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  • Was sich beim Mindestlohn ab 2019 ändert: Anhebungen geplant

Was sich beim Mindestlohn ab 2019 ändert: Anhebungen geplant

  • News von Dr. Philipp Hammerich
  • Veröffentlichungsdatum: 6. Juli 2018
  • Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Mindestlohn: Ab 2019 wird seine Höhe in zwei Schritten angepasst.
Mindestlohn: Ab 2019 wird seine Höhe in zwei Schritten angepasst.
In Deutschland gilt branchenübergreifend ein gesetzlicher Mindestlohn, der derzeit 8,84 Euro pro Stunde beträgt. Diese Mindestvergütung soll dafür sorgen, dass Arbeitnehmer, die in Vollzeit beschäftigt sind, von ihrem Verdienst auch leben können. Im Mindestlohngesetz (MiLoG) ist vorgesehen, dass dieser alle zwei Jahre angepasst wird. Am 1. Januar 2019 ist es nun wieder so weit – was sich zu diesem Datum ändern soll, erfahren Sie im Folgenden.

Mindestlohn soll 2019 steigen – und 2020 noch einmal

Bei seiner Einführung im Jahr 2015 startete der Mindestlohn mit einer Höhe von 8,50 Euro. Am 1. Januar 2017 kam es dann zu einer ersten Anhebung auf 8,84 Euro pro Stunde. Zur Frage, wie es mit dem Mindestlohn ab 2019 weitergehen soll, ist die Mindestlohnkommission, die über seine Höhe berät, nun zu einem Ergebnis gekommen.

Herausgekommen ist dabei eine Anhebung in zwei Schritten. So soll der Mindestlohn nicht nur 2019, sondern auch 2020 steigen. Konkret wurde Folgendes beschlossen:

  • zum 1. Januar 2019: Anhebung auf 9,19 Euro
  • zum 1. Januar 2020: Anhebung auf 9,35 Euro

Dieser Vorschlag der Mindestlohnkommission muss noch von der Bundesregierung per Verordnung umgesetzt werden.

Nutzen Sie den kostenlosen Mindestlohn-Rechner!

Anpassung zur Gewährleistung eines Mindest­schutzes für Arbeitnehmer

Der Mindestlohn wird 2019 und 2020 angehoben, um weiterhin einen Mindestschutz für Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Der Mindestlohn wird 2019 und 2020 angehoben, um weiterhin einen Mindestschutz für Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Grundlage für einen höheren Mindestlohn ab 2019 ist eine Regelung im Mindestlohngesetz, welche alle zwei Jahre eine Anpassung vorsieht. Die Veränderung der Lebenshaltungskosten etwa durch erhöhte Verbraucherpreise machen solche Anhebungen erforderlich.

In letzter Zeit treten zum Beispiel durch stark gestiegene Mieten in den Städten vermehrt Probleme auf, bezahlbaren Wohnraum zu finden – vor allem für Geringverdiener.

Von den Anhebungen, die der Mindestlohn 2019 und 2020 erfährt, profitieren aber weiterhin nicht diejenigen Personengruppen, die vom Mindestlohn ausgenommen sind. Dazu gehören zum Beispiel Minderjährige, Azubis oder Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Beschäftigungsmonaten nach einer Arbeitslosigkeit.
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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Kategorie: Einkommen, Neuerungen

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