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Psychisch krank nach der Kündigung: ALG 1, Krankengeld oder neuer Job?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Kurz & knapp: Psychisch krank nach einer Kündigung

Kann man sich nach der Kündigung krankschreiben lassen?

Es ist grundsätzlich möglich, sich nach Erhalt einer Kündigung krankschreiben zu lassen. Die Krankheit kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber angezweifelt werden. In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr dazu.

Kann man sich wegen psychischem Stress krankschreiben lassen?

Ja, das ist möglich. Eine Krankschreibung wegen einer Depression oder wegen einer anderen psychischen Erkrankung wird im Arbeitsrecht genauso behandelt wie jede andere Krankschreibung. Lesen Sie hier mehr zu Ihren Rechten.

Wie lange kann ich mich krankschreiben lassen, wenn ich gekündigt werde?

Solange Ihnen ein Arzt eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aushändigt, haben Sie die Möglichkeit, sich bis zum vertraglich geregelten Ende Ihres Arbeitsverhältnisses krank zu schreiben.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Psychisch krank nach einer Kündigung
  • Psychisch krank nach der Kündigung: Das sind Ihre Rechte
    • Krankschreibung nach der Kündigung: Wenn der Arbeitgeber Zweifel erhebt
    • Anzeichen und Symptome von psychischen Erkrankungen
    • Im Job psychisch krank: Was Sie nach der Kündigung tun können

Psychisch krank nach der Kündigung: Das sind Ihre Rechte

Psychisch krank nach der Kündigung: Die AU macht keinen Unterschied zwischen körperlicher und psychischer Erkrankung.
Psychisch krank nach der Kündigung: Die AU macht keinen Unterschied zwischen körperlicher und psychischer Erkrankung.

Krankschreibungen von Arbeitnehmern, denen eine Kündigung ausgestellt wurde, sind keine Seltenheit. Viele Arbeitnehmer sitzen auf diese Weise die restliche Zeit, die sie im Betrieb noch verbleiben werden, aus und behalten ggf. noch ihre restlichen Urlaubstage für eine neue Anstellung. Doch eine Krankschreibung kann auch aus tatsächlichen körperlichen oder auch psychischen Gründen geschehen – sowohl im bestehenden Arbeitsverhältnis als auch nach einer Kündigung. Doch wie gehen Sie am besten vor, wenn Sie nach einer Kündigung psychisch krank sind?

Eine Kündigung kann der Auslöser für psychische Erkrankungen, wie z. B. Depressionen sein. Arbeitnehmer werden häufiger psychisch krank, weil nach der Kündigung nur finanzielle bzw. existenzielle Ängste beim Blick in die Zukunft entstehen. Genauso kann es jedoch sein, dass eine Kündigung ausgesprochen wird, weil bereits zuvor eine psychische Erkrankung festgestellt wurde und diese nun zur Arbeitsunfähigkeit führt. Die Arbeit selbst kann hierfür bisweilen der Auslöser sein.

Wenn Sie sich nach einer Kündigung krankschreiben lassen wollen, benötigen Sie dafür eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Der Gang zum Arzt ist also unausweichlich. Es macht dabei aber keinen Unterschied, ob Sie körperliche Probleme haben oder ob Sie psychisch krank sind und nach der Kündigung eine Krankschreibung benötigen.

Eine Krankheitsbescheinigung brauchen Sie sowohl, wenn Sie psychisch krank sind und nach einer Kündigung der Arbeit fernbleiben wollen, als auch wenn Sie körperliche Probleme anführen. Genauso sind aber auch beide Fälle legitim und Sie erhalten eine Lohnfortzahlung für Ihre restliche Zeit im Betrieb. Lediglich der behandelnde Mediziner unterscheidet sich ggf. Allerdings können Sie auch von Ihrem Hausarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen psychischer Erkrankung bekommen. Die Art Ihrer Krankheit wird auf dem Schein nicht vermerkt.

Krankschreibung nach der Kündigung: Wenn der Arbeitgeber Zweifel erhebt

Zweifel beim Arbeitgeber: Sie sollten, wenn Sie psychisch krank sind, nach der Kündigung auch keinen Nebenjob ausüben.
Zweifel beim Arbeitgeber: Sie sollten, wenn Sie psychisch krank sind, nach der Kündigung auch keinen Nebenjob ausüben.

Solange Sie eine AU vorbringen können, ist eine Krankschreibung nach einer Kündigung im Normalfall legitim.

Ihr Arbeitgeber kann jedoch unter Umständen anzweifeln, ob Sie die Krankschreibung zurecht erhalten oder ob Sie versuchen, die restliche Zeit im Unternehmen „auszusitzen“.

Wenn Ihre AU bescheinigt, dass Sie psychisch krank sind und nach der Kündigung der Arbeit fernbleiben sollen, ist dies zwar seltener der Fall, allerdings auch nicht völlig ausgeschlossen.

