Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsvertrag
  • Krankmeldung
  • Kündigung
  • Saisonarbeit
  • Urlaub
  • Resturlaub
  • Urlaubsgeld
  • Vergütung
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Urlaubsanspruch
  • Bürobedarf
  • arbeitsrechte.de
  • Kündigung
  • Außerordentliche Kündigung
  • Außerordentliche Änderungskündigung

Außerordentliche Änderungskündigung: Was geht und was nicht?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 20. Januar 2023

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare
Eine fristlose Änderungskündigung ist laut KSchG möglich.
Eine fristlose Änderungskündigung ist laut KSchG möglich.

Eine Kündigung fällt niemandem leicht, besonders wenn es sich um eine fristlose handelt. Aber was genau bedeutet es eigentlich, wenn Ihnen Ihr Chef eine außerordentliche Änderungskündigung vorschlägt?

Handelt es sich hierbei um eine herkömmliche Kündigungsform oder gelten besondere Bestimmungen? Die Antworten auf all diese Fragen und noch mehr bekommen Sie in diesem Ratgeber.

Kurz & knapp: Außerordentliche Änderungskündigung

Was ist eine außerordentliche Änderungskündigung?

Bei einer Änderungskündigung wird das aktuelle Arbeitsv‌erhältnis zunächst einmal beendet; der Arbeitgeber macht dem Beschäftigten jedoch im gleichen Zug ein neues Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen. An und für sich greifen diese – sofern der Arbeitnehmer das Angebot annimmt – nach Ablauf der Kündigungsfrist. Bei einer außerordentlichen Änderungskündigung gelten die Änderungen mit sofortiger Wirkung.

Wann darf eine außerordentliche Änderungskündigung erfolgen?

Um eine außerordentliche Änderungskündigung aussprechen zu dürfen, muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen unzumutbar macht (§ 626 Absatz 1 BGB). Ob ein solcher Grund gegeben ist, muss je nach Einzelfall entschieden werden.

Wie könnte eine außerordentliche Änderungskündigung aussehen?

Ein kostenloses Muster für eine außerordentliche Änderungskündigung stellen wir Ihnen an dieser Stelle zur Verfügung.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Außerordentliche Änderungskündigung
  • Fristlose Änderungskündigung: Was steckt dahinter?
    • Außerordentliche Änderungskündigung: Muster
    • Weiterführende Suchanfragen

Fristlose Änderungskündigung: Was steckt dahinter?

Wie auch die Vorschriften zur allgemeinen fristlosen oder außerordentlichen Kündigung im Arbeitsrecht, ist auch eine Änderungskündigung im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) festgehalten. Dieses sagt dazu unter anderem Folgendes:

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen an, so kann der Arbeitnehmer dieses Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist. […]

Außerordentliche Änderungskündigung: Ein Muster finden Sie hier im Ratgeber.
Außerordentliche Änderungskündigung: Ein Muster finden Sie hier im Ratgeber.

Hierbei ist es besonders wichtig zu beachten, dass der Angestellte dies innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung bestätigt – bei einer ordentlichen Änderungskündigung. Erfolgt diese fristlos durch den Arbeitgeber, sind es nur wenige Tage Bedenkzeit, die nicht konkret gesetzlich festgehalten sind. Anderenfalls wird dem Arbeitnehmer lediglich gekündigt, ohne dass ein Arbeitsverhältnis, wie es im Änderungsangebot vorgesehen ist, fortgeführt wird.

Möchte ein Arbeitgeber also Teile aus einem Arbeitsvertrag streichen oder ändern, muss dafür der gesamte Vertrag gekündigt werden. Alternativ könnte auch eine einfache Vertragsänderung vorgenommen werden. Geänderte Vertragsbestandteile wirken sich zumeist negativ auf den Arbeitnehmer aus.

In fristloser Form sollte bei dieser Kündigungsart nicht außer Acht gelassen werden, warum keine Frist für die Änderungen eingehalten werden kann. Kommt es zu einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, muss ein Arbeitgeber nämlich genau das begründen können. Eine außerordentliche Änderungskündigung kann auch aus betrieblichen Gründen erfolgen. Ein Angestellter hat hierbei, ebenso wie bei der „normalen“ Kündigung, die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben.

Außerordentliche Änderungskündigung: Muster

Wie kann solch eine Änderungskündigung eigentlich konkret aussehen. Das folgende Beispiel gibt Ihnen eine Vorlage, die Sie für Ihre Zwecke gern nutzen können. Beachten Sie jedoch, dass Sie diese immer auf Ihre individuelle Situation und Gegebenheiten anpassen müssen.

Muster für eine außerordentliche Änderungskündigung

Name des Arbeitgebers
Adresse des Arbeitgebers

Name des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers

Ort, Datum

Fristlose Änderungskündigung

Sehr geehrte(r) Herr / Frau [Name Arbeitnehmer],
hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis, geschlossen am [Datum Vertragsbeginn], fristlos und aus wichtigem Grund.

Gleichzeitig biete ich Ihnen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, beginnend zum [Datum Vertragsbeginn], zu den nachfolgenden geänderten Vertragsbedingungen an:

[Hier geänderte Konditionen ergänzen, zum Beispiel Gehalt, Aufgaben etc.]
Sollten Sie mit dieser Änderungskündigung einverstanden sein, bitte ich Sie mit eine Bestätigung innerhalb der nächsten drei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Papierform zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift des Arbeitgebers]
[Name des Arbeitgebers]
[Stempel des Unternehmens]

Nachfolgend finden Sie das Muster auch noch einmal als Word-Dokument und PDF-Datei:

Jetzt das passende Muster herunterladen!

Muster für eine fristlose Änderungskündigung (.doc)

Muster für eine fristlose Änderungskündigung (.pdf)

Bildnachweise: fotolia.com/© Halfpoint, istockphoto.com/ Milous

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (37 Bewertungen, Durchschnitt: 4,76 von 5)
Außerordentliche Änderungskündigung: Was geht und was nicht?
4.76 5 37
Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Änderungskündigung: Trotz Kündigung das Arbeitsverhältnis fortsetzen
  • Außerordentliche Kündigung im Arbeitsrecht: Alle Informationen
  • Fristlose Kündigung: Welche Muster und Vorlagen gibt es?
  • Fristlose Kündigung von einem Dienstleistungsvertrag: Was Sie beachten sollten
  • Fristlose Kündigung wegen Diebstahl: Die Strafe für Langfinger am Arbeitsplatz
  • Fristlose Kündigung: Ist eine Freistellung zulässig?
  • Fristlose Kündigung: Wie die Zustellung erfolgen sollte!
  • Fristlose Kündigung: Wie eine Sperrfrist vermieden werden kann
  • Ungerechtfertigte fristlose Kündigung: Wann ist eine Kündigung unwirksam?
  • Arbeitsrecht und fristlose Kündigung: Welche Gründe sind zulässig?

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

  • Corona-Quarantäne
  • Erhöhung des Kurzarbeitergelds
  • Home-Office
  • Krankmeldung auf der Arbeit
  • Kündigung wegen Corona
  • Kurzarbeit
  • Kurzarbeitergeld
  • Kurzarbeitergeld wegen Corona-Krise
  • Voraussetzungen für Kurzarbeit
  • Zwangsurlaub

Arbeitsverhältnisse & -verträge

  • Arbeitsverhältnis
    • Praktikum
    • Saisonarbeit
    • Teilzeitjob
  • Arbeitsvertrag
    • Arbeitszeit
    • Überstunden
    • Probezeit

Vergütung gemäß Arbeitsrecht

  • Vergütung
    • Fahrtkostenerstattung
    • Lohnsteuerklassen
    • Mindestlohn

Abmahnung & Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsrat
  • Bewerbung
  • Desk Sharing
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaften
  • Gewohnheitsrecht
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Krankheit
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Personalakte
  • Rente
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaubsrecht

Bürobedarf

  • 27-Zoll-Monitore
  • Papierschneidemaschinen
  • USB-C-Hubs
  • Laptoptische
  • Whiteboards
  • Mehr Bürobedarf

Anzeige

  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Über uns
  • Datenschutz
  • Bildnachweise
  • Impressum
  • Haftungsausschluss

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2023 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige