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Kündigungsfristenrechner 2025: Wie lange ist Ihre Frist?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 4. Juni 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 6 Minuten
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Kostenloser Fristenrechner

Inhalt

  • Kostenloser Fristenrechner
  • Kurz & knapp: Kündigungsfristenrechner
  • Rechner für Kündigungsfristen: Worauf ist zu achten?
    • Kündigungsfrist: Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Rechner im Vergleich
    • Der Kündigungsfristenrechner in der Anwendung – Beispielrechnungen

Kurz & knapp: Kündigungsfristenrechner

Wie viel Kündigungsfrist habe ich laut dem Kündigungsfristenrechner als Arbeitnehmer?

Für Arbeitnehmer sieht das Bürgerliche Gesetzbuch in § 622 Abs. 1 in der Regel eine 4-wöchige Frist zum 15. eines Kalendermonats oder zum Monatsende vor. Abweichende Fristen gelten für Sie nur, wenn Sie bspw. Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst sind. Diese müssen Sie dann anhand § 30 (für befristete Arbeitsverträge) und § 34 (für unbefristete Arbeitsverträge) des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD) mit einem Kündigungsfristenrechner berechnen.

Ist für gesetzliche Kündigungsfristen ein Rechner notwendig?

Nein, für alle in der Privatwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer ist zur Berechnung der 4 Wochen langen gesetzlichen Kündigungsfrist kein Rechner nötig. Das ist der Fall, weil diese im Gesetz festgeschrieben ist und den Regelfall darstellt (sofern ein Arbeits- oder Tarifvertrag keine anderen Fristen vorsieht). Möchten Sie hingegen den zulässigen Kündigungszeitpunkt bestimmen und sind sich unsicher, wie Sie in einem etwaigen Monat vorgehen müssen, kann für die Kündigungsfrist nach § 622 des BGB ein Rechner sinnvoll sein. Mehr zu konkreten Beispielrechnungen erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Wie rechnet man per Rechner die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer/-geber aus?

Die 4 Wochen gesetzliche Kündigungsfrist bleiben in der Regel als Grundlage für Kündigungen von Arbeitnehmerseite immer bestehen, egal wie lange Sie in einem Unternehmen beschäftigt sind. Möchten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern kündigen, berechnen sich die dazugehörigen Fristen in § 622 Abs. 2 des BGB nach deren Betriebszugehörigkeit (d. h. falls Sie mindestens 10 Jahre angestellt sind, beträgt die Frist 4 Monate zum Monatsende). Mehr zu diesen Unterschieden finden Sie hier.

Was müssen Sie beim Kündigungsfristenrechner während der Probezeit beachten?

Die Probezeit stellt einen Sonderfall dar. Während dieser gilt für Arbeitnehmer und -geber in der Regel eine Frist von 2 Wochen. Der Kündigungszeitpunkt ist dabei frei wählbar (d. h. Sie müssen sich z. B. nicht wie bei der 4-Wochen-Frist an den 15. oder das Ende eines Monats halten) und können Ihre Berechnung an dem Datum orientieren, das für Sie den günstigsten Kündigungszeitpunkt bedeutet.

Bei einer Beschäftigungsdauer über 5 Jahren gilt laut § 622 Abs. 2 des BGB eine Kündigungsfrist über 2 Monate zum Monatsende. Mit einem Rechner können Sie den letztmöglichen Kündigungszeitpunkt bestimmen.
Bei einer Beschäftigungsdauer über 5 Jahren gilt laut § 622 Abs. 2 des BGB eine Kündigungsfrist über 2 Monate zum Monatsende. Mit einem Rechner können Sie den letztmöglichen Kündigungszeitpunkt bestimmen.

Rechner für Kündigungsfristen: Worauf ist zu achten?

Der Kündigungsfristenrechner ist ein Online-Tool, das entwickelt wurde, um die Kündigungsfrist für Arbeitsverträge sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber genau zu berechnen. Ein Großteil der online verfügbaren Rechner setzt allerdings voraus, dass Sie gleich die konkrete Frist als Berechnungsgrundlage für Fristbeginn und -ende angeben (z. B. die Ereignisfrist, die ab dem Datum der Zustellung läuft). Eine Kündigungsfrist berechnen können Sie mit diesem Tool also nicht direkt, sondern eher wann der richtige Zeitpunkt für eine Kündigung nach der jeweiligen Frist ist. Dabei sind folgende Fragen relevant, die das Kündigungsfristenthema maßgeblich beeinflussen können:

  • Sind Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
  • Wurde Ihnen gekündigt oder haben Sie vor, zu kündigen?
  • Befinden Sie sich in der Probezeit, der Ausbildung oder arbeiten als Aushilfe?
  • Sind Sie schwanger, in Elternzeit oder haben vor weniger als 4 Monaten Ihr(e) Kind(er) bekommen?
  • Arbeiten Sie in einem Kleinbetrieb (mit weniger als 10 Mitarbeitern)?
  • Richtet sich Ihre Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Vorgaben oder davon abweichenden Regelungen in einem Arbeits- bzw. Tarifvertrag?

