Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Bewerbung
  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis
  • Arbeitszeugnis anfordern

Arbeitszeugnis anfordern: So gehen Sie richtig vor

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Key Facts

  • Recht auf Zeugnis: Jeder Arbeitnehmer kann laut § 109 Gewerbeordnung (GewO) bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Arbeitszeugnis verlangen – auf Wunsch auch als qualifiziertes Zeugnis mit Leistungs- und Verhaltensbewertung.
  • Richtig anfordern: Ein Zeugnis sollte schriftlich, klar und zeitnah angefordert werden – idealerweise innerhalb der Kündigungsfrist. Auch während des Arbeitsverhältnisses kann eine Bitte um ein Arbeitszeugnis sinnvoll sein, zum Beispiel bei einem Vorgesetztenwechsel.
  • Frist beachten: Der Zeugnisanspruch verjährt nach drei Jahren (§ 195 BGB), kann jedoch durch tarifliche Ausschlussfristen deutlich früher erlöschen – daher frühzeitig aktiv werden.

Darf ich ein Arbeitszeugnis anfordern nach Kündigung?

Arbeitszeugnis anfordern: Unser Muster hilft Ihnen bei der Formulierung.
Arbeitszeugnis anfordern: Unser Muster hilft Ihnen bei der Formulierung.

Inhalt

  • Darf ich ein Arbeitszeugnis anfordern nach Kündigung?
    • Wie fordere ich ein Arbeitszeugnis richtig an?
    • Qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern: Vorlage zum kostenlosen Download
    • Inhalte und Form des Arbeitszeugnisses
    • Arbeitgeber will kein Arbeitszeugnis ausstellen: Und nun?
  • FAQ: Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber anfordern

Ein Arbeitszeugnis dokumentiert Ihre beruflichen Leistungen und Ihr Verhalten im Arbeitsverhältnis – und kann entscheidend für Ihre nächste Bewerbung sein. Doch viele Arbeitnehmer sind unsicher, wann und wie sie ein Zeugnis einfordern dürfen, welche Ansprüche bestehen und was in einem Zeugnis stehen darf oder muss.

Nach § 109 GewO können Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Arbeitszeugnis anfordern. Der Anspruch besteht unabhängig vom Grund der Beendigung – also z. B. auch bei Eigenkündigung, betriebsbedingter Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Sie können auch während des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis beantragen, ohne eine Kündigung aussprechen zu müssen. Gründe dafür sind:

  • Vorgesetztenwechsel
  • Interner Bewerbung
  • Versetzung oder Beförderung
  • Längerer Abwesenheit (zum Beispiel durch Elternzeit)

Achtung: Sie können in Bezug auf das Arbeitszeugnis eine Nachbesserung verlangen, wenn der Arbeitgeber falsche Angaben gemacht oder wichtige Tätigkeiten nicht erwähnt hat.

Wie fordere ich ein Arbeitszeugnis richtig an?

Wann Sie das Arbeitszeugnis anfordern, ist Ihnen überlassen. Es sollte jedoch zeitnah nach der Kündigung geschehen.
Wann Sie das Arbeitszeugnis anfordern, ist Ihnen überlassen. Es sollte jedoch zeitnah nach der Kündigung geschehen.

Es existiert kein einheitlicher Antrag auf ein Arbeitszeugnis. Sie können das Schriftstück daher auch mündlich bei Ihrem Arbeitgeber verlangen. Es empfiehlt sich allerdings die Schriftform. So können Sie im Zweifel beweisen, wie lange Sie das Arbeitszeugnis schon anfordern, sofern der Chef nicht reagiert.

Wichtig:  Sie sollten das Arbeitszeugnis im Optimalfall direkt nach der Kündigung oder am letzten Tag Ihrer Anstellung anfordern. Es gilt nämlich die regelmäßige Verjährungsfrist für den Anspruch darauf von 3 Jahren (§ 195 BGB). Viele Tarifverträge enthalten jedoch kürzere Ausschlussfristen (oft 3 bis 6 Monate). Wenn Sie kein Arbeitszeugnis anfordern und die Frist verstreicht, so haben Sie keinen rechtlichen Anspruch mehr darauf.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern: Vorlage zum kostenlosen Download

Wollen Sie Ihr Arbeitszeugnis anfordern, bietet unser Muster eine erste Hilfe bei der Formulierung. Sie können es kostenlos herunterladen und verwenden. Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt:

Betreff: Bitte um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name],

mein Arbeitsverhältnis bei Ihnen endet am [Datum]. Ich bitte Sie daher höflich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, das meine Tätigkeiten, Leistungen und mein Verhalten im Unternehmen bewertet.

Ich danke Ihnen im Voraus für die Erstellung. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Vorlage Arbeitszeugnis anfordern (.doc) Vorlage Arbeitszeugnis anfordern (.pdf)

Inhalte und Form des Arbeitszeugnisses

Ein qualifiziertes Zeugnis sollte enthalten:

  • Angaben zur Person und Beschäftigungsdauer
  • Beschreibung der Tätigkeiten
  • Leistungsbeurteilung (z. B. Arbeitsweise, Engagement, Fachkenntnisse)
  • Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden
  • Schlussformel (Dank, Bedauern, Wünsche für die Zukunft)

Gut zu wissen: Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, darf aber auch nicht unwahr sein – ein rechtlich relevanter Spagat, der oft zu Streit führt.

Arbeitgeber will kein Arbeitszeugnis ausstellen: Und nun?

Sie sollten noch einmal das Gespräch suchen, bevor Sie Ihr Arbeitszeugnis gerichtlich einfordern.
Sie sollten noch einmal das Gespräch suchen, bevor Sie Ihr Arbeitszeugnis gerichtlich einfordern.

Sollte sich der Arbeitgeber weigern oder vergessen Ihnen das Arbeitszeugnis auszustellen, können Sie folgende Schritte einleiten:

  • Freundlich erinnern: Zunächst sollten Sie den Arbeitgeber schriftlich und höflich an Ihre Anfrage erinnern. Geben Sie einen konkreten Termin zur Ausstellung vor, z. B. innerhalb von zwei Wochen.
  • Nachweis sichern: Dokumentieren Sie Ihre Aufforderung, z. B. per E-Mail mit Lesebestätigung oder Einwurf-Einschreiben. So haben Sie einen Beleg für Fristen und Inhalt Ihrer Anfrage.
  • Einschaltung des Betriebsrats: Wenn ein Betriebsrat existiert, können Sie diesen einschalten. Er kann vermitteln oder Druck auf den Arbeitgeber ausüben (§ 85 BetrVG – Beschwerderecht des Arbeitnehmers).
  • Rechtliche Schritte einleiten: Weigert sich der Arbeitgeber weiterhin, können Sie den Anspruch auf das Zeugnis gerichtlich einklagen. Zuständig ist das Arbeitsgericht (§ 2 ArbGG). Dabei kann auch eine einstweilige Verfügung in Betracht kommen, wenn das Zeugnis kurzfristig benötigt wird.

FAQ: Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber anfordern

Arbeitszeugnis anfordern ohne Kündigung: Geht das?

Grundsätzlich können Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auch anfordern, wenn keine Kündigung vorliegt. Der Arbeitgeber muss ein solches zum Beispiel ausstellen, wenn der Vorgesetzte wechselt oder Sie sich innerhalb des Unternehmens bewerben möchten.

Wie können Sie das Arbeitszeugnis beantragen?

Es reicht in der Regel aus, wenn Sie sich schriftlich an Ihren Arbeitgeber wenden. Wollen Sie ein Arbeitszeugnis beantragen, bietet unser Muster Ihnen eine Orientierung bezüglich der Formulierung.

Wie lange kann man ein Arbeitszeugnis nachträglich anfordern?

Sie können kein Arbeitszeugnis nach 10 Jahren mehr anfordern. Es gilt eine regelmäßige Verjährungsfrist von maximal drei Jahren. Bei Tarifverträgen kann diese geringer ausfallen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (20 Bewertungen, Durchschnitt: 4,40 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Das muss enthalten sein
  • Arbeitszeugnis übersetzen lassen: Inwiefern ist das sinnvoll?
  • Arbeitszeugnis: Wie der Geheimcode zu knacken ist
  • Der Aufbau vom Arbeitszeugnis
  • Tarifvertrag – auch hier wird festgehalten, was für das Arbeitsverhältnis gilt
  • Elternzeit für das Pflegekind – besteht ein Anspruch für Pflegeeltern?
  • Arbeitszeugnis und fristlose Kündigung: Geht beides zusammen?
  • Darauf sollten Sie nach einem Aufhebungsvertrag beim Zeugnis achten
  • Abfindung bei Renteneintritt: Was steht mir zu?
  • GEW – Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Bildnachweise

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige