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Abfindung 2025: Wie viel steht Arbeitnehmern zu?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 24. März 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 8 Minuten
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Vor allem nach einer Kündigung steht die Frage nach einer möglichen Abfindung im Raum. Diesbezüglich existieren eine ganze Reihe von Irrtümern sowie Halbwahrheiten. Denn die meisten Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie ein Recht auf eine Abfindung haben. Doch dies ist laut aktuellem Arbeitsrecht nicht automatisch bei jedem Arbeitsverhältnis der Fall.

Kurz & knapp: Abfindung

Was bedeutet „Abfindung“?

Bei einer Abfindung handelt es sich um eine Einmalzahlung des Arbeitgebers infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Warum wird eine Abfindung ausgezahlt?

Eine Abfindung wird in der Regel gezahlt, um den betroffenen Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes und den entsprechenden Verdienstausfall zu entschädigen. Häufig werden Abfindungen im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag vereinbart.

Haben Sie immer Anspruch auf eine Abfindung?

Nein. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung besteht nicht. Mehr dazu lesen Sie hier.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Abfindung
  • Abfindung: Definition und allgemeine Gesichtspunkte
    • Besteht generell ein Abfindungsanspruch?
  • Wenn die Abfindung gezahlt wird – Was ist zu beachten?
    • Beeinflusst die Abfindung das Arbeitslosengeld?

Spezifische Informationen zur Abfindung:

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Abfindungsanspruch

Unter welchen Umständen können Sie einen Abfindungsanspruch geltend machen?

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Abfindung und Arbeitslosengeld

Wie wirkt sich der Erhalt einer Abfindung auf das Arbeitslosengeld aus?

Abfindung in einem Kleinbetrieb

Erhalten Sie auch in einem Kleinbetrieb eine Abfindung?

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Abfindung bei Schwerbehinderung

Wie ist mein Anspruch auf Abfindung bei Schwerbehinderung?

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Abfindung bei Aufhebungsvertrag

Wird eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag gezahlt? Und wie wird diese berechnet?

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Ist eine Abfindung Pflicht?

Ist die Auszahlung einer Abfindung bei einer Kündigung verpflichtend?

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Abfindungsvertrag

Was ist ein Abfindungsvertrag und welchen Inhalt weist er auf?

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Abfindung bei einer Kündigung wegen Krankheit

Bekommen Sie eine Abfindung, wenn Sie wegen einer Krankheit gekündigt werden?

Abfindung beim Minijob

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung im Minijob?

Abfindung für rentennahe Jahrgänge

Was gibt es bei der Abfindung für rentennahe Jahrgänge zu beachten?

Sozialversicherung bei einer Abfindung zahlen?

Müssen Sie Beiträge zur Sozialversicherung zahlen, wenn Sie eine Abfindung erhalten?

Sprinterklausel

Was ist eine Sprinterklausel und welche Auswirkungen hat sie auf die Abfindung?

Besteht denn überhaupt eine gesetzliche Abfindung? Und wie werden Abfindungen vom Arbeitgeber gehandhabt? Inwieweit spielen Kündigungsschutz und tarifliche sowie betriebliche Verordnungen eine Rolle?

In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zur Abfindung und wann Sie einen Anspruch darauf haben.
In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zur Abfindung und wann Sie einen Anspruch darauf haben.

Im folgenden Ratgeber bekommen Sie eine Definition zum Thema Abfindung und einen Überblick zu den wichtigsten Merkmalen der Abfindung nach deutschem Arbeitsrecht.

Abfindung: Definition und allgemeine Gesichtspunkte

Bevor wir uns den konkreten und speziellen Fragen bezüglich der Abfindung widmen, muss an dieser Stelle erstmal geklärt werden, was überhaupt unter diesem arbeitsrechtlichen und viel diskutierten Begriff zu verstehen ist.

Grundsätzlich ist eine Abfindung als einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zu verstehen. Diese erfolgt nur im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und damit im Zusammenhang mit einer Kündigung. Die Abfindung wird als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit einhergehenden Verdienstmöglichkeiten verstanden. Abfindungen können im Übrigen auch bei den sogenannten Aufhebungsverträgen gezahlt werden.

Spezifische Informationen zur Abfindungshöhe:

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Abfindung berechnen

Erfahren Sie in diesem Ratgeber, wie Sie eine Abfindung berechnen können.

