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Fristlose Kündigung: Wie eine Sperrfrist vermieden werden kann

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 22. November 2020

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Eine fristlose Kündigung hat eine Sperrfrist zur Folge, wenn diese grundlos durch den Arbeitnehmer erfolgt.
Eine fristlose Kündigung hat eine Sperrfrist zur Folge, wenn diese grundlos durch den Arbeitnehmer erfolgt.

Viele Betroffene denken vor dem Einreichen einer fristlosen Kündigung gar nicht über alle möglichen Konsequenzen nach. Einige halten eine Sperrfrist nach erfolgter fristloser Kündigung sogar nur für ein Gerücht. Doch was trifft zu und was nicht? Gibt es bei der Agentur für Arbeit eine Frist, in der Sie kein Anrecht auf finanzielle Unterstützung vom Staat haben bei Arbeitslosigkeit? Unter welchen Umständen kann auf eine fristlose Kündigung eine Sperrfrist folgen?

Um Licht ins Dunkel zu bringen, dreht sich dieser Ratgeber rund um das Thema „fristlose Kündigung und die Sperrfrist“. Lesen Sie hier, worauf Sie achten müssen, um solch eine Sperre zu vermeiden.

Inhalt

  • Sperrfrist bei fristloser Kündigung: Wann wird sie verhängt?
    • Welche konkreten Folgen hat eine Sperrfrist?
  • Fristlose Kündigung: Die Sperrzeit nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III)

Sperrfrist bei fristloser Kündigung: Wann wird sie verhängt?

Generell gilt: Es gibt eine Sperrfrist vonseiten der Agentur für Arbeit. Allerdings wird diese nur unter bestimmten Bedingungen ausgesprochen. Welche das sind, erfahren Sie in der nachfolgenden Übersicht:

  • Der Arbeitnehmer hat seinen Arbeitsplatz selbst gekündigt.
  • Dem Arbeitnehmer wurde vom Arbeitgeber fristlos gekündigt, weil er durch ein bestimmtes Handeln, die Vertrauensbasis zum Vorgesetzten gestört hat. Solch eine Kündigung ist dann verhaltensbedingt.
Die Sperrfrist für eine fristlose Kündigung kann bis zu zwölf Wochen dauern.
Die Sperrfrist für eine fristlose Kündigung kann bis zu zwölf Wochen dauern.
  • Unter Umständen hat nicht nur eine fristlose Kündigung eine Sperrfrist zur Folge, sondern auch ein Aufhebungsvertrag. Klären Sie dies am besten vor dem Unterzeichnen solch eines Vertrags mit der Agentur für Arbeit ab.
  • Der Arbeitnehmer hat sich nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
  • Er weigert sich außerdem, an Eingliederungsmaßnahmen teilzunehmen oder bricht diese wieder ab.
  • Der Betroffene lehnt Arbeit ab, die er von der Arbeitsagentur angeboten bekommt.

Welche konkreten Folgen hat eine Sperrfrist?

Was genau bedeutet solch eine Frist eigentlich in der Praxis? Welche Nachteile hat ein Betroffener?

  1. Die Sperrfrist für eine fristlose Kündigung (Arbeitsrecht) oder eine Kündigung aus eigener Hand kann zwischen einer und zwölf Wochen andauern.
  2. Auch nach dieser Zeit hat der Betroffene den Nachteil, dass er etwa ein Viertel weniger finanzielle Unterstützung vom Staat bekommt, als ihm rein rechnerisch zustehen würde.
  3. Die Sperrfrist hat nur Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1), aber nicht auf das Arbeitslosengeld 2.

Hat ein Arbeitnehmer jedoch fristlos gekündigt, weil ein triftiger Kündigungsgrund, wie etwa sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, vorhanden war, dann braucht dieser keine Sperrfrist befürchten. Schließlich war eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer unzumutbar. Ein wichtiger Grund muss jedoch immer nachgewiesen werden.

Nur, wenn er selbst seine Pflichten als Arbeitnehmer maßgeblich verletzt hat und ein Vertrauensbruch gegeben ist, wodurch der Arbeitgeber die fristlose Kündigung eingereicht hat, ist eine Sperrzeit die Regel. Auch eine unbegründete Kündigung von einem Arbeitsverhältnis aus Eigeninitiative – egal ob fristlos oder ordentlich – zieht im Regelfall eine Sperrfrist nach sich.

Fristlose Kündigung: Die Sperrzeit nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III)

Das SGB III befasst sich ausführlich mit der Sperrfrist im Arbeitsrecht. So ist im § 159 Abs. 1 SGB III unter anderem Folgendes niedergeschrieben:

Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. […]

Hierin sind außerdem alle möglichen Ursachen zu finden, die eine Sperrzeit begünstigen – so auch eine fristlose Kündigung und deren Sperrfrist.Tipps, wie Sie sich richtig verhalten:

  • Sie sollten immer an die Sperrzeit denken, bevor Sie selbst fristlos kündigen.
  • Eine Kündigungsschutzklage kann helfen, sich gegen die verhaltensbedingte Kündigung zu wehren.
  • Haben Sie die fristlose Kündigung eingereicht, um mit Ihrem Partner zusammenzuziehen, kann eine Sperrzeitverkürzung beantragt werden.

Bildnachweise: fotolia.com/© forkART Photography, fotolia.com/© Les Cunliffe

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