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Urlaubsentgelt: Definition, Anspruch, Berechnung

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Jeder Arbeitnehmer hat gemäß Arbeitsrecht einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub: eine bestimmte Anzahl Tage im Jahr, an denen er nicht arbeiten muss.

Urlaubsentgelt: Erholung vom Job bei vollem Gehalt.
Urlaubsentgelt: Erholung vom Job bei vollem Gehalt.

Damit ein Angestellter für die Zeit seines Urlaubs keinen Gehaltsausfall befürchten muss, steht ihm Urlaubsentgelt von seinem Arbeitgeber zu.

Kurz & knapp: Urlaubsentgelt

Wer hat einen Anspruch auf Urlaubsentgelt?

Urlaubsentgelt steht jedem Arbeitnehmer während seines Urlaubs zu. Dies gilt auch für Teilzeitarbeiter oder geringfügig Beschäftigte.

Wie hoch fällt das Urlaubsentgelt aus?

Das Urlaubsentgelt entspricht normalerweise der Vergütung, die der Arbeitnehmer während seiner Urlaubszeit verdienen würde. Bei einem Stundenlohn und einer variablen Anzahl an Arbeitsstunden im Monat wird als Berechnungsgrundlage der Gesamtverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt herangezogen.

Was geschieht mit dem Urlaubsentgelt bei einer Kündigung?

Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr oder nicht vollständig genommen werden, wird statt Urlaubsentgelt eine Urlaubsabgeltung gezahlt.

In diesem Ratgeber beantworten wir häufig gestellte Fragen zur Entgeltfortzahlung im Urlaub: Wann wird Urlaubsentgelt gezahlt, welches Gesetz regelt den Urlaubsentgeltanspruch, wie berechnet sich beim Urlaubsentgelt die Höhe uvm.


Inhalt

  • Kurz & knapp: Urlaubsentgelt
  • Was ist Urlaubsentgelt? Eine Definition
    • Der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt
  • Wann besteht Anspruch auf Urlaubsentgelt?
    • Urlaubsentgelt bei Kündigung: Das ist zu beachten
  • So funktioniert die Urlaubsentgeltberechnung
    • Die Urlaubsentgeltberechnung bei Teilzeit
    • Fließen bei der Berechnung vom Urlaubsentgelt auch Überstunden mit ein?

Was ist Urlaubsentgelt? Eine Definition

Urlaubsentgelt ist die Gehaltsfortzahlung im Urlaub.
Urlaubsentgelt ist die Gehaltsfortzahlung im Urlaub.

Den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern bzw. wie viele Tage oder Wochen im Jahr sie Urlaub nehmen dürfen, regelt ihr Arbeitsvertrag oder das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Letzteres legt zudem fest, dass den Arbeitnehmern während ihres Urlaubs die Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts zusteht, obwohl sie in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbringen. Mit anderen Worten: Urlaub ist gesetzlich vorgeschriebene Freizeit, die vom Arbeitgeber bezahlt werden muss.

Die Gehaltsfortzahlung im Urlaub wird als Urlaubsentgelt bezeichnet. § 11 BUrlG legt die gesetzlichen Bestimmung zum Urlaubsentgelt fest: Die Auszahlung muss vor Urlaubsantritt erfolgen und die Höhe bemisst sich danach, was der Arbeitnehmer erhalten würde, wenn er normal gearbeitet hätte. Genauere Informationen zur Berechnung des Urlaubsentgelts finden Sie weiter unten in diesem Ratgeber.

Das Urlaubsentgelt wird wie normaler Arbeitslohn behandelt. Dies bedeutet, dass es keine Besonderheiten hinsichtlich der Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherung gibt und diese ganz normal berechnet werden.

Der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt

Die Begriffe Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld werden gerne miteinander verwechselt oder synonym gebraucht. Tatsächlich handelt es sich hierbei aber um zwei völlig unterschiedliche Zahlungen. Denn während das Urlaubsentgelt gesetzlich vorgeschrieben ist und in seiner Höhe dem normalen Arbeitsentgelt entspricht, handelt es sich beim Urlaubsgeld um eine zusätzliche Zahlung, die vom Arbeitgeber anlässlich des Urlaubs ausgezahlt wird.

