Key Facts
- Eine Urlaubssperre ist nur rechtmäßig, wenn ein wichtiger betrieblicher Grund vorliegt, z. B. saisonaler Mehrbedarf, Personalmangel oder eine Unternehmenskrise.
- Die Sperre gilt nur für noch nicht genehmigte Urlaubsanträge. Arbeitnehmer, deren Urlaub bereits bewilligt wurde, dürfen diesen antreten.
- Es gibt keine gesetzliche Begrenzung, wie lange eine Urlaubssperre dauern darf. Sie sollte jedoch so kurz wie möglich gehalten werden.
Was ist eine Urlaubsperre?
Inhalt
Besteht in einem Unternehmen eine Urlaubssperre, ist es Arbeitnehmern untersagt, zu dieser Zeit Urlaub zu nehmen. Urlaub, der während dieser Zeit beantragt wird, wird automatisch abgelehnt, es sei denn, es liegt ein dringender persönlicher Grund vor. Die Urlaubssperre darf vom Arbeitgeber von einem Tag auf den nächsten ausgesprochen werden und unterschiedlich lang ausfallen, je nachdem aus welchem Grund sie verhängt wird.
Wichtig zu wissen ist: Wurde einem Arbeitnehmer vor der Sperre der Urlaub genehmigt, bleibt dieser natürlich erhalten. Befindet sich das Unternehmen in einer Notfallsituation, kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter jedoch bitten, den Urlaub nicht anzutreten. Die Stornierungskosten von Hotels oder Flügen muss der Arbeitgeber zurückerstatten. Ist es nicht möglich, den Urlaub zu stornieren, bleibt er bestehen.
Besteht eine Möglichkeit, die Urlaubssperre zu umgehen? Personen, die wichtige private oder familiäre Gründe haben, sind möglicherweise von der Sperre ausgenommen. Darunter fallen Veranstaltungen wie bspw. Hochzeiten oder Beerdigungen.
Wann ist eine Urlaubssperre rechtens?
Das deutsche Bundesurlaubsgesetz (BurlG) regelt in § 1, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat. Wie sieht es also in Unternehmen aus, die eine Urlaubssperre verhängen? Ist es rechtens, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Recht auf Urlaub entnehmen? Die Antwort darauf ist ja und nein.
Ohne dringenden Grund darf keine Urlaubssperre eintreten. Liegt jedoch ein wichtiger und dringender betrieblicher Grund vor, darf die Urlaubssperre ausgesprochen werden. Grundsätzlich gilt also: Arbeitgeber müssen das Urlaubsrecht der Arbeitnehmer respektieren, es sei denn, es liegt ein angemessener Grund dagegen vor. In welchen Situationen ist eine Urlaubssperre erlaubt?
- Unternehmen und Betriebe, die saisonal mit mehr Arbeit rechnen, verhängen zu diesen Zeiten oft eine Urlaubssperre. Ein Einzelhandel, der während der Weihnachtszeit mit mehr Kunden und Arbeit rechnet, braucht während dieser Zeit eine maximale Anzahl an Mitarbeitern. In diesem Fall verhängt der Arbeitgeber eine Urlaubssperre vor Weihnachten.
- Droht dem Unternehmen die Insolvenz oder befindet es sich in einer anderwärtigen Krisensituation, ist eine Sperre ebenfalls möglich.
- Fällt ein Großteil der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit aus, entscheidet der Arbeitgeber ebenfalls, für ein paar Wochen eine Urlaubssperre wegen Personalmangel auszusprechen. Die Sperre kann von einem Tag auf den anderen verhängt werden. Es ist dem Arbeitgeber also möglich, sich spontan oder in einem Notfall dafür zu entscheiden.
- Wenn mehrere Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub nehmen wollen, steht es dem Arbeitgeber zu, die Anträge abzulehnen. Dies tritt häufig ein, wenn Brückentage oder Schulferien bevorstehen. Eltern haben in solchen Fällen laut Bundesarbeitsgesetz Vorrang, um Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Es besteht keine direkte Urlaubssperre in den Ferien, sondern eher die Priorität für Arbeitnehmer mit Kindern.
Kann ein Unternehmen eine Urlaubssperre ohne den Betriebsrat verhängen? Nein, Urlaubssperren sind mitbestimmungspflichtig, wenn es einen Betriebsrat im Unternehmen gibt.
Wie muss der Arbeitgeber die Urlaubssperre ankündigen?
Eine Urlaubssperre braucht nicht zwingend eine formelle schriftliche Ankündigung. Damit die Sperre gilt, reicht in den meisten Fällen bereits eine mündliche Ankündigung oder eine E-Mail. So muss eine Urlaubssperre auch nicht im Arbeitsvertrag stehen. Verschiedene Unternehmen halten wiederkehrende Urlaubssperren jedoch in Verträgen fest. Dies betrifft vor allem Betriebe, die saisonal besonders stark auf alle Mitarbeiter angewiesen sind.
Wie Sie eine Urlaubssperre schreiben können, veranschaulicht diese Vorlage. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt, das von Ihnen angepasst werden muss.
Liebe Kolleg*innen,
im kommenden Monat erwarten wir aufgrund von (z. B. außergewöhnlichem Arbeitsaufkommen, wichtigen Projekten, betrieblichen Anforderungen) eine Phase erhöhten Bedarfs an Personal. Daher sehen wir uns gezwungen, für den Zeitraum vom (Beginn der Sperre) bis zum (Ende der Sperre) eine Urlaubssperre auszusprechen.
Bitte berücksichtigt dies bei der Planung eures Urlaubs. In diesem Zeitraum können keine Urlaubsanträge bewilligt werden, um die reibungslose Erledigung der anstehenden Aufgaben sicherzustellen. Bereits genehmigte Urlaubsanträge bleiben selbstverständlich bestehen.
Wir danken euch für eure Flexibilität und euer Verständnis in dieser besonderen Situation und wissen eure Unterstützung sehr zu schätzen.
Mit freundlichen Grüßen
(Ihr Name & Position)
Wie lange darf ein Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängen?
Für die Dauer der Urlaubssperre ist keine gesetzliche Regelung festgelegt. Sie wird vom Arbeitgeber entschieden. Eine obere Grenze, wie lange die Sperre andauern darf, gibt es nicht.
Urlaubssperren dauern in manchen Fällen Wochen oder gar Monate an. In der Regel sollte die Dauer jedoch so kurz wie möglich sein, damit Arbeitnehmer ihr Recht auf Urlaub ausüben dürfen.
Gibt es eine Urlaubssperre in der Probezeit? Nein, auch in der Probezeit haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub. In manchen Fällen ist der Anspruch jedoch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro Monat beschränkt.
FAQ: Urlaubssperre
Der Arbeitgeber darf nur eine Urlaubssperre aussprechen, wenn ein dringender Grund vorliegt. Beispiele wichtiger Gründe finden Sie in dieser Liste.
Eine maximale Anzahl an Urlaubssperren ist nicht gesetzlich festgelegt. Der Arbeitgeber darf also frei entscheiden, wann er die Sperre verhängt. Mehr zur Dauer der Sperre lesen sie hier.
Während der Probezeit besteht nicht automatisch eine Urlaubssperre. Ein neuer Job bedeutet jedoch, dass während der Probezeit nur ein Anteil des Urlaubsanspruchs zur Verfügung steht.
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