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Arbeitsvertrag: Sachgrundlose Befristungen vor allem im Öffentlichen Dienst

  • News von Sascha Münch
  • Veröffentlichungsdatum: 5. Februar 2018
  • Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Werden sachgrundlose Befristungen im Öffentlichen Dienst bald abgeschafft?
Werden sachgrundlose Befristungen im Öffentlichen Dienst bald abgeschafft?
Seit Jahren wurde darüber diskutiert, ob sachgrundlose Befristungen im Öffentlichen Dienst abgeschafft werden sollen. Entgegen der Annahme, dass von sachgrundlosen Befristungen hauptsächlich in der freien Marktwirtschaft Gebrauch gemacht wird, stellt in Wirklichkeit überwiegend der Staat sachgrundlos befristet ein.

Sachgrundlose Befristungen im Öffentlichen Dienst und ihre Auswirkungen

Von befristeten Arbeitsverträgen profitieren generell nur Arbeitgeber, da sie auf diese Weise ihre neuen Mitarbeiter risikofrei erproben können. Besonders Berufseinsteiger haben häufig keine andere Möglichkeit, als einen zeitlich begrenzten Vertrag zu unterzeichnen. Bis zu zwei Jahre sind sachgrundlose Befristungen erlaubt, d.h., dass die Arbeitgeber beim Vertragsabschluss keinen Grund für die Befristung angeben müssen, wie etwa eine Elternzeit– oder Krankheitsfallvertretung.

Der Staat begründet sachgrundlose Befristungen im Öffentlichen Dienst mit größerer Flexibilität und nur zeitlich begrenzt einsetzbaren Haushaltsmitteln. Henriette Schwarz vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) begegnet der Begründung mit völligem Unverständnis:

So ein Mittel zu wählen, in so einem großen Ausmaß, das ist überhaupt nicht nachvollziehbar. (Berliner Zeitung)

Da es sich bei den Stellen häufig um Daueraufgaben handelt, fordert der DGB, dass sachgrundlose Befristungen im Öffentlichen Dienst dauerhaft abgeschafft werden sollen. Auch Andreas Liste, Personalrats-Vorsitzender des Jobcenters in Halle, unterstützt die Idee:

Der Staat sollte dringend seine Vorbildfunktion erfüllen. Der Öffentliche Dienst hat soziale Verantwortung zu tragen. (Berliner Zeitung)

Ein befristeter Arbeitsvertrag hat nicht nur negative Auswirkungen für den Angestellten, sondern auch für die Steuerzahler. Besonders bei Stellen, die neu besetzt werden müssen, gehen zu viel Zeit und Geld für die Neuausschreibung und die Einarbeitung verloren.

Werden sachgrundlose Befristungen im Öffentlichen Dienst abgeschafft?

Die SPD will sachgrundlose Befristungen im Öffentlichen Dienst abschaffen.
Die SPD will sachgrundlose Befristungen im Öffentlichen Dienst abschaffen.
In der Vergangenheit haben bereits Die Linke und Die Grünen gefordert, sachgrundlose Befristungen im Öffentlichen Dienst abzuschaffen, jedoch hat die SPD immer wieder dagegen gestimmt.

In den neuesten Koalitionsgesprächen will die Partei jedoch sachgrundlos befristete Jobs abschaffen und trifft auf Widerstand seitens der CDU und der CSU.

Zwar steht noch nicht fest, ob und wann sachgrundlose Befristungen im Öffentlichen Dienst abgeschafft werden, jedoch stellt die Forderung der SPD für Andreas Liste eine gute Hoffnung dar.

Zwischen 2004 und 2013 hat sich die Anzahl von sachgrundlosen Befristungen im Öffentlichen Dienst von 17,5 auf 35,7 Prozent verdoppelt. Im Jahr 2014 ist die Zahl auf 7,1 Prozent versunken.
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

Kategorie: Arbeitsvertrag

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