Somit besteht auf Urlaubsgeld kein gesetzlicher Anspruch. Arbeitnehmern steht Urlaubsgeld nur dann zu, wenn dies im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Das Urlaubsgeld ist ein Teil des Arbeitslohns und unterliegt daher dem Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.

Wann besteht Anspruch auf Urlaubsentgelt?

Auch im Minijob wird Urlaubsentgelt gezahlt.
Auch im Minijob wird Urlaubsentgelt gezahlt.

Die Zahlung von Urlaubsentgelt ist eine Pflicht jedes Arbeitgebers, die das Bundesurlaubsgesetz auferlegt. Somit steht ausnahmslos jedem Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung während seines Urlaubs zu – ungeachtet der Art der Beschäftigung, der Höhe der Vergütung oder der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden.

Das bedeutet, dass Urlaubsentgelt auch im Minijob oder bei Teilzeitarbeit gezahlt werden muss.

Urlaubsentgelt bei Kündigung: Das ist zu beachten

Arbeitnehmern steht pro Jahr eine bestimmte Anzahl Urlaubstage zu. Endet das Arbeitsverhältnis aber mitten im Kalenderjahr, weil z. B. ein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen ist oder weil eine der Parteien das Arbeitsverhältnis gekündigt hat, kommt es häufig vor, dass der Arbeitnehmer noch Urlaubstage übrig hat.

Da er einen gesetzlichen Anspruch auf den Urlaub hat, kann er prinzipiell die ihm zustehende Freizeit bis zum Beschäftigungsende einfordern. In der Praxis ist dies jedoch nicht immer machbar. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn zwischen der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses weniger Arbeitstage liegen, als dem Arbeitnehmer noch an Urlaubstagen zustehen. Oder wenn der Chef aus dringenden betriebsbedingten Gründen den Urlaub während dieser letzten Arbeitswochen nicht gewähren kann.

In diesem Fall gilt für das Urlaubsentgelt: Kann nach einer Kündigung bzw. wegen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses der Urlaub nicht oder nur teilweise gewährt werden, muss der Arbeitgeber eine Urlaubsabgeltung zahlen. Diese wird nach der gleichen Methode berechnet wie das Urlaubsentgelt.

So funktioniert die Urlaubsentgeltberechnung

Urlaubsentgelt: Die Berechnung erfolgt nach dem Lohnausfallprinzip.
Urlaubsentgelt: Die Berechnung erfolgt nach dem Lohnausfallprinzip.

Im Hinblick auf das Urlaubsentgelt gilt das Lohnausfallprinzip. Das bedeutet, dass dem Arbeitnehmer durch den Urlaub kein unmittelbarer finanzieller Nachteil entstehen darf. Um dies zu gewährleisten, soll das Urlaubsentgelt so hoch ausfallen wie das Arbeitsentgelt, das er erhalten würde, wenn er normal zur Arbeit erscheinen würde, statt Urlaub zu nehmen.

Da sich die Urlaubszeit in Tagen bemisst, wird auch das Urlaubsentgelt tageweise berechnet. Als Grundlage dient hier das durchschnittliche Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer innerhalb der 13 Wochen unmittelbar vor Urlaubsantritt verdient hat.

Das tägliche Urlaubsentgelt wird nach folgender Formel berechnet:

Gesamtarbeitsverdienst der letzten 13 Wochen / Anzahl der Arbeitstage in diesen 13 Wochen = tägliches Urlaubsentgelt

Multipliziert mit der Anzahl der Urlaubstage ergibt sich das gesamte Urlaubsentgelt:

tägliches Urlaubsentgelt x Anzahl der Urlaubstage = Urlaubsentgelt gesamt

Übrigens zählt bei der Berechnung vom Urlaubsentgelt auch eine Provision zum Gesamtverdienst und wird entsprechend berücksichtigt. Dabei werden die tatsächlichen Provisionshöhen während der 13 Wochen vor Urlaubsantritt zur Berechnung herangezogen – selbst dann, wenn diese sich stark von der jährlichen Durchschnittshöhe der Provision unterscheiden.

