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Arbeitgeberbescheinigung: Wichtige Informationen für Arbeitnehmer

  • Von Mohamed El-Zaatari
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Kurz & knapp: Arbeitgeberbescheinigung

Wie bekomme ich eine Arbeitgeberbescheinigung?

Eine Arbeitgeberbescheinigung erhalten Sie, indem Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich darum bitten. Es kann hilfreich sein, den Zweck der Bescheinigung anzugeben, damit die erforderlichen Informationen korrekt aufgenommen werden. Was für Informationen in einer Arbeitgeberbescheinigung festgehalten werden, lesen Sie hier.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Arbeitgeberbescheinigung auszustellen?

Ja, der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine Arbeitgeberbescheinigung auszustellen, wenn sie für behördliche Zwecke erforderlich ist, beispielsweise für Elterngeld oder Arbeitslosengeld. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (§ 312 SGB III). Mehr dazu hier.

Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber keine Arbeitsbescheinigung schickt?

Falls der Arbeitgeber die Bescheinigung nicht schickt, sollten Sie schriftlich nachhaken und eine angemessene Frist setzen. Bleibt die Bescheinigung weiterhin aus, können Sie sich an die zuständige Behörde wenden, z. B. die Agentur für Arbeit. Hier erfahren Sie, was es bei der Arbeitgeberbescheinigung noch zu beachten gibt.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Arbeitgeberbescheinigung
  • Was ist eine Arbeitsbestätigung?
  • Die Arbeitgeberbescheinigung für das Elterngeld ausfüllen
    • Die Arbeitgeberbescheinigung für den Kindergarten
    • Arbeitgeberbescheinigung bei der Ausländerbehörde
  • Was beinhaltet eine Arbeitgeberbescheinigung?
Arbeitgeberbescheinigung: Der Nachweis für Ihre Beschäftigung und den Verdienst.
Arbeitgeberbescheinigung: Der Nachweis für Ihre Beschäftigung und den Verdienst.

Was ist eine Arbeitsbestätigung?

Die Frage „Was ist eine Arbeitgeberbescheinigung?“ stellen sich viele Arbeitnehmer im Laufe ihres Berufslebens. Eine Arbeitgeberbescheinigung – auch Arbeitsbescheinigung oder Bescheinigung des Arbeitgebers genannt – ist ein offizielles Dokument, das der Arbeitgeber auf Anforderung des Arbeitnehmers oder einer Behörde ausstellt. Laut § 312 SGB III ist der ehemalige Arbeitgeber verpflichtet, diese Bescheinigung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Bundesagentur für Arbeit einzureichen. Sie wird benötigt, um wichtige Informationen über das Arbeitsverhältnis zu bestätigen. Dazu zählen die Art und der Umfang der Beschäftigung, die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie Angaben zum Arbeitsentgelt.

Die Arbeitgeberbescheinigung stellt die Agentur für Arbeit in zwei Vorlagen bereit, die von Unternehmen unkompliziert ausgefüllt werden können:

  • Um mit der Arbeitgeberbescheinigung reguläres Arbeitslosengeld zu beantragen, ist das Ausfüllen des Arbeitsbescheinigungsformulars erforderlich, das auf § 312 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) basiert.
  • Für die Beantragung von Bürgergeld ist das Arbeitsbescheinigungsformular gemäß § 57 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) auszufüllen.
Arbeitgeberbescheinigung: Ein wichtiges Dokument für viele Anträge.
Arbeitgeberbescheinigung: Ein wichtiges Dokument für viele Anträge.

Die Arbeitslosengeld-Bescheinigung des Arbeitgebers ist erforderlich, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu prüfen, wobei der Arbeitgeber auch in der Arbeitgeberbescheinigung die Arbeitstage und Arbeitszeiten genau angeben muss, um die Höhe der Leistungen korrekt zu berechnen.

Nachdem das Formular ausgefüllt wurde, ist es wichtig, es zu unterschreiben und mit dem aktuellen Datum zu versehen. Die Unternehmen können den Nachweis dann entweder als Original oder Kopie, in elektronischer oder schriftlicher Form, an die Bundesagentur für Arbeit senden.

Was ist bei der Arbeitgeberbescheinigung zu beachten?

Eine solche Bescheinigung für Arbeitnehmer ist bei der Beantragung von Elterngeld, Kindergeld oder Arbeitslosengeld oft zwingend erforderlich. Der Arbeitgeber muss die Bescheinigung vom Arbeitgeber fristgerecht und korrekt ausstellen. Wenn keine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber erfolgt, kann der Arbeitnehmer sie schriftlich anfordern, idealerweise mit einer Vorlage zur Arbeitgeberbescheinigung.

Die Arbeitgeberbescheinigung für das Elterngeld ausfüllen


Die Arbeitgeberbescheinigung bei Elterngeld: Ein entscheidender Schritt für den Antrag.
Die Arbeitgeberbescheinigung bei Elterngeld: Ein entscheidender Schritt für den Antrag.

