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Kündigung wegen sexueller Belästigung – Gründe und Rechte

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 28. Juli 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Key Facts

  • Sexuelle Belästigung kann eine Kündigung rechtfertigen. In besonders schweren Fällen wird sie sogar fristlos oder ohne Abmahnung ausgesprochen.
  • Erst, wenn ein nachvollziehbarer Verdacht besteht, dürfen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Kündigung wegen sexueller Belästigung ausgesprochen werden.
  • Eine fristlose Kündigung ist nur bei besonders schweren Fällen zulässig – etwa bei wiederholter Belästigung, dem Ausnutzen einer Machtposition oder einem körperlichen Übergriff.

Ist sexuelle Belästigung ein Kündigungsgrund?

Sexuelle Belästigung – Abmahnung oder fristlose Kündigung?
Sexuelle Belästigung – Abmahnung oder fristlose Kündigung?

Inhalt

  • Ist sexuelle Belästigung ein Kündigungsgrund?
  • Führt eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz immer zur Kündigung?
  • Ist eine fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung ohne Abmahnung möglich?
  • FAQ: Kündigung wegen sexueller Belästigung
In manchen Fällen wird eine Kündigung bereits wegen verbaler sexueller Belästigung ausgesprochen.
In manchen Fällen wird eine Kündigung bereits wegen verbaler sexueller Belästigung ausgesprochen.

Sexuelle Belästigung ist in § 3 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) definiert. Darunter fallen unerwünschte, sexuell bestimmte Handlungen, die die Würde der betroffenen Person verletzen.

Wann ist der Tatbestand der sexuellen Belästigung also erfüllt? Es gibt drei Arten der Belästigung, die alle eine Abmahnung bzw. Kündigung wegen sexueller Belästigung rechtfertigen. Dabei handelt es sich um verbale, non-verbale und physische Belästigung gegenüber einem Mitarbeiter.

Folgende Liste veranschaulicht, wie diese unerwünschten Belästigungen aussehen können:

Verbale Belästigung:

  • aufdringliche oder anzügliche Kommentare
  • sexuelle Aufforderungen
  • unangemessene Fragen

Non-verbale Belästigung:

  • unangemessene Nachrichten der E-Mails
  • unangenehmes Anstarren oder sexuelle Blicke

Physische Belästigung:

  • unangemessenes Berühren oder Annähern bzw. Andrängen
  • sexuelle Übergriffe
  • körperliche Gewalt

Sexuelle Belästigung ist in allen Fällen ein unerwünschtes Verhalten, das die Würde des Opfers verletzt. Selbst dann, wenn der Täter glaubt, es seien nur harmlose Kommentare oder Gesten, besteht möglicherweise der Tatbestand und hat eine Abmahnung oder Kündigung wegen sexueller Belästigung zur Folge.

Wird eine Anzeige wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz erstattet, hat dies sowohl arbeitsrechtlich als auch strafrechtliche Konsequenzen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Vorwurf zu prüfen und den betroffenen Mitarbeiter zu schützen.

Führt eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz immer zur Kündigung?

Der Arbeitgeber erlässt eine fristlose Kündigung, wenn die sexuelle Belästigung z. B. ein körperlicher Übergriff ist.
Der Arbeitgeber erlässt eine fristlose Kündigung, wenn die sexuelle Belästigung z. B. ein körperlicher Übergriff ist.

Sexuelle Belästigung kann also durchaus ein Kündigungsgrund sein. Gemäß § 1 Abs. 2 KSchG ist eine verhaltensbedingte Kündigung möglich, wenn der Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt. Sexuelle Belästigung wird in der Rechtsprechung als erhebliche Pflichtverletzung gewertet.

Es kommt jedoch nicht immer sofort zu einer fristlosen Kündigung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. In manchen Fällen kommt es in erster Linie zu einer Abmahnung oder einer ordentlichen Kündigung.

Die Abmahnung gegenüber dem Täter dient der Klarstellung, dass solches Verhalten nicht toleriert wird und im Wiederholungsfall zur Kündigung wegen sexueller Belästigung führen kann. Dabei ist entscheidend, ob das Verhalten als einmaliger Ausrutscher oder als Ausdruck einer größeren Grenzüberschreitung zu werten ist. Eine Abmahnung kommt typischerweise dann in Betracht, wenn:

Der Täter bekommt eine Abmahnung, wenn die sexuelle Belästigung z. B. nicht schwerwiegend und einmalig war.
Der Täter bekommt eine Abmahnung, wenn die sexuelle Belästigung z. B. nicht schwerwiegend und einmalig war.
  • die Belästigung nicht schwerwiegend war
  • sich der Betroffene einsichtig zeigt und entschuldigt
  • keine Wiederholungsgefahr besteht

Ein Arbeitnehmer, der also gegenüber einem Mitarbeiter einen einmaligen, unangebrachten Kommentar äußert, und sich daraufhin entschuldigt, erhält möglicherweise „nur“ eine Abmahnung wegen sexueller Belästigung.

Kommt es zu vermehrten Kommentaren oder Anspielungen, wird dem Arbeitnehmer jedoch die Kündigung ausgestellt – ggf. sogar ohne vorherige Abmahnung.

Kommt es zur Kündigung, wenn die sexuelle Belästigung auf Aussage gegen Aussage beruht?

Bei sexueller Belästigung kommt es häufig zu Situationen, in denen Aussage gegen Aussage steht. Gerichte prüfen dann besonders sorgfältig die Glaubhaftigkeit der Aussagen. Zeugen, E-Mails, Chatverläufe können dabei entscheidend sein. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Vorfall zu untersuchen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Je nach Entscheidung des Gerichts wird daraufhin eine Kündigung wegen sexueller Belästigung erlassen.

Ist eine fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung ohne Abmahnung möglich?

Steht im Arbeitszeugnis, dass sexuelle Belästigung vorlag?
Steht im Arbeitszeugnis, dass sexuelle Belästigung vorlag?

Sexuelle Belästigung kann eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung zur Folge haben. Damit sie überhaupt möglich ist, muss laut § 626 Abs. 1 BGB ein wichtiger Grund vorliegen, dass es dem Arbeitnehmer nicht mehr zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der normalen Kündigungsfrist fortzusetzen.

Ob aufgrund der sexuellen Belästigung eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird, hängt von einigen Faktoren ab. Eine fristlose Kündigung ist insbesondere gerechtfertigt, wenn:

  • die sexuelle Belästigung wiederholt und gezielt stattfindet
  • eine Vorgesetztenstellung ausgenutzt wird
  • demütigendes oder erniedrigendes Verhalten vorliegt
  • das Opfer sich intern beschwert hat oder Anzeige erstattet hat und der Arbeitgeber diesem Vorwurf nachgegangen ist

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem er von den entscheidenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, ist die Kündigung unwirksam. Der Kündigungsgrund muss darüber hinaus im Streitfall substantiiert und nachweisbar dargelegt werden.

Was steht im Arbeitszeugnis nach Feststellung sexueller Belästigung?

Selbst wenn eine Kündigung gerechtfertigt war, darf im Arbeitszeugnis die sexuelle Belästigung nicht erwähnt werden. Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein und dem beruflichen Fortkommen nicht schaden.

FAQ: Kündigung wegen sexueller Belästigung

Was passiert nach einer Anzeige wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Ist der Tatbestand der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz nachgewiesen, hat der Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Eine davon ist, eine fristlose Kündigung auszusprechen.

Kann man wegen sexueller Belästigung fristlos gekündigt werden?

Ja, der Arbeitgeber kann eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Schwerwiegende sexuelle Belästigung oder körperliche Übergriffe sind beispielsweise Gründe, die eine solche Kündigung rechtfertigen.

Was muss der Arbeitgeber bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz tun?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Vorfall sorgfältig zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören eine Abmahnung, Versetzung oder Kündigung.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

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