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Abfindungshöhe

Wie hoch muss die Abfindung ausfallen? Welche Parameter greifen im Einzelfall?

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Abfindungsrechner

Der Abfindungsrechner hilft bei der Einschätzung zur möglichen Abfindungshöhe?

Besteht generell ein Abfindungsanspruch?

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie vor allem im Zuge einer betriebsbedingten Kündigung Anspruch auf eine Abfindung haben. Doch ein derartig genereller Grundsatz besteht nicht.

Wichtig! Ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Abfindung besteht in Deutschland nicht!

Insbesondere wenn der Arbeitgeber rechtmäßig kündigt, geht dies nicht automatisch mit der Zahlung einer Abfindung einher. Dennoch bestätigen die Ausnahmen die Regel. Im Falle der Abfindungen ist die Ausnahme jedoch die Regel.

Wann werden Abfindungen gezahlt?

Gemäß geltendem Arbeitsrecht wird eine Abfindung gezahlt, wenn:

Die Zahlung der Abfindung erfolgt überwiegend freiwillig, abgesehen von bestimmten Ausnahmen.
Die Zahlung der Abfindung erfolgt überwiegend freiwillig, abgesehen von bestimmten Ausnahmen.
  • ein Abfindungsvergleich stattfand. In einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich wurde über die Wirksamkeit der Kündigung oder des Aufhebungsvertrages entschieden.
  • der § 1 des Kündigungschutzgesetzes (KSchG) greift – der Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung.
  • ein Auflösungsurteil durch das Arbeitsgericht erfolgte. Dabei ist die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses entscheidend. An dieser Stelle ist auf die §§ 9 und 10 KSchG verwiesen.
  • ein Tarifvertrag greift.
  • ein Sozialplan existiert.
  • ein Nachteilausgleich für den Arbeitnehmer nach § 113 Betriebsverfassungsgesetz.

Unter einem Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zu verstehen. Der Sozialplan ist vor allem dann relevant, wenn wirtschaftliche Nachteile für den Arbeitnehmer infolge von betrieblichen Veränderungen entstehen.

Abfindung im Arbeitsrecht gemäß KSchG

Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber infolge einer betriebsbedingten Kündigung entsprechend des § 1a KSchG angeboten werden. Dies sollte jedoch aus der Kündigungserklärung deutlich hervorgehen. Dabei ist entscheidend, dass der Arbeitnehmer die Klagefrist (drei Wochen) für eine Kündigungsschutzklage verstreichen lässt und dass die Kündigung aufgrund betrieblicher Erfordernisse erfolgte.

In einem solchen Falle richtet sich die Abfindung nach der Betriebszugehörigkeit. Das bedeutet pro Beschäftigungsjahr ist das halbe Bruttogehalt zu veranschlagen.

Der Anspruch auf die Abfindung in diesem Falle entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist.

Abfindung im Kündigungsschutzprozess

Ist im Zuge eines Kündigungsschutzprozesses die weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich oder überhaupt zumutbar, kann der Arbeitgeber gemäß § 10 KSchG das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beenden.

Voraussetzung für einen derartigen Prozess sind entweder eine unwirksame Kündigung des Arbeitgebers oder ein Auflösungsvertrag, der von beiden Seiten ausgehen kann.

Die Abfindung für den Arbeitnehmer würde sich hierbei auf zwölf Bruttomonatsgehältern belaufen.

Die Abfindung gemäß Sozialplan

Abfindung: Ab wann erfolgt die Auszahlung? - Mit Ende der Kündigungsfrist.
Abfindung: Ab wann erfolgt die Auszahlung? – Mit Ende der Kündigungsfrist.

Abfindungen können auch dann gezahlt werden, wenn ein Interessenausgleich bei Betriebsänderungen nach § 112 Betriebsverfassungsgesetz erfolgt. Dies wird dann relevant, wenn unter anderem der gesamte Betrieb oder wesentliche Betriebsteile stillgelegt werden.

Den Anspruch auf den sogenannten Nachteilausgleich hat der Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber bereits mit den Betriebsveränderungen beginnt, bevor ein Interessenausgleich stattgefunden hat. Dieser Ausgleich ist mit einer Abfindung für den Arbeitnehmer vergleichbar und hat für den Arbeitgeber eher Sanktionierungscharakter.

