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Müssen bei Saisonarbeit Steuern gezahlt werden?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Besonders in der Erntezeit sind Landwirte auf Saisonarbeiter angewiesen. Im Rahmen der Saisonarbeit müssen einige Voraussetzungen berücksichtigt werden. Unter anderem darf es sich bei der Saisonarbeit nur um eine kurzfristige Beschäftigung handeln.

Müssen Sie bei Saisonarbeit Steuern zahlen? Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber.
Müssen Sie bei Saisonarbeit Steuern zahlen? Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber.

Die Saisonarbeit ist nicht per se versicherungsfrei. Damit keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, darf die Tätigkeit nur für insgesamt 70 Arbeitstage bzw. für drei Monate bei einer 5-Tage-Woche ausgeübt werden. Zudem muss eine andere Tätigkeit bestehen, die versicherungspflichtig ist. Grundsätzlich werden bei Saisonarbeit allerdings Steuern aus dem Lohn erhoben.

Kurz & knapp: Steuern bei Saisonarbeit

Müssen Saisonarbeiter Steuern zahlen?

Ja, auch Saisonarbeiter müssen ihren Lohn versteuern.

Was gilt bei der Saison‌arbeit in der Landwirtschaft?

Bei der Saisonarbeit in der Landwirtschaft kann unter Umständen eine Lohnsteuerpauschale von fünf Prozent Anwendung finden. Wann dem so ist, erfahren Sie hier.

Wie sieht es mit der Sozialversicherungs‌pflicht für Saisonarbeiter aus?

Gegebenenfalls können sich Saisonarbeiter von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, lesen Sie im Ratgeber zum Thema.

Müssen bei Saisonarbeit immer Steuern entrichtet werden oder gibt es Möglichkeiten, auch steuerfrei eine kurzfristige Beschäftigung auszuüben? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Steuern bei Saisonarbeit
  • Saisonarbeit wird versteuert

Saisonarbeit wird versteuert

Allgemein ist auch die Arbeit von Saisonarbeitern steuerpflichtig. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber im besten Fall die Steueridentifikationsnummer sowie das Geburtsdatum mitteilen. Wie bei jedem Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber so die ELStAM-Daten abrufen und den Lohnsteuerabzug vornehmen.

Die Saisonarbeit kann für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sozialversicherungsfrei sein. Eine Steuerpflicht bleibt allerdings bestehen. In diesem Fall fallen neben der Lohnsteuer auch der Solidaritätszuschlag sowie ggf. die Kirchensteuer an.
Bei Saisonarbeit werden die Steuern vom Arbeitgeber an das Finanzamt gezahlt.
Bei Saisonarbeit werden die Steuern vom Arbeitgeber an das Finanzamt gezahlt.

Auch wenn eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, die auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist, muss das Arbeitsentgelt versteuert werden. Dabei ist es unerheblich wie viel der Arbeitnehmer verdient. Bei der Saisonarbeit muss mit Steuern von pauschal 25 % oder einem individuellen Steuersatz gerechnet werden.

Für eine Saisonarbeit in der Landwirtschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Lohnsteuerpauschale von fünf Prozent anfallen. Dies ist der Fall, wenn Saisonarbeiter:

  • nur für land- und forstwirtschaftliche Arbeiten eingesetzt werden,
  • nicht ganzjährige Arbeiten ausüben,
  • nicht zu ausgebildeten Fachkräften zählen,
  • nicht mehr als 180 Tage beschäftigt werden,
  • nicht mehr als 12 Euro pro Stunde verdienen und
  • nicht beim selben Arbeitgeber lohnsteuerpflichtig beschäftigt sind.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. R.S. meint

    21. November 2022 at 13:55

    Mein Vermieter verkauft Christbäume in Hub bei Wiesenfelden und zwar von 1.Dezember bis zum Heiligabend.

    Christbäume kosten zwischen 15 Euro bist 70 – 75 euro läuft das auf schwarzgeld oder nicht.

    Antworten
  2. Konstantin meint

    19. Juli 2021 at 22:28

    Welches Amt sollte man kontaktieren, wenn man ein Unternehmen wegen moderner Sklaverei checken moechte? Ist das der Zoll im bundesland?

