Key Facts
- Eine Nebenabrede ist eine separate Vereinbarung zusätzlich zum Hauptarbeitsvertrag. Sie regelt spezifische Details des Arbeitsverhältnisses
- Die Form ist entscheidend für die Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden sind riskant und oft durch Schriftformklauseln im Hauptvertrag oder im Tarifvertrag ausgeschlossen.
- Nebenabreden dürfen niemals gegen höherrangiges Recht verstoßen. Sie sind unwirksam, wenn sie gegen zwingende Gesetze, Tarifverträge oder die guten Sitten verstoßen.
Was ist eine Nebenabrede im Arbeitsvertrag?
Inhalt
Eine Nebenabrede im Arbeitsvertrag stellt eine gesonderte Absprache dar, die Sie als Arbeitnehmer mit Ihrem Arbeitgeber zusätzlich zum Hauptvertrag vereinbaren. Eine solche arbeitsvertragliche Nebenabrede dient dazu, das Arbeitsverhältnis spezifisch anzupassen.
Sie können genutzt werden, um flexibel auf besondere Situationen zu reagieren. Nebenabreden im Arbeitsvertrag können sich auf verschiedene Aspekte beziehen, von der Nutzung eines Firmenwagens, den Details zur Arbeit im Home-Office, besonderen Bonusregelungen oder Wettbewerbsverboten bis hin zu speziellen Fortbildungsvereinbarungen.
Die Form der Nebenabrede: Mündlich, schriftlich oder konkludent?
Grundsätzlich können Nebenabreden in verschiedener Form geschlossen werden. Oft wird zwischen formellen und informellen Absprachen unterschieden. Bei einer formellen Nebenabrede handelt es sich um schriftlich dokumentierte Ergänzungen. Sie werden oft als Anlage, Nachtrag oder Zusatzvereinbarung klar als Bestandteil des Vertrags gekennzeichnet.
Informelle Nebenabreden sind meist mündliche Vereinbarungen, die beispielsweise im Einstellungsgespräch oder später telefonisch getroffen werden. Obwohl mündliche Nebenabreden im Arbeitsvertrag gültig sein können, sind sie in der Praxis eher unvorteilhaft. Im Streitfall lässt sich ihre Existenz oder der genaue Inhalt nämlich kaum nachweisen.
Darüber hinaus kann eine Nebenabrede auch konkludent (stillschweigend) entstehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Seiten sich über längere Zeit hinweg eindeutig so verhalten, als ob eine bestimmte Regelung gilt, ohne dies jemals ausdrücklich vereinbart zu haben.
Aus Beweisgründen ist eine schriftliche Nebenabrede daher immer die sicherste Wahl. Die Form von Nebenabreden im Arbeitsvertrag ist auch deshalb entscheidend, weil viele Arbeitsverträge Klauseln enthalten, die mündliche oder konkludente Absprachen von vornherein ausschließen.
Die Schriftformklausel
Die meisten Arbeitsverträge legen fest, dass Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform bedürfen. Das gilt auch für eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag. Bei den Schriftformklausen unterscheiden sich zwei Arten: die einfache oder die doppelte Schriftformklausel.
Legt der Arbeitsvertrag die einfache Schriftformklausel fest, sieht eine typische Formulierung im Vertrag beispielsweise wie folgt aus: „Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.“ Dies bedeutet, dass die Klausel theoretisch auch mündlich wieder aufgehoben werden kann.
Eine doppelte Schriftformklausel legt hingegen fest, dass mündliche Nebenabreden nahezu immer ausgeschlossen sind und somit unwirksam werden. Die Grundlage schaffen Formulierungen im Arbeitsvertrag wie „Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.“
Was bedeutet die Klausel „Mündliche Nebenabreden bestehen nicht“?
Manchmal stehen Sätze wie „Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.“ im Arbeitsvertrag. Diese Formulierungen werden als Vollständigkeitsklauseln bezeichnet. Sie dienen dazu, festzulegen, dass ausschließlich die schriftlich fixierten Punkte gelten und keine weiteren mündlichen Absprachen existieren.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch in einer Rechtsprechung klargestellt, dass diese Klauseln oft schwächer sind, als sie klingen. Grundsätzlich gilt im deutschen Recht die Vermutung, dass der schriftliche Vertrag alles Wichtige regelt. Wer sich dennoch auf eine mündliche Absprache berufen will, muss deren Existenz und genauen Inhalt beweisen. Die Vollständigkeitsklausel verhindert also in der Regel nicht, dass sich eine Vertragspartei auf eine mündliche Nebenabrede beruft, sofern sie diese (z. B. durch Zeugen oder E-Mail-Verkehr) lückenlos beweisen kann.
Welche Voraussetzungen gelten, damit die Nebenabreden gültig sind?
Die Gültigkeit der Nebenabrede ist stets an die gesetzlichen und hauptverträglichen Regelungen gebunden. Das bedeutet, dass solche Nebenabreden mit dem Hauptvertrag vereinbar sein müssen, ohne im Widerspruch zueinander zu stehen.
Damit sie gültig ist, muss jegliche Nebenabrede zum Arbeitsvertrag dieselben Voraussetzungen erfüllen, wie der Hauptvertrag. Folgende Punkte müssen bei der Vereinbarung beachtet werden:
- Gesetzliche Regelungen sind einzuhalten – ein Verstoß gegen das Gesetz machte die Nebenabrede gemäß § 13 BGB nämlich nichtig.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen rechtlich in der Lage sein, Verträge zu schließen.
- Beide Seiten müssen sich über den Inhalt der Nebenabrede einig sein.
Nebenabreden: Beispiele
Die Nebenabreden dienen grundsätzlich dazu, das Arbeitsverhältnis individuell an die Bedürfnisse des Arbeitgebers und Arbeitnehmers anzupassen. Zu den häufigsten Vereinbarungen gehören:
- Möglicherweise legt die Nebenabrede im Arbeitsvertrag Vorgaben zur Arbeitszeit, zu Überstunden, zur genauen Abgeltung und zur Höhe von Zuschlägen fest.
- Manchmal können Nebenabreden im Arbeitsvertrag auch die Kündigung betreffen. Denkbar wäre etwa die Vereinbarung einer verlängerten Kündigungsfrist, die über die gesetzlichen Mindestfristen hinausgeht.
- Eine Nebenabrede zum Firmenwagen regelt z. B. Details zur privaten Nutzung oder zur Kostentragung.
- Manchmal wird eine Nebenabrede zur Pauschalversteuerung getroffen. Beim Minijob kann z. B. per Nebenabrede vereinbart werden, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal abführt (z. B. mit dem einheitlichen Pauschalsteuersatz von 2 %), sodass das Entgelt für den Arbeitnehmer steuerfrei ausgezahlt wird.
- Eine Nebenabrede kann auch festlegen, an welchen Tagen von zu Hause gearbeitet wird, wer die Kosten für die Ausstattung trägt, wie die Erreichbarkeit sichergestellt wird oder ob eine Kostenpauschale gezahlt wird.
Sonderregelungen zur Nebenabrede im TVöD
Nebenabreden im Arbeitsvertrag des TVöD sind in § 2 Abs. 3 TVöD klar geregelt. Dort heißt es:
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Diese Regelung soll für maximale Transparenz sorgen und sicherstellen, dass die tariflichen Standards eingehalten werden. Eine Nebenabrede zum TVöD, die nur mündlich getroffen wurde, ist daher nichtig.
FAQ: Nebenabrede
Eine Nebenabrede ist eine Vereinbarung, die zusätzlich zum Hauptarbeitsvertrag getroffen wird. Sie regelt Details des Arbeitsverhältnisses, die nicht im Standardvertrag enthalten sind. Die genaue Definition lesen Sie hier.
Typische Beispiele sind z. B. Absprachen zur privaten Nutzung eines Firmenwagens oder zum Home-Office. Weitere Beispiele finden Sie in dieser Liste.
Eine Nebenabrede ist ungültig, wenn sie gegen höherrangiges Recht wie Gesetze oder Tarifverträge verstößt. Im TVöD sind beispielsweise alle mündlichen Nebenabreden unwirksam. Weitere Voraussetzungen zur Gültigkeit führen wir an dieser Stelle auf.
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