Die Ergebnisse der Studie zusammengefasst
- Der Anteil berufstätiger Mütter einjähriger Kinder stieg um knapp 10 Prozent. 2006 waren es noch 34,6 Prozent, 2017 bereits rund 44 Prozent.
- Einen weiteren Anstieg gab es auch bei den erwerbstätigen Müttern dreijähriger Kinder. Waren es 2006 noch etwa 44,1 Prozent, stieg die Anzahl 2017 bereits auf 60,1 Prozent.
- Verringert hat sich jedoch die Zahl der Mütter, die arbeiten gehen und deren Kind unter einem Jahr alt ist. Hier waren 2006 noch 22,5 Prozent berufstätig, wohingegen es 2017 nur noch 9,2 Prozent waren.
- Auch Väter gehen durch die Einführung des Elterngelds öfter in Elternzeit, jedoch werden hierbei vornehmlich die beiden zusätzlichen Monate genutzt. Insgesamt wird das Elterngeld größtenteils von Müttern in Anspruch genommen.

Hintergründe zum Elterngeld
Das Elterngeld wurde 2007 eingeführt und kann für die Dauer von 12 Monaten in Anspruch genommen werden. Es kann auf 14 Monate verlängert werden, wenn auch das zweite Elternteil die Erwerbstätigkeit reduziert oder aussetzt. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Elterngeld beziehen. Eltern haben einen Anspruch, wenn sie maximal 30 Stunden arbeiten und das Kind selbst betreuen wollen.
Wer nun wissen möchte, wie hoch sein individueller Elterngeldanspruch ist, der kann dies mit Hilfe des Elterngeld-Schnellrechner berechnen:
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