Die Arbeitgeberbescheinigung für das Elterngeld ist ein wichtiger Bestandteil der Beantragung des Elterngeldes. Wenn ein Elternteil Elterngeld beantragt, verlangt die Familienkasse eine Arbeitgeberbescheinigung. Diese Bescheinigung des Arbeitgebers zum Antrag auf Elterngeld bestätigt das Einkommen des Elternteils vor der Geburt des Kindes und ist erforderlich, um die Höhe des Elterngeldes korrekt zu berechnen. Der Arbeitgeber muss in diesem Nachweis detaillierte Angaben zur Höhe des Gehalts und zu den Arbeitszeiten machen. Die Arbeitgeberbescheinigung für das Kindergeld und die Arbeitgeberbescheinigung für die Familienkasse können ebenfalls angefordert werden, um das Einkommen oder den Beschäftigungsstatus für die Berechnung dieser Familienleistungen zu bestätigen. Eine Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse ist daher ein wichtiges Dokument, das mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden muss.

Auch während der Elternzeit kann eine Bescheinigung erforderlich sein. Die Arbeitgeberbescheinigung für die Elternzeit dient dazu, die Dauer und den Umfang der Elternzeit nachzuweisen.

Die Arbeitgeberbescheinigung für den Kindergarten

In bestimmten Fällen wird eine Arbeitgeberbescheinigung für den Kindergarten oder die Arbeitgeberbescheinigung für die Kita benötigt, zum Beispiel bei der Beantragung eines Betreuungsplatzes, um nachzuweisen, dass beide Elternteile berufstätig sind. Diese Bescheinigungen helfen den Behörden, die familiäre und berufliche Situation korrekt einzuschätzen und entsprechende Leistungen zu gewähren.

Arbeitgeberbescheinigung bei der Ausländerbehörde

Arbeitgeberbescheinigung – erforderlich für die Verlängerung oder Erteilung des Aufenthaltstitels.
Arbeitgeberbescheinigung – erforderlich für die Verlängerung oder Erteilung des Aufenthaltstitels.

Manche Arten der Aufenthaltserlaubnis für Personen aus Nicht-EU-Staaten setzen voraus, dass der Antragsteller eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland hat. In solchen Fällen müssen Sie eine Arbeitgeberbescheinigung für die Ausländerbehörde vorlegen. Diese Bescheinigung enthält Angaben zur Art und zum Umfang der Tätigkeit, zur Dauer der Beschäftigung sowie zum Arbeitsentgelt. Die Anforderungen für solch eine Arbeitgeberbescheinigung können je nach Kommune unterschiedlich sein, aber in der Regel muss der Arbeitgeber Informationen zu den Beschäftigungsbedingungen bereitstellen. Diese Bescheinigung ist entscheidend für die Verlängerung oder Erteilung eines Aufenthaltstitels.

Was beinhaltet eine Arbeitgeberbescheinigung?

Eine Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage für Arbeitgeber sollte klar und übersichtlich gestaltet sein und alle relevanten Informationen enthalten, die von der anfordernden Stelle benötigt werden. In der Regel enthält die Arbeitgeberbescheinigung folgende Punkte:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Art und Umfang der Beschäftigung (Teilzeit, Vollzeit, befristet/unbefristet)
  • Datum des Beginns und Endes des Arbeitsverhältnisses
  • Angaben zum Brutto- und Nettoentgelt
  • Angaben zu sonstigen Leistungen wie Boni oder Prämien
  • Informationen über Sozialversicherungsbeiträge und Abzüge

Für die Arbeitgeberbescheinigung kann ein Muster kann als Vorlage dienen, um sicherzustellen, dass keine wichtigen Informationen fehlen. Ein entsprechendes Muster einer Arbeitgeberbescheinigung der Städteregion Aachen können Sie sich hier ansehen: Arbeitgeberbescheinigung.pdf

Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber anfordern – ein vorgegebenes Muster gibt es nicht. Mitarbeitende können ihren Arbeitgeber formlos darum bitten, die Arbeitsbescheinigung auszustellen. Alternativ kann dieses Schreiben auch direkt von der Arbeitsagentur kommen. Es gibt keine speziellen Vorgaben für den Antrag.

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Über den Autor

Mohamed El-Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed E-Zataari erhielt 2022 seine Zulassung als Rechtsanwalt, nachdem er zuvor in Bremen ein Jura-Studium absolvierte, welches er 2020 erfoglreich mit dem 2. Staatsexamen beendete. Von 2020 bis 2022 führte er als Leiter ein Referat einer Bremer Landesbehörde. In seiner Rolle als Autor für arbeitsrechte.de macht er es sich zur Aufgabe, Verbrauchern wichtige Informationen gut verständlich zur Verfügung zu stellen.

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