Key Facts
- Eine Bonuszahlung ist eine zusätzliche Leistung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährt, und erfolgt in der Regel einmal im Jahr. Über die Höhe kann der Arbeitgeber in der Regel frei entscheiden.
- Der Anspruch auf eine Bonuszahlung kann sich aus verschiedenen arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlagen ergeben, wie etwa aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, bei Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes oder durch eine betriebliche Übung.
- Während die Bonuszahlung keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes hat, führt sie zu einer Erhöhung des Krankengeldes. Außerdem ist sie zu versteuern.
Was ist eine Bonuszahlung?

Inhalt
Der Begriff Bonuszahlung bezeichnet einen Bonus zum Gehalt, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als zusätzliche Leistung gewährt. Man spricht auch vom Bonussystem für Mitarbeiter.
In der Regel ist die Bonuszahlung an die individuelle Leistung des einzelnen Arbeitnehmers geknüpft. Sie kann aber auch an die Erreichung oder Übertreffung von Unternehmenszielen schließen und dient dazu, Mitarbeiter für ihre Leistung zu belohnen und zu motivieren.
Die Merkmale einer Bonuszahlung sind:
- Zusatzleistung zum Grundgehalt: Eine Bonuszahlung ist nicht Bestandteil der regulären Vergütung, sondern eine Zusatzleistung des Arbeitgebers.
- Variabel: Die Höhe der Bonuszahlung hängt häufig von bestimmten Kriterien ab, wie der individuellen Leistung des Arbeitnehmers oder der Entwicklung des Unternehmens.
- Einmalig: Eine Bonuszahlung an den Arbeitnehmer erfolgt in der Regel einmal im Jahr.
Der Arbeitgeber kann entweder eine freiwillige Bonuszahlung gewähren oder er kann auch rechtlich dazu verpflichtet sein, dem Mitarbeiter einen Bonus zu zahlen. Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine regelmäßige Bonuszahlung, wird diese in der Regel einmal im Jahr ausgezahlt.
Bonussystem für Mitarbeiter: Beispiel
Es gibt verschiedene Arten von Bonussystemen für Mitarbeiter:
- Leistungsbonus: Mitarbeiter, die ihre individuellen oder teambezogenen Ziele erreichen oder sogar übertreffen, erhalten eine Bonuszahlung. Solche Ziele beziehen sich häufig auf Umsatz, Gewinn oder Verkaufsabschlüsse.
- Erfolgsbonus: Der Erfolgsbonus ähnelt dem Leistungsbonus, ist jedoch an den erfolgreichen Abschluss einer konkreten Aufgabe oder eines Projekts geknüpft.
- Spontan-Bonus: Dieser bezeichnet eine flexible Wertschätzung für besondere Leistungen eines Mitarbeiters.
- Treue-Bonus: Diese werden als Anerkennung für langjährige Betriebszugehörigkeit oder besondere Treue zum Unternehmen gezahlt.
Anspruch auf Bonuszahlung
Der Anspruch auf eine Bonuszahlung für Arbeitnehmer kann sich aus diversen arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlagen ergeben.
Sie kann ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt werden oder auch Bestandteil eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung sein. Ebenfalls kann eine Bonuszahlung durch eine betriebliche Übung erfolgen oder sich aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben.
Höhe der Bonuszahlung
Es gibt keine festgelegte Obergrenze für eine Bonuszahlung. Der Arbeitgeber kann frei über die Höhe der Bonuszahlung entscheiden, sofern keine Zusatzvereinbarung vorliegt,.
In der Regel orientiert sich die Höhe am Unternehmenserfolg und/oder an der individuellen Leistung des Arbeitnehmers. Theoretisch kann der Bonus auch einen großen Teil des Gehalts ausmachen. Die Höhe der Bonuszahlung sollte aber realistisch und begründet sein.
Verjährung einer Bonuszahlung
Die Verjährungsfrist einer Bonuszahlung beträgt in der Regel drei Jahre. Daneben kommt es allerdings auch darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Enthält dieser etwa eine wirksame Ausschlussklausel, kann das eine deutliche Verkürzung der Verjährungsfrist bedeuten.
Ein Anspruch auf eine Bonuszahlung besteht auch nach einer Kündigung, wenn der Arbeitnehmer die bestimmten Leistungen oder Ziele, für die der Bonus vereinbart wurde, ganz oder teilweise erreicht hat.
Eine Bonuszahlung unterliegt der Steuer
In der Regel ist eine Bonuszahlung nicht steuerfrei. Da sie als Entgelt gilt, unterliegt sie einer vollen Versteuerung.
Zu beachten ist jedoch, dass je nach Höhe der Bonuszahlung im ungünstigen Fall möglicherweise kaum etwas von dem finanziellen Vorteil übrig bleibt, da das zusätzliche Einkommen die Grundbesteuerung deutlich erhöhen kann.
Wie wird eine Bonuszahlung versteuert?
Bonuszahlungen unterliegen in der Regel als “sonstige Bezüge” der Versteuerung – sie gehören nicht zum Grundgehalt, sondern werden gesondert versteuert. Die Versteuerung einer Bonuszahlung erfolgt in folgenden Schritten:
- Berechnung der Jahressteuer: Zunächst wird die Jahressteuer des Arbeitnehmers – ohne den Bonus – berechnet.
- Hinzurechnung des Bonus: Anschließend wird der Bonus zum Arbeitsentgelt hinzugerechnet.
- Berechnung der neuen Jahressteuer: Dann wird die neue Jahressteuer – mit dem Bonus – berechnet.
- Ermittlung der Steuerdifferenz: Die Steuerdifferenz zwischen der neuen Jahressteuer und der Jahressteuer ohne Bonus ist die zu zahlende Steuer auf die Bonuszahlung.
Wie wirkt sich eine Bonuszahlung während der Elternzeit auf das Elterngeld aus?
Eine Bonuszahlung des Arbeitgebers erhöht nicht das Elterngeld. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Das Elterngeld wird nach einem Durchschnitt des monatlichen Grundgehalts im Bemessungszeitraum berechnet. Grundlage der Berechnung sind dabei in der Regel die Löhne in den zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat des Kindes. Einmalige Sonderzahlungen wie Boni, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gehören nicht zum Grundgehalt.
Eine Bonuszahlung bei Krankheit erhöht das Krankengeld. Die Krankenkasse berücksichtigt bei der Krankengeldberechnung alle Einmalzahlungen, die in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wurden.
Unterschied – Bonuszahlung und Prämie
In der Praxis werden die Begriffe Bonuszahlung und Prämie häufig synonym verwendet. Eine Bonuszahlung ist jedoch keine monatliche Prämie zum Gehalt. Folgende Kriterien sind bei den Begriffen zu unterscheiden:
Bonuszahlung
- zusätzliche, variable Zahlung des Lohns
- kann an verschiedene Kriterien geknüpft sein: Individuelle Leistung, Abteilungsleistung, Unternehmenserfolg
- erfolgt in der Regel einmalig
- häufig leistungsabhängig
- in der Regel nicht steuerfrei
Prämie
- zusätzliche, meist einmalige Gehaltszahlung
- häufig an besondere Ereignisse oder Erfolge geknüpft: z. B. Jubiläum
- kann leistungsabhängig, aber auch leistungsunabhängig sein
- oft höher als eine Bonuszahlung
- bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei
FAQ: Bonuszahlung
Der Anspruch auf eine Bonuszahlung für einen Arbeitnehmer kann sich aus verschiedenen arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlagen ergeben, wie etwa aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, bei Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes oder durch eine betriebliche Übung.
Es gibt keine feste Obergrenze bezüglich der Höhe einer Bonuszahlung. Sofern keine Zusatzvereinbarung vorliegt, kann der Arbeitgeber frei über die Höhe entscheiden. Theoretisch kann sie auch einen großen Teil des Gehalts ausmachen.
Nein, das Elterngeld wird durch eine Bonuszahlung nicht gekürzt. Mehr dazu hier.
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