 

Ebenso werden Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit oder andere Zulagen wie z.B. Erschwernis- oder Funktionszulagen bei der Berechnung berücksichtigt.

Die Urlaubsentgeltberechnung bei Teilzeit

Die Urlaubsentgeltberechnung bei Teilzeit erfolgt genau wie die Berechnung bei Vollzeit.
Die Urlaubsentgeltberechnung bei Teilzeit erfolgt genau wie die Berechnung bei Vollzeit.

Die Berechnung vom Urlaubsentgelt bei Teilzeit unterscheidet sich nicht von der Rechnung bei einer Vollzeitbeschäftigung. Es macht somit keinen Unterschied, ob ein Arbeitnehmer 10, 20 oder 40 Stunden in der Woche arbeitet: Als Berechnungsgrundlage dient nach wie vor das Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt.

Denn auch die Anzahl der Urlaubstage wird vom Gesetzgeber unabhängig von den geleisteten Arbeitsstunden festgelegt. Wie viel Jahresurlaubsanspruch ein Arbeitnehmer mindestens hat, richtet sich nämlich ausschließlich nach der Zahl seiner Arbeitstage, nicht seiner Arbeitsstunden.

Deshalb stehen einem Angestellten, der 5 Tage in der Woche 4 Stunden täglich arbeitet, genauso viele gesetzliche Urlaubstage zu wie einem Arbeitnehmer, der ebenfalls 5 Tage wöchentlich, aber dafür 8 Stunden am Tag arbeitet.

Fließen bei der Berechnung vom Urlaubsentgelt auch Überstunden mit ein?

Oft streiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber darüber, ob auch regelmäßige Überstunden beim Urlaubsentgelt zu berücksichtigen sind. Prinzipiell ja, denn ausschlaggebend ist hier die tatsächlich geleistete regelmäßige Arbeitszeit, nicht die, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Hier ist allerdings zu prüfen, ob die Überstunden tatsächlich regelmäßig geleistet werden oder ob es sich um unregelmäßige Schwankungen der Arbeitszeit handelt. Letztere müssen bei der Urlaubsentgeltberechnung nicht einkalkuliert werden.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann schreibt für arbeitsrechte.de u. a. über Themen zu Kündigung und Abmahnung. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.

Kommentare

  1. Alexa meint

    3. Oktober 2023 at 18:47

    Verstehe ich richtig? Wenn ich immer nachtschicht arbeite, bekomme ich auch Zuschläge im Urlaub? Ich arbeite seit 2 Jahren in der nachtschicht. Aber es wurde nicht im Arbeitsvertrag vereinbart. Danke LG Alexa

    Antworten
  2. C.K. meint

    22. September 2023 at 18:07

    Habe bis zu meinem Ausscheiden ,selbst gekündigt ,bis zum 31.07.23 in der Intensivpflege BipG Hannover gearbeitet.Für meinen mir noch restlichen Urlaubsanspruch von 12 Tagen verweigert man mir die Urlaubs-entgeldzahlung.Diese 12 Tage Urlaub habe ich auch auch in Ansspruch genommen , sind auch im Dienstplan aufgeführt. Was kann ich tun?

    Antworten
  3. O.K. meint

    30. August 2023 at 14:36

    Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit fließen in die Durchschnittsberechnung der letzten 13 Wochen ein und erhöhen das Urlaubsentgelt.
    Ist es korrekt, dass dieser „Erhöhungsbetrag“ seinerseits auch wieder in die Durchschnittsberechnung eingeht und dadurch das Urlaubsentgelt z. Bsp. im darauffolgenden Monat weiter erhöht? Das dürfte doch nicht mehr im Sinne des „Lohnausfallprinzips“ sein.

    Antworten
  4. Eva meint

    19. April 2023 at 7:13

    ich bin Teilzeitbeschäftigten und mein Arbeitgeber zahlt