Key Facts
- Bei einem Betriebsübergang gemäß § 613a BGB tritt der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.
- Somit erhalten Arbeitnehmer nach einem Betriebsübergang nicht weniger Gehalt. Das ist nur möglich, wenn diese der Gehaltskürzung zustimmen.
- Grundsätzlich gibt es kein Sonderkündigungsrecht bei einem Betriebsübergang, da der neue Inhaber die bestehenden Arbeitsverhältnisse übernimmt.
Was bedeutet Betriebsübergang laut BGB für Angestellte?

Inhalt
In Zeiten vieler Start-Ups ist es üblich geworden, dass diese nach einer gewissen Zeit durch ein größeres Unternehmen aufgekauft werden. Für Arbeitnehmer entstehen durch eine solche Übernahme oft Unsicherheiten.
Dabei steht zum Beispiel die Frage im Raum, ob alle Mitarbeiter übernommen werden. Handelt es sich um einen Betriebsübergang, ist eine Rechtsfolge, dass die Arbeitnehmer ihren Job behalten. Der neue Inhaber muss sie erst einmal weiterbeschäftigen. Das ergibt sich aus § 613a Absatz 1 BGB:
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden. […]
Auch ein Tarifvertrag wird bei einem Betriebsübergang grundsätzlich beibehalten. Sonderkonditionen, die Arbeitnehmer individuell ausgehandelt haben, müssen vom neuen Unternehmensinhaber außerdem anerkannt werden.
Gut zu wissen: Der Ablauf von einem Betriebsübergang ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings müssen die Arbeitnehmer schriftlich über den Vorgang informiert werden (inkl. Zeitpunkt der Übernahme etc.).
Betriebsübergang: Was passiert nach 1 Jahr?
§ 613a BGB sichert Arbeitnehmern für einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang einen Schutz vor Änderungen, die sich zu ihrem Nachteil auswirken, zu. Erst nach Ablauf der Frist sind Anpassungen zulässig.
Arbeitsverträge bleiben bestehen und können nicht verschlechtert werden. Angestellte haben aber jederzeit die Möglichkeit, bessere Konditionen auszuhandeln. Ein Jahr nach dem Betriebsübergang kann dafür ein guter Zeitpunkt sein.
Wichtig: Bei einem Betriebsübergang gelten für Auszubildende dieselben Regelungen wie für andere Beschäftigte. Sie müssen grundsätzlich vom neuen Inhaber übernommen und die Ausbildung entsprechend zu Ende geführt werden.
Können Arbeitnehmer gegen den Betriebsübergang Widerspruch einlegen?
Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn Angestellte den Weg mit dem neuen Inhaber nicht mitgehen wollen? In § 613a Absatz 6 BGB heißt es diesbezüglich:
Der Arbeitnehmer kann dem Übergang des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung nach Absatz 5 schriftlich widersprechen. Der Widerspruch kann gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber oder dem neuen Inhaber erklärt werden.
Zu beachten ist jedoch, dass der Widerspruch gegen den Betriebsübergang auch Nachteile für Sie als Arbeitnehmer hat. Faktisch sind Sie zwar noch bei Ihrem alten Arbeitgeber angestellt. Da dieser Sie jedoch nicht mehr beschäftigen kann, werden Sie in der Regel betriebsbedingt gekündigt.
Da der neue Arbeitgeber Sie in diesem Fall nicht übernehmen muss, kann dies zur Arbeitslosigkeit führen. Außerdem droht Ihnen für das Arbeitslosengeld 1 eventuell eine Sperrfrist, weil Sie die Kündigung „selbst“ herbeigeführt haben. Bevor Sie also Widerspruch gegen einen Betriebsübergang einlegen, sollten Sie sich von einem kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
FAQ: Betriebsübergang
Um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen, muss sich der neue Inhaber eines Unternehmens an die Vorgaben des § 613a BGB halten. Mitarbeiter müssen in der Regel inklusive ihrer bestehenden Arbeitsverträge übernommen werden.
Bei einem Betriebsübergang bleiben Arbeitsverhältnis und Betriebszugehörigkeit unverändert bestehen. Arbeitnehmer können dem Übergang des Betriebs innerhalb eines Monats widersprechen.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine Fusion kann eine Form des Betriebsübergangs darstellen. Geht der Betrieb jedoch nicht als wirtschaftliche Einheit über, so liegt kein Betriebsübergang vor.
Damit es sich um einen Betriebsübergang gemäß BGB handelt, muss ein Unternehmen (wirtschaftliche Einheit) z. B. durch Kauf (rechtsgeschäftsfähiger Übergang) in Besitz eines neuen Eigentümers übergehen. Die wirtschaftliche Identität der Firma muss zudem gewahrt werden.