Abfindungsausgleich

Grundsätzlich ist das Kündigungsschutz nicht zum Zwecke der Abfindung ins Leben gerufen worden. Denn die eigentliche Intention liegt im Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses. Dennoch kommt es in der Praxis häufig zu gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen in Kündigungsschutzprozessen, in denen der Arbeitnehmer die Wirksamkeit der Kündigung akzeptiert und der Arbeitgeber im Gegenzug eine Abfindung verspricht.

Im Falle eines Ausgleichs müssen Sie die Abfindung aushandeln. Denn bezüglich der Höhe der Abfindung greift keine gesetzliche Regelung.

Beim Abfindungsausgleich sollten keine Nachteile im Hinblick auf den Anspruch von Arbeitslosengeld entstehen. Außerdem ist die steuerrechtliche Optimierung anzustreben

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Wenn die Abfindung gezahlt wird – Was ist zu beachten?

In den Ausnahmefällen, in denen eine Abfindung gezahlt wird, ist auf einiges zu achten. Denn nicht selten fragen sich Arbeitnehmer, wie es mit der Auszahlung konkret aussieht oder ob eine Abfindung Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld I oder II hat.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass Abfindungen keine beitragspflichtigen Arbeitsentgelte darstellen. Sie werden nicht der Zeit des Beschäftigungsverhältnisses zugeordnet und sollen die möglichen, zukünftigen Verdienste, die durch die Kündigung wegfallen, abpuffern. Somit dürfen von der Abfindung keine Sozialabgaben abgezogen werden Weder Beträge zur Renten- und Krankenversicherung noch solche zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Geht es um die Abfindung bezüglich der Sozialversicherung, ist zu bedenken, dass diese nicht als Arbeitsentgelt gewertet wird.
Geht es um die Abfindung bezüglich der Sozialversicherung, ist zu bedenken, dass diese nicht als Arbeitsentgelt gewertet wird.

Dennoch unterliegt die Abfindung der Besteuerung. Für die Berechnung der Abfindung dahingehend ist der Arbeitgeber zuständig. Die errechnete Lohnsteuer ist bei der Auszahlung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Die Abfindung unterliegt jedoch der sogenannten Fünftelregelung. Das mindert die Steuerlast, da die Steuerberechnung gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt wird. Diese Ermäßigung wird jedoch nur dann gewährt, wenn sie in einer Gesamtsumme überwiesen wird.

Grundsätzlich kann Ihr Arbeitgeber die Abfindung in Raten auszahlen, wovon Sie vor allem im Folgejahr profitieren können. Denn oft sind Arbeitnehmer dann noch ohne neuen Arbeitsplatz und haben damit weniger Einkünfte, die versteuert werden. Die Fünftelregelung kann in einem solchen Falle jedoch nicht mehr auf alle Raten angewendet werden.

Spezifische Informationen zur Abfindung nach Zeiträumen und/oder Lebensalter

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Bekomme ich mit 60 Jahren eine Abfindung?

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Bekomme ich mit 63 Jahren eine Abfindung?

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Kann man bei Altersteilzeit gleichzeitig auch eine Abfindung erhalten?

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Abfindung bei Renteneintritt

Steht mir beim Renteneintritt eine Abfindung zu?

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Ab wie viel Jahren die Abfindung gezahlt wird

Ab wie viel Jahren der Betriebszugehörigkeit wird eine Abfindung gezahlt?

Beeinflusst die Abfindung das Arbeitslosengeld?

Vor allem bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, nach welcher der Arbeitnehmer sich erstmal arbeitslos melden muss, steht die Frage im Raum, ob die Abfindung beim Arbeitsamt angemeldet werden muss.

In der Regel darf sich eine etwaige Abfindung nicht negativ auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken.

Eine Sperrzeit (Arbeitslosengeld I) ist nur dann zu befürchten, wenn Sie einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber geschlossen haben. Ähnlich negativ wirkt es sich aus, wenn Sie einer Verkürzung der Kündigungsfrist einwilligen.

Spezifische Informationen zu Schulden und Versteuerung:

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Wie sind die Ansprüche auf eine Abfindung in der Insolvenz?

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Fünftelregelung bei Abfindung

Welche Steuervorteile ergeben sich für die Lohnsteuer zu Ihrer Abfindung mit der Fünftelregelung?

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Ist eine Abfindung pfändbar?

Kann eine Abfindung bei Schulden gepfändet werden, und wie lässt sich ein Teil davon schützen?

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Abfindung versteuern

Wie ist eine Abfindung zu versteuern, nachdem sie an Sie ausgezahlt wurde?

