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Steuerklasse 2: Wer ist hier zu finden?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 22. Januar 2023

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Arbeitnehmer müssen in Deutschland in der Regel ihr Einkommen versteuern und damit einen gewissen Anteil ihres erarbeiteten Geldes (Bruttolohn) abgeben. Das regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG), welches insgesamt sechs verschiedene Steuerklassen aufführt.

Steuerklasse 2: Eine Voraussetzung ist, dass Sie alleinerziehend sind.
Steuerklasse 2: Eine Voraussetzung ist, dass Sie alleinerziehend sind.

Lohnsteuer-Rechner: Wie viel wird abgezogen?

Welcher Lohnsteuerklasse Sie angehören, können Sie Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung entnehmen. Sie informiert über die Bestandteile Ihres Lohns oder Gehalts bzw. gibt Aufschluss darüber, welche Beträge Ihnen weshalb abgezogen werden.

Kurz & knapp: Lohnsteuerklasse 2

Wie viele Steuer‌klassen gibt es in Deutschland?

Insgesamt existieren in Deutschland sechs Lohnsteuerklassen. Die Steuerklasse 2 ist eine von ihnen.

Wer befindet sich in der Lohnsteuerklasse 2?

Die Lohnsteuerklasse 2 ist Alleinerziehenden mit mindestens einem Kind vorbehalten. Die Freibeträge sind hier höher als in der Steuerklasse 1.

Welche Abzüge finden in der Steuerklasse 2 statt?

Wie hoch die Abzüge in der Steuerklasse 2 sind, kann pauschal nicht beantwortet werden, da unterschiedliche Faktoren dabei von Bedeutung sind. Mit dem kostenlosen Lohnsteuer-Rechner können Sie jedoch ermitteln, wie viel in Ihrem persönlichen Fall abgezogen wird.


Inhalt

  • Lohnsteuer-Rechner: Wie viel wird abgezogen?
  • Kurz & knapp: Lohnsteuerklasse 2
  • Steuerklasse 2: Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
    • Welche Vorteile bringt die Steuerklasse 2 mit sich?
    • Wie Sie Steuerklasse 2 beantragen
    • Wie hoch sind in Steuerklasse 2 die Abzüge?
  • Weiterführende Literatur zum Thema Steuern
    • Weiterführende Suchanfragen

Literatur zum Thema Steuern

Steuerklasse 2: Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Welche Voraussetzungen müssen bei Lohnsteuerklasse 2 erfüllt sein?
Welche Voraussetzungen müssen bei Lohnsteuerklasse 2 erfüllt sein?

Wer bekommt Lohnsteuerklasse 2? Von den Steuervergünstigungen profitieren Arbeitnehmer, die alleinerziehend sind. Doch unter welcher Voraussetzung betrachtet Steuerklasse 2 einen Arbeitnehmer als alleinerziehend? Das Einkommenssteuergesetz besagt in § 24b EStG hierzu Folgendes:

Allein stehend […] sind Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens (§ 26 Absatz 1) erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn, für diese steht ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zu […].“

Das bedeutet: Selbst wenn Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, ist eine der Voraussetzungen für Lohnsteuerklasse 2 nicht erfüllt. Weitere Voraussetzungen sehen wie folgt aus:

  • Die betroffene Person muss mindestens ein Kind haben, das dauerhaft in ihrem Haushalt lebt, dort also mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.
  • Keine weitere volljährige Person, die erziehungsberechtigt sein könnte, darf mit im Haushalt leben.

Die folgende Grafik fasst nochmal zusammen, wer in Steuerklasse 2 eingruppiert wird:

Wem ist die Steuerklasse 2 vorbehalten?
Wem ist die Steuerklasse 2 vorbehalten?

Welche Vorteile bringt die Steuerklasse 2 mit sich?

Arbeitnehmer, die in der Lohnsteuerklasse 2 sind, profitieren von insgesamt sechs Freibeträgen, die wir Ihnen hier für das Jahr 2020 zusammengefasst haben:

  • Grundfreibetrag: 9.408 Euro
  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.000 Euro
  • Pauschbetrag für Sonderausgaben: 36 Euro
  • Kinderfreibetrag: 7.812 Euro
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 1.908 Euro
  • Vorsorgepauschale: abhängig vom Gehalt

Beim Kinderfreibetrag ist es übrigens egal, ob es sich um Steuerklasse 1 oder 2 handelt: Er ist in beiden Steuerklassen gleich hoch. Die restlichen Freibeträge sorgen jedoch dafür, dass Sie als alleinerziehende Person weniger Steuern – genauer Lohnsteuer – zahlen als in Lohnsteuerklasse 1.

Wie Sie Steuerklasse 2 beantragen

In Lohnsteuerklasse 2 sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, z. B. dass Sie mehr als 450 Euro pro Monat verdienen.
Lohnsteuerklasse 2: Sind alle Voraussetzungen erfüllt, profitieren Sie von diversen Vorteilen.

Wenn Sie also von Ihrem Partner getrennt leben oder bereits geschieden wurden, können Sie – sofern Sie mindestens ein Kind haben und Kindergeld beziehen -, in Lohnsteuerklasse 2 wechseln.

Hierfür ist zunächst ein Antrag auf Steuerklasse 2 („Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“) nötig. Diesen erhalten Sie beim Finanzamt, welches das ausgefüllte Dokument auch wieder annimmt. Achtung: Im Trennungsjahr müssen Sie ebenfalls die „Erklärung zum dauernden Getrenntleben“ abgeben.

Wann Sie von Steuerklasse 2 und den geringen Steuern profitieren, hängt davon ab, wie schnell das Amt Ihrem Wunsch stattgibt. In der Regel müssen Sie nach dem Antrag auf Lohnsteuerklasse 2 nichts weiter tun. Dass sich Ihre Steuerlast reduziert hat, entnehmen Sie dem Lohn- und Gehaltszettel.

Der Arbeitgeber wird nämlich automatisch über die Veränderungen informiert und zieht Ihnen daraufhin einen geringen Anteil an Lohnsteuer ab. Auf diese Weise trägt der Staat ihrer familiären Situation Rechnung. Üben Sie mehr als einen Job aus, gilt: Sie sollten nur für den ersten die Lohnsteuerklasse 2 angeben. Führen Sie diese bei den übrigen Arbeitsverhältnissen auch an, müssen Sie mit Ahndungen rechnen.

Wie hoch sind in Steuerklasse 2 die Abzüge?

Möchten Sie die Lohnsteuerklasse 2 beantragen und vorher genau wissen, mit welchen Abzügen Sie zu rechnen haben? Der Lohnsteuer-Rechner, den Sie weiter oben auf dieser Seite finden, kann dabei hilfreich sein. Nach der Eingabe der benötigten Daten ermittelt er, was bei der Steuerklasse 2 konkret abgezogen wird. Parat haben sollten Sie dafür folgende Informationen:

  • das Steuerjahr
  • monatliches Bruttoeinkommen
  • Geburtsjahr
  • Kinderfreibeträge
  • Angaben zu Kirchensteuer und Krankenversicherung

Die in Lohnsteuerklasse 2 zu erwartenden Abzüge führt der Rechner ebenso auf, wie Ihr Nettogehalt am Ende des Monats.

Weiterführende Literatur zum Thema Steuern

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema:

Steuern sparen: Die Steuerbibel für Arbeitnehmer
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  • Kuß, Daniel (Autor)
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Steuerratgeber für Arbeitnehmer - Ausgabe 2021: Für Ihre Steuererklärung 2020; Walhalla...
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