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Saisonarbeit: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 4. Juni 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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In sämtlichen Berufen ist eine dauerhafte Beschäftigung über das gesamte Jahr nicht möglich. Besonders Erntehelfer arbeiten in der Regel hauptsächlich in den Sommermonaten. Im Winter liegt durch Schnee und Eis meistens keine Arbeit an. In diesem Fall kann der Arbeitgeber Saisonarbeiter einstellen.

Kurz & knapp: Voraussetzungen für Saisonarbeit

Gibt es eine Grundvoraussetzung für Saison‌arbeit?

Ja, die Saisonarbeit darf in der Regel nicht allein für den Lebensunterhalt bestimmt sein.

Was gilt in Bezug auf die Arbeits‌zeit bei Saisonarbeit?

Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 30 Stunden bei durchschnittlichen sechs Stunden pro Tag betragen.

Was sollten Sie in Bezug auf die Sozialversicherung bedenken?

Die Saisonarbeit ist nicht sozialversicherungspflichtig, sofern das Beschäftigungsverhältnis bei einer 5-Tage-Woche maximal drei Monate dauert.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Voraussetzungen für Saisonarbeit
  • Welche Voraussetzungen müssen bei Saisonarbeit vorliegen?

Spezifische Informationen zu den Voraussetzungen für Saisonarbeit:

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In der Saisonarbeit müssen bestimmte Voraussetzungen für Arbeitgeber- und Arbeitnehmer gegeben sein. Grundsätzlich handelt es sich um eine befristete Arbeit, die durch Inländer oder Ausländer ausgeführt werden kann. Die Bezahlung erfolgt in der Regel nach einem Tarifvertrag.

Saisonarbeit: Welche Voraussetzungen für die kurzfristige Beschäftigung vorliegen müssen, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Saisonarbeit: Welche Voraussetzungen für die kurzfristige Beschäftigung vorliegen müssen, lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Welche Voraussetzungen bei Saisonarbeit vorliegen müssen und was Sie beachten müssen, wenn Sie die Saisonarbeit als Nebenjob ausüben, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Voraussetzungen für Saisonarbeit
  • Welche Voraussetzungen müssen bei Saisonarbeit vorliegen?

Welche Voraussetzungen müssen bei Saisonarbeit vorliegen?

Grundsätzlich müssen für die Saisonarbeit bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Saisonarbeiter dürfen maximal für sechs Monate pro Kalenderjahr eingestellt werden. Bei Schaustellern ist eine Einstellung für maximal neun Monate möglich.

Sofern die Vermittlung über eine Partnerarbeitsverwaltung erfolgt, muss das Mindestalter der Arbeitnehmer 18 Jahre betragen. Saisonarbeiter können sowohl Inländer als auch Ausländer sein. Wichtig ist in jedem Fall, dass die kurzfristige Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Dementsprechend muss noch eine andere Tätigkeit ausgeführt werden, die zur Sicherung des Lebensunterhalts dient.
Saisonarbeit: Zu den Voraussetzungen gehört, dass durch eine andere Tätigkeit der Lebensunterhalt sichergestellt werden kann.
Saisonarbeit: Zu den Voraussetzungen gehört, dass durch eine andere Tätigkeit der Lebensunterhalt sichergestellt werden kann.

Daher müssen bei der Saisonarbeit die Voraussetzungen gegeben sein, andernfalls darf die kurzfristige Beschäftigung nicht ausgeübt werden. Bei ausländischen Arbeitnehmern muss außerdem überprüft werden, ob sie im Heimatland einer weiteren Beschäftigung zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nachgehen.

Übt der ausländische Arbeiter eine weitere Erwerbstätigkeit in seinem Wohnstaat aus, gelten die Rechtsvorschriften dieses Landes. Geht er keiner weiteren Erwerbstätigkeit im Heimatland nach, gelten die deutschen Rechtsvorschriften für die Saisonarbeit.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. Jörg meint

    14. Oktober 2023 at 10:46

    Ich habe ein Arbeitszeitkonto und vertraglich sind 120 Stunden im Monat vereinbart. Nun war ich wegen einem schweren Bandscheibenvorfall 5 Wochen durchgehend krankgeschrieben.
    In meinem Arbeitszeitkonto wurden mir nun die nicht geleisteten Stunden als Minusstunden berechnet.
    Ich dachte Krankentage sind keine Fehlstunden !

    Antworten
  2. Prinzing meint

    24. September 2020 at 9:31

    Muss ich als Arbeitgeber dem Saisonarbeiter gratis eine Wohnung stellen? Erfolgt die Honorarvereinbarung immer auf Stundenbasis oder gilt auch eine Pauschalvereinbrung?

    Antworten
  3. Jörg meint

    8. Juli 2019 at 12:34

    Ich arbeite in der Tourismusbranche, die Saison geht von April bis Oktober, wobei ich ein Arbeitszeitkonto habe da ich ganzjährig angestellt bin. Habe ich Anspruch auf Wochenend- bzw. Feiertagszuschläge ? Und wie verhält es sich mit Spesen wenn ich länger als 8 std.. arbeite und dem Firmensitz fernbleibe ? Wieviele Tage im Jahr darf ich 10 std. und länger arbeiten ?

    Antworten
  4. Iris meint

    25. September 2018 at 10:17

    Benötigt ein Serbe als Saisonarbeiter für die Kürbis Ernte ein Visum?

    Antworten
  5. Amar meint

    14. April 2018 at 0:52

    Hallo,
    Ich möchte gerne nach Marokko auswandern und möchte für die ersten Jahre mein Einkommen als Saisonarbeiter in Deutschland sichern. Ich bin Handwerker, sprich Installateur und Heizungsbauer. Ich würde gerne 2-3 Monate jährlich in Deutschland arbeiten, um erstmal dort Fuß zu fassen.
    Was muss ich beachten?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. April 2018 at 11:10

      Hallo Amar,
      leider bieten wir keine Berufsberatung an. Um die gewünschten Informationen zu erhalten, können Sie sich beispielsweise an die Bundesagentur für Arbeit wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Diana meint

    27. November 2017 at 12:57

    Kann mir mein Arbeitgeber die Heimfahrt verbieten wenn ich Krankgeschrieben bin? Die Saisonarbeit endet während der Krankschreibung.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      23. Januar 2018 at 14:43

      Hallo Diana,

      sind Sie krankgeschrieben, müssen Sie auch nicht im Betrieb sein.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten

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