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Urteil: Gelnägel am Arbeitsplatz dürfen verboten werden

  • News von Dr. Philipp Hammerich
  • Veröffentlichungsdatum: 25. Juni 2019
  • Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Gelnägel dürfen am Arbeitsplatz vom Chef verboten werden: Das stellte das Arbeitsgericht Aachen in einem Urteil vom 21. Februar 2019 (Aktenzeichen: 1 Ca 1909/18) fest und wies damit die Klage der Angestellten eines Pflegeheims gegen ihre Vorgesetzte zurück. Ausschlaggebend für das Urteil war die Tatsache, dass sich unter Gelnägeln Bakterien schneller ansammeln und somit hygienische Bedenken bestehen, die das körperliche Wohlbefinden der Heimbewohner beeinträchtigen können.

Warum Gelnägel am Arbeitsplatz verboten werden können

Gelnägel am Arbeitsplatz dürfen vom Chef verboten werden.
Gelnägel am Arbeitsplatz dürfen vom Chef verboten werden.

In dem Fall, welcher vor einigen Jahren vor dem Arbeitsgericht Aachen verhandelt wurde, ging es um die Klage einer Arbeitnehmerin, deren Chefin ihr verboten hatte, Gelnägel am Arbeitsplatz zu tragen. Die Klägerin ist in einem Altenheim angestellt und sah mit dem Verbot der Gelnägel ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.

Sie argumentierte, dass sich diese Anweisung auch auf ihr persönliches Erscheinungsbild in der Freizeit auswirken würde. Nach Ansicht der Richter hatte die Chefin der Klägerin allerdings das bessere Argument auf ihrer Seite: Ein Verbot für Gelnägel am Arbeitsplatz sei aus hygienischen Gründen zwingend erforderlich und diene dem Schutz der Bewohner.

Die Leitung des Altenheims berief sich dabei auf Empfehlungen des Robert Koch-Instituts, welches angibt, dass Pflegepersonal grundsätzlich „natürliche und kurzgeschnittene Fingernägel“ tragen sollte.

Gelnägel am Arbeitsplatz stellen in Pflegeberufen ein Risiko dar, weil sich unter den künstlichen Nägeln viele Bakterien ansammeln, die Desinfektion der Hände beeinträchtigt wird und Einmalhandschuhe durch die robusten Nägel durchstoßen werden können.

Bei welchen Berufen stören Gelnägel am Arbeitsplatz besonders?

Gelnägel am Arbeitsplatz: Bei offenen Wunden kann ein erhöhtes Infektionsrisiko bestehen.
Gelnägel am Arbeitsplatz: Bei offenen Wunden kann ein erhöhtes Infektionsrisiko bestehen.

Allgemeine Vorschriften zum Thema Gelnägel am Arbeitsplatz gibt es in Deutschland zwar nicht, dennoch sind nicht in jedem Beruf Gelnägel beim Arbeiten möglich. Es hängt letztendlich also immer von der Branche ab, ob die künstlichen Fingernägel akzeptiert werden oder nicht.

In den folgenden Berufen ist allerdings davon auszugehen, dass der Chef Gelnägel am Arbeitsplatz aufgrund hygienischer Bedenken verbieten wird:

  • Pflegeberufe
  • Gastronomie (vor allem bei direktem Kontakt mit Lebensmitteln)
  • Reinigungskräfte
  • Erzieher

Bei den meisten Arbeitsstellen werden individuelle Vereinbarungen getroffen. Wollen Sie sich also Gelnägel anfertigen lassen, sollten Sie im Zweifelsfall erst einmal beim Vorgesetzten nachfragen, ob diese in Ihrem Beruf zulässig sind.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Kategorie: Arbeitsvertrag

Kommentare

  1. Marleen meint

    24. Oktober 2021 at 18:02

    Kein Wunder, dass keiner in den Pflegeberufen arbeiten will, man muss auf so vieles im Leben verzichten.

    Antworten

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