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Aufhebungsvertrag vs. Kündigung: Unterschiede & Vor- und Nachteile

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 7 Minuten
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Kurz & knapp: Aufhebungsvertrag oder Kündigung

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist die Alternative zu einer Kündigung, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer hierbei das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Der Aufhebungsvertrag hat im Vergleich zu einer Kündigung verschiedene Vor- und Nachteile. Diese und mehr können Sie hier nachlesen.

Ist eine Kündigung besser als ein Aufhebungsvertrag?

Ob eine Kündigung statt einem Aufhebungsvertrag besser ist, kommt auf die Situation des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers an. Ggf. eignet sich eine Kündigung für einen Arbeitgeber eher, ein Arbeitnehmer profitiert in derselben Situation aber mehr von einem Aufhebungsvertrag.

Wann kann ein Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung Vorteile für Arbeitnehmer haben?

Insbesondere wenn Sie als Arbeitnehmer bereits einen neuen Job in Aussicht haben, kann sich ein Aufhebungsvertrag für Sie lohnen. Sie können in diesem Fall nämlich ohne Kündigungsfristen die Stelle wechseln.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Aufhebungsvertrag oder Kündigung
  • Kündigung vs. Aufhebungsvertrag: Die Unterschiede im Überblick
    • Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Das sind die Vor- und Nachteile
    • Vorteile von einem Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung für Arbeitgeber
    • Nachteile bei einem Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung für Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag oder Kündigung durch den Arbeitnehmer – Die Vorteile
    • Aufhebungsvertrag statt Kündigung durch den Arbeitnehmer – Die Nachteile
  • Kündigung oder Aufhebungsvertrag: Was ist besser?
    • Das sollten Sie bei Ihrer Wahl beachten
    • Aufhebungsvertrag oder Kündigung in der Ausbildung
    • Kündigung oder Aufhebungsvertrag bei Rente
    • Dann kann ein Aufhebungsvertrag bei Renteneintritt sinnvoll sein

Kündigung vs. Aufhebungsvertrag: Die Unterschiede im Überblick

Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Ein großer Unterschied ist die Einvernehmlichkeit beim Auflösungsvertrag.
Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Ein großer Unterschied ist die Einvernehmlichkeit beim Auflösungsvertrag.

Ein Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung beenden – wo liegt da eigentlich der Unterschied?

Der größte Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung ist, dass es sich bei dem Aufhebungsvertrag, der auch Auflösungsvertrag genannt wird, immer um eine einvernehmliche Trennung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer handelt. Eine Kündigung kann dagegen ohne das Einverständnis des anderen ausgesprochen werden und – sollte dies nicht beispielsweise durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verhindert werden – auch erfolgen.

Ein weiterer Unterschied zwischen einer Kündigung und einem Aufhebungsvertrag ist, dass ein Aufhebungsvertrag nicht an Kündigungsfristen o. Ä. gebunden ist. Im Falle eines einvernehmlichen Aufhebungsvertrages können Sie das Unternehmen direkt bzw. zum von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber festgelegten Zeitpunkt verlassen.

Bei einer (ordentlichen) Kündigung müssen die im Vertrag festgehaltenen Fristen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses eingehalten werden. Wurden in Ihrem Arbeitsvertrag keine Kündigungsfristen festgelegt, gelten stattdessen die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Das sind die Vor- und Nachteile

Warum ein Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung bevorzugt wird, kommt auf die Situation an.
Warum ein Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung bevorzugt wird, kommt auf die Situation an.

Insgesamt bringen sowohl der Aufhebungsvertrag als auch die Kündigung gewisse Vor- und Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit sich. Situationsabhängig kann es daher passieren, dass Sie als Arbeitnehmer mehr von einer Kündigung profitieren würden als Ihr Arbeitgeber, der stattdessen mehr Profit aus einem Aufhebungsvertrag ziehen würde. Eine Einigung wird dann schwierig.

Allerdings gilt für Ihren Arbeitgeber: Wenn dieser einen Aufhebungsvertrag bevorzugt, darf er Sie nicht dazu drängen. Dadurch kann der Aufhebungsvertrag unwirksam werden, weil hier kein eindeutiges Einverständnis zwischen beiden Seiten mehr herrscht.

Wenn das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, kommt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer im eigenen Interesse häufig die Frage auf: Aufhebungsvertrag oder Kündigung – was ist besser? Damit Sie dies besser abwägen können, haben wir im Folgenden die jeweiligen Vor- und Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgelistet.

Vorteile von einem Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung für Arbeitgeber

  • Das Ende des Arbeitsverhältnisses kann frei festgelegt werden.
  • Es muss kein Grund angegeben werden und auch der Betriebsrat muss nicht hinzugezogen werden.
  • Mitarbeiter mit besonderem Kündigungsschutz (z. B. Elternzeit) können einfacher „entlassen“ werden, weil der Auflösungsvertrag auch den Kündigungsschutz auflöst.
  • Eine Kündigungsschutzklage und ein mögliches Kündigungsschutzverfahren werden umgangen. Dies ist insbesondere bei der Frage „Aufhebungsvertrag oder fristlose Kündigung?“ von Bedeutung, wobei ein Aufhebungsvertrag im Interesse beider Parteien sein kann.