In der Probezeit gilt bspw. eine 2- und keine 4-wöchige Frist. Alle schwangeren Arbeitnehmerinnen genießen wiederum besonderen Kündigungsschutz und können grundsätzlich nicht ohne weiteres gekündigt werden. Für Arbeitnehmer in Kleinbetrieben bleibt das hingegen jederzeit möglich, weil das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) dort nicht anwendbar ist. All diese Faktoren spielen eine Rolle, wenn Sie für eine Kündigung die Frist mit einem Rechner genauer bestimmen wollen.

Wichtig: Neben den gesetzlichen Regelungen können auch vertragliche Vereinbarungen die Frist für den Kündigungsfristenrechner beeinflussen. Oftmals sind in Arbeitsverträgen längere Kündigungsfristen festgelegt, als es das Gesetz vorschreibt (z. B. eine Kündigungsfrist über 3 Monate zum Monatsende bzw. Quartalsende). Rechner benötigen prinzipiell möglichst genaue Angaben, um konkrete Ergebnisse liefern zu können. Falls Sie sich unsicher sind, welche Fristen in Ihrem Fall gelten, schauen Sie im Zweifelsfall in Ihrem Arbeitsvertrag nach. Liegt Ihr Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag zugrunde, hat auch dieser Vorrang vor den gesetzlichen Fristregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Kündigungsfrist: Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Rechner im Vergleich

Kündigungsfristenrechner: Die im Vertrag oder gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist wird für Arbeitnehmer/-geber unterschiedlich berechnet.
Kündigungsfristenrechner: Die im Vertrag oder gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist wird für Arbeitnehmer/-geber unterschiedlich berechnet.

Wie lange ist die Kündigungsfrist, wenn man selber kündigt? Und wie lange, falls man gekündigt wird? Die Kündigung stellt im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Möglichkeit dar, das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden. Dabei sind beide Vertragsparteien an entsprechende Kündigungsfristen gebunden, die sich entweder an den in § 622 des BGB aufgeführten gesetzlichen Fristen orientieren oder anderweitig vertraglich festgelegt sind. Kündigungsfristenrechner geben dafür mehrere Auswahlmöglichkeiten vor. Das betrifft bspw. die genaue Fristdauer in Tagen, Wochen und Monaten oder ob die Kündigung zum 15. eines Monats bzw. zum Monats-, Quartals-, Halbjahres- oder Jahresende erfolgen soll.

Sofern es keine abweichenden Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt, gilt für Kündigungen von Arbeitnehmern die gesetzliche 4-Wochen-Frist. Damit der Kündigungsfristenrechner für Arbeitgeber den richtigen Kündigungszeitpunkt ermittelt, müssen Sie die Frist dann gemäß der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers nach § 622 Abs. 2 des BGB anpassen. Je länger die Zugehörigkeit, desto länger ist auch der Zeitraum, bis eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung wirksam werden kann.

Das ergibt z. B. bei einem Arbeitsverhältnis von mindestens 12 Jahren eine Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Monatsende. Richtet sich Ihr Arbeitsvertrag hingegen nach den Fristen des TVöD, hat der Arbeitgeber für ein ebenso langes, unbefristetes Arbeitsverhältnis gemäß § 34 eine Frist von 6 Monaten zum Quartalsende einzuhalten. Diese Unterschiede zu kennen, erleichtert Ihnen die Berechnung mit dem Kündigungsfristenrechner.

Der Kündigungsfristenrechner in der Anwendung – Beispielrechnungen

Wochen zieht der Kündigungsfristenrechner taggenau vom zulässigen Auslauftermin der Frist (bspw. dem Monatsende) ab.
Wochen zieht der Kündigungsfristenrechner taggenau vom zulässigen Auslauftermin der Frist (bspw. dem Monatsende) ab.

Beispiel 1: Eine Kündigungsfrist über 4 Wochen/Monate zum 15./Monatsende/Quartalsende per Rechner bestimmen

Je nachdem, anhand welcher Kriterien Sie eine 4-Wochen- oder 4-Monats-Frist in den Kündigungsfristenrechner eingeben, erhalten Sie unterschiedliche Zeitpunkte. Für alle Wochenfristen ist immer die Anzahl der Tage relevant (in diesem Fall also bspw. 28 bei einem Zeitraum von 4 Wochen). Diese zieht der Rechner vom vorgeschriebenen Auslauftag der Frist ab, um den letztmöglichen Kündigungszeitpunkt zu erhalten. Monate zählen hingegen als ganze Monate und werden dementsprechend monatsweise zurückgerechnet, egal ob sie 31 oder 30 Tage haben bzw. 29 oder 28 im Februar.

