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Erreichbarkeit im Urlaub: Was der Arbeitgeber darf und was nicht

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Auf dem Schreibtisch stapeln sich die Akten, Aufgaben erkrankter Kollegen müssen miterledigt werden und der Chef verlangt alles eher gestern als heute – vor allem wenn es auf der Arbeit gerade extrem stressig ist, fiebern wohl die meisten Arbeitnehmer auf ihren wohlverdienten Erholungsurlaub hin. Der Anspruch darauf ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgehalten.

Muss ich auch im Urlaub ständig für meinen Arbeitgeber erreichbar sein?
Muss ich auch im Urlaub ständig für meinen Arbeitgeber erreichbar sein?

Einige Beschäftigte können jedoch auch in dieser Zeit nicht wirklich zur Ruhe kommen. Die Gründe dafür? Der Arbeitgeber ruft im Urlaub an, schreibt unablässig E-Mails oder bombardiert das Diensthandy mit SMS. Aber darf er das überhaupt? Muss man selbst im Urlaub für den Arbeitgeber ständig erreichbar sein?

Kurz & knapp: Erreichbarkeit im Urlaub

Muss ich auch im Urlaub permanent für meinen Chef erreichbar sein?

Allgemein darf der Arbeitgeber keine permanente Erreichbarkeit im Urlaub voraussetzen.

Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?

In Ausnahmefällen kann es Ihrem Arbeitgeber erlaubt sein, Sie während Ihrer arbeitsfreien Zeit zu kontaktieren. Dafür muss jedoch ein Notfall vorliegen. Arbeiten Sie im Urlaub, muss Ihr Chef Ihnen für die Erledigung der jeweiligen Aufgabe außerdem eine Vergütung zahlen.

Was gilt für den zusätzlichen vertraglich vereinbarten Urlaub?

Verlangt der Chef ausschließlich im vertraglich vereinbarten Zusatzurlaub eine gewisse Erreichbarkeit, handelt es sich dabei in der Regel um eine zulässige Forderung. Im vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindesturlaub ist dies allerdings nicht gestattet. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Erreichbarkeit im Urlaub.

Im Ratgeber klären wir unter anderem, ob das Bundesurlaubsgesetz eine permanente Erreichbarkeit im Urlaub vorsieht und ob Ihr Chef das Recht dazu hat, eine Klausel im Arbeitsvertrag einzubauen, die Ihnen vorschreibt, auch im Urlaub immer abrufbereit zu sein.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Erreichbarkeit im Urlaub
  • Muss ich im Urlaub erreichbar sein?
    • Wenn der Arbeitsvertrag eine permanente Erreichbarkeit vorsieht

Muss ich im Urlaub erreichbar sein?

Ihr Chef verlangt auch im Urlaub ständige Erreichbarkeit? Laut Arbeitsrecht darf er dies nur in Notfällen.
Ihr Chef verlangt auch im Urlaub ständige Erreichbarkeit? Laut Arbeitsrecht darf er dies nur in Notfällen.

§ 1 BUrlG räumt jedem Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub ein. Wird jedoch selbst im Urlaub eine ständige Erreichbarkeit des Arbeitnehmers vorausgesetzt, widerspricht dies logischerweise dem eigentlichen Zweck, dem die freie Zeit dienen soll – der Erholung.

Denn wer ununterbrochen damit rechnen muss, vom Chef angerufen zu werden, wird sich wohl kaum entspannen können. Das Gleiche gilt für das Beantworten von SMS oder E-Mails in der arbeitsfreien Zeit. Beschäftigte müssen gänzlich Abstand von der Arbeit gewinnen können. Eine permanente Erreichbarkeit im Urlaub ist im Gesetz dementsprechend nicht verankert.

Wenn Sie als Arbeitnehmer über ein Diensthandy verfügen, gibt das Ihrem Arbeitgeber nicht automatisch das Recht, Sie im Urlaub anzurufen, wenn ihm der Sinn danach steht. Dies würde der Erholung ebenfalls entgegenstehen. Die Frage: „Muss ich im Urlaub ans Telefon gehen, wenn es sich dabei um ein Diensthandy handelt?“ ist daher ebenfalls mit „Nein“ zu beantworten.

Auch wenn Ihr Chef keine ständige Erreichbarkeit im Urlaub von Ihnen erwarten darf, existieren gewisse Ausnahmefälle, in denen es ihm erlaubt sein kann, Sie in Ihrer arbeitsfreien Zeit anzurufen. Dabei muss es sich allerdings um einen Notfall handeln. Zudem ist die Erledigung der benötigten Aufgabe in einem solchen Fall zu vergüten.

Übrigens: Für Führungskräfte gelten die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie für andere Mitarbeiter auch. Da sie allerdings meist ein Interesse daran haben, dass der Betrieb auch in ihrer Abwesenheit ohne Probleme weiterläuft, können sie frei entscheiden, ob Angestellte sie kontaktieren dürfen oder nicht. Es gilt jedoch: Auch als Führungskraft muss man im Urlaub nicht verpflichtend erreichbar sein.

Wenn der Arbeitsvertrag eine permanente Erreichbarkeit vorsieht

Handelt es sich um vertraglich vereinbarten Zusatzurlaub, kann die Forderung nach Erreichbarkeit im Urlaub rechtens sein.
Handelt es sich um vertraglich vereinbarten Zusatzurlaub, kann die Forderung nach Erreichbarkeit im Urlaub rechtens sein.

Teilweise befinden sich Vereinbarungen in Arbeitsverträgen, die eine Erreichbarkeit im Urlaub vorschreiben – entweder für eine gewisse Anzahl von Stunden täglich oder kontinuierlich.

Eine solche Handhabung ist jedoch eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20.06.2000 zufolge nicht rechtens (Az.: 9 AZR 405/99). Daher handelt es sich dabei um ein Beispiel für unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag.

Doch Vorsicht: Dies bezieht sich ausschließlich auf den im Bundesurlaubsgesetz geregelten Mindesturlaub pro Jahr. Sollte der Arbeitgeber zusätzliche Urlaubstage vertraglich gewährt haben, kann für ebendiese Tage eine Sonderregelung gelten.

Verlangt er an diesen Tagen eine ständige Erreichbarkeit im Urlaub, handelt es sich in der Regel nicht um eine unzulässige Klausel. Es bietet sich daher an, den entsprechenden Vertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Kommentare

  1. B.B. meint

    22. September 2023 at 17:09

    Hallo,
    Habe öfters mein Urlaub verschoben und bin arbeiten gegangen , man hatte uns mündlich gesagt , das je abgebrochener Urlaubstag mit einem zusätzlichen vergolten wird , nun weiß man davon nichts mehr ! Wie soll ich mich verhalten ???

    Antworten
  2. Jürgen meint

    23. Dezember 2021 at 4:16

    Hallo Zusammen.
    Wann kann ich Urlaub beantragen? Mein Arbeitgeber verlangt ein Vorplan und erst 14 Tage vorher darf ich Urlaub beantragen. Und erst kurz vor Antritt wird er genehmigt oder abgelehnt. Ich bin im öffentlichen Dienst.

    Antworten
  3. Doreen meint

    28. Oktober 2021 at 11:57

    Hallo, kurze Frage. Ich habe mein 2ten Urlaubstag und meine Firma rief an. Muss ich ran gehen oder zurück rufen. Ich arbeite in der Dauernacht und meine Kollegin ist Krank..Wir sind nur 2 Fachkräfte in der Nacht. Jetzt ist wohl Mitarbeiter Mangel. Was soll ich machen ? Kann und will eigentlich nicht zurück rufen. Hab meine Kinder zuhause zwecks Ferien…

    Vg und danke für eure Antworten

    Antworten
  4. Joachim H. meint

    19. Mai 2020 at 19:30

    Ich wusste nicht, dass in einigen Arbeitsverträgen festgelegt ist, dass Mitarbeiter an Feiertagen verfügbar sein müssen. Mein Bruder glaubt, dass es einen Bruch mit seinem Arbeitsvertrag gab, als er versuchte, Urlaub zu nehmen. Ich werde ihm diese Information mitteilen und ihm vorschlagen, einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt für zusätzliche Hilfe zu engagieren.

