Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Vergütung
  • Höhergruppierung

Die Höhergruppierung: Das müssen Sie wissen

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 25. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Im deutschen Arbeitsrecht gelten für Vergütungsgruppen bestimmte Vergütungstarifverträge, in die die jeweilige Tätigkeit des Arbeitnehmers einzuordnen ist. Dieser Vorgang wird Eingruppierung genannt.

Wann findet eine Höhergruppierung statt?
Wann findet eine Höhergruppierung statt?

Funktionieren Arbeitsverhältnis und Tarifvertrag nur in Kombination miteinander, dann kann das Gehalt ausschließlich nach einer korrekten Eingruppierung bestimmt werden. Der gesetzliche Mindestlohn darf zudem nicht unterschritten werden.

Kurz & knapp: Höhergruppierung

Was ist eine Höhergruppierung?

Im öffentlichen Dienst bedeutet eine Höhergruppierung den Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe. Betroffene erhalten in diesem Fall also normalerweise ein höheres Gehalt.

Wann ergibt eine Höhergruppierung am meisten Sinn?

Seit dem 1. März 2014 bleibt bei einer Höhergruppierung normalerweise die erreichte Stufe der Entgelttabelle bestehen; lediglich die Stufenlaufzeit wird auf Null gesetzt. Demzufolge ergibt es am meisten Sinn, nach einem Stufenaufstieg einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen.

Wie könnte ein Antrag auf Höhergruppierung aussehen?

Ein Muster für einen Antrag auf Höhergruppierung finden Sie hier.

Meist wird im öffentlichen Dienst nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) von Eingruppierung gesprochen. Arbeitnehmer werden je nach Tätigkeit und Bildungsgrad bestimmten Gruppen zugeteilt, welche letzten Endes das Gehalt bestimmen. Neben der Eingruppierung gibt es sowohl die Rückgruppierung als auch die Höhergruppierung, um die es in diesem Ratgeber gehen soll.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Höhergruppierung
  • Die Höhergruppierung im öffentlichen Dienst nach TVöD
    • Der Antrag auf Höhergruppierung

Die Höhergruppierung im öffentlichen Dienst nach TVöD

Der Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe wird als Höhergruppierung bezeichnet.
Der Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe wird als Höhergruppierung bezeichnet.

Eine Höhergruppierung bedeutet im öffentlichen Dienst den Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe. Diese Entgeltgruppen des TVöD sind mit den Ziffern 1 bis 15 bzw. E1 bis E15 bezeichnet:

  • E1 bis E4: An- und Ungelernte
  • E5 bis E8: Lehre (mindestens Ausbildung von drei Jahren)
  • E9 bis E12: Bachelor oder Fachhochschulstudium
  • E13 bis E15: Master oder wissenschaftliches Hochschulstudium
Oft sollten Sie sich das mit der Höhergruppierung jedoch noch einmal überlegen, denn eine höherwertige Tätigkeit bedeutet nicht automatisch auch ein besseres Gehalt. Die Stufenlaufzeit in den vorherigen Stufen wird bei einer Höhergruppierung nicht beachtet. Zwar behalten Betroffene seit dem 1. März 2014 die erreichte Stufe der Entgelttabelle, die Laufzeit wird allerdings auf Null gesetzt.

Dementsprechend muss stets im Vorfeld kontrolliert werden, ob eine Höhergruppierung trotz verlorener Stufenlaufzeit Sinn macht. Schließlich könnte Ihr Gehalt trotz höherer Entgeltgruppe niedriger ausfallen.

Der Antrag auf Höhergruppierung

Ist ein Arbeitnehmer zu niedrig eingruppiert, so kann er einen Höhergruppierungsantrag stellen. Dieser muss im Personalbüro entweder im Beisein von Zeugen oder mit einer schriftlichen Bestätigung gestellt werden. Meist müssen Sie dazu den zuständigen Personalleiter bzw. die Dienststellenleitung aufsuchen.

Ein Musterschreiben für eine Höhergruppierung kann der Orientierung dienen.
Ein Musterschreiben für eine Höhergruppierung kann der Orientierung dienen.

Es gibt bei einem Antrag auf Höhergruppierung keine feste Formulierung. Die Pflicht, besondere Gründe oder ähnliches aufzuführen, existiert jedoch nicht. Sie müssen die Höhergruppierung jedoch persönlich beantragen.

Einem Personalrat ist es nicht erlaubt, den Antrag anstelle eines Mitarbeiters zu stellen. Sie können für Ihren Antrag auf Höhergruppierung unser folgendes Muster verwenden. Ein Musterantrag für eine Höhergruppierung könnte so aussehen:

Vorname, Name
Ort, Datum
Anschrift

Personalbüro

Antrag auf Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin in der Entgeltgruppe TVöD eingruppiert und meine Tätigkeit weist Merkmale auf, welche einer höheren Entgeltgruppe im TVöD angehören.
Aus diesem Grund beantrage ich gemäß § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund eine Höhergruppierung sowie eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe … rückwirkend ab dem (Datum).
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meines Antrages schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

Datum/Unterschrift

musterantrag-hoehergruppierung-vorschau
Laden Sie hier kostenlos den Musterantrag für eine Höhergruppierung herunter!

