Kurz & knapp: Urlaub auszahlen lassen
Der Gesetzgeber sieht gemäß Bundesurlaubsgesetz (BurlG) nur die Möglichkeit vor, sich bei einer Kündigung den Urlaub auszahlen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist von einer Urlaubsabgeltung die Rede.
Spielen Sie mit dem Gedanken einer Urlaubsabgeltung, sollten Sie im Vorfeld ermitteln, wie viel Geld Sie erhalten, wenn Sie Ihren Urlaub auszahlen lassen. Wie die Berechnung funktioniert, lesen Sie hier.
Nein, in der Regel ist es nicht vorgesehen, sich den Urlaub vor/nach der Elternzeit auszahlen zu lassen. Allerdings verfallen die nicht genommenen Urlaubstage nicht zum Jahresende.
Nein. Wie in regulären Arbeitsverhältnissen können Sie sich Urlaub üblicherweise nicht auszahlen lassen. Öffentlicher Dienst stellt hier keine Ausnahme dar.
Inhalt
Urlaub auszahlen lassen: Mittels Rechner ermitteln, wie viel Geld Sie erhalten!
Auszahlung von Urlaubstagen: Ist dies erlaubt?
In Deutschland haben Arbeitnehmern bei einer 5-Tagewoche einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 Tage bezahlten Urlaub, wobei Tarifverträge und individuelle Arbeitsverträge durchaus mehr Urlaubstage vorsehen. Der Urlaub dient dabei ausschließlich der Erholung und ist damit von anderen Freistellen abzugrenzen. Können aufgrund besonderer Umstände nicht alle Urlaubstage innerhalb eines Jahres genommen werden oder ist das Geld knapp, stellt sich so manch ein Arbeitnehmer die Frage: Wie kann ich mir meinen Urlaub vom Vorjahr auszahlen lassen?
Tatsächlich sieht das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) unter bestimmten Voraussetzungen die Auszahlung von Urlaubstagen vor. Unter § 7 Abs. 4 BUrlG heißt es dazu:
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Arbeitnehmer können sich demnach ihren Urlaub auszahlen lassen, wenn nach einer Kündigung nicht die Möglichkeit besteht, diesen zu nehmen. Das Gesetz spricht in diesem Zusammenhang von einer Urlaubsabgeltung. Ein Grund kann zum Beispiel die Unverzichtbarkeit im Betrieb sein, weil der eigene Nachfolger eingearbeitet werden muss.
Ein Sonderfall bei der Abgeltung von Urlaubstagen ist der Tod von Arbeitnehmern. Denn dann können sich die Erben den nicht genommenen Urlaub auszahlen lassen. Zu diesem Schluss kam das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 22.01.2019 (Az.: 9 AZR 45/16).
Urlaub nach langer Krankheit ausbezahlen lassen: Ist dies möglich?
Wie zuvor ausgeführt, sieht das BUrlG in der Regel nur bei einer Kündigung die Möglichkeit vor, sich den Urlaub auszahlen zu lassen. Eine lange Krankheit kann allerdings dazu führen, dass sich viele Urlaubstage ansammeln. Doch kann man sich Urlaub auszahlen lassen, wenn man krankgeschrieben ist?
In der Regel können sich Personen, die langzeitkrank sind, ihren Urlaub nicht auszahlen lassen. Denn in diesem Fall sieht der Gesetzgeber kein Wahlrecht zwischen Freizeit und Geld vor. Der Urlaub muss daher zur Erholung genommen werden. Allerdings bleibt der Urlaubsanspruch bei langer Krankheit über das Jahresende bestehen und kann auch im folgenden Jahr genommen werden. Erst nach 15 Monaten verfällt dann der Resturlaub.
Und wie sieht es aus, wenn freudige Ereignisse zum Fernbleiben von der Arbeit führen? Ist es möglich, sich vor Mutterschutz oder Elternzeit den Urlaub auszahlen zu lassen? Auch in diesem Fall ist eine Abgeltung der Urlaubstage nicht vorgesehen. Gleichwohl ist auch bei Mutterschutz und Elternzeit sichergestellt, dass der Urlaubsanspruch nicht verfällt. Gemäß § 17 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) muss der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren.
Übrigens! Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften auf die Auszahlung von Urlaub einigen. Allerdings ist ein solches Vorgehen unüblich, da es auf Risiko des Arbeitgebers erfolgt. Denn rein rechtlich ist der Urlaubsanspruch nicht erfüllt, wenn sich Arbeitnehmer ihren Urlaub auszahlen lassen. Die Beschäftigten könnten daher die ausgezahlten Urlaubstage erneut einfordern und diese ggf. erfolgreich vor Gericht einklagen.
Urlaub auszahlen lassen: Wie viel Geld steht mir zu?
Wollen Sie sich Ihren Urlaub auszahlen lassen, entspricht ein Urlaubstag dabei dem Wert eines Arbeitstages. Um zu berechnen, wie viel Geld Ihnen zusteht, muss daher der durchschnittliche werktägliche Verdienst ermittelt werden. Die Grundlage dafür bildet das Bruttoeinkommen der letzten 13 Wochen. Dieser Zeitraum entspricht einem fiskalischen Quartal.
Für die Berechnung sind auch in diesem Zeitraum gezahlte Provisionen, Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit zu berücksichtigen. Wohingegen Überstunden sowie Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld nicht berücksichtigt werden.
Für das nachfolgende Beispiel gehen wir davon aus, dass der Arbeitnehmer monatlich 3.000 Euro brutto verdient und keine Zuschläge erhält. Die Arbeitszeit teilt sich auf fünf Arbeitstage auf.
Im ersten Schritt gilt es, das Quartalsgehalt zu ermitteln. Dafür wird das Bruttomonatsgehalt der letzten drei Monate addiert:
Quartalsgehalt = 3.000 Euro + 3.000 Euro + 3.000 Euro = 9.000 Euro
Im zweiten Schritt wird das Wochengehalt errechnet. Dafür wird das Quartalsgehalt durch 13 Wochen geteilt:
Wochengehalt = 9.000 Euro / 13 = 692,31 Euro
Im dritten Schritt erfolgt die Berechnung des Tagesgehalts. Das Wochengehalt ist dafür durch die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage zu teilen:
Tagesgehalt = 692,31 Euro / 5 = 138,46 Euro
Im vierten und letzten Schritt muss das Tagesgehalt mit der Anzahl der abzugeltenden Urlaubstage multipliziert werden. Daraus ergibt sich:
10 Tage Urlaub ausbezahlen lassen = 138,46 Euro x 10 = 1.384,60 Euro
20 Tage Urlaub ausbezahlen lassen = 138,46 Euro x 20 = 2.769,20 Euro
30 Tage Urlaub ausbezahlen lassen = 138,46 Euro x 30 = 4.153,80 Euro
Was ist besser, Urlaub nehmen oder auszahlen lassen?
Nicht selten fragen sich Arbeitnehmer, die mit dem Gedanken spielen, sich ihren Urlaub auszahlen zu lassen: „Lohnt sich das?“ In die Überlegung fließen zahlreiche Faktoren ein und wie das Berechnungsbeispiel zeigt, können Angestellte durchaus mit ansehnlichen Summen rechnen. Allerdings gilt es dabei zu berücksichtigen, dass von diesen Beträgen noch die Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern abgezogen werden.
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