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Werkvertrag und Dienstvertrag: Welche Unterschiede gibt es?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 24. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Dienstvertrag und Werkvertrag haben beide die Aufgabe, in Bezug auf das Arbeitsrecht Pflichten und Rechte zweier Parteien festzuhalten und diese zu definieren. Dabei handelt es sich jedoch in der Regel um die einzige Gemeinsamkeit.

Werkvertrag und Dienstvertrag sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Werkvertrag und Dienstvertrag sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Bei einem Werkvertrag sieht die Definition so aus, dass nicht die Arbeitsleistung an sich vereinbart wird, sondern die Herstellung einer bestimmten Sache. Ein Dienstvertrag hingegen verpflichtet zur Arbeitsleistung, ohne dabei ein bestimmtes Projekt vor Augen zu haben.

Kurz & knapp: Werkvertrag und Dienstvertrag

Inwiefern unterscheiden sich Werkvertrag und Dienstvertrag?

Bei Werkverträgen geht es – wie der Name schon sagt – um die Herstellung eines Werkes, wobei es bei Dienstverträgen um den Arbeitseinsatz geht. Arbeitsverträge sind in der Regel Dienstverträge.

Welche Merkmale weist ein Werkvertrag in der Regel auf?

Informationen zu den Merkmalen, die einen Werkvertrag ausmachen, finden Sie hier.

Was, wenn der Auftraggeber nicht mit dem im Vertrag vereinbarten Werk zufrieden ist?

Entspricht das erschaffene Werk nicht den Vorstellungen des Auftraggebers, da es bedeutsame Mängel aufweist, haftet der Unternehmer gemäß Vertrag. Er erhält in diesem Fall also keine Vergütung.

Welche Merkmale Dienst- und Werkverträge laut Arbeitsrecht weiterhin aufweisen müssen, welche Verträge beispielsweise in welche Kategorie fallen und wo genau der Unterschied zwischen einem Dienstvertrag und einem Werkvertrag liegt, beschreibt der folgende Ratgeber.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Werkvertrag und Dienstvertrag
  • Was ist ein Werkvertrag?
    • Ist Dienstvertrag immer gleich Arbeitsvertrag?

Was ist ein Werkvertrag?

Um einen Werkvertrag nach 631 ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) handelt es sich, wenn ein Unternehmer sich bereit erklärt, ein gewisses Werk oder eine Sache für einen Auftraggeber herzustellen, der ihn dafür entlohnt. Laut BGB kann ein Werkvertrag aber auch dann geschlossen werden, wenn kein neues Werk geschaffen wird:

Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.“ (Quelle: § 631 BGB)

Eine weitere Definition zum Thema Werkvertrag aus dem BGB besagt, dass der engagierte Unternehmer an einen erfolgreichen Abschluss gebunden ist. Für diesen erhält er einen sogenannten Werklohn. Es macht daher keinen Unterschied, wie viel Mühe oder Zeit er investiert; ohne gewünschtes Ergebnis erhält er gemäß Vertrag keine Vergütung.
Bei einem Werkvertrag geht es meist um eine einmalige Leistung.
Bei einem Werkvertrag geht es meist um eine einmalige Leistung.

Folgende Merkmale sollten Werkverträge außerdem aufweisen:

  • einmalige Leistung
  • das Werk muss vom Auftraggeber akzeptiert werden, wenn keine bedeutenden Mängel vorliegen
  • Zeitpunkt sowie Umfang der Werksabnahme wurden vorher besprochen und schriftlich festgehalten.
  • bei einer Nichterfüllung von Werkverträgen haftet der Unternehmer
  • die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Werk selbst

Instandsetzungs- und Reparaturverträge fallen beispielsweise in die Kategorie der Werkverträge. Auch die Erstellung von Computerprogrammen oder Gutachten gehören dazu. Ein Rücktritt vom Werkvertrag ist übrigens laut § 634 BGB nur dann möglich, wenn das verlangte Werk fundamentale Mängel erkennen lässt. In diesem Fall muss kein Werklohn gezahlt werden.

Im Übrigen ist ein Werkvertrag von einer Arbeitnehmerüberlassung abzugrenzen, da unterschiedliche Rechtgrundlagen vorliegen. Es wird bei einer Arbeitnehmerüberlassung – unabhängig vom Werkvertrag – ein Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit an eine dritte Partei übergeben. Dies regelt jedoch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Ist Dienstvertrag immer gleich Arbeitsvertrag?

Bei einem Dienstvertrag geht es darum, den Arbeitseinsatz eines Arbeitnehmers im Unternehmen schriftlich zu regeln. Hält er sich an die Absprachen, erhält er eine Vergütung, die vorher ausgehandelt wird und sich nach der erbrachten Leistung richtet.

Im BGB sind dabei die Grenzen festgehalten, die beide Parteien beachten müssen. Neben den vertraglichen Pflichten, den Kündigungsfristen oder den Vorschriften zu einem Betriebsübergang geht es außerdem um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die stillschweigende Verlängerung.

Es gibt kaum einen Unterschied zwischen einem Arbeitsvertrag und einem Dienstvertrag.
Es gibt kaum einen Unterschied zwischen einem Arbeitsvertrag und einem Dienstvertrag.

Folgende Verträge sind in der Regel Dienstverträge:

  • Unterrichtsverträge
  • Mobilfunkverträge
  • Arbeitsverträge
  • Behandlungs- und Arztverträge

Ein Arbeitsvertrag kann ein Dienstvertrag sein, wenn der Arbeitnehmer in einem Unternehmen angestellt und nicht selbstständig tätig ist.

Ein Unterschied zwischen Dienstvertrag und Arbeitsvertrag besteht dementsprechend fast ausschließlich in der Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers. Der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag liegt also in dem „Wie“ und „Was“ einer Arbeit.

Werkverträge sind stets mit einem Endergebnis verbunden, wobei ein Dienstvertrag auf die Arbeitsleistung im Unternehmen baut. Zudem befindet sich ein Arbeitnehmer bei einem Dienstvertrag in einem Angestelltenverhältnis, bei einem Werkvertrag ist der Unternehmer in den meisten Fällen selbstständig.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. Yvonne meint

    27. Juli 2019 at 20:50

    Wenn ich jemanden anstelle, der mir einen Fußboden [edit. v. d. Red.] verlegen soll und wir uns darauf einigen, dass er dafür zwei Arbeitstage Zeit dafür hat, handelt es sich um einen Dienstvertrag?

    Antworten
  2. Sebastian P. meint

    16. Juli 2019 at 9:39

    Wenn Sie jemanden einstellen ist das m.W. ein Dienstvertrag / Arbeitsvertrag. Das wird idR nach Arbeitszeit berechnet. ggf mit Grundvergütung und flexiblem Anteil (Gewinnbeteiligung / Bonuszahlung / Akkord)
    Wenn Sie ausschließlich bei und nach anfallender Arbeit zahlen wollen, sollten Sie niemanden einstellen, sondern „Freelancer“ beschäftigen, die Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung stellen. Hier aber Vorsicht vor dem Risiko der Scheinselbstständigkeit.

    Antworten
  3. Ninoe meint

    13. Dezember 2018 at 22:23

    Wenn ich als Dienstleister jemanden einstellen möchte (Nagelstudio), ist es möglich, mit demjenigen ein Dienst, – oder Werks Ertrag abzuschließen?
    Um den Einstieg, bis genug Kunden vorhanden sind zu erleichtern?
    Sprich der Mitarbeiter bekommt so und so viel Euro oder Prozent pro Kunde… Ist das möglich? Dankbar für Antworten

    Antworten

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