    Antworten
  5. Katherine F. meint

    6. März 2020 at 20:15

    Super Artikel zum Thema Rechtsanwalt. Meine Schwester hat auch erst vor kurzem darüber geredet und mir empfohlen mich mehr darüber zu informieren. Das ist gut zu wissen, dass man nicht bestraft werden soll, wenn man SMS, E-Mails, usw. von der Arbeit während des Urlaubs nicht antwortet.

    Antworten
  6. Joachim H. meint

    7. Februar 2020 at 18:33

    Ein sehr klarer und fundierter Artikel zum Thema Erreichbarkeit im Urlaub. Ich bin sicher, Sie haben mir damit geholfen. Ich weiß jetzt mehr oder weniger, was zu tun ist. Diese Informationen sind nämlich genau das, was ich gesucht habe. Ich habe gerade einen neuen Job bekommen und möchte meine Rechte in Bezug auf das Arbeitsrecht kennen.

    Antworten
  7. Julia meint

    4. Februar 2020 at 12:08

    Gut zu wissen, dass man als Führungskraft nicht verpflichtet ist, in Urlaub erreichbar zu sein. Es wurde mir eine Stelle als Store Managerin angeboten, wo es eine permanent Erreichbarkeit vorgesehen ist. Im Vertrag sind auch viele zusätzliche Urlaubstage festgelegt, allerdings frage ich mich, ob es sich lohnt und ob es zulässig ist. Ich überlege mir, eine rechtliche Beratung zu beauftragen.

    Antworten
  8. Svenja meint

    16. Oktober 2019 at 11:47

    Angenommen, man macht Urlaub an einem Ort ohne Handyempfang (z.B. in einer Hütte in Schweden, weitab vom nächsten Ort), dann ist man ja auch in Notfällen nicht erreichbar. Ist man trotzdem auf der sicheren Seite? Oder muss man mit negativen Konsequenzen rechnen?

    Antworten
  9. Neeltje meint

    25. April 2019 at 10:14

    Ich hätte nicht gedacht, dass es für Führungskräfte genau, wie für reguläre Arbeitnehmer keine Pflicht zur Erreichbarkeit im Urlaub gibt. Meine Tante ist ebenfalls Führungskraft und wird ständig während ihrer Ferien kontaktiert, würden Sie raten deswegen einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen oder erstmal selbst einen Brief zu schreiben?

    Antworten
    • XX meint

      21. August 2019 at 17:31

      Ich würde ihr raten, einfach nicht ans Telefon zu gehen.

      Antworten
  10. Ester D. meint

    24. April 2019 at 8:37

    Vielen Dank für diesen kurzen Abriss zur Erreichbarkeit im Urlaub. Ich habe mich schon manchmal geärgert, dass in meinem Arbeitsvertrag eine Erreichbarkeit im Urlaub für 6 Tage im Jahr vorsieht. Mit Ihrer Anmerkung habe ich nun aber gemerkt, dass ich im Austausch dafür 6 Urlaubstage mehr als meine Kollegen und der gesetzliche Mindesturlaub habe – scheint mir schon fairer!

    Antworten
  11. Ester meint

    4. März 2019 at 13:15

    Vielen Dank für den kurzen Abriss zur rechtlichen Situation bei Urlaub. In meiner Rolle als Abteilungsleiterin im Customer Support steht in meinem Arbeitsvertrag auch besagte Klausel zur kontinuierlichen Erreichbarkeit drin. Nun bin ich doch sehr überrascht, dass die Klausel im Arbeitsvertrag nicht wirksam ist und werde mich an eine unverbindliche Rechtsberatung wenden, bevor ich meine Chefin danach frage.

    Antworten
  12. Chiara R. meint

    27. Februar 2019 at 10:17

    Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Stelle angetreten und habe zum ersten Mal Urlaub. Leider bekomme ich jedoch trotzdem täglich mehrere Mails und Nachrichten über Whatsapp mit Nachfragen meiner Chefin und Kolleg_Innen. Da es gerade aber sehr stressig im Büro ist, kann ich das verstehen, bin das aber anders gewohnt. Daher bedanke ich mich über die Info, dass Arbeit während meines Urlaubs nur gegen Vergütung zu leisten ist.

    Antworten

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