Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Vergütung
  • Weihnachtsgeld
  • Weihnachtsgeld im Minijob

Im Minijob Weihnachtsgeld bekommen? Ist das möglich?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Kurz & knapp: Im Minijob Weihnachtsgeld erhalten

Bekommt man bei einem Minijob Weihnachtsgeld?

Sie haben auf Weihnachtsgeld bei einem Minijob Anspruch, wenn der Tarifvertrag oder der Arbeitgeber dies vorsehen. Dieser besteht dabei anteilig zur Beschäftigungsdauer.

Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man bei einem Minijob?

Wie viel Weihnachtsgeld Sie als Minijobber erhalten, hängt von Ihrem individuellen Arbeitsvertrag, Ihrer Branche und der Betriebspraxis ab. Das Weihnachtsgeld kann aber beispielsweise 50 bis 100 Prozent eines Monatsgehalts betragen.

Müssen Sie das Weihnachtsgeld bei einem Minijob versteuern?

Bei einem Minijob ist das Weihnachtsgeld steuerfrei, wenn Sie die monatliche/jährliche Verdienstgrenze nicht überschreiten. In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr dazu.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Im Minijob Weihnachtsgeld erhalten
  • Hat man bei einem Minijob Anspruch auf Weihnachtsgeld?
    • Wie wird das Weihnachtsgeld bei einem Minijob berechnet?
  • Vorsicht! Sie können bei einem Minijob durch das Weihnachtsgeld die Verdienstgrenze überschreiten

Hat man bei einem Minijob Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Bekommt man Weihnachtsgeld im Minijob?
Bekommt man Weihnachtsgeld im Minijob?

Die Vorweihnachtszeit ist für viele Arbeitnehmer mit der Erwartung eines Weihnachtsgeldes verbunden. Doch wie sieht es für Minijobber aus? Haben Sie ebenfalls Anspruch auf diese Sonderzahlung? Und ist Weihnachtsgeld bei einem Minijob steuerfrei? In diesem Artikel schauen wir uns näher an, wie es sich bei einem Minijob mit Ihrem Weihnachtsgeld verhält.

Sie haben bei einem Minijob auf Weihnachtsgeld keinen gesetzlichen Anspruch. Ob Sie diese Sonderzahlung dennoch erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Arbeitsvertrag: Ist im Arbeitsvertrag eine Regelung zum Weihnachtsgeld enthalten, besteht ein Anspruch darauf.
  • Tarifvertrag: Gilt für den Minijob ein Tarifvertrag, der Weihnachtsgeld vorsieht, haben Minijobber ebenfalls ein Recht darauf.
  • Betriebliche Übung: Ihr Arbeitgeber muss Ihnen unter Umständen für Ihre geringfügige Beschäftigung Weihnachtsgeld zahlen – ein Anspruch darauf entsteht, wenn in den vergangenen Jahren regelmäßig und ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld gezahlt wurde. 

Wie wird das Weihnachtsgeld bei einem Minijob berechnet?

Beim Minijob die Grenze überschritten? Weihnachtsgeld kann dazu führen, dass Sie den Status als Minijobber verlieren.
Beim Minijob die Grenze überschritten? Weihnachtsgeld kann dazu führen, dass Sie den Status als Minijobber verlieren.

Wie viel Weihnachtsgeld bei einem Minijob ausgezahlt wird, ist in der Regel abhängig von Ihrer Arbeitszeit und Ihrem Verdienst.

Dabei gibt es verschiedene Ansätze, wie die Berechnung erfolgen kann. Diese variieren je nach Arbeitgeber und sind gesetzlich nicht festgeschrieben.

Folgende Methoden können Anwendung finden, um bei einem Minijob das Weihnachtsgeld zu berechnen:

Sie erhalten einen prozentualen Anteil

Bei Ihrem Minijob wird das Weihnachtsgeld als Prozentsatz des Monatsgehalts berechnet, z. B. 50 Prozent oder 100 Prozent. Bei einem monatlichen Verdienst von 538 Euro und einem Prozentsatz von 50 Prozent ergibt sich: 538 Euro x 0,5 = 269 Euro Weihnachtsgeld für den Minijobber.

Das Weihnachtsgeld wird als fester Betrag ausgezahlt

Ein festgelegter Betrag wird im Minijob als Weihnachtsgeld ausgezahlt: Beispielsweise erhalten alle Minijobber 150 Euro.

Anteilige Berechnung des Weihnachtsgeldes

Bei nicht ganzjähriger Beschäftigung können Sie das Weihnachtsgeld bei einem Minijob auch berechnen, indem Sie es anteilig für die gearbeiteten Monate ermitteln. Dazu teilen Sie den Jahresbetrag des Weihnachtsgeldes durch zwölf und multiplizieren das Ergebnis mit der Anzahl der Monate, in denen Sie beschäftigt waren. Zum Beispiel: Wenn das jährliche Weihnachtsgeld 300 Euro beträgt und Sie 6 Monate gearbeitet haben, wäre die Berechnung:

(300 Euro / 12) x 6 Monate = 25 Euro x 6 Monate = 150 Euro Weihnachtsgeld.

Vorsicht! Sie können bei einem Minijob durch das Weihnachtsgeld die Verdienstgrenze überschreiten

Weihnachtsgeld für den Minijob? Öffentlicher Dienst und Privatwirtschaft regeln dies unterschiedlich.
Weihnachtsgeld für den Minijob? Öffentlicher Dienst und Privatwirtschaft regeln dies unterschiedlich.

Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt bei 6.456 Euro im Jahr. Unter Umständen überschreiten Sie bei Ihrem Minijob diese Grenze, wenn Sie Weihnachtsgeld erhalten. Welche Folgen daraus entstehen, hängt davon ab, ob Ihr Arbeitgeber das Weihnachtsgeld regelmäßig oder einmalig zahlt.

Handelt es sich um eine einmalige oder nicht vorhersehbare Zahlung, kann die Minijobgrenze in bis zu zwei Kalendermonaten im Jahr überschritten werden, ohne dass der Minijobstatus verloren geht. Allerdings darf das Arbeitsentgelt bei einem Minijob durch das Weihnachtsgeld in mehr als zwei Monaten 1.076 Euro im Monat nicht übersteigen.

Wurde die Zahlung vertraglich vereinbart oder wird regelmäßig gewährt, muss das Weihnachtsgeld für Aushilfen bei der Prüfung der Minijob-Grenze berücksichtigt werden. Überschreiten Sie dadurch die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 6.456 Euro, liegt kein Minijob mehr vor, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Midijob).

Doch ist das Weihnachtsgeld bei einem Minijob steuerfrei? Bei einem Minijob müssen Sie Weihnachtsgeld versteuern, wenn Sie die monatliche oder jährliche Verdienstgrenze überschreiten. Wenn dies nicht der Fall ist, kann das Weihnachtsgeld für eine geringfügige Beschäftigung steuerfrei ausgezahlt werden. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall die pauschale Lohnsteuer von 2%.

Kurzfristige Beschäftigungen im öffentlichen Dienst sind Jobs, die entweder maximal drei Monate dauern oder höchstens 70 Arbeitstage umfassen. Diese Beschäftigungen dürfen insgesamt nicht länger als ein Jahr sein. In diesem Fall sind die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst nicht anwendbar. Deshalb haben Sie auch bei einem Minijob im öffentlichen Dienst auf Weihnachtsgeld keinen Anspruch im Rahmen des TVöD.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (47 Bewertungen, Durchschnitt: 4,45 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Weihnachtsgeld versteuern - Ist Weihnachtsgeld steuerfrei?
  • Weihnachtsgeld trotz Krankengeld von der Krankenkasse - Ist das möglich?
  • Weihnachtsgeld im Mutterschutz: Ihre Rechte auf einen Blick
  • Weihnachtsgeld bei einer Kündigung - Anspruch und Rückzahlung
  • Ist eine Kürzung von Weihnachtsgeld bei Krankheit rechtens?
  • Weihnachtsgeld in Elternzeit - Besteht ein Anspruch?
  • Der Arbeitsvertrag für den Minijob auf Stundenbasis: Das müssen Sie wissen
  • Arbeitsvertrag für einen Minijob: Das muss enthalten sein
  • Weihnachtsgeld nach TVöD: Was steht Ihnen zu?
  • Weihnachtsgeld – mehr Geschenke unterm Baum durch Finanzspritze vom Arbeitgeber

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Bildnachweise

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige