Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Arbeitsverhältnis
  • Teilzeitjob
  • Altersteilzeit

Altersteilzeit: Was ist das und wer kann sie in Anspruch nehmen?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 20. Oktober 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 6 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Key Facts

  • Die Altersteilzeit ermöglicht es Ihnen, die Arbeitszeit vor der Rente zu verringern. Somit wird ein gleitender Übergang in den Ruhestand ermöglicht.
  • Ein Recht auf Altersteilzeit gibt es nicht. Sie basiert immer auf einer freiwilligen Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber.
  • Das Gehalt wird halbiert, jedoch stockt der Arbeitgeber es um mindestens 20 % auf. Zudem zahlt er deutlich höhere Rentenbeiträge, um somit die Rentenansprüche für das Alter zu sichern.

Was bedeutet Altersteilzeit?

Wie funktioniert die Altersteilzeit als Übergang in die Rente?
Wie funktioniert die Altersteilzeit als Übergang in die Rente?

Inhalt

  • Was bedeutet Altersteilzeit?
    • Die Altersteilzeit: Ab wann können Arbeitnehmer sie in Anspruch nehmen?
    • Wie funktioniert die Altersteilzeit?
    • Was ist besser: Altersteilzeit oder Rente mit 63
  • Wie wird die Altersteilzeit berechnet?
  • Welche Fallen sind bei der Altersteilzeit zu beachten?
    • Muss ich nach der Altersteilzeit in Rente gehen?
  • FAQ: Altersteilzeit
Mit der Altersteilzeit wird die Rente oft weniger abrupt empfunden.
Mit der Altersteilzeit wird die Rente oft weniger abrupt empfunden.

Die Altersteilzeit beschreibt eine Möglichkeit für ältere Arbeitnehmer, einen flexiblen und abgesicherten Übergang in die Rente anzutreten. Sie ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die Arbeitszeiten bis zum Rentenantritt zu verkürzen. Der Unterschied zum regulären Teilzeitjob ist, dass die finanziellen Einbußen bei der Altersteilzeit deutlich geringer ausfallen.

Die Altersteilzeit findet ihre gesetzliche Regelung im Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Diese Regelung legt jedoch kein Recht auf die Altersteilzeit fest, sondern lediglich die geltenden Voraussetzungen. Ob Ihnen diese Leistung zusteht, wird auf freiwilliger Basis mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart.

Spezifische Informationen zur Altersteilzeit

Ratgeber zur Abfindung bei Altersteilzeit

Abfindung bei Altersteilzeit

In diesem Ratgeber erfahren Sie, ob eine Abfindung während der Altersteilzeit möglich ist.

ratgeber-altersteilzeit-oeffentlicher-dienst

Altersteilzeit öffentlicher Dienst

Welche Regeln gelten bei der Altersteilzeit im öffentlichen Dienst?

ratgeber-altersteilzeit-vor-und-nachteile

Altersteilzeit Vor- und Nachteile

Welche Vor- und Nachteile entstehen bei der Altersteilzeit?

Die Altersteilzeit: Ab wann können Arbeitnehmer sie in Anspruch nehmen?

Altersteilzeit: Welche Vor- und Nachteile gibt es?
Altersteilzeit: Welche Vor- und Nachteile gibt es?

Der genaue Zeitpunkt, ab dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen können, hängt von den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen ab. Das AltTZG legt hierfür folgende Kriterien fest:

  • Sie müssen das 55. Lebensjahr vollendet haben. Eine Altersteilzeit mit 55 Jahren ist also die frühestmögliche gesetzliche Option.
  • In den letzten fünf Jahren müssen Sie mindestens 1.080 Kalendertage (also rund drei Jahre) sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Die Zeiträume, in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde, können hier angerechnet werden.
  • Die Altersteilzeit muss so lange andauern, bis Sie einen Anspruch auf die Altersrente hat.

Zum Beispiel: Kann ich mit 63 in Altersteilzeit gehen?

Ja, Sie können auch mit 63 Jahren in Altersteilzeit gehen, da die gesetzlich festgelegte Grenze von 55. Jahren bereits überschritten ist. Das genaue Antrittsalter ist in den meisten Fällen vertraglich festgelegt.

Wie funktioniert die Altersteilzeit?

Arbeitnehmer bekommen während der Altersteilzeit einen Aufstockungsbetrag ausbezahlt.
Arbeitnehmer bekommen während der Altersteilzeit einen Aufstockungsbetrag ausbezahlt.

In erster Linie legen Sie die Grundlagen gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber vertraglich fest. Der Arbeitgeber zahlt nach Beginn der Altersteilzeit zusätzlich zum reduzierten Gehalt einen Aufstockungsbetrag.

Dieser ist in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass die steuerfreien Beträge zwar nicht direkt besteuert werden, den Steuersatz für das übrige, zu versteuernde Einkommen jedoch erhöhen können.

Der Aufstockungsbetrag sorgt dafür, dass Ihnen rund 70 % bis 85 % Ihres letzten Nettogehalts erhalten bleiben. Zudem zahlt der Arbeitgeber einen zusätzlichen Betrag in die Rentenversicherung ein, um Ihre Rentenansprüche zu sichern.

Altersteilzeit: öffentlicher Dienst und dessen Regelungen

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es spezielle Regelungen. Die Altersteilzeit im öffentlichen Dienst wird durch Tarifverträge wie den TV-ATZ für Angestellte oder spezifische Verordnungen für Beamte geregelt. Die genauen Informationen zur Altersteilzeit für Beamte finden Sie in diesem Ratgeber.

Welche Modelle der Altersteilzeit gibt es?

Die Verteilung der Arbeitsstunden hängt davon ab, welches Modell Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben.  Die beiden häufigsten Altersteilzeit-Modelle sind:

Das Blockmodell
Eines der beliebtesten Modelle der Altersteilzeit ist das Blockmodell.
Eines der beliebtesten Modelle der Altersteilzeit ist das Blockmodell.

Das Blockmodell teilt die Gesamtdauer in zwei exakt gleich lange Phasen. In der ersten Hälfte arbeiten Sie weiterhin in Vollzeit, so als hätte sich nichts geändert. Sie leisten also quasi die Arbeit für die zweite Phase vor.

Währenddessen erhalten Sie bereits das reduzierte Altersteilzeitgehalt. Die Differenz zwischen der vollen Arbeitsleistung und dem geringeren Gehalt wird auf einem Wertguthaben angespart.

In der zweiten Hälfte arbeiten Sie gar nicht mehr und sind vollständig freigestellt. Diese Zeit wird auch als passive Altersteilzeit bezeichnet. Während dieser Phase zahlt der Arbeitgeber weiterhin das Altersteilzeitgehalt aus dem zuvor angesparten Wertguthaben.

Vereinbaren Sie die Altersteilzeit als Blockmodell, kann zum Beispiel eine Laufzeit von 4 Jahren festgelegt werden. Dabei arbeiten Sie für 2 Jahre wie gewohnt weiter und während der letzten 2 Jahre sind Sie freigestellt.

Das Gleichverteilungsmodell
Bei der Altersteilzeit können die Modelle individuell gestaltet werden.
Bei der Altersteilzeit können die Modelle individuell gestaltet werden.

Wird die Altersteilzeit als Gleichverteilungsmodell festgelegt, bedeutet dies, dass Sie über die gesamte Laufzeit der Vereinbarung durchgehend in Teilzeit arbeiten (z. B. jeden Tag die halbe Stundenzahl oder an 2,5 Tagen pro Woche).

Allerdings können Sie mit Ihrem Arbeitgeber auch ein anderes Modell vereinbaren, um die Arbeitsstunden zu reduzieren, wie beispielsweise eine stufenweise Reduzierung.

Was ist besser: Altersteilzeit oder Rente mit 63

Die Entscheidung zwischen der Altersteilzeit und dem direkten Eintritt in die Rente hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Die Altersteilzeit ist auch ab 60 Jahren möglich, wenn es im Vertrag festgelegt ist.
Die Altersteilzeit ist auch ab 60 Jahren möglich, wenn es im Vertrag festgelegt ist.

Die Altersteilzeit stellt wie bereits erwähnt einen sanften Übergang in die Rente dar. Sie bleiben weiterhin im Unternehmen beschäftigt, reduzieren Ihre Arbeitsbelastung jedoch erheblich. Finanziell kann dieses Modell oft attraktiver sein, da über die Laufzeit der Altersteilzeit ein höheres Einkommen erzielt wird, als bei der reinen gesetzlichen Rente. Dies gilt insbesondere im Blockmodell während der Freistellungsphase.

Die „Rente mit 63“ bedeutet den vollständigen und sofortigen Ausstieg aus dem Berufsleben. Dies bietet zwar maximale Freiheit, ist jedoch möglicherweise mit Abschlägen bei der Rente verbunden.

Wenn Sie nämlich mit 63 in Rente gehen und die notwendige 45-jährige Beitragszeit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfüllt haben, müssen Sie mit Abschlägen rechnen. Haben Sie diese Voraussetzung jedoch erfüllt, bekommen Sie eine abschlagfreie Rente.

Wie wird die Altersteilzeit berechnet?

Es ist auch möglich, nach der Altersteilzeit arbeitslos bis zur Rente zu bleiben.
Es ist auch möglich, nach der Altersteilzeit arbeitslos bis zur Rente zu bleiben.

Zur Berechnung der Altersteilzeit kann ein „Altersteilzeit-Rechner“ im Internet eine erste Einschätzung liefern. Die genauen Konditionen der Berechnung hängen aber vom individuellen Arbeitsvertrag ab.

In der Regel erfolgt die Berechnung folgendermaßen: Der Arbeitgeber halbiert das bisherige Bruttogehalt. Dieser Betrag bildet die neue Berechnungsgrundlage. Daraufhin stockt er das Gehalt um mindestens 20 % auf.

Der Aufstockungsbetrag während der Altersteilzeit ist steuerfrei, beeinflusst aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz für Ihr restliches Einkommen. Damit die Rente nicht zu stark sinkt, zahlt der Arbeitgeber zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse ein. Gesetzlich ist er dazu verpflichtet, mindestens 80 % der Beiträge des ursprünglichen Vollzeitgehalts zu übernehmen.

Die Höhe des Lohns während der Altersteilzeit: Eine Berechnung als Beispiel

Ihr bisheriges Bruttogehalt liegt bei 4.000 €. Dieser Betrag wird zunächst auf 2.000 € halbiert. Darauf zahlt der Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestaufstockungsbetrag von 20 %, in diesem Fall also 400 €. Die monatliche Auszahlung würde sich dann aus dem Nettobetrag von 2.000 € und dem steuerfreien Altersteilzeit-Aufstockungsbetrag von 400 € zusammensetzen.

Welche Fallen sind bei der Altersteilzeit zu beachten?

Bei der Altersteilzeit gibt es Vor- und Nachteile. Folgende Liste veranschaulicht, womit Sie möglicherweise rechnen können:

Vorteile

  • Weniger Arbeitsbelastung im Alter
  • Gleitender Übergang in die Rente
  • Finanzielle Absicherung durch Aufstockungsbeträge
  • Geringere Rentenabschläge als bei Frührente

Nachteile

  • Geringere Rentenansprüche im Vergleich zur Vollzeitarbeit bis zur Regelaltersgrenze
  • Mögliche Kürzungen bei Betriebsrenten
  • Kein gesetzlicher Anspruch
  • Insolvenzrisiko des Arbeitgebers im Blockmodell

Muss ich nach der Altersteilzeit in Rente gehen?

Wann endet die Altersteilzeit für den Arbeitnehmer?
Wann endet die Altersteilzeit für den Arbeitnehmer?

Nach Ablauf der Altersteilzeit (und dem bestehenden Arbeitsvertrag) haben Sie natürlich die Möglichkeit, in Rente zu gehen. Allerdings ist diese Option nicht zwingend. Sie können beispielsweise auch eine neue Tätigkeit aufnehmen, wenn Sie sich noch nicht für die Rente entscheiden möchten.

Eine weitere Option ist, dass Sie sich arbeitslos melden, bis Sie zur Rente bereit sind, oder bis Sie eine neue Beschäftigung aufnehmen.

FAQ: Altersteilzeit

Was ist die Altersteilzeit?

Sie ist ein Modell, bei dem ältere Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit vor der Rente halbieren können. Welche Modelle es für diesen Übergang gibt, erklären wir hier.

Ab wann ist die Altersteilzeit möglich?

Die Altersteilzeit ist u. a. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr möglich. Ein Anspruch darauf besteht nur, wenn es eine entsprechende Regelung im Unternehmen gibt. Weitere Voraussetzungen finden Sie in dieser Liste.

Wieviel Rente verliert man bei Altersteilzeit?

Die Rentenansprüche fallen meist geringer aus als bei einer Weiterbeschäftigung in Vollzeit. Jedoch sind die Einbußen oft geringer als bei einer vorgezogenen Rente mit Abschlägen, da der Arbeitgeber zusätzliche Rentenbeiträge zahlt.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (30 Bewertungen, Durchschnitt: 4,17 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Abfindung bei Altersteilzeit: Ist beides zusammen möglich?
  • Ist eine Altersteilzeit im Bereich "öffentlicher Dienst" möglich?
  • Elternzeit als Vater: Welche Dauer ist möglich?
  • Besteht nach Saisonarbeit Anspruch auf Arbeitslosengeld?
  • Anspruch auf Mutterschaftsgeld: Wann besteht er?
  • Qualifizierungsgeld der Arbeitsagentur: Wer hat Anspruch?
  • Elternzeit für das Pflegekind – besteht ein Anspruch für Pflegeeltern?
  • Abfindung nach 25 Jahren - habe ich Anspruch?
  • Unbezahlter Urlaub: Wann besteht Anspruch?
  • Arbeitszeitverkürzung: Definition, Anspruch und Antrag

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Bildnachweise

Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch
  • Urteile aus dem Arbeitsrecht

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.