    Antworten
  3. Klaus R. meint

    27. Oktober 2020 at 17:58

    Guten Tag,
    wir betreiben im Nebenerwerb einen Weihnachtsbaumanbau als Anbau von Sonderkulturen. Somit sind wir nicht als Land- und Forstwirtschaftlicher Betrieb anerkannt. Zur Weihnachtsbaumernte möchte ich in diesem Jahr einen befreundeten Erntehelfer aus Polen für 6 Arbeitstage in meinem Betrieb beschäftigen. Der Erntehelfer hat eine feste Berufsanstellung in Polen und möchte während seines Urlaubes ein paar Euro hinzuverdienen. Worauf muß ich achten. Welche Seteueren bzw. Sozialversicherungsbeiträge werden fällig?
    Viele Grüße aus dem Sauerland

    Antworten
  4. Ari meint

    16. Mai 2020 at 23:55

    Und ein SAISON,der hält 3 Monaten.ein Jahr,4 Saisons (Frühling ,Sommer,Herbst,Winter).180Tage sind ja 2 Seisons = halbes Jahr.Mathematisch!von März bis Oktober ist vieeel länger!die Sollen für die Arbeitnehmern Versucherungen bezahlen!und die sollen zivilsiert sein!und fair!ansonsten kaufe ich NIEMALS Sparghel od Erdbeeren,als Boikot!ich streike so und sage an allen die ich kenne sollen es gleich machen!es sind ja paar Rumänen auf die Felder in Bornheim bei Bonn verstorben !die Erdbeeren und Spargel aus Bornheim werde ich niemals kaufen.hoffe die werden hart bestrafen!

    Antworten
  5. Ari meint

    16. Mai 2020 at 23:44

    Ist ja so,nur ein Weg, kein Steuer zu zahlen,keine Versicherungen für die arme Leute ,die aus Rumänien,Polen…etc kommen.die müssen wie die Sklaven arbeiten auf Plantaje ,die arbeiten 10-12 Stunden täglich.die müssen in etwa Schweinestahl schlafen.die sind extrem ausgenutzt,die erkranken sich ,und die werden misshandelt.die zuständige Behörden sehen das nicht, und der Arbeitgeber macht ein Schwein Geld!es gibt ja ÜBERHAUPT KEINE KONTROLLE von Arbeitsinspektion, oder andere Behörde.arme Leute,bekommen auch die 9,35 € pro/Stunde nicht mal.die Ausweisse werden artestiert von Arbeitgeber (was auch illegal ist).ich gehe mit meine Gedaken im Vergangenheit.Zu Zwangsarbeit,zu Nummern die auf dem Arm tatowiert wurde…damals…kehrt die „Mode“ wieder?

    Antworten
  6. Ari meint

    16. Mai 2020 at 8:14

    Guten Tag,
    möchte gerne wissen warum rumänische Saisonarbeiter missbehandelt sind,warum die unter Mindestlohn bezahlt sind,warum werden Steuern und Krankenversicherungen nicht bezahlt ,(großer Zahl davon haben keinen Job in Rumänien),warum müssen 7 Tage/Woche arbeiten für etwa 5€-7€ pro Stunde?warum alle die die Verantwortung tragen,die Augen zu machen.die sind ja auch Menchen,und keine Sklaven.Zwangsarbeit/Sklavenarbeit ist nicht mehr eralubt in Europa,oder??oder ist ja die „neue Form“ vom Sklavagismus erlaubt?die arme Menschen sind exploatiert, bis die krank werden.Krankenversicherungen werden NICHT GEZAHLT…
    gibt es überhaupt gar keine KONTROLLE mehr??ich sehe jeden Tag im Fernseher Sendungen wo sich die Arbeitern sich beschweren, und keiner,von Deutsche konzrolle,tut etwas.es ist Schade, es ist ja ein Gott und wird ja alle die exploatieren und misshandeln andere Menschen schwer bestrafen!

    Antworten
    • Dorothea meint

      10. Januar 2023 at 13:51

      Melden Sie das dem Zollamt in der Nähe von der Arbeitsstätte! Die kümmern sich ganz sicher darum.
      Alles Gute .

      Antworten
  7. Lilia meint

    27. Mai 2019 at 20:29

    Guten Tag Ich bin Polin, wohne in Polen. Ich habe mehrere Saisons beim Spargelernte gearbeitet. Kann ich, die in Deutschland gezahlte Steuer zurueckfordern. Ist der deutsche Arbeitgeber verpflichtet, mir eine Information oder eine Lohnsteurbescheinigung zu geben ?

    Antworten
  8. Voichita meint

    27. März 2019 at 21:38

    Guten Tag,
    was bedeutet ausgebildeten Fachkräften für eine Saisonarbeiter in der Landwirtschaft? Wie kann man Steuererklärung machen wenn die Arbeitnehmer nicht deutsch können?

    Antworten
  9. Bachmaier meint

    13. April 2018 at 23:52

    Warum wird bei einer saisonsarbeiterin die Spargel verkauft 25% lst abgezogen und bei einer Verkäuferin die Erdbeeren verkauft nur 5% lat abgezogen in einem landwirtschaftlichen betrieb

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      23. April 2018 at 11:18

      Hallo Bachmaier,

      ob die Gründe für den Unterschied rechtens sind, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten

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