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Mitarbeiter abhören: Ist das erlaubt?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 23. Februar 2023

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Der Lebensmitteldiscounter LIDL, die Deutsche Bahn oder die Elektronik-Fachmarktkette Media Markt haben es vorgemacht – teilweise bringen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern schlichtweg kein Vertrauen am Arbeitsplatz entgegen und beschließen, auf einen Verdacht hin zu überwachen, wie effizient diese arbeiten, wenn sie sich unbeobachtet fühlen.

Darf ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter abhören?
Darf ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter abhören?

Aufgrund der technischen Möglichkeiten, die im Bereich der Mitarbeiterüberwachung mittlerweile möglich sind, schlagen manche Arbeitgeber jedoch über die Strenge und halten sich nicht an die gesetzlich festgesteckten Grenzen.

Kurz & knapp: Mitarbeiter abhören

Dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter abhören?

Generell ist es nicht erlaubt, Mitarbeiter am Arbeitsplatz abzuhören.

Wann kann das Abhören der Mitarbeiter gestattet sein?

Liegen eine Zustimmung sowie weitere bestimmte Voraussetzungen vor, kann der Chef seine Mitarbeiter legal abhören. In diesem Fall ist die Mitarbeiterüberwachung erlaubt.

Was geschieht, wenn der Chef seine Mitarbeiter illegal abhört?

Zuwiderhandlungen können mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.

In diesem Ratgeber können Sie nachlesen, inwiefern Sie als Chef Ihre Mitarbeiter abhören dürfen, was verboten ist und welche Sanktionen fällig werden können, wenn Sie gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Mitarbeiter abhören
  • Wann dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter abhören und wann nicht?
    • Wie sieht die Strafe für das illegale Abhören von Mitarbeitern aus?
    • Weiterführende Suchanfragen

Wann dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter abhören und wann nicht?

Grundsätzlich unterliegt das Abhören von Telefonaten am Arbeitsplatz dem Fernmeldegeheimnis und ist aus diesem Grund verboten. Eine Ausnahme liegt laut Arbeitsrecht jedoch dann vor, wenn der betroffene Arbeitnehmer seine Zustimmung gegeben hat. Diese sollte in schriftlicher Form erfolgen.

In diesem Fall dürfen sowohl

Liegt keine Zustimmung vor, darf der Chef seine Mitarbeiter normalerweise nicht abhören.
Liegt keine Zustimmung vor, darf der Chef seine Mitarbeiter normalerweise nicht abhören.
  • der Inhalt des Gesprächs,
  • sowie die Metainformationen (Dauer des Gesprächs, wann der Anruf einging, etc.)

aufgezeichnet werden. Doch selbst wenn der Mitarbeiter dem Abhören oder einer anderweitigen Überwachung im Unternehmen zugestimmt hat, gilt dies dadurch nicht automatisch auch für seinen Gesprächs­partner. Beide müssen die Überwachung erlauben, weshalb private Gespräche nicht vom Chef belauscht oder aufgezeichnet werden dürfen.

Jedoch: Handelt es sich um eine Einarbeitungsphase und die Überwachung dient dem Zweck der Schulung und Einarbeitung, dürfen Arbeitgeber gemäß Arbeitsrecht den betroffenen Mitarbeiter legal abhören. Das Gleiche gilt für geschäftliche Telefonate, wobei nur Stichproben genommen werden dürfen und die jeweiligen Arbeitnehmer im Vorfeld über diesen Schritt zu informieren sind. Im Zweifelsfall können sich Betroffene an den Betriebsrat wenden.

Wie sieht die Strafe für das illegale Abhören von Mitarbeitern aus?

Jede Person sollte selbst entscheiden dürfen, welche Daten sie betreffend gespeichert und weiterverwendet werden. Möchte ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter abhören, verletzt er so ein feststehendes Grundrecht.

Werden Arbeitnehmer heimlich bei der Arbeit aufgezeichnet oder bei Telefongesprächen belauscht, handelt es sich laut § 201 des Strafgesetzbuches (StGB) um die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.

Den betroffenen Arbeitgeber erwartet entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Ob Sie als Chef Ihre Mitarbeiter abhören wollen, sollten Sie sich demnach besser zweimal überlegen.
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Kommentare

  1. R. Tarmo meint

    27. Juli 2018 um 3:18

    wie sieht es rechtlich aus, wenn das Abhören durch einen damit beauftragten Kollegen (Maulwurf) erfolgt, wenn es sich also um ein Ausspionieren handelt ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. August 2018 um 9:25

      Hallo Tarmo,

      um die rechtliche Situation bewerten zu lassen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrechte.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  2. Silli meint

    14. November 2018 um 6:48

    Guten Tag,

    mir ist vor einer Woche eine E-Mail meines Vorgesetzten an unseren Niederlassungsleiter zugespielt worden, aus der hervor geht, dass ich bei einem vertraulichen Gespräch mit unserem Betriebsrat belauscht wurde. Mein Vorgesetzter hat beinahe wortwörtlich den Inhalt des vertraulichen Gespräches an unseren Niederlassungsleiter weiter gegeben. Das Ganze ist jetzt schon rund 5 Jahre her, hatte für mich jedoch unangenehme Konsequenzen, die ich mir bis dato nicht erklären konnte. Wie verhalte ich mich in dieser Situation jetzt am Besten? Welche Möglichkeiten habe ich nach so lange Zeit noch? Kann ich dagegen vorgehen und wenn ja, welche Wege kann ich hier einschlage? Vielen Dank vorab!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      14. November 2018 um 13:06

      Hallo Silli,
      hierzu kann Sie ein Rechtsanwalt umfassend beraten. Wir hingegen bieten diese Rechtsberatung nicht an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  3. Alexandra meint

    23. Februar 2019 um 22:53

    Hallo wir haben die Vermutung das wir abgehört werden haben uns ein wanzenaufspürgerät gekauft haben es natürlich auch getestet und es zeigt auch an das eine Wanze vorhanden ist wie sollte man am besten weiter verfahren Wanze selber suchen oder gleich Polizei dazu holen

    Antworten
    • Sabine meint

      13. Juli 2019 um 21:50

      Das würde mich auch interessieren

      Antworten
  4. Melanie meint

    30. August 2019 um 19:17

    Wie sieht es aus wenn Cameras aufgestellt wurden die ein Mikrofon enthalten !?
    Und komischer weise Dinge bei ihm landen die sich nicht anders erklären lassen .

    Antworten
  5. Petrick meint

    31. August 2020 um 21:28

    Bei uns wurden ein Private Telefonat zwischen zwei Kollegen aufgezeichnet, und anschließend in der Firmen intern Whats App Gruppe teilweise veröffentlicht. Aus dem privaten Gespräch wurde Teilbereiche zitiert. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich um dagegen vor zugehen und welche Strafen erwarten meinen Arbeitgeber? Da das in meinen Augen ein Vertrauensbruch ist und ich zur Zeit auch mit meinem Privaten PC aus dem Homeoffice arbeite, frage ich mich natürlich was man sonst noch auf meinem PC ausspioniert hat.

    Antworten

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