich aus der Firma
      moppen möchte,
      ich habe am 31.8 – 11.9. Urlaub und die Krankenkasse bezahlt kein Krankengeld in diesem Zeitraum. wenn ich vor mein Urlaub wieder arbeiten gehe um mein Urlaub an zu treten darf mein Arbeitgeber, mein Urlaub streichen?

      Antworten
  23. Sandra meint

    25. September 2018 at 9:18

    Hallo.
    Ich habe da auch mal eine Frage.
    Mein Freunde hatte mitte August‘18 einen arbeitsunfall und hat sich dabei die Finger gebrochen. Daraufhin erfolgte eine Krankschreibung und der Arbeitgeber erforderte nach dem frischen bruch das er trotzdem zu einer Fortbildung mit soll. Mein Freund verweigerte aber dies. Vor 2 Wochen musste er nochmals den Arzt zur Kontrolle aufsuchen. Er fühlte sich fit und wollte wieder arbeiten aber auf den Röntgenbild war der Bruch noch leicht zu sehen und der Arzt schrieb ihn weitere 2 Wochen krank und sagte er soll die Physio erstmal beenden. Heute waren wir bei den Arbeitgeber um zu melden das er wieder nächste Woche arbeiten kommt. Daraufhin dürfte er sich anhören das viel zutun sei und er jetzt schon arbeiten kommen soll und hielt ihn das mit der Fortbildung vor. Mitte Oktober haben wir Urlaub und haben auch schon den Urlaub gebucht und bezahlt. Jetzt sagte der Arbeitgeber er wird diesen Urlaub nicht genehmigen. Erst 6 Wochen krank machen und dann gleich nach 3 Wochen Urlaub für eine Woche haben wollen. Er ist der einzige Mitarbeiter der in diesen Zeitraum Urlaub hat. Wer kommt für die Kosten auf weil alles schon gebucht ist?
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. Oktober 2018 at 12:30

      Hallo Sandra,
      ein Rechtsanwalt kann Ihnen genau erklären, ob und welche Ansprüche Sie gegen wen haben. Wir sind zu dieser Rechtsberatung nicht befugt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. MD meint

    28. August 2018 at 14:20

    Hallo,
    Ich hätte dazu auch eine Frage. Wie verhält es sich denn wenn der Arbeitgeber IMMER mit der Maßgabe kommt es sei mehr Arbeitsaufwand als sonst. Bereits seit 1 Jahr bekomme ich nur Einzeltage und immer mit dem Hinweis das das Arbeitsvolumen mehr sei. Er will nur Urlaub im Sommer genehmigen. Ich kann mir nur leider nicht leisten in den teuren Sommermonaten mal wegzufahren (Teilzeitjob) und ich weiss eben auch das nicht immer Saison bei uns ist. Darf der AG einfach einen einzelnen Zeitraum im Jahr festlegen wann ich meinen Urlaub zu nehmen habe?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      19. September 2018 at 15:40

      Hallo MD,
      gemäß § 7 Absl. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist …

      „Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.“

      Zur konkreten Rechtslage in Ihrem Fall fragen Sie bitte einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
    • Brigitte meint

      1. November 2019 at 9:39

      Hallo .Hier mein Problem. Bin Alleinerziehend mit 13 jähriger Tochter. Möchte Urlaub in den Sommerferien. Da möchten aber ein Ehepaar auch Urlaub haben, weil die Mutter 60 Jahre alt wird und die gemeinsam in Urlaub fahren wollen. Und eine braucht Urlaub wegen ihrer kleinen Enkelin. Meine Chefin meinte, dass ich da auch mal wann anders Urlaub machen könnte. Was kann ich machen?

      Antworten
  25. Elvira B. meint

    19. Juli 2018 at 22:42

    Wegen meiner psychischen Belastung habe ich meine Chefin gebeten mir zum 31.7..2018 zu kündigen.
    Erst war Sie sehr Verständnissvoll und einen Tag später schlug Ihre Stimmung um .
    Sie rede mit mir nur das nötigste, behauptet Dinge die ich nie gesagt habe und gibt mir Aufgaben die sonst nur die Männer bei uns erledigen .
    Ich arbeite auf Probe in der Küche einer Gastronomie,ich habe täglich einen stundenzettel ausgefüllt der von jemandem durch Unterschrift bestätigt wurde.In der zwischenzeit habe ich 1,5 Überstunden aufgebaut und für 3 Monate stehen mir 6 Uraubstzage zu .Nun frage ich ob der Plan für nächste Woche fertig ist, da sagt sie ja muss aber geändert werdemn, weil ich ja nicht mehr will.Ich frage wie Sie das mit den 6 Urlaubstagen regeln möchte, darauf sagt meine Chefin zu mir“ was für Urlaub? Du hast soviel minusstunden das da kein Tag von übrig ist „. Ich wurde am 1.5.2018 auf 3 Monate Probezeit mit 32Std. pro Woche eingestellt und wir schreiben heute den 19.07.2018 .
    Jetzt frage ich mich natürlich WIE kann ich mein Recht durchsetzen ohne frech werden zu wollen.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      30. Juli 2018 at 9:55

      Hallo Elvira,

      der sicherste Weg ist der zum Anwalt. Dann sind die Risiken für Fehler am geringsten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
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