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Bleibt der Urlaubsanspruch bei einer Kündigung bestehen?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 28. Juli 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Key Facts

  • Ob Arbeitnehmern der volle oder nur ein anteiliger Jahresurlaub zusteht, hängt davon ab, ob das Arbeitsverhältnis in der ersten (bis 30.06.) oder zweiten Hälfte (ab 01.07.) des Kalenderjahres endet.
  • Der volle Urlaubsanspruch besteht erst in der zweiten Jahreshälfte, sofern das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens sechs Monaten andauert.
  • Kann der Resturlaub bei der Kündigung nicht mehr genommen werden, muss der Arbeitgeber den Urlaub finanziell ausbezahlen. Dies gilt auch bei Krankheit oder einer fristlosen Kündigung.

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch nach einer Kündigung?

Ab wann wird ein voller Urlaubsanspruch bei der Kündigung gewährt?
Ab wann wird ein voller Urlaubsanspruch bei der Kündigung gewährt?

Inhalt

  • Was passiert mit dem Urlaubsanspruch nach einer Kündigung?
    • Was ist die Rechtsgrundlage?
  • Den Urlaubsanspruch bei einer Kündigung berechnen
    • Anspruch bei einer Kündigung bis zum 30.06.
    • Urlaubsanspruch bei der Kündigung nach dem 30.06.
    • Was passiert, wenn der Urlaub vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht genommen werden kann?
  • FAQ: Urlaubsanspruch bei einer Kündigung
Beim Urlaubsanspruch bei einer Kündigung zum 15. eines Monats wird der unvollständige Monat bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Beim Urlaubsanspruch bei einer Kündigung zum 15. eines Monats wird der unvollständige Monat bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Für Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis beenden möchten, bleibt der Urlaubsanspruch bei einer Kündigung grundsätzlich bestehen. Als Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, diese Tage vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses geltend zu machen.

Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach zwei Hauptfaktoren: dem Kündigungszeitpunkt und der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Was ist die Rechtsgrundlage?

Der Urlaubsanspruch ist im deutschen Gesetz verankert. Laut Bundesurlaubsgesetz stehen Ihnen 24 Urlaubstage bei einer Sechs-Tage-Woche zu. Da in den meisten Arbeitsverhältnissen eine Fünf-Tage-Woche besteht, entspricht dies einem gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen. Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag stehen Ihnen sogar mehr Urlaubstage zu.

Was sieht das Bundesurlaubsgesetz für den Urlaubsanspruch bei einer Kündigung vor? §§ 4-5 BUrlG regeln, inwiefern der Urlaubsanspruch im Kündigungsfall bestehen bleibt. Beide Paragraphen legen folgende Rechtsgrundlage fest:

Das Gesetz regelt in § 4 BUrlG, wann ein voller Urlaubsanspruch bei der Kündigung besteht.
Das Gesetz regelt in § 4 BUrlG, wann ein voller Urlaubsanspruch bei der Kündigung besteht.
  • § 4 BUrlG: Dieser Paragraph legt die Wartezeit fest. Die Wartezeit bedeutet, dass Sie den gesamten Urlaubsanspruch eines Jahres erst erhalten, nachdem das Arbeitsverhältnis sechs Monate ununterbrochen besteht.
  • § 5 BUrlG: Bei Arbeitsverhältnissen, die die Wartezeit noch nicht erfüllt haben, greift der Anspruch auf Teilurlaub – auch Zwölftelungsregelung genannt. Sie erhalten für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel Ihres Jahresurlaubs.

Abweichende Regelungen bei Tarifverträgen

Je nachdem kann ein Tarifvertrag von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes legt zum Beispiel eine durchgehende Zwölftelung des Urlaubs vor, unabhängig vom Kündigungszeitpunkt.

Den Urlaubsanspruch bei einer Kündigung berechnen

Wie Sie Ihren Urlaubsanspruch berechnen können, hängt bei der Kündigung also vom Kündigungszeitpunkt ab. Folgender Abschnitt erklärt, wie Sie den Urlaubsanspruch bei einer Kündigung im 1. Halbjahr und im 2. Halbjahr berechnen.

Anspruch bei einer Kündigung bis zum 30.06.

Auch eine fristlose Kündigung garantiert den Urlaubsanspruch.
Auch eine fristlose Kündigung garantiert den Urlaubsanspruch.

Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten sechs Monate eines Kalenderjahres (also bis einschließlich 30. Juni), besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch.

Hier greift also § 5 BUrlG. Arbeitgeber müssen den Urlaubsanspruch bei der Kündigung aufrunden, wenn die Berechnung eine Dezimalzahl ergibt. Abgerundet wird grundsätzlich nicht. Um die Urlaubstage zu berechnen, kann folgende Formel angewendet werden:

(Anzahl der vollen Beschäftigungsmonate eines Jahres / 12) x Jahresurlaubstage = Urlaubsanspruch

Zum Beispiel: Sie haben einen Jahresurlaub von 30 Tagen und kündigen zum 31. März. Das Arbeitsverhältnis dieses Jahres besteht also für drei volle Monate. Die Berechnung des Urlaubsanspruchs sieht in diesem Fall wie folgt aus: (3 Monate / 12) x 30 = 7,5 Tage. Aufgerundet beträgt der Anspruch 8 Urlaubstage.

