Um Eltern dabei zu unterstützen, Familie und Beruf besser unter einen Hut zu bekommen, tritt am 1. September 2021 das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ in Kraft. Die Elterngeld-Reform hält dabei einige Neuerungen bereit, wie beispielsweise eine höhere erlaubte Wochenarbeitszeit, einen flexibleren Partnerschaftsbonus sowie mehr Elterngeldmonate im Falle einer Frühgeburt. Die neuen Regeln gelten für alle Kinder, die ab dem 1. September 2021 das Licht der Welt erblicken.
Partnerschaftsbonus wird im Zuge der Elterngeld-Reform flexibler gestaltet

Arbeiten beide Elternteile neben dem Bezug von Elterngeld parallel in Teilzeit, haben sie einen Anspruch auf den sogenannten Partnerschaftsbonus und erhalten dadurch vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus.
Dieses beträgt zwar nur die Hälfte des Basiselterngeldes, wird dafür allerdings auch doppelt so lange ausgezahlt. Mehr Infos zum Elterngeld Plus finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema. Aktuell profitieren Eltern nur dann vom Partnerschaftsbonus, wenn beide mindestens vier Monate lang maximal zwischen 25 und 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten.
Mit der Einführung der Elterngeld-Reform steht es ihnen künftig frei, bei der Bezugsdauer zwischen zwei und vier Monaten zu wählen. Außerdem dürfen sie dann zwischen 24 und 32 Stunden in der Woche arbeiten, da die maximal zulässige Arbeitszeit pro Woche im Zuge der Elterngeld-Reform erhöht wird.
Längerer Bezug von Elterngeld bei Frühgeburten
Im Falle einer Frühgeburt können Eltern in Zukunft länger Elterngeld beziehen. Momentan wird das Basiselterngeld für maximal zwölf Monate gezahlt (14 bei gleichzeitiger Elternzeit). Die Elterngeld-Reform sieht ein Stufenmodell vor, bei dem sich der Bezug von Elterngeld bei Frühgeburten wie folgt verlängert:
Verlängerung des Elterngeldbezugs von zwölf auf … | Wenn ... |
---|---|
… 13 Monate | … das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren wurde |
… 14 Monate | … das Kind mindestens acht Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren wurde |
… 15 Monate | … das Kind mindestens zwölf Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren wurde |
… 16 Monate | … das Kind mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren wurde |

Je früher die Entbindung also vor dem errechneten Geburtstermin stattgefunden hat, desto länger können betroffene Eltern das Basiselterngeld erhalten.
Mit Inkrafttreten der Elterngeld-Reform ist also eine Verlängerung zwischen einem und vier Monaten denkbar. Beim Bezug von Elterngeld Plus liegt die mögliche Verlängerung demzufolge zwischen zwei und acht Monaten.
Wichtig: Die Neuerungen der Elterngeld-Reform gelten ausschließlich für Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren wurden. Nachträglich können Eltern demzufolge nicht davon profitieren.
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