Key Facts
- Recht auf Zeugnis: Jeder Arbeitnehmer kann laut § 109 Gewerbeordnung (GewO) bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Arbeitszeugnis verlangen – auf Wunsch auch als qualifiziertes Zeugnis mit Leistungs- und Verhaltensbewertung.
- Richtig anfordern: Ein Zeugnis sollte schriftlich, klar und zeitnah angefordert werden – idealerweise innerhalb der Kündigungsfrist. Auch während des Arbeitsverhältnisses kann eine Bitte um ein Arbeitszeugnis sinnvoll sein, zum Beispiel bei einem Vorgesetztenwechsel.
- Frist beachten: Der Zeugnisanspruch verjährt nach drei Jahren (§ 195 BGB), kann jedoch durch tarifliche Ausschlussfristen deutlich früher erlöschen – daher frühzeitig aktiv werden.
Darf ich ein Arbeitszeugnis anfordern nach Kündigung?

Inhalt
Ein Arbeitszeugnis dokumentiert Ihre beruflichen Leistungen und Ihr Verhalten im Arbeitsverhältnis – und kann entscheidend für Ihre nächste Bewerbung sein. Doch viele Arbeitnehmer sind unsicher, wann und wie sie ein Zeugnis einfordern dürfen, welche Ansprüche bestehen und was in einem Zeugnis stehen darf oder muss.
Nach § 109 GewO können Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Arbeitszeugnis anfordern. Der Anspruch besteht unabhängig vom Grund der Beendigung – also z. B. auch bei Eigenkündigung, betriebsbedingter Kündigung oder Aufhebungsvertrag.
Sie können auch während des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis beantragen, ohne eine Kündigung aussprechen zu müssen. Gründe dafür sind:
- Vorgesetztenwechsel
- Interner Bewerbung
- Versetzung oder Beförderung
- Längerer Abwesenheit (zum Beispiel durch Elternzeit)
Achtung: Sie können in Bezug auf das Arbeitszeugnis eine Nachbesserung verlangen, wenn der Arbeitgeber falsche Angaben gemacht oder wichtige Tätigkeiten nicht erwähnt hat.
Wie fordere ich ein Arbeitszeugnis richtig an?
Es existiert kein einheitlicher Antrag auf ein Arbeitszeugnis. Sie können das Schriftstück daher auch mündlich bei Ihrem Arbeitgeber verlangen. Es empfiehlt sich allerdings die Schriftform. So können Sie im Zweifel beweisen, wie lange Sie das Arbeitszeugnis schon anfordern, sofern der Chef nicht reagiert.
Wichtig: Sie sollten das Arbeitszeugnis im Optimalfall direkt nach der Kündigung oder am letzten Tag Ihrer Anstellung anfordern. Es gilt nämlich die regelmäßige Verjährungsfrist für den Anspruch darauf von 3 Jahren (§ 195 BGB). Viele Tarifverträge enthalten jedoch kürzere Ausschlussfristen (oft 3 bis 6 Monate). Wenn Sie kein Arbeitszeugnis anfordern und die Frist verstreicht, so haben Sie keinen rechtlichen Anspruch mehr darauf.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern: Vorlage zum kostenlosen Download
Wollen Sie Ihr Arbeitszeugnis anfordern, bietet unser Muster eine erste Hilfe bei der Formulierung. Sie können es kostenlos herunterladen und verwenden. Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt:
Betreff: Bitte um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name],
mein Arbeitsverhältnis bei Ihnen endet am [Datum]. Ich bitte Sie daher höflich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, das meine Tätigkeiten, Leistungen und mein Verhalten im Unternehmen bewertet.
Ich danke Ihnen im Voraus für die Erstellung. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Inhalte und Form des Arbeitszeugnisses
Ein qualifiziertes Zeugnis sollte enthalten:
- Angaben zur Person und Beschäftigungsdauer
- Beschreibung der Tätigkeiten
- Leistungsbeurteilung (z. B. Arbeitsweise, Engagement, Fachkenntnisse)
- Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden
- Schlussformel (Dank, Bedauern, Wünsche für die Zukunft)
Gut zu wissen: Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, darf aber auch nicht unwahr sein – ein rechtlich relevanter Spagat, der oft zu Streit führt.
Arbeitgeber will kein Arbeitszeugnis ausstellen: Und nun?
Sollte sich der Arbeitgeber weigern oder vergessen Ihnen das Arbeitszeugnis auszustellen, können Sie folgende Schritte einleiten:
- Freundlich erinnern: Zunächst sollten Sie den Arbeitgeber schriftlich und höflich an Ihre Anfrage erinnern. Geben Sie einen konkreten Termin zur Ausstellung vor, z. B. innerhalb von zwei Wochen.
- Nachweis sichern: Dokumentieren Sie Ihre Aufforderung, z. B. per E-Mail mit Lesebestätigung oder Einwurf-Einschreiben. So haben Sie einen Beleg für Fristen und Inhalt Ihrer Anfrage.
- Einschaltung des Betriebsrats: Wenn ein Betriebsrat existiert, können Sie diesen einschalten. Er kann vermitteln oder Druck auf den Arbeitgeber ausüben (§ 85 BetrVG – Beschwerderecht des Arbeitnehmers).
- Rechtliche Schritte einleiten: Weigert sich der Arbeitgeber weiterhin, können Sie den Anspruch auf das Zeugnis gerichtlich einklagen. Zuständig ist das Arbeitsgericht (§ 2 ArbGG). Dabei kann auch eine einstweilige Verfügung in Betracht kommen, wenn das Zeugnis kurzfristig benötigt wird.
FAQ: Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber anfordern
Grundsätzlich können Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auch anfordern, wenn keine Kündigung vorliegt. Der Arbeitgeber muss ein solches zum Beispiel ausstellen, wenn der Vorgesetzte wechselt oder Sie sich innerhalb des Unternehmens bewerben möchten.
Es reicht in der Regel aus, wenn Sie sich schriftlich an Ihren Arbeitgeber wenden. Wollen Sie ein Arbeitszeugnis beantragen, bietet unser Muster Ihnen eine Orientierung bezüglich der Formulierung.
Sie können kein Arbeitszeugnis nach 10 Jahren mehr anfordern. Es gilt eine regelmäßige Verjährungsfrist von maximal drei Jahren. Bei Tarifverträgen kann diese geringer ausfallen.
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