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Rauchverbot am Arbeitsplatz: Verbrennen Sie sich nicht die Finger!

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 24. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Sei es um Stress abzubauen, ein Pläuschchen mit Kollegen zu halten oder schlichtweg um ihre Sucht zu befriedigen: Immer wieder unterbrechen Beschäftigte ihre Arbeit, um eine Zigarette zu rauchen. Einige Arbeitnehmer sehen Raucherpausen als selbstverständlich an und sogar der ein oder andere Chef raucht teilweise am Arbeitsplatz.

Rauchverbot in Firmen: Welches Gesetz findet dabei Anwendung?
Rauchverbot in Firmen: Welches Gesetz findet dabei Anwendung?

Dies ist allerdings nicht die Regel. So locker der Umgang mit dem Rauchen in einigen Unternehmen auch sein mag – in anderen Betrieben herrscht ein grundsätzliches Rauchverbot am Arbeitsplatz. Doch was sagt der Gesetzgeber eigentlich dazu? Wieso herrscht ein Rauchverbot in einigen Firmen und in anderen darf gequalmt werden, was das Zeug hält?

Kurz & knapp: Rauchverbot am Arbeitsplatz

Wie ist das Rauchen am Arbeitsplatz gesetzlich geregelt?

Jeder Arbeitnehmer hat in Deutschland das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Da das Rauchen legaler Tabakwaren jedoch Teil der rechtmäßigen Entfaltung der Persönlichkeit der Beschäftigten ist, sollten Arbeitgeber versuchen, eine Lösung zu finden, die für Raucher sowie Nichtraucher akzeptabel ist und die jeweiligen Regelungen in einer Betriebsvereinbarung festhalten.

Was passiert, wenn sich Arbeitnehmer nicht an die Vorschriften zum Rauchen auf der Arbeit halten?

Verstoßen Arbeitnehmer gegen das Rauchverbot am Arbeitsplatz, kann eine Abmahnung und im schlimmsten Fall eine Kündigung drohen.

Wie könnte eine Vereinbarung über ein Rauchverbot am Arbeitsplatz aussehen?

Ein Muster für eine solche Vereinbarung finden Sie hier.

In unserem Ratgeber informieren wir Sie über die rechtliche Lage zum Rauchverbot am Arbeitsplatz und erklären, welche Möglichkeiten Arbeitgeber haben, um es sowohl Rauchern als auch Nichtrauchern recht zu machen. Zusätzlich erfahren Sie, welche Konsequenzen drohen können, wenn Sie das Rauchverbot im Betrieb missachten und wer bei einem Arbeitsunfall in der Raucherpause haftet.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Rauchverbot am Arbeitsplatz
  • Rauchverbot am Arbeitsplatz: Was das Gesetz besagt
    • Rauchfreier Arbeitsplatz: Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber?
    • Rauchverbot am Arbeitsplatz: Unsere Vorlage hilft weiter
  • Rauchverbot während der Arbeitszeit missachtet?
    • Arbeitsunfall in der Raucherpause: Wer haftet?

Rauchverbot am Arbeitsplatz: Was das Gesetz besagt

Nichtraucherschutzgesetz: Am Arbeitsplatz ist Rauchen grundsätzlich nicht erlaubt.
Nichtraucherschutzgesetz: Am Arbeitsplatz ist Rauchen grundsätzlich nicht erlaubt.

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Seit 2002 regelt § 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. In Absatz 1 heißt es:

Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.“

Demzufolge ist der Arbeitgeber zunächst einmal dazu verpflichtet, die Interessen der Nichtraucher über die der Raucher zu stellen. Schließlich ist es kein Geheimnis, dass auch das Passivrauchen ein gewisses Gesundheitsrisiko mit sich bringt. Dem genannten Paragraphen zufolge steht es Arbeitgebern jedoch frei, ein generelles Rauchverbot am Arbeitsplatz zu verhängen oder das Qualmen nur in bestimmten Bereichen zu verbieten.

Rauchfreier Arbeitsplatz: Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber?

Um nicht nur dem Nichtraucher- sondern auch dem Raucherschutz am Arbeitsplatz gerecht zu werden, bietet es sich für Arbeitgeber an, sich mit dem Betriebsrat zusammenzusetzen und gemeinsam eine sogenannte Betriebsvereinbarung zu verfassen. In Bezug auf das Rauchverbot am Arbeitsplatz sollte eine solche Vereinbarung jedoch nicht eine der beiden Gruppen bevorzugen.

Meist ist es mit einem Aushang über ein Rauchverbot im Betrieb nicht getan.
Meist ist es mit einem Aushang über ein Rauchverbot im Betrieb nicht getan.

Vielmehr sollte es darum gehen, einen Kompromiss zu finden, der für beide Parteien akzeptabel ist. Schließlich ist das Rauchen legaler Tabakwaren Teil der rechtmäßigen Entfaltung der Persönlichkeit der Beschäftigten.

Trotzdem sollte die Betriebs­vereinbarung den Nichtraucherschutz gewährleisten. Dem Arbeitgeber stehen dabei z. B. folgende Optionen zur Verfügung:

  • Einbauen von Entlüftungsanlagen
  • Einführen von einem beschränkten Rauchverbot im Büro, wenn dort Nichtraucher und Raucher zusammenarbeiten
  • Einrichten von bestimmten Raucherzonen oder -räumen in Betrieben, um eine Ausweichmöglichkeit für Raucher zu schaffen
Bedenken Sie: Es gibt meist keine pauschale Vorgehensweise, wenn Sie als Arbeitgeber ein Rauchverbot am Arbeitsplatz durchsetzen möchten. Vielmehr sollte eine individuell auf den Betrieb zugeschnittene Lösung gefunden werden, mit der alle Beschäftigten zufrieden sind. Einen Anspruch auf einen Raucherraum oder Ähnliches haben Mitarbeiter übrigens nicht. Das Gleiche gilt für Zigarettenpausen an sich.

In beiden Fällen sind sie auf die Kulanz des Arbeitgebers angewiesen. Vergütet werden Raucherpausen übrigens nicht – die Zeit, die für das Rauchen drauf geht, müssen Arbeitnehmer in der Regel nacharbeiten. Jedoch: Beschäftigte dürfen ihre Mittagspause nach ihrem Ermessen gestalten. Während dieser Zeit ist es ihnen dementsprechend erlaubt, zum Glimmstängel zu greifen, wenn ihnen danach ist.

Rauchverbot am Arbeitsplatz: Unsere Vorlage hilft weiter

Ihr Chef raucht im Büro? Nach einer entsprechenden Vereinbarung darf auch er das nicht mehr.
Ihr Chef raucht im Büro? Nach einer entsprechenden Vereinbarung darf auch er das nicht mehr.

Ist kein Betriebsrat im Unternehmen vorhanden und die Möglichkeit, den Nichtraucherschutz gemäß Arbeitsstättenverordnung in einer Betriebs­vereinbarung festzuhalten, fällt entsprechend weg, kann ein Rauchverbot in Betrieben trotzdem durch eine Formulierung im Arbeitsvertrag bzw. durch eine Zusatzvereinbarung geregelt werden.

Um Ihnen eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen wir Ihnen im Folgenden eine Vorlage einer Vereinbarung über ein Rauchverbot am Arbeitsplatz zur Verfügung. Bedenken Sie, dass diese jedoch stets einer individuellen Anpassung bedarf.

Vereinbarung über ein Rauchverbot am Arbeitsplatz

 

Zwischen Herrn/Frau (Arbeitgeber)
……………………………………………………………………………………

und

Herrn/Frau (Arbeitnehmer)
……………………………………………………………………………………

wird die folgende Vereinbarung getroffen:

Die Parteien einigen sich hiermit über ein absolutes Rauchverbot am Arbeitsplatz. Nur in speziell dafür vorgesehenen Räumen oder auf besonders gekennzeichneten Flächen außerhalb des Gebäudes ist das Rauchen erlaubt. Verlässt der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz, um zu rauchen, ist die dadurch verloren gegangene Arbeitszeit entsprechend nachzuarbeiten.

……………………………………………….
Ort, Datum

……………………………………………………………………………………
Unterschrift Arbeitgeber / Unterschrift Arbeitnehmer

rauchverbot-am-arbeitsplatz-vorlage-vorschau
Laden Sie hier kostenlos das Muster für die Vereinbarung über ein Rauchverbot am Arbeitsplatz herunter!

 

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.

Rauchverbot am Arbeitsplatz (Vorlage).doc
Rauchverbot am Arbeitsplatz (Vorlage).pdf

Rauchverbot während der Arbeitszeit missachtet?

Halten Sie sich nicht an das Rauchverbot am Arbeitsplatz, kann eine Abmahnung drohen.
Halten Sie sich nicht an das Rauchverbot am Arbeitsplatz, kann eine Abmahnung drohen.

Enthält eine Betriebsvereinbarung Regelungen zum Rauchverbot am Arbeitsplatz und Sie halten sich als Arbeitnehmer nicht daran, kann Ihnen zunächst eine Abmahnung drohen. Das Gleiche gilt, wenn sich Vorschriften im Arbeitsvertrag befinden, die das Rauchen auf der Arbeit verbieten, und Sie dagegen verstoßen.

Ändern Sie Ihr Verhalten auch nach einer Abmahnung wegen unerlaubten Rauchens nicht, sondern setzen sich weiterhin über das Rauchverbot hinweg, müssen Sie im schlimmsten Fall mit einer Kündigung rechnen.

Wichtig: Zünden Sie sich sogar in Bereichen eine Zigarette an, in denen sich leichtentzündliche Artikel befinden, die explodieren könnten, oder in Bereichen, in denen besonders wertvolle Waren gelagert werden, die dadurch Schaden nehmen könnten, ist sogar eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich.

Arbeitsunfall in der Raucherpause: Wer haftet?

Bezieht sich das Rauchverbot am Arbeitsplatz nur auf bestimmte Zonen und Ihnen ist das Quarzen in einem separaten Raum oder vor der Tür gestattet, sollten Sie trotzdem eines bedenken: Ereignet sich ein Unfall in der Raucherpause, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Dies basiert auf einem Urteil des Sozialgerichts Berlin aus dem Jahr 2013 (Az.: S 68 U 577/12).

Demzufolge handelt es sich dabei nicht um einen Arbeitsunfall. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es sich beim Rauchen um eine private Angelegenheit handele, die nicht im Bezug zur beruflichen Tätigkeit stehe. Aus diesem Grund können betroffene Arbeitnehmer in einem solchen Fall normalerweise nicht darauf bauen, dass die jeweilige Berufsgenossenschaft die mit dem Unfall zusammenhängenden Kosten übernimmt, selbst wenn sie sich an das Rauchverbot am Arbeitsplatz gehalten haben.
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Kommentare

  1. Marko meint

    28. Januar 2022 at 9:28

    Hallo zusammen,

    ich bin neu in einem Unternehmen angefangen und noch in der Probezeit.
    In unserer Küche wird von mehreren Mitarbeiten (auch der Chef) geraucht,
    die Verbindungstüren stehen ständig auf so das der Rauch immer in alle
    Büros zieht.
    Was kann man hier machen, da ich noch in der Probezeit bin habe ich Angst,
    dass ich bei einer Beschwerde meine Job verliere.
    Was kann man hier machen

    Antworten
  2. Chukwueroke meint

    28. Januar 2022 at 9:18

    Hallo Leute, ich brauche ein paar hilfe.lch habe Nächste Woche ein Thema zu präsentieren( das Thema Rauchen verboten am Arbeitsplatz )der Vorteil und Nachteile ,hat jemand eine Idee was genau werde ich sage?

    Antworten
  3. M-Jay meint

    19. März 2021 at 13:13

    Hallo,

    bei uns wurden Raucherbereiche eingführt und es gilt ein komplettes Rauchverbot auf dem gesamten Gelände.
    Wir dürfen zwar während der Arbeitszeit noch in diesen Bereichen rauchen, jedoch soll verboten werden dass man überhaupt während der Arbeitszeit raucht.
    Darf man das einfach so verbieten? Wäre da nicht eher die Möglichkeit einer Zeiterfassung gegeben? Keiner hätte ein Problem damit auszustempeln, aber ein generelles Verbot, außerhalb der Pausenzeiten, ist das rechtens?

    Antworten
  4. Richter meint

    19. November 2020 at 19:47

    Rauchverbot im Buero wenn andere mit drin sitzen. Ansonsten fuer andere Rauchereraueme. Entlueftung Gastronomie betriebe, die dann den Gestank von Kueche und Zigaretten filtern. Diese Entlueftung fuer Rauchergastronomie haetten die schon lange anbieten und einbauen kornnen. Klamotten die vom Kochen oder Braten riechen, das ist genauso ecklig wie von Zigaretten. Die Anziehsachen riechen ganz extrem.

    Antworten
  5. Steffen meint

    8. Oktober 2020 at 9:26

    Hallo,
    wir haben ein Büro auf einer Etage mit diversen anderen Arbeitgebern gemietet.
    Die Büros haben keine dicht schließenden Türen. In einem Büro wird häufig geraucht.
    Der Rauch zieht durch den Flur in unser Büro.
    Als Aschenbecher werden halbvolle Getränkedosen benutzt, die im Restmüll der Gemeinschaftsküche entsorgt werden. Von diesen Dosen geht ein ekliger Geruch aus, der Übelkeit erzeugt. Im Mietvertrag und der Hausordnung findet sich keine Regelung über das Rauchen.
    Wir haben das betroffene Büro mehrfach darauf angesprochen und um Rücksichtnahme gebeten. Das war leider nicht erfolgreich. Gibt es andere Möglichkeiten?
    Viele Grüße
    Steffen P.

    Antworten
    • Richter meint

      19. November 2020 at 19:42

      Wen Arbeitgeber boshaft eune geschlossen Raucheraum zu einem offenen Raucherraum umbauen, so das erst dadurch dazu kommt das es ueberall riecht, ist der Arbeitgeber Schuld. Ansonsten waere ja moeglich dss die sich anstaendige Aschenbecher besorgen.

      Antworten
  6. Ronny meint

    20. November 2019 at 19:26

    Mir wurden Stunden gestrichen weil ich angeblich während der Arbeitszeit rauche. Wenn das so ist hab ich die Zeit immer länger gearbeitet. Ist diese Kürzung rechtens. Vereinbarungen zum Rauchen gibt es nicht bei uns im Betrieb

    Antworten
  7. Mario meint

    19. Oktober 2019 at 11:02

    Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich arbeite als Handwerker auf einer Baustelle (Rohbau), wir haben eines der Zimmer im Keller als Lagerraum und als Aufenthaltsraum für die Pause etc. Nun ist es allerdings so, ich hab seit dieser Baustelle das rauchen endlich aufhören können. (Auf der letzten davor habe ich selber noch geraucht, das war das alles für mich kein Problem) Mein Vorgesetzter ist totaler Kettenraucher, er ist ohne übertreiben zu wollen, vllt 1-1,5h pro Tag nicht am rauchen, sonst hat er immer eine Zigarette im Mund. (bei einem normalen Tag von 7-16uhr) Heißt, für mich und einen Kollegen der auch nichtraucher ist, ist es unmöglich dem rauch „aus dem wege gehen zu können“. Auch wenn wir Pause haben und am Essen sind, nur am rauchen. Da reicht es schon eine Frisch gewaschene Jacke einen Tag im raum hängen zu haben und sie stinkt am abend fürchterlich und man möchte sie eigentlich garnicht anziehen und auch nicht damit „in die öffentlichkeit“ und mit dem Bus fahren etc da man einfach so sehr nach Zigaretten riecht. Meinem Nichtraucher Kollegen ist das egal, der sagt da nichts dazu. Aber ich möchte das eigentlich nicht mehr länger ertragen müssen. Was kann man in diesem Fall tun?
    Wenn ich ihm sagen würde, dass ich das nicht möchte oder mir nicht gefällt bin ich mir sehr sicher, würde er mich nicht verstehen (wollen) und es wäre ihm völlig egal. und am besten sagt er noch, dann soll ich halt nicht mehr mit ihm arbeiten sondern mir eine andere baustelle suchen gehen.

    Ich hoffe auf eine Antwort, vielen Dank. Mario

    Antworten
    • Richter meint

      19. November 2020 at 19:32

      Schlimmer als Zigaretten ist Alkohol auf dem Bau. Viel schlimmer.

      Antworten
      • Frank meint

        27. Juli 2023 at 21:22

        lass bitte diese unqualifizierten Kommentare.
        Es ist ein richtiges Problem mit den Rauchern in de Betrieben. Die Gesundheitder Arbeitnehmer steht an erster Stelle und muss nicht von irgendwelchen sturen Rauchern aufs Spiel gesetzt werden.

        Antworten
  8. destiny meint

    25. September 2019 at 11:59

    Wir sitzen hier in einer angemieteten Wohnung die zum Büroraum umgebaut wurde. Der Nebenmieter raucht und der Qualm zieht bei mir ins Zimmer. Somit habe ich durch einen Fremden keinen rauchfreien Arbeitsplatz.
    Trotz Fenster auf, ist man Passivraucher und friert sich den Hintern ab.
    Was kann man tun? Personalrat und auch Betriebsarzt interessiert es nicht wirklich.

    Antworten
  9. Mr. Xyz meint

    18. Mai 2019 at 22:20

    In meinem Betrieb wird geraucht, es gibt leider keinen festen Raucherbereich. Dadurch sind wir Nichtraucher in bestimmten Bereichen des Betriebes dem Rauch ausgesetzt. Auch werden Pausen der Raucher nicht abgezogen bzw nachgearbeitet. Interessant ist hier zu erwähnen das dies schon einmal versucht wurde durchzusetzen im Betrieb jedoch es nicht geklappt hat und auch leider keine Konsequenzen gezogen wurden gegen jene die sich nicht an die betriebliche Anweisung gehalten haben.

    Was kann ich hier als Nichtraucher machen, wo hole ich am besten Hilfe etc.
    ( Es stört auch andere Nichtraucher im Betrieb , bin jedoch der erste der die Klappe aufmacht )

    Antworten
    • Richter meint

      19. November 2020 at 19:29

      Ich kenne nur Nichtraucher die drei Stunden Pause machen. Obwohl nur eine halbe Stunde erlaubt war. Und sie sehen am Arbeitplatz TV,das ist auch nicht normal. Und warum soll man nacharbeiten, wenn man 10 Minuten von den 30 Minute fuer seine Raucherpause nutzt. Esrum soll man nacharbeiten, wenn man sich in den Raucherraum zum Arbeiten zurueckzieht? Ich kenne mehr Nichtraucher die Pausen hinterziehen um auf Raucher zu hetzen.

      Antworten
  10. Marty meint

    5. März 2019 at 18:44

    Hallo ich habe mal eine Frage meine Chef hat jetzt ein Rauchverbot erlassen. Das ist nicht das Problem. Mir Mitarbeiter halten uns ja dran. Nur gilt das dann nicht für alle im Unternehmen. Da die Chefin weiter rauchen darf wann sie will.

    Antworten
  11. Jimbo meint

    26. September 2018 at 15:17

    Hallo

    in meinem Unternehmen gibt es zwei Gebäude die nebeneinander liegen.
    In dem einen Gebäude müssen die AN abstempeln und in dem anderen Gebäude muss das nicht gemacht werden. Kann man sich hier auf das AGG beziehen?

    Antworten
  12. C. Bremer meint

    18. September 2018 at 15:51

    Frage:
    Der Arbeitgeber ist der Auffassung das im Büro geraucht werden darf. Zum Nachteil der Nichtraucher, die sich nicht trauen den Chef das zu sagen.
    Die Nichtrauchenden Arbeitnehmer werden durch Rauch und die folgen belästigt.
    Den Arbeitgeber direkt ansprechen ist wenig Ergebnis bringend.
    Welche übergeordnete Stelle kann den Betrieb zwingen das die Nichtraucher geschützt werden?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. Oktober 2018 at 10:51

      Hallo C. Bremer,
      in diesem Fall können Sie sich an eine Arbeitsschutzbehörde wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. V.Slegr meint

    8. September 2018 at 10:20

    Hallo ,
    habe seit letzte Woche folgendes Problem .Arbeite in Bayern in eine geschlossene Halle .Wir sind ingesamt 7 Mitarbeiter .Alle sind wir Nichtraucher . Jetzt ist ein neuer Mitarbeiter gekommen und hat mit rauchen angefangen . Meijn Vorarbeiter trotz meine Proteste hat zu mir gesagt ,dass wir haben in unsere Firma kein generelles Rauchenverbot ich ich sollte das akzeptieren . Was soll ich damit tun ?
    Danke für Ihre Hilfe .

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. Oktober 2018 at 10:44

      Hallo Slegr,

      wenn Sie keine Änderung der betrieblichen Regelung erwirken können, kann immer noch ein Anwalt für Arbeitsrecht eine Möglichkeit für Sie finden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Britannia meint

    17. Juni 2018 at 9:27

    Hallo,
    ich habe im April eine Stelle angetreten wo man mir sagte das im Chefbüro /Küche geraucht würde. Im ersten Moment fand ich das nicht schlimm. Wie ich angefangen habe stellte ich fest das die Türen von seinem Büro offen bleiben sollten. Fand ich nicht mehr toll und habe was gesagt darauf hin habe ich jetzt die Kündigung bekommen. Habe Verdi eingeschaltet und warte mal ab was jetzt passiert.
    Kündigung war nicht Grund Probezeit sondern Betriebsbedingt.

    Antworten
  15. Ich meint

    13. März 2018 at 9:27

    Mein Arbeitgeber raucht im Büro, wir Arbeitnehmer wollen dass nicht was können wir tun ohne entlassen zu werden???? Betrieb unter zehn Personen.
    Danke! Gruß

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      5. April 2018 at 11:17

      Hallo „Ich“,

      auch Arbeitgeber haben das Rauchverbot am Arbeitsplatz einzuhalten. Kommt er dem nicht nach, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten

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