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.

Musterantrag Höhergruppierung (.doc)
Musterantrag Höhergruppierung (.pdf)

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (472 Bewertungen, Durchschnitt: 3,72 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Der Arbeitsvertrag für Kraftfahrer: Das müssen Sie wissen
  • Der Arbeitsvertrag für den Minijob auf Stundenbasis: Das müssen Sie wissen
  • Midijob: Das müssen Sie als Arbeitnehmer beachten
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Gehalt: Das Arbeitsentgelt für Arbeitnehmer
  • Werkstudententätigkeit: Arbeitsrecht, Versicherung & Gehalt
  • Müssen bei Saisonarbeit Steuern gezahlt werden?
  • Bewerbung für eine Saisonarbeit - Das müssen Sie beachten!
  • Entgeltfortzahlung: Das müssen Sie dazu wissen
  • Saisonarbeit: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. H. Birgit meint

    2. Oktober 2024 at 11:37

    Hallo,
    ich arbeite schon seit über 30 jahren im öffentl. dienst und meine arbeit als Frau wurde nie hornoriert.
    es heißt immer die stelle gibt es nicht her.
    vielen dank für eine antwort.

    Antworten
  2. Tine meint

    28. Juni 2024 at 10:24

    Hallo,
    ich bin als Lehrerin mit einem. Quereinstieg (ein Fach) in Niedersachsen in E9b eingruppiert, unter welchen Umständen würde mir eine Höhergruppierung zustehen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  3. Jane meint

    4. Juni 2024 at 12:57

    hallo

    ich arbeite jetzt 2 Jahre in E1S2 am 1 April sollte ich automatisch in stufe 3 kommen.Nun wurde mir gesagt das die probezeit nicht mitgezählt wird und die stufe 3 erst ab Oktober gilt? ist das so richtig?

    Antworten
  4. Nicol meint

    16. Mai 2024 at 22:57

    Guten Tag,
    ich arbeite im öffentlichen Dienst in der TVöD E8 Stufe 3 und habe vor privat zu studieren. Habe ich nach erfolgreichem Bachelor Studium in meiner aktuellen Position das Recht auf eine Höhergruppierung? oder bleibe ich trotz Studium in meiner Gehaltsgruppe?
    vielen Dank!

    Antworten
  5. Kirsten meint

    24. April 2024 at 8:58

    Hallo, ich bin seit 18 Jahren als Fachkraft in der Schulbegleitung tätig und seid 30 Jahren Erzieherin. Ich wurde Januar 2022 bei meinem neue Arbeitgeber in S4 Stufe 2 eingruppiert. Wann steht mir eine Höhergruppierung zu?

    Antworten
  6. R. meint

    25. Oktober 2023 at 11:50

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich arbeite in einem Wasserverband nach dem TVöD-Kommunal. Der AG hat festgestellt, dass sie, bedingt durch eine Fehlberatung die Stellen falls Gruppiert haben. Nun werden wir, OHNE einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt zu haben entsprechend höher Gruppiert (Rückwirkend auf Juli 2023). Nun betrifft mich das auch und das obwohl ich im kommenden Monat Nov 23) auf Stufe 5 gesetzt werde.
    Die erste Zahlung soll im Dezember wohl aber im Januar/Februar 2024 laufen.
    Verliere ich, ohne einen Antrag gestellt zu haben, meine Stufenlaufzeit?
    Für eine Antwort währe ich Ihnen sehr dankbar.
    mfg R.

    Antworten
  7. R. meint

    11. September 2023 at 15:54

    Hallo
    In welcher lohngruppe wird ein Großflächenmäher im Normalfall eingestuft?

    Antworten
  8. Gerd meint

    16. Januar 2023 at 10:06

    § 13 TVL – Eingruppierung in besonderen Fällen

    Hallo,

    in §13 TVL steht:
    „… Ist die Zeit der Ausübung der höherwertigen Tätigkeit durch Urlaub, Arbeitsbefreiung, Arbeitsunfähigkeit, Kur- oder Heilverfahren oder Vorbereitung auf eine Fachprüfung für die Dauer von insgesamt nicht mehr als sechs Wochen unterbrochen worden …“

    Wie ist dieser Zeitraum von 6 Wochen (bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 5 Arbeitstagen pro Woche) zu verstehen?
    Werden hier 6 Wochen x 5 Tage = 30 Tage als Vergleichswert für die Gesamtabwesenheit angesetzt und dann alle Abwesenheitstage für den Vergleich aufsummiert?

    Vielen Dank für eine Antwort!

    Antworten
« Zurück 1 … 8 9 10

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige