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Betriebsrente: Zusatzabsicherung im Alter

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 24. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Neben der gesetzlichen Rente sowie der privaten Vorsorge können Arbeitnehmer auch auf die Betriebsrente zurückgreifen, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Schließlich ist mittlerweile allgemein bekannt, dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, um den Lebensunterhalt im Alter zu bestreiten. Die Vorschriften rund um die betriebliche Altersversorgung sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) festgehalten.

Die Betriebsrente sorgt für eine zusätzliche Absicherung im Alter.
Die Betriebsrente sorgt für eine zusätzliche Absicherung im Alter.

Die Betriebsrente umfasst dabei jegliche finanziellen Leistungen, die der Arbeitgeber dem betroffenen Mitarbeiter in Bezug auf die Altersvorsorge zusichert. Dabei geht es allerdings nicht allein um die Zahlung einer entsprechenden Rente: Vielmehr enthalten Betriebsrenten zusätzlich Regelungen zur Invaliditäts- sowie zur Hinterbliebenenversorgung. Bei der Gestaltung von Betriebsrenten stehen Arbeitgebern mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

Kurz & knapp: Betriebsrente

Was genau ist eine Betriebsrente?

Bei einer Betriebsrente handelt es sich um jegliche finanziellen Leistungen, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer in Bezug auf die Altersvorsorge zusichert. Dies schließt nicht nur die Zahlung einer entsprechenden Rente ein, sondern außerdem eine Hinterbliebenen- sowie eine Invaliditätsversorgung. Betriebsrenten werden auch als betriebliche Altersvorsorge (bAV) bezeichnet. Grundsätzliches wird die Betriebsrente nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet.

Wie funktioniert das mit der Betriebsrente?

Die Beiträge für die Betriebsrente übernimmt entweder der Arbeitgeber komplett oder der Arbeitnehmer zahlt von seinem monatlichen Gehalt (brutto) fortlaufend eine im Vorfeld festgesetzte Summe ein (Entgeltumwandlung). Seit 2019 muss sich der Chef bei neu abgeschlossenen Verträgen verpflichtend mit 15 Prozent an der Entgeltumwandlung beteiligen, sofern er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Seit 2022 gilt diese Vorschrift auch für bereits bestehende Verträge.

Wie viel Betriebsrente bekomme ich?

In Deutschland liegt die Höhe der Betriebsrenten zwischen 4,4 und 4,8 Prozent der letzten monatlichen Vergütung. Möchten Sie selbst berechnen, wie viel Ihnen als angehender Betriebsrentner zusteht, können Sie sich an dieser Stelle darüber informieren, wie Sie genau vorgehen müssen.

Wann bekommt man die Betriebsrente?

Die Betriebsrente wird normalerweise mit dem regulären Eintritt ins Rentenalter ausgezahlt, also gleichzeitig mit der gesetzlichen Rente. Das Renteneintrittsalter liegt allgemein bei 67 Jahren. Grundsätzlich können Betriebsrenten frühestens ab 60 Jahren ausgezahlt werden. Mehr zu den Möglichkeiten der Auszahlung erfahren Sie hier.

In diesem Ratgeber erklären wir unter anderem, wie die betriebliche Altersvorsorge überhaupt funktioniert, was beim Krankenkassenbeitrag für Betriebsrentner zu beachten ist und wann die Betriebsrente letztendlich ausgezahlt wird. Zusätzlich finden Sie hier Informationen dazu, wie Sie selbst berechnen können, wie hoch Ihre Betriebsrente ausfällt.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Betriebsrente
  • Wie funktionieren Betriebsrenten genau?
    • Welche Abzüge erwarten Sie als Betriebsrentner?
      • Wann ist die Betriebsrente steuerfrei?
      • Seit 2020: Freibetrag bei der Betriebsrente (Krankenkasse)
    • Wie hoch ist die Betriebsrente? Beispielrechnung
    • Wann wird die betriebliche Rente ausgezahlt?

Wie funktionieren Betriebsrenten genau?

Bei Betriebsrenten gibt es mehrere Durchführungswege.
Bei Betriebsrenten gibt es mehrere Durchführungswege.

Arbeitgeber können zwischen insgesamt fünf Durchführungswegen bei der Betriebsrente wählen:

  1. Pensionskasse
  2. Unterstützungskasse
  3. Pensionsfonds
  4. Direktversicherung
  5. Pensionszusage/Direktzusage

Über die Form der Durchführung entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. Am meisten verbreitet ist jedoch die Direktversicherung.

Die Beiträge kann der Chef entweder komplett übernehmen oder der Arbeitnehmer zahlt von seinem monatlichen Bruttoeinkommen fortlaufend eine im Vorfeld festgesetzte Summe in die Betriebsrente ein (Entgeltumwandlung). Wichtig: Seit 2019 muss sich der Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen Verträgen verpflichtend mit 15 Prozent an der Entgeltumwandlung beteiligen, sofern er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1a Absatz 1a BetrAVG). Seit 2022 gilt diese Vorschrift auch für bereits bestehende Verträge.

Da die Beiträge für die Betriebsrente bei einer Entgeltumwandlung vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgehen, reduziert sich dadurch automatisch das zu versteuernde Einkommen. Beschäftigte sparen demzufolge Steuern sowie Sozialabgaben. Doch Vorsicht: Die Entgeltumwandlung sorgt nicht nur für geringere Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, sondern verringert ebenfalls die Ansprüche auf Kranken-, Eltern-, und Arbeitslosengeld sowie Erwerbsminderungsrente und Rente.

Welche Abzüge erwarten Sie als Betriebsrentner?

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, müssen Sie von Ihrer Betriebsrente einen Krankenkassenbeitrag sowie einen Beitrag zur Pflegeversicherung entrichten. Die Leistungen aus Betriebsrenten müssen zudem ab dem Beginn der Rente mit dem dann geltenden Steuersatz versteuert werden.

Wann ist die Betriebsrente steuerfrei?

Sobald die Betriebsrente ausgezahlt wird, ist sie als Einkommen zu versteuern. In diesem Zusammenhang ist die Rede von einer sogenannten „nachgelagerten Besteuerung“: Während Sie in die Betriebsrente einzahlen, sind die Beiträge in der Regel bis zu einem Betrag von 564 Euro im Monat steuerfrei, aber sobald es zur Auszahlung kommt, sind sie versteuerungspflichtig. Der Steuersatz im Alter ist allerdings meist geringer als während des Berufslebens.

Seit 2020: Freibetrag bei der Betriebsrente (Krankenkasse)

Es gibt einen Freibetrag von der Krankenkasse bei der Betriebsrente.
Es gibt einen Freibetrag von der Krankenkasse bei der Betriebsrente.

Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) soll Betriebsrentner seit 2020 bei der Zahlung der Krankenkassenbeiträge entlasten. Für die Betriebsrente beträgt der Freibetrag 187,25 Euro (Stand: 2025).

Sie zahlen dementsprechend erst dann einen Krankenkassenbeitrag, wenn Ihre Betriebsrente über diesem Betrag liegt. Auf Pflegeversicherungsbeiträge ist dies allerdings nicht anwendbar.

Wie hoch ist die Betriebsrente? Beispielrechnung

Um zu berechnen, wie hoch Ihre Betriebsrente ausfallen wird, müssen Sie zunächst einmal diese Daten zusammentragen:

  • Das zusatzversorgungspflichtige Jahresentgelt, das von Ihrem Arbeitgeber gemeldet wurde. Sie finden diese Angabe normalerweise in Ihren Unterlagen.
  • Das Referenzentgelt, das von den Tarifvertragsparteien festgelegt wurde. Es liegt immer bei 1.000 Euro pro Monat oder 12.000 Euro im Jahr.
  • Den Altersfaktor, der für die Zinseffekte und dadurch für die Versorgungspunkte von Bedeutung ist. Ihren Altersfaktor können Sie beispielsweise in dieser Tabelle von der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover ablesen.
  • Den Messbetrag, mit dem die im Vorfeld ermittelten Versorgungspunkte wieder in einen Geldbetrag umgerechnet werden. Pro Punkt werden hier 4 Euro gerechnet.

Haben Sie alle Daten vorliegen, benötigen Sie diese Formel, um Ihre Betriebsrente zu berechnen:

(Zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt / 12) / Referenzentgelt = Zwischenergebnis
Zwischenergebnis * Altersfaktor = Versorgungspunkte
Versorgungspunkte * 4 Euro = Monatliche Betriebsrente

Wann wird die betriebliche Rente ausgezahlt?

Die Betriebsrente wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt.
Die Betriebsrente wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt.

Bei der Betriebsrente findet die Auszahlung normalerweise statt, wenn der betroffene Arbeitnehmer das reguläre Renteneintrittsalter erreicht. Betriebsrenten werden demzufolge gleichzeitig mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt.

Wo das Renteneintrittsalter jeweils liegt, ist abhängig vom Geburtsjahr des Beschäftigten. Personen, die ab 1964 geboren wurden, befinden sich ab 67 Jahren im Renteneintrittsalter. Bei Personen, die früher geboren wurden, kann es zwischen 65 und 67 Jahren liegen.

Grundsätzlich ist die Auszahlung der Betriebsrente auch bei vorzeitigem Renteneintritt frühestens ab 60 Jahren möglich. Je nachdem, für welchen Durchführungsweg sich der Arbeitgeber entschieden hat und welche Vereinbarungen im individuellen Vertrag getroffen wurden, kann die Betriebsrente in unterschiedlichen Formen ausgezahlt werden:

  • Monatliche Auszahlung
  • Teilauszahlung (häufig 30 Prozent), der Rest wird monatlich ausgezahlt
  • Einmalige Kapitalauszahlung der Betriebsrente zum Beginn des Renteneintrittsalters

Gut zu wissen: Erhalten Sie die Betriebsrente als Einmalzahlung, kann die Fünftelregelung unter Umständen angewandt werden. In diesem Fall wird die Auszahlung steuerlich so behandelt, als hätten Sie diese als Betriebsrentner gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt erhalten. Dadurch soll eine erhöhte Steuerbelastung vermieden werden.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Bildnachweise

Kommentare

  1. T.T. meint

    7. Juni 2023 at 8:24

    Guten Morgen,habe vor dieses Jahr meine Rente beantragen und weiter in der Firma Arbeiten.Kann ich meine Firmenrente auch beantragen?Bin 64 Jahre und in der Firma 48 Jahre beschäftigt.

    Würde mich über eine Antwort freuen.

    Mit freundlichen Grüße

    Antworten
  2. J.K. meint

    31. Januar 2023 at 15:12

    bin 64 Jahre alt und bekomme Rente LVA aber ich habe mal eine Frage Wann Bekomme ich meine Betriebsrente?

    Antworten

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