Arbeitsverhältnisse werden in der Regel ordentlich beendet, was bedeutet, dass der betroffene Arbeitnehmer erst nach einer gewissen Kündigungsfrist das Unternehmen verlässt. Entschließt sich der Arbeitgeber dazu, Mitarbeiter zu entlassen, muss er dabei häufig gute Gründe vorbringen können.

Das Arbeitsrecht hält im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fest, wann ein Arbeitsplatz sozial gerechtfertigt wegfallen darf. Hier ist die Rede von folgenden Möglichkeiten:
- betriebsbedingte Entlassung
- verhaltensbedingte Entlassung
- personenbedingte Entlassung
Der folgende Ratgeber wird sich mit letzterer intensiv auseinandersetzen und klären, wann eine personenbezogene Kündigung erfolgen darf.
Kurz & knapp: Personenbedingte Kündigung
Eine personenbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich beendet, weil der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen, seine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung in Zukunft nicht mehr erbringen kann.
Der wohl gängigste Grund für eine personenbedingte Kündigung sind häufige oder lange Erkrankungen des Arbeitnehmers.
Die Entlassung eines Arbeitnehmers aus krankheitsbedingten Gründen ist gar nicht so leicht. Arbeitgeber müssen die Interessen beider Parteien gegeneinander abwägen und prüfen, ob es nicht ein weniger drastisches Mittel als die Kündigung gibt.
Im weiteren Verlauf werden wir darauf eingehen, ob der personenbedingten Kündigung eine Abmahnung vorausgehen muss und ob jedem Arbeitnehmer eine Abfindung bei personenbedingter Kündigung zusteht.
Inhalt
Was ist eine personenbedingte Kündigung?
In Deutschland werden Arbeitnehmer, die in Unternehmen arbeiten, welche mindestens zehn Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen, vom Kündigungsschutzgesetz vor awillkürlichen Entlassungen geschützt.
Es schreibt beispielsweise vor, dass ein über den Zeitraum von sechs Monaten bestehendes Arbeitsverhältnis u. a. nur dann gekündigt werden darf, wenn die ausschlaggebenden Gründe in der Person des Arbeitnehmers liegen (§ 1 sozial ungerechtfertigte Kündigungen).
Personenbedingte Kündigungsgründe: Viele Szenarien sind denkbar
Ein Vorgesetzter kann sich dazu entschließen, das Beschäftigungsverhältnis personenbedingt zu beenden, wenn der Betroffene angesichts in ihm liegender Eigenschaften und Fähigkeiten auf lange Sicht hin nicht mehr in der Lage ist bzw. sein wird, die vertraglich zugesicherte Leistung angemessen zu erbringen.
Wichtig hierbei ist: Bei der Entscheidungsfindung spielt die Schuldfrage keine Rolle. Der Arbeitnehmer hätte hierdurch keinen anderen Ausgang herbeiführen können.
Kündigung aus personenbedingten Gründen: Ist eine Abmahnung vorab Pflicht?
Im Arbeitsrecht wird hauptsächlich vonseiten der Arbeitgeber von Zeit zu Zeit eine Abmahnung ausgesprochen. Diese weist auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers hin und macht deutlich: dieses wird in Zukunft nicht weiter geduldet. Wer diesen Warnschuss nicht ernst nimmt, muss mit einer Kündigung rechnen. Ist dieses Prozedere auch die personenbedingte Kündigung anwendbar?
Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit
Wie bereits erläutert, können Arbeitnehmer durchaus ihren Job verlieren, wenn sie häufig kurz oder ab und an sehr lange krank sind. Gerade kleinere Betriebe trifft dies hart, können sie den Ausfall angesichts weniger Beschäftigter häufig kaum kompensieren.
Doch einer allzu schnellen Entlassung schiebt der Gesetzgeber einen Riegel vor. Deshalb muss eine personenbedingte Kündigung folgende Voraussetzungen erfüllen, um gültig zu sein:
- Negative Zukunftsprognose: Es muss klar sein, dass sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Arbeitnehmers nicht schnell beheben lassen, sondern weit in die Zukunft reichen und ihn zudem davon abhalten werden, seine arbeitsvertraglich zugesicherte Leistung zu erbringen.
- Nachteilige Auswirkung auf betriebliche Interessen: Des Weiteren ist nachzuweisen, dass es durch das Fehlen des Mitarbeiters zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Betriebsablaufes oder einer ungerechtfertigt hohen finanziellen Belastung des Arbeitgebers kommen wird. Dies ist beispielsweise schon dann der Fall, wenn ein Beschäftigter länger als sechs Wochen im Jahr wegen Krankheit ausfallen wird.
- Interessenabwägung: Bevor eine ordentliche personenbedingte Kündigung ausgesprochen werden darf, sind ebenfalls die Interessen beider Vertragspartner auszutarieren. Konkret bedeutet dies: Es kommt auf die Umstände an, ob eine Entlassung gerechtfertigt ist, oder nicht. Welche Gründe sprechen vonseiten des Betroffenen gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten etc.)? Sind diese gewichtiger?
Personenbedingte Kündigung: Ist eine Abfindung möglich?
Viele Arbeitgeber bieten Arbeitnehmern bei der Entlassung eine Einmalzahlung an, die sozusagen als Trostpflaster über den Verlust des Arbeitsplatzes hinweg helfen soll. Doch ganz so uneigennützig ist dieses Angebot nicht. Es dient in der Regel dazu, einen langwierigen und teuren Rechtsstreit zu vermeiden und wird daher mit der Bedingung verknüpft, keine Kündigungsschutzklage vor einem Arbeitsgericht zu erheben.
Personenbedingte Kündigung: Muster zur Orientierung
Entschließt sich ein Arbeitgeber eine Kündigung auszusprechen, die personenbedingte Gründe, wie häufige und lange Fehlzeiten wegen Krankheit anführt, muss er genau auf seine Wortwahl achten – um die Wirksamkeit der Erklärung nicht zu gefährden. Unser Muster für eine personenbedingte Kündigung zeigt Ihnen, wie ein solches Kündigungsschreiben aussehen kann:
Abteilung/Jobtitel
Name des Ansprechpartners
Adresse des Arbeitgebers
Name des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Ort, Datum
Personenbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte/r Frau/Herr Xyz,
hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis vom xx.yy.zzzz. fristgerecht zum xx.yy.zzzz.
Diese Kündigung wird aus personenbedingten Gründen ausgesprochen. Ich sehe mich zu diesem Schritt gezwungen, da eine Besserung Ihrer gesundheitlichen Situation nicht absehbar ist und zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf führt.
Der Betriebsrat wurde hierüber informiert und hat bereits seine Zustimmung signalisiert.
Hinweis:
Möchten Sie das Arbeitslosengeld I vollumfänglich in Anspruch nehmen, sind Sie dazu verpflichtet, die Agentur für Arbeit unverzüglich nach Erhalt des vorliegenden Schreibens über den Umstand zu informieren und sich arbeitssuchend zu melden.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden Ihnen die Arbeitspapiere zugesandt.
Mit freundlichen Grüßen
Xyz (Arbeitgeber)
Marcus meint
19. Dezember 2018 at 8:02
Hallo ich bin gerade selbst betroffen von der fristlosen Kündigung im Gegensatz bis zum heutigen Tag der Krankschrift.
19.12.2018 gekündigt.
Ich bin 1 Woche wegen eines Virus ausgefallen und bin nach 1 Woche wieder arbeiten gegangen,
dass heißt Ich war somit 1 Woche arbeiten und musste mich dann erneut Krank melden weil nix mehr ging.
Ich habe Frühs bei meinem Arbeitgeber angerufen um mich leider erneut krank zumelden, die frage daraufhin waren sie schon beim Arzt, ich verneinte dies, da es mir zu diesem Zeitpunkt wirklich nicht gut ging habe ich mich noch einmal schlafen gelegt und habe 1 1/2 Tage durch geschlafe, bin dann am 3 tag zum Arzt und habe mich rückwirkend krankschreiben lassen, im Nachhinein hatte sich beim Arzt heraus gestellt das ich eine schwere Bronchitis habe.
Weil ich trotz der krankmeldung am 1 Tag nicht gleich den Krankenschein eingereicht und mich im Betrieb zurück gemeldet habe Wielange ich denn etwa ausfalle, habe ich 2 tagen eine Abmahnung und im Folgebrief die fristlose Kündigung erhalten
ersatzweise 19.12.2018 laut Ende der Krankschrift heute.
Ist das rechtens?
Darf ich die Krankschrift trotz der Kündigung vom Arzt verlängern lassen, würde dadurch das Datum der Kündigung verschoben?
arbeitsrechte.de meint
3. Januar 2019 at 11:39
Hallo Marcus,
eine kostenlose Rechtsberatung dürfen wir leider nicht anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich mit Ihrem Problem an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de