Während Sie bei den gesetzlichen 4 Wochen zwischen dem 15. Tag des Folgemonats und dem Monatsende als Fristauslaufstermin wählen können, schreibt das BGB für 4-Monats-Fristen bei Beschäftigungsdauern zwischen 10 und 12 Jahren in der Regel letzteres vor. 

Beispielrechnung: 15. Mai – 28 Tage = 18. April oder 31. Mai – 28 Tage = 3. Mai

Die folgende Tabelle stellt für Sie dar, was Ihnen der Kündigungsfristenrechner jeweils liefert:

Wann wird die Kündi­gung aus­ge­sprochen?Letzt­mög­licher Kün­digungs­zugang bei 4 Wochen zum 15. Letzt­mög­licher Kün­digungs­zugang bei 4 Wochen zum Monats­ende
Monate mit 31 Tagen18. Tag des Mo­nats3. Tag des Mo­nats
Monate mit 30 Tagen17. Tag des Mo­nats2. Tag des Mo­nats
Februar mit 28 Tagen15. Februar31. Januar
Februar mit 29 Tagen (Schaltjahr)16. Februar1. Februar

Der TVöD sieht im Gegensatz zum BGB für Betriebszugehörigkeiten ab 1 Jahr vor, dass alle Kündigungsfristen grundsätzlich nur zum Quartalsende auslaufen können. Für eine 4-Monats-Frist bedeutet das, dass sie nur zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember enden darf. Eine Kündigung ist also spätestens 4 Monate vor einem dieser Tage zulässig. 

Beispielrechnung: 31. März – 4 Monate = 30. November

Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht das noch einmal:

Wann endet das Quartal?Letzt­mög­licher Kün­digungs­zeit­punkt bei 4 Mo­naten zum Quartals­ende
31. März30. November (des Vorjahres)
30. Juni28./29. Februar
30. September31. Mai
31. Dezember31. August

Wichtig: Die 4 Wochen lange Frist zum 15. oder Monatsende begegnet Ihnen in den meisten Fällen. Beachten Sie, dass eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende über den Rechner zu bestimmen, nicht das Gleiche ist. 4 Wochen bedeuten 28 Tage, während 1 Monat von einem kompletten Monat ausgeht und laut § 622 Abs. 2 des BGB bei einer Beschäftigungsdauer von 2 bis 5 Jahren für Arbeitgeber gilt.

Egal ob eine 3 oder 6 Monate lange Kündigungsfrist besteht, der Rechner geht dann immer monatsweise vor.
Egal ob eine 3 oder 6 Monate lange Kündigungsfrist besteht, der Rechner geht dann immer monatsweise vor.

Beispiel 2: Eine Kündigungsfrist über 6 Wochen/Monate zum Monatsende/Quartalsende per Rechner bestimmen

Beim Kündigungsfristenrechner treffen die gleichen Parameter wie in Beispiel 1 auch auf Beispiel 2 zu. 6 Wochen zum Monatsende ist keine Frist, die Ihnen im Regelfall begegnen sollte. Da Arbeitgeber von den gesetzlichen Vorgaben abweichen dürfen, lässt sie sich aber nicht ausschließen. 

Die Vorgehensweise des Rechners bleibt hier die gleiche wie bei 4 Wochen: Das Tool zieht die 6 Wochen vom jeweiligen Monatsende ab. So ist der letztmögliche Zugang für eine Kündigung in Monaten mit 31 Tagen bspw. am 20. Tag des Vormonats.

Eine Frist von 6 Wochen zum Quartalsende sieht der TVöD in § 30 und § 34 z. B. für Arbeitsverhältnisse vor, die länger als 1 Jahr andauern (sowohl für befristete als auch unbefristete Stellen). 6 Monate sind als Kündigungsfrist zulässig, wenn Sie länger als 12 Jahre im öffentlichen Dienst tätig sind. Der Kündigungszeitpunkt für eine 6-Monats-Frist lässt sich aber bei Quartalen auch ohne Rechner bestimmen, indem Sie sich am 6 Monate zurückliegenden Ende des vorletzten Quartals orientieren. 

Beispielrechnung: 30. Juni – 6 Wochen = 19. Mai oder 30. Juni – 6 Monate = 31. Dezember

Folgende Tabelle veranschaulicht noch einmal die unterschiedlichen Daten:

Wann endet das Quartal?Letzt­mög­licher Kün­digungs­zugang bei 6 Wochen zum Quartals­endeLetzt­mög­licher Kün­digungs­zugang bei 6 Monaten zum Quartals­ende
31. März17. Februar (Schaltjahr: 18.)30. September (des Vorjahres)
30. Juni19. Mai31. Dezember
30. September19. August31. März
31. Dezember19. November30. Juni

Quellen und weiterführende Links

  • § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
  • § 30 des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD)
  • § 34 des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD)
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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