Key Facts
- Vermögenswirksame Leistungen sind laut Definition Zahlungen des Arbeitgebers, die den Vermögensaufbau des Arbeitnehmers unterstützen.
- Sie müssen vermögenswirksame Leistungen nicht beantragen. Sofern der Arbeitgeber VL anbietet, reicht in der Regel ein formloses Schreiben, um sie in Anspruch zu nehmen.
- Vermögenswirksame Leistungen können eine Höhe von maximal 40 Euro im Monat erreichen.
Vermögenswirksame Leistungen einfach erklärt
Inhalt
Vermögenswirksame Leistungen, abgekürzt VL oder auch vwL, sind ein häufiges Mittel der Mitarbeiterwertschätzung. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Kurz gesagt bietet Ihr Arbeitgeber Ihnen dabei an, für Sie Geld anzulegen. Doch wie funktionieren vermögenswirksame Leistungen genau? Das klären wir in diesem Ratgeber.
Das Wichtigste vorweg: Vermögenswirksame Leistungen sind keine einfache Gehaltserhöhung. Das zusätzliche Geld vom Arbeitgeber wird angelegt, soll sich dadurch vermehren und steht Ihnen erst nach Auslaufen des entsprechenden VL-Vertrages zur Verfügung. Die Leistungen können in einen neuen Vertrag einfließen oder aber in einen bereits bestehenden. Haben Sie zum Beispiel bereits einen Bausparvertrag, können die VL dort einfließen. Es gibt allerdings verschiedene Anlage-Möglichkeiten.
Sind vermögenswirksame Leistungen für Arbeitgeber Pflicht?
Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, Ihren Beschäftigten vwL anzubieten. Als Zeichen der Wertschätzung kann es sich allerdings anbieten, denn finanzielle Leistungen können die extrinsische Motivation der Arbeitnehmer erhöhen.
Um herauszufinden, ob Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen anbietet, reicht in der Regel ein Blick in den Arbeits– oder (sofern vorhanden) Tarifvertrag. Sollten Sie dort nichts finden, können Sie direkt bei der Personalabteilung nachfragen.
Kann ich vermögenswirksame Leistungen anlegen?
Sie können nicht nur, sondern sollen vermögenswirksame Leistungen sogar anlegen, um sich ein Vermögen aufzubauen. Hierfür gibt es allerdings verschiedene Möglichkeiten mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen. Falls Sie die vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers in Anspruch nehmen wollen, können Sie selbst entscheiden, wie sie das Geld anlegen wollen:
- Fondssparplan: Das Geld wird in einen Fonds, zum Beispiel ETFs, investiert. Hier gibt es Chancen auf eine höhere Rendite, allerdings auch ein höheres Risiko. Fondssparpläne werden oft umfassend staatlich gefördert.
- Banksparplan: Ein Banksparplan ist eine sichere und stabile Anlagemöglichkeit direkt bei einer Bank. Sie kommt allerdings mit niedrigen Zinsen und ohne Sparzulage daher.
- Bausparvertrag: Einen Bausparvertrag schließen Sie mit einer Bausparkasse ab. Nach seiner Zuteilung ist er in der Regel zweckgebunden. Er ist eine sichere Anlage mit niedrigen Zinsen.
- Immobilienkredittilgung: Durch die Tilgung eines Immobilienkredits im Rahmen der VL können Sie Kreditzinsen einsparen. Mit staatlicher Förderung ist dabei aber eher nicht zu rechnen.
Lohnen sich vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen bringen dem Arbeitnehmer finanzielle Vorteile bei der Vermögensbildung. Je nach Art der Anlage können diese sehr unterschiedlich ausfallen:
- Es ist in der Regel kein eigener finanzieller Aufwand nötig, da das Geld direkt vom Arbeitgeber kommt.
- Aus demselben Grund sind vermögenswirksame Leistungen ein guter Weg, diszipliniert zu sparen. Schließlich überweist Ihr Arbeitgeber das Geld direkt auf das Anlagekonto.
- Von Vorteil ist außerdem, dass Sie über die Anlageform selbst entscheiden können.
- In vielen Fällen können Sie außerdem staatliche Förderung beantragen.
Vermögenswirksame Leistungen können allerdings auch Nachteile haben:
- Je nach Anlageform sind entweder das finanzielle Risiko hoch oder die zu erwartenden Zinsen niedrig.
- Zinsen und Kursgewinne sind steuerpflichtig.
- VL-Verträge haben außerdem eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren. In dieser Zeit haben Sie keinen Zugriff auf das Geld, es sei denn, Sie kündigen den VL-Vertrag. Das bringt in der Regel aber finanzielle Nachteile mit sich.
Wann bekomme ich staatliche Förderung?
Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, können vom Staat die sogenannte Arbeitnehmersparzulage bekommen, also eine staatliche Extra-Zahlung zusätzlich zur vermögenswirksamen Leistung. Sie können diese Zulage beim Finanzamt beantragen, sobald Ihre vermögenswirksamen Leistungen ein Jahr lang eingezahlt wurden.
Wie hoch der Zuschlag ausfällt, hängt zum Einen vom gesparten Betrag und zum anderen von der Art der Anlage ab. Bei Bausparverträgen und wohnwirtschaftlichen Verwendungen beträgt der Zuschlag 9 %, solange ein Gesamtbetrag von jährlich 470 Euro nicht überschritten wird. 20 % gibt es bei Aktien, Fonds, Kapitalbeteiligungen an einer GmbH und Ähnlichem. Hier gilt eine jährliche Grenze von 400 Euro. Anspruch auf diese Art der Förderung haben Sie, wenn Sie VL in Anspruch nehmen und Ihr Einkommen 40.000 Euro (beziehungsweise 80.000 Euro bei Ehegatten) nicht überschreitet.
Gut zu wissen: Sie können beide Förderungen gleichzeitig in Anspruch nehmen. Dafür müssen Sie allerdings auch über verschiedene Sparleistungen, also zum Beispiel einen Bausparvertrag (9 %-Förderung) und einen Fondssparplan (20 %-Förderung), verfügen.
Muss ich vermögenswirksame Leistungen in der Steuererklärung angeben?
Vermögenswirksame Leistungen sind nicht steuerfrei. Sie können nicht direkt von der Steuer abgesetzt werden, sondern werden wie reguläres Einkommen versteuert. Im Zuge Ihrer Steuererklärung geben Sie die Leistungen in der Einkommenssteuererklärung an, genauer gesagt im Hauptvordruck Est 1 A. Die Anlage VL wurde 2017 abgeschafft.
FAQ: Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die dieser für den Arbeitnehmer anlegt. Das soll dem Vermögensaufbau des Arbeitgebers dienen. Eine ausführliche Erklärung finden Sie an dieser Stelle.
Für Arbeitnehmer ergeben sich durch vermögenswirksame Leistungen finanzielle Vorteile. Anlagen unterliegen allerdings Wertschwankungen und sind zudem erst nach mindestens sieben Jahren verfügbar. Hier haben wir weitere Vor- und Nachteile für Sie aufgelistet.
Ja, das ist möglich. Sie müssen hierzu Ihren entsprechenden Vertrag kündigen. Sollte die vertraglich vereinbarte Laufzeit noch nicht erreicht sein, müssen Sie eventuell finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Welche Verträge es gibt, erfahren Sie weiter oben.
Vermögenswirksame Leistungen nach TVöD und TV-L betragen für Tarifbeschäftigte in Vollzeit 6,65 Euro pro Monat. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Betrag anteilig berechnet.
Ja, es ist möglich, eine vermögenswirksame Leistung als Azubi zu erhalten. Das ist der Fall, wenn es eine entsprechende Regelung im Tarif- oder Ausbildungsvertrag gibt. Grundsätzlich sind Sie während Ihrer Ausbildung nämlich wie ausgebildete Arbeitnehmer VL-berechtigt. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers gibt es allerdings nicht.
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