Wichtig zu wissen: Bei dieser Berechnung werden nur volle Beschäftigungsmonate angerechnet. Endet das Arbeitsverhältnis beispielsweise zum 15. eines Monats, zählt dieser halbe Monat nicht für die Berechnung mit. Es werden nur die bis dahin komplett beendeten Monate berücksichtigt.

Urlaubsanspruch bei der Kündigung nach dem 30.06.

Eine Kündigung in der zweiten Jahreshälfte gibt Ihnen Anspruch auf die volle Anzahl an gesetzlichen Urlaubstagen, sofern Sie die gesetzliche Wartezeit erfüllt haben – also 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche.

Im TVöD ist der Urlaubsanspruch bei einer Kündigung im 2. Halbjahr anders geregelt.
Im TVöD ist der Urlaubsanspruch bei einer Kündigung im 2. Halbjahr anders geregelt.

Die Voraussetzungen für den vollständigen Anspruch sind:

  • Die Erfüllung der Wartezeit: Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen (§ 4 BUrlG)
  • Der Kündigungszeitpunkt: Das Arbeitsverhältnis endet am oder nach dem 1. Juli des Jahres

Der Grund, warum Ihnen ein voller Urlaubsanspruch bei einer Kündigung im 2. Halbjahr zusteht, ist, dass Sie bereits einen Großteil des Jahres im Unternehmen verbracht haben. Der Urlaubsanspruch bei einer Kündigung zum 31.07. wird zum Beispiel vollständig gewährt.

Aber: Der vertraglich vereinbarte Zusatzurlaub, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, kann unter Umständen gekürzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Arbeitsvertrag eine wirksame „pro rata temporis“-Klausel enthält. Diese Klausel bewirkt, dass der Zusatzurlaub – anders als der unantastbare Mindesturlaub – nur zeitanteilig für die Dauer der Beschäftigung im Kalenderjahr berechnet wird.

Was passiert, wenn der Urlaub vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht genommen werden kann?

In manchen Fällen kommt es vor, dass Sie den Ihnen zustehenden Urlaub nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist nehmen können.

Um den Urlaubsanspruch für die Probezeit bei einer Kündigung zu berechnen, steht die obenstehende Formel zur Verfügung.
Um den Urlaubsanspruch für die Probezeit bei einer Kündigung zu berechnen, steht die obenstehende Formel zur Verfügung.

Bei einer fristlosen Kündigung kommt es z. B. vor, dass das Arbeitsverhältnis umgehend beenden werden soll. Hier bleibt der Urlaubsanspruch bestehen, da die Gründe für die Kündigung keinen Einfluss auf den bereits erworbenen Anspruch haben. Die Zeit reicht jedoch möglicherweise nicht aus, um die Urlaubstage geltend zu machen. Die Ihnen zustehenden Urlaubstage werden in diesem Fall finanziell abgegolten. Dies nennt sich Urlaubsabgeltung.

Diese finanzielle Abgeltung wird auch angewendet, wenn Sie Ihren Urlaub wegen einer Krankschreibung nicht mehr vor dem Austritt nehmen können. Eine Krankschreibung nach einer Kündigung beeinflusst den Urlaubsanspruch nicht in negativer Art und Weise.

Der Urlaubsanspruch in der Probezeit und im ersten Monat

In der Probezeit erwerben Sie als Arbeitnehmer auch Urlaubsansprüche. Da die Wartezeit von sechs Monaten hier in der Regel noch nicht erfüllt ist, gilt die anteilige Zwölftelungsregelung. Für jeden vollen Monat im Betrieb steht Ihnen ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Dies gilt für den Urlaubsanspruch bei einer Kündigung in der Probezeit ebenso wie für den Urlaubsanspruch bei einer Kündigung im ersten Monat. Der Anspruch wird also pro Rata berechnet.

FAQ: Urlaubsanspruch bei einer Kündigung

Wie viel Urlaubsanspruch steht mir bei einer Kündigung zu?

Die Anzahl der Urlaubstage bei einer Kündigung hängt vom Kündigungszeitpunkt und der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie viel Urlaub Ihnen bei der Kündigung zusteht.

Wann steht mir der komplette Jahresurlaub bei Kündigung zu?

Den vollen Urlaubsanspruch erhalten Arbeitnehmer, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestand und es in der zweiten Jahreshälfte, also am oder nach dem 1. Juli, endet.

Kann der Urlaub ausbezahlt werden?

Ist es dem Arbeitnehmer nicht möglich, den Urlaub vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu nehmen, muss der Arbeitgeber den Urlaub ausbezahlen. Hier erfahren Sie mehr dazu.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

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