Nachteile bei einem Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung für Arbeitgeber

Warum ist für Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag besser als eine Kündigung?
Warum ist für Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag besser als eine Kündigung?

Ihr Arbeitgeber wird bei der Frage „Auflösungsvertrag oder Kündigung?“ fast immer zu einem Aufhebungsvertrag greifen wollen. Denn dieser hat für ihn quasi keine nennenswerten Nachteile. Zwar räumt er Ihnen dabei ein Mitspracherecht ein, was Themen wie eine mögliche Abfindung angeht, allerdings kann eine Abfindung auch bei einer Kündigung fällig werden.

Im schlechtesten Fall kommt es hier zu einem Kündigungsschutzverfahren, an dessen Ende die Abfindung deutlich höher ausfällt, als es bei einer einvernehmlichen Einigung der Fall gewesen wäre.

Ggf. muss Ihr Arbeitgeber zudem bei einem Aufhebungsvertrag Geduld beweisen, denn sobald er beginnt, Sie dazu zu drängen, wird der Vertrag unwirksam.

Aufhebungsvertrag oder Kündigung durch den Arbeitnehmer – Die Vorteile

  • Weil keine Kündigungsfristen eingehalten werden, können Sie als Arbeitnehmer schneller eine neue Stelle antreten. Insbesondere wenn Sie bereits ein neues Arbeitsverhältnis in Aussicht haben, kann sich ein Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung lohnen.
  • Sie haben bei Konditionsverhandlungen bezgl. einer Abfindung ein Mitspracherecht.
  • Vereinbarung zur Ausstellung eines qualifizierenden Arbeitszeugnisses im Rahmen eines Aufhebungsvertrages eher möglich.
  • Ein Aufhebungsvertrag statt fristloser Kündigung durch den Arbeitgeber hat für Sie zudem den Vorteil, dass Sie eine fristlose Kündigung und ggf. ein krummes Austrittsdatum nicht bei anschließenden Bewerbungsgesprächen rechtfertigen müssen.

Aufhebungsvertrag statt Kündigung durch den Arbeitnehmer – Die Nachteile

Was ist besser für Arbeitnehmer: Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag?
Was ist besser für Arbeitnehmer: Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag?

Im Gegensatz zum Arbeitgeber kann es durchaus Nachteile für Sie als Arbeitnehmer haben, wenn Sie das Arbeitsverhältnis mittels Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung auflösen. Haben Sie nicht gleich im Anschluss an den Auflösungsvertrag eine neue Stelle, dann droht Ihnen laut § 159 Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Grund dafür ist, dass die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten und ggf. noch eine Abfindung gezahlt wurde. In diesem Fall ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld für bis zu zwölf Wochen. Wird Ihr Aufhebungsvertrag zum selben Datum geschlossen, an dem die festgelegte Kündigungsfrist endet, gilt die Sperrzeit nicht.

Bei der Frage, ob ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung für Sie als Arbeitnehmer besser ist, kann es auch ein entscheidender Nachteil für Sie sein, dass eine Abfindung, die im Rahmen des Auflösungsvertrages vereinbart wurde, gemäß § 158 SGB III an das Arbeitslosengeld angerechnet werden kann.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag: Was ist besser?

Die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrages gegenüber einer Kündigung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen Sie jetzt. Aber was ist denn nun besser: Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag?

Schlussendlich ist es wenigstens für Sie als Arbeitnehmer nicht möglich, pauschal zu beantworten, ob ein Auflösungsvertrag oder eine Kündigung für Sie besser ist. Für den Arbeitgeber dagegen ist ein Aufhebungsvertrag beinahe immer die bessere Wahl.

Das sollten Sie bei Ihrer Wahl beachten

Die Abfindung kann mitentscheidend darüber sein, ob ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung besser für Sie ist.
Die Abfindung kann mitentscheidend darüber sein, ob ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung besser für Sie ist.

Zunächst sollten Sie beachten, welche Gründe für eine Kündigung angeführt werden. Was ist z. B. besser für Sie als Arbeitnehmer: Ein Aufhebungsvertrag oder eine betriebsbedingte Kündigung?

Für Sie ist es nur dann von Vorteil, einen Aufhebungsvertrag statt eine betriebsbedingte Kündigung zu akzeptieren, wenn die betriebsbedingte Kündigung wirklich wirksam ist. Ist dies nicht der Fall, könnten Sie mit einer Kündigungsschutzklage möglicherweise deutlich mehr erreichen.

Als Arbeitnehmer geht es für Sie schlussendlich darum, ob Sie bereits ein neues Arbeitsverhältnis gesichert haben oder wenigstens kurz davor sind, es zu sichern. Dann kann sich ein Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung für Sie durchaus lohnen. Besteht für Sie nicht die Aussicht, sofort nach Beendigung Ihrer Arbeit beim alten Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis anzustreben, sollte der Aufhebungsvertrag eine hohe Abfindung enthalten.

Selbst dann sollten Sie bei der Abwägung zwischen Aufhebungsvertrag oder Kündigung das Arbeitslosengeld im Blick haben. Die Abfindung, die Sie durch den Aufhebungsvertrag aushandeln, sollte in der Lage sein, eine mögliche Sperrzeit des Arbeitslosengeldes auszugleichen. Weiterhin sollten Sie eine mögliche Anrechnung auf das Arbeitslosengeld berücksichtigen und abwägen, ob sich ein Aufhebungsvertrag oder doch eine Kündigung mehr für Sie lohnt.

Aufhebungsvertrag oder Kündigung in der Ausbildung

Aufhebungsvertrag oder Kündigung: In der Probezeit ist eine fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich.
Aufhebungsvertrag oder Kündigung: In der Probezeit ist eine fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich.

Haben Sie als Auszubildender bereits Ihre Probezeit absolviert, wird sich ein Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung so gut wie nie für Sie lohnen. Sie müssen in diesem Fall aus einem entsprechenden Grund gekündigt werden. Bei einem Aufhebungsvertrag würde dagegen Ihr Kündigungsschutz verfallen.

Durch Ihre geringe Zeit im Betrieb wäre Ihr Abfindungsanspruch bei einer Kündigung sehr gering, weswegen dies bei einem Aufhebungsvertrag nur als schlechte Verhandlungsbasis herhalten würde. Außerdem müssen Sie je nach Austrittsdatum dennoch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld in Kauf nehmen. Insbesondere als Auszubildender können solche Faktoren schwerwiegend sein.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag bei Rente

Als Arbeitnehmer haben Sie die theoretische Möglichkeit, bereits vor Ihrem Renteneintrittsalter in Rente zu gehen und den Betrieb zu verlassen. Gründe dafür können sein, dass Sie körperlich nicht mehr in der Lage sind, Ihren Job vollwertig auszuführen oder aber, dass Sie einfach noch mehr gesunde Jahre fernab Ihrer Arbeit genießen wollen. Vorzeitig in Rente zu gehen muss jedoch finanziell für Sie umsetzbar sein – oder umgesetzt werden.

Das Renteneintrittsalter wird stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Geburtsjahr 1964 gilt für Sie die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Nehmen Sie früher Rente in Anspruch, müssen Sie mit Abschlägen rechnen. Bei einer Erwerbsminderungsrente liegt die Altersgrenze für einen abschlagsfreien Rentenbeginn bei 65 Jahren.

Auch wenn Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen wollen, können Sie sich die Frage stellen: Was ist besser – Kündigung oder Aufhebungsvertrag bei Rente? Wenn Sie in Rente gehen, müssen Sie das Arbeitsverhältnis offiziell beenden. Auch dann, wenn Sie das entsprechende Renteneintrittsalter erreicht haben. Ein Aufhebungsvertrag kann bei vorzeitigem Renteneintritt durchaus sinnvoll sein. Auch hier müssen Sie die genannten Vor- und Nachteile für sich als Arbeitnehmer abwägen.

Dann kann ein Aufhebungsvertrag bei Renteneintritt sinnvoll sein

Aufhebungsvertrag oder Kündigung bei Renteneintritt: Auch hier müssen Sie Ihre Vor- und Nachteile abwägen.
Aufhebungsvertrag oder Kündigung bei Renteneintritt: Auch hier müssen Sie Ihre Vor- und Nachteile abwägen.

Bei der Frage, ob ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung bei vorzeitigem Renteneintritt sinnvoller ist, kann auch Ihre Betriebszugehörigkeit eine Rolle spielen. Eine mögliche Abfindung für eine langjährige Betriebszugehörigkeit fällt bei einer Kündigung nämlich entsprechend höher aus und eignet sich somit als gute Verhandlungsbasis.

Hinzu kommt für Sie persönlich, dass Sie je nach Renteneintritt nur eine kurze Zeit in Arbeitslosigkeit überbrücken müssten, bis Sie Rente beziehen. Überhaupt ist das Arbeitslosengeld für Sie nur dann relevant, falls Sie nicht ohnehin sofort in Rente gehen und mögliche Abschläge in Kauf nehmen. Somit wird eine mögliche Sperrzeit des Arbeitslosengeldes für Sie unter Umständen irrelevant.

Steht Ihnen Erwerbsminderungsrente zu, stellt sich diese Frage übrigens nicht. Denn in den meisten Fällen benötigen Sie für weder einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung, um unbefristete Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Dies muss lediglich in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt sein. Liegt eine solche Regelung nicht vor, müssen Sie sich auch hier mit Ihrem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung einigen.

Generell gilt: Wenn Sie (vorzeitig) in Rente gehen wollen und unsicher sind, ob ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung für Sie die bessere Wahl ist, sollten Sie einen Rechtsanwalt, einen Anwalt für Arbeitsrecht oder einen spezialisieren Anwalt für Aufhebungsverträge aufsuchen. Diese können Ihnen mit ihrer Expertise genauer die Vor- und Nachteile ihres spezifischen Falls darlegen und Ihnen dabei helfen, Ihre Möglichkeiten abzuwägen.

Quellen und weiterführende Links

  • KSchG
  • § 158 SGB III
  • § 159 SGB III
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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