Key Facts
- Selbstbeurlaubung ist das ungenehmigte Fernbleiben von der Arbeit.
- Urlaub muss laut Bundesurlaubsgesetz vom Arbeitgeber genehmigt werden. Auch wenn der Urlaubsantrag unrechtmäßig abgelehnt wird, berechtigt dies den Arbeitnehmer nicht zur Selbstbeurlaubung.
- Eine Selbstbeurlaubung stellt eine schwere Pflichtverletzung dar und kann eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Was ist eine Selbstbeurlaubung?

Inhalt
Ob private Notfälle oder dringender Erholungsbedarf – manchmal scheint es verlockend, sich einfach selbst Urlaub zu nehmen. Doch Vorsicht: Eine Selbstbeurlaubung, also ein eigenmächtiger Urlaubsantritt ohne Genehmigung des Arbeitgebers, ist arbeitsrechtlich ein ernstes Vergehen mit potenziell gravierenden Folgen.
Die Selbstbeurlaubung bezeichnet das eigenmächtige Fernbleiben von der Arbeit, ohne dass der Urlaub zuvor vom Arbeitgeber genehmigt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Urlaubsantrag abgelehnt oder noch nicht bearbeitet wurde – ohne ausdrückliche Zustimmung ist es Ihnen untersagt, die Ferien selbst einzuläuten.
Ist Selbstbeurlaubung erlaubt?
Nein. In Deutschland gilt: Urlaub muss genehmigt werden (§ 7 Bundesurlaubsgesetz).
Selbst wenn ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaub besteht, darf dieser nur mit Zustimmung des Arbeitgebers angetreten werden. Dafür muss in den meisten Fällen ein schriftlicher Urlaubsantrag gestellt werden.
Wer sich ohne Erlaubnis des Chefs beurlaubt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Die Folgen einer Selbstbeurlaubung
Eine unzulässige Selbstbeurlaubung kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen Folgen gehören:
- Abmahnung
In vielen Fällen spricht der Arbeitgeber nach der Selbstbeurlaubung zunächst eine Abmahnung aus. Diese dient als Warnung. Wiederholt sich das Verhalten, kann sie zur Kündigung führen. - Fristlose Kündigung
In schwerwiegenden Fällen – etwa bei längerer Abwesenheit oder wiederholtem eigenmächtigen Urlaubsantritt – kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Die Rechtsprechung sieht eine Selbstbeurlaubung oft als wichtigen Grund im Sinne von § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). So urteilte u. a. das Arbeitsgericht Düsseldorf 2020 zugunsten eines Arbeitgebers, der aufgrund eines eigenmächtigen Urlaubsantritts eine fristlose Kündigung ausgesprochen hatte (Az.: 3 BV 45/20). - Außerordentliche Kündigung
Auch nach Erhalt einer Kündigung darf kein Urlaub auf eigene Faust genommen werden. Wer sich selbst beurlaubt, riskiert eine außerordentliche Kündigung, die den Ablauf der regulären Kündigungsfrist unterbricht.
Die Selbstbeurlaubung stellt in der Regel einen legitimen Kündigungsgrund dar. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine vorherige Abmahnung erfolgt ist oder wenn das Verhalten als schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten gewertet wird.
Häufig wird ein eigenmächtiger Urlaubsantritt als unentschuldigtes Fehlen gedeutet, was eine verhaltensbedingte oder sogar fristlose Kündigung rechtfertigen kann.
Abmahnung wegen Selbstbeurlaubung: Ein Muster
Droht Ihnen eine Abmahnung mit Begründung: eigenmächtiger Urlaubsantritt? Unser Muster kann Ihnen helfen, einen Eindruck davon zu gewissen, was auf Sie zukommt.
Falls Sie ein Arbeitgeber sind, der einem Mitarbeiter eine Abmahnung wegen einer Selbstbeurlaubung ausstellen möchte, können Sie das Muster ebenfalls verwenden.
Das Formular erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Bedenken Sie, dass jeder Einzelfall individuell ist und ggf. andere Faktoren existieren.
Name des Arbeitgebers
Abteilung/Jobtitel
Adresse des Arbeitgebers
Name des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Datum: xx.yy.zzzz
Abmahnung wegen unerlaubter Selbstbeurlaubung
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],
Sie sind vom [Datum] bis zum [Datum] eigenmächtig in den Urlaub gegangen, ohne eine Genehmigung hierfür erhalten zu haben.
Dieses Verhalten stellt eine schwerwiegende Verletzung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Wir fordern Sie hiermit auf, künftig jede eigenmächtige Urlaubsnahme zu unterlassen.
Andernfalls müssen Sie mit weitergehenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung rechnen.
Eine Durchschrift dieser Abmahnung wurde in Ihre Personalakte aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
[Arbeitgeber]
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Abmahnung Selbstbeurlaubung(.doc)
Abmahnung Selbstbeurlaubung (.pdf)
Was tun, wenn Sie eine Abmahnung oder Kündigung wegen Selbstbeurlaubung erhalten haben?
Betroffene sollten schnell reagieren. Sie können verschiedene Maßnahmen treffen:
- Nicht einfach schweigen: Schriftlich Stellung zu nehmen kann helfen, Missverständnisse auszuräumen.
- Betriebsrat einbeziehen: In Unternehmen mit Betriebsrat kann dieser unterstützend tätig werden.
- Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren: Besonders bei drohender Kündigung ist rechtlicher Beistand ratsam.
- Fristen beachten: Gegen eine Kündigung kann innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 Kündigungsschutzgesetz).
Auch wenn Sie überzeugt sind, dass der Urlaub genehmigt wurde, sollten Sie das Gespräch suchen. Im Zweifel ist das Recht nämlich unter Umständen auf Ihrer Seite. 2013 hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln (Az. 4 Sa 8/13) in einem Einzelfall entschieden, dass in eine fristlose Kündigung aufgrund einer Selbstbeurlaubung ungültig war.
Der stellvertretende Einrichtungsleiter eines Unternehmens hatte einem Mitarbeiter den Eindruck vermittelt, dass sein Urlaubsantrag genehmigt wurde. Da der Arbeitgeber dies nicht getan hatte, kündigte er dem Mitarbeiter fristlos.
Das Gericht stellte zum einen fest, dass es keine besonderen betrieblichen Gründe zur Verweigerung des Urlaubs gab. Zum anderen hob es hervor, dass der Mitarbeiter aufgrund der Aussagen des stellvertretenden Einrichtungsleiters dazu berechtigt war, davon auszugehen, dass seine Ferien genehmigt wurden.
Aus diesen Gründen urteilte das LAG Köln, dass die wegen der Selbstbeurlaubung ausgesprochene Kündigung in diesem Fall unrechtmäßig war.
Exkurs: Wann darf Ihnen der Urlaub verweigert werden?
Laut § 7 Abs. 1 S. 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) sind bei der Vergabe des Urlaubs die Wünsche des Mitarbeiters zu berücksichtigen.
Allerdings kann ein Urlaubsantrag aufgrund dringender betrieblicher Gründe abgelehnt werden. Zu diesen können bspw. gehören:
- Unterbesetzung
- besonders arbeitsintensive Zeit
Urlaub darf dem Arbeitnehmer also nicht ohne triftigen Grund untersagt werden. Allerdings rechtfertigt dies keine Selbstbeurlaubung. Selbst wenn Ihr Antrag zu Unrecht abgelehnt wurde, ist es Ihnen dennoch nicht erlaubt, sich eigenmächtig eine Auszeit zu nehmen.
FAQ: Selbstbeurlaubung
Ganz klar: Nein. Wer Urlaub nehmen möchte, muss diesen beantragen und genehmigen lassen. Eine verspätete Genehmigung rechtfertigt keine Selbstbeurlaubung. Tun Sie es dennoch, riskieren Sie eine Kündigung.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie ruhig bleiben, prüfen, ob sie gerechtfertigt ist, und ggf. rechtlichen Rat einholen. Mehr zu Ihren Handlungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Ja. Je nach Fall kann die Selbstbeurlaubung sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Nein – auch während der Kündigungsfrist muss Urlaub genehmigt werden.
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