Da es sich bei psychischen Erkrankungen um ein Thema handelt, das mit einer gewissen Sensibilität angegangen werden muss, zweifeln Arbeitgeber eine solche Krankschreibung eher selten an. Falls Sie allerdings neben Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit in einem Nebenjob tätig sind und diesen auch weiterhin ausführen, liefern Sie Ihrem Vorgesetzten damit einen Grund, die Rechtmäßigkeit Ihrer Krankschreibung anzuzweifeln.

Ebenso können Arbeitgeber die Krankschreibung anzweifeln, wenn die Ausstellung der AU genau am Tag der Kündigung beginnt und am letzten Arbeitstag endet und Sie zusätzlich unmittelbar danach eine Anstellung bei einem neuen Arbeitgeber beginnen.

Anzeichen und Symptome von psychischen Erkrankungen

Viele Menschen werden nicht erst nach der Kündigung psychisch krank.
Viele Menschen werden nicht erst nach der Kündigung psychisch krank.

Auch wenn eine Kündigung das Risiko für Depressionen und Angststörungen anheben kann: Viele Arbeitnehmer werden nicht erst psychisch krank, weil sie nach der Kündigung nicht weiterwissen. Oftmals können psychische Erkrankungen bereits am Arbeitsplatz entstehen.

Die Gründe dafür können vielseitig sein, am häufigsten dürften aber zu viel Stress und Belastung durch das Arbeitspensum, ein unangenehmes Arbeitsklima und/oder -umfeld (z. B. durch Mobbing) oder der Umgang mit Krisen innerhalb des Betriebs die Ursachen für psychische Erkrankungen sein. Hierbei spielt insbesondere Resilienz am Arbeitsplatz eine große Rolle. Ist diese nicht oder nur in geringen Maßen vorhanden, erhöht sich das Burnout-Risiko.

Anzeichen und Symptome, durch die Sie möglicherweise eine sich anbahnende Depression erkennen können, sind u. a. folgende:

  • Dauerhafter Zustand von Traurigkeit und/oder Hoffnungslosigkeit
  • Schlafstörungen
  • Essstörungen in Form von Appetitlosigkeit oder übermäßigem Appetit
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Kopfschmerzen
  • Verspannungen
  • Zukunftsängste
  • Soziale Ängste

Im Job psychisch krank: Was Sie nach der Kündigung tun können

Psychisch krank auch nach der Kündigung? Sie können Anspruch auf Krankengeld erheben.
Psychisch krank auch nach der Kündigung? Sie können Anspruch auf Krankengeld erheben.

Sofern Sie sich dazu entschließen, selbst die Reißleine zu ziehen und Ihrem Arbeitgeber die Kündigung auszuhändigen, haben Sie im Anschluss mehrere Möglichkeiten, wie Sie weiter vorgehen können. Denn nicht jeder, der psychisch krank ist, wird nach einer Kündigung sofort eine neue Beschäftigung anstreben.

Wenn Sie beispielsweise durch die Diagnose Burnout auch nach dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig sind, können Sie Anspruch auf Krankengeld erheben, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Dies hat verschiedene Vorteile:

  • Das Krankengeld ist in der Regel höher als das Arbeitslosengeld.
  • Die Bezugsdauer von ALG 1 wird nicht beeinflusst.

Wenn Sie arbeitslos und gleichzeitig arbeitsunfähig sind, müssen Sie der Agentur für Arbeit (AA) dies umgehend mitteilen. Für die ersten 6 Wochen werden die Leistungen dann von der AA übernommen. Krankengeld erhalten Sie ab der 7. Woche, sofern Sie zuvor ununterbrochen krankgeschrieben waren.

Wird die Arbeitsunfähigkeit unterbrochen, beginnt der Zeitraum der 6 Wochen, in denen Sie Leistungen von der AA erhalten, erneut. Um Krankengeld zu beziehen, müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit in regelmäßigen Abständen neu bescheinigen lassen. Innerhalb von drei Jahren können Sie für maximal 78 Wochen Krankengeld beziehen, wobei eine Lohnfortzahlung bis zur Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses mitgezählt wird.

Natürlich können Sie nach Ihrer Kündigung und dem endgültigen Ende des Arbeitsverhältnisses auch einen neuen Job anstreben. Hierbei sollten Sie abwägen, ob Ihre psychische Erkrankung tatsächlich eindeutig auf den Betrieb, in dem Sie gearbeitet haben, zurückzuführen ist.

Sind sie psychisch krank und nach Ihrer Kündigung ändert sich nichts an Ihrem Zustand, ist die Inanspruchnahme von Krankengeld oder Arbeitslosengeld I und ein regelmäßiger Gang zum Arzt und möglicherweise auch zu einem Psychologen empfehlenswerter.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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