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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Kommentare

  1. Harald meint

    22. Juni 2021 at 21:16

    in welchem Zeitraum nach Aufhebungsvertrag kann man noch Abfindung beantragen?

    Antworten
  2. KATSCHI meint

    2. Dezember 2019 at 20:34

    Hallo,

    spielt die Anzahl der Arbeitnehmer bei Erhalt der Kündigung für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage eine Rolle?

    Antworten
  3. Hannes meint

    6. März 2019 at 18:04

    Hallo liebes Team,
    Unsere Firma wurde 2018 übernommen. Jetzt haben wir zufällig mitbekommen, dass die Arbeitnehmer in der Logistik und im Kundenservice demnächst fristgerecht gekündigt werden.
    Uns wurde bei der Übernahme mitgeteilt, dass der Standort für 5jahre gesichert is.
    Insgesamt bin ich nun 16 Jahre bei der Firma angestellt.
    Ich hätte genügend Zeit mir eine neue Arbeit zu suchen bzw. wurde mir bereits etwas angeboten.
    Bekomme ich eine Abfindung wenn ich einen neuen Job habe?
    Hätte ich überhaupt Anspruch auf eine Abfindung?

    Lieben Dank im Voraus

    Antworten
  4. Milenko meint

    12. November 2018 at 13:45

    Sehr geehrete Damen und Herren,
    in der Zeit 1995 bis 2014 war ich bei slowenischen Unternehmern als entsandter Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt. Lohnabrechnung und Lohnauszahlung erfolgte in Deutschland. Lohnsteuer und Soli – Zuschlag wurden genauso in Deutschland abgerechnet und abgeführt. Restliche Zeit 2015 bis 2018 habe ich in Slowenien gearbeitet. Für die Zeit habe ich die Abfindung nach slowenischem Recht abgerechnet bekommen. Da Ich mit 31.12.2018 aus der Arbeitsverhältnis ausscheide ( Rente ) interesiert mich ob mir auch die Abfindung für die Zeit in Deutschland zusteht.
    Für eine Antwort werde ich Ihnen sehr dankbar.
    Milenko

    Antworten
  5. Florentine meint

    23. Oktober 2018 at 10:31

    Hallo,

    großartiger informativer Artikel. habe zwei Fragen:

    ich befinde mich seit einem Jahr in Elternzeit. nun wird mir eine Abfindung von 130k ab Juni 2019 (den Zeitpunkt habe ich gewählt) angeboten. ich werde 2019 keine weiteren Einkünfte haben. wieviel bleiben von den 130k nach der Steuer übrig? da ich kündige, werde ich für drei Monate kein ALG erhalten, danach steht es mir trotz Abfindung zu, wenn ich das richtig verstanden.

    Vielen Dank vorab!

    Antworten
  6. Matti meint

    15. Oktober 2018 at 21:13

    Hallo liebes Arbeitsrechte.de Team,

    ich habe einen Aufhebungsvertrag mit meiner Firma vereinbart und bekomme 100K € Abfindung. Ich habe eine für mich wichtige Frage. Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Auszahlung (Versteuerung) dieser Summe? Mir steht der Januar bis Juli zur Verfügung. Ich habe noch keinen neuen Job in Aussicht, sprich bin erstmal Arbeitslos. Durch diverse Rechner im Internet habe ich den Januar als besten Austrittszeitpunkt ermittelt. Mein Brutto beläuft sich auf 4000€. Liege ich mit meinen Recherchen richtig?

    Danke für Euer Feedback.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      25. Oktober 2018 at 10:26

      Hallo Matti,

      welcher Zeitpunkt der beste für Sie ist, können wir nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen, sich an eine Steuerberatung zu wenden.

      Ihr Team von arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Lambros meint

    3. Oktober 2018 at 22:43

    Schönen guten Abend.

    Ich bin seit 14 Jahren in einem Betrieb angestellt, in dem es verschiedene Abteilungen gibt. (Maler, Stuckateure, Gerüstbauern ) Ich arbeite als Gerüstbauer. Da der Betrieb vor kurzem übernommen wurde, haben wir erfahren das sie uns kündigen wollen, aber nur unsere Abteilung.

    Soweit ich weiß wäre das dann eine betriebsbedingte Kündigung, da die anderen Abteilungen bestehen bleiben. Wie sieht es da aus mit der Abfindung, besteht ein Anspruch darauf?

    Schöne Grüße aus Bayern

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. Oktober 2018 at 8:52

      Hallo Lambros,

      Ihre Situation und Ihre Ansprüche kann ein Anwalt für Arbeitsrecht individuell beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Lili meint

    3. Oktober 2018 at 20:13

    Hallo zusammen,

    kann ich meine Abfindung auch noch 2 Monate nach Beendigung des Arbeisverhältnisses anwaltlich einfordern? Oder gibt es eventuell eine Frist bis wann man die Abfindung einfordern darf? (Betriebsbedingte Kündigung)

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. Oktober 2018 at 8:51

      Hallo Lili,

      in der Regel sind im Arbeitsvertrag sogenannte Ausschlussfristen festgelegt. Diese bestimmen wie lange Forderungen gestellt werden können. Eine Beratung durch einen Anwalt kann Ihnen große Vorteile bringen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. B. Gennaro meint

    21. August 2018 at 19:56

    Hallo liebes Team von Arbeitsrechte.de

    ich war etwas mehr als 3 Jahre in einem Betrieb angestellt und habe jetzt , trotz Krankschreibung wegen einer Hüft Op, eine Kündigung wegen betrieblichen Gründen ,erhalten…in dem Betrieb arbeiten 3 Chefs und 6 Arbeiter

    steht mir da eine Abfindung zu?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 at 15:40

      Hallo B. Gennaro,

      wenden Sie sich mit der Kündigung an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihre Chancen bewerten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  10. Thorsten meint

    29. Mai 2018 at 19:39

    Hallo,
    Meine Frau arbeitet seit drei Jahren in einer Bäckerei als Verkäuferin. Da die nach Insolvenz und kauf eines neuen Arbeitgebers immer wieder auf Lohnerhöhung verzichtet hat möchte sie nun den Arbeitgeber wechseln. Steht ihr bei eigener Kündigung in diesem Fall vielleicht eine Abfindung zu?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      4. Juni 2018 at 13:29

      Hallo Thorsten,

      das kann von verschiedenen Faktoren abhängen. Genau kann das nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beantworten, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Rees meint

    17. Mai 2018 at 10:58

    ´Hallo ich,

    meine Frage, bin 68 Jahre und noch voll im Angestelltenverhältnis, also ich beziehe keine Rente. Sollte meine Firma kündigen, habe ich da noch Anspruch auf eine Abfindung?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      17. Mai 2018 at 17:30

      Hallo Rees,

      das ist von den Umständen der Kündigung abhängig. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihren Fall im Detail betrachten und eine Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Gabriele P. meint

    30. Januar 2018 at 23:08

    Im Januar waren es 26 Jahre!
    Ich bin 100% Schwerbehindert.
    Wieviel Rente bekomme ich?

    Mein Chef sagt, das ich erst meine Minusstunden nacharbeiten soll!

    Wieviel Rente bekomme ich da jetztß

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. März 2018 at 15:43

      Hallo Gabriele,

      die Höhe Ihrer Rente können Sie bei der Rentenstelle erfragen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Ayse meint

    21. Januar 2018 at 2:16

    Hallo.
    Ich war bei einer Bank 17,5 Jahre angestellt. 3,5 Jahre davon in Elternzeit die jetzt Ende Februar ausläuft.
    Die Bank bietet für Teilzeitbeschäftigte 2,5 Tage Beschäftigung an. Leider passt mir das mit meiner momentanen Situation nicht. Wir haben uns auf einen aufhebungsvertrag geeinigt. Die Bank hat mir dann noch einen Vorschlag mit 10.000 Euro Abfindung gemacht.
    Meine Frage ist ob mir die Bank bei so vielen Jahren betriebszugehörigkeit auch mehr Zahlen müsste?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. März 2018 at 14:20

      Hallo Ayse,
      da es uns nicht erlaubt ist, eine kostenlose Rechtsberatung vorzunehmen, sollten Sie sich mit dieser Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Biondi meint

    15. November 2017 at 21:01

    ich wollte wissen oob nach ein jahr eine abfindung bekommen.
    kundigung dursch arbeutgeber

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. Januar 2018 at 17:58

      Hallo Biondi,

      Arbeitgeber lassen sich oft nur zu Abfindungen hinreißen, wenn ein möglicher Gerichtsprozess schlecht für sie ausfallen könnte. Auch bei Aufhebungsverträgen werden Abfindungen nicht selten als überzeugendes „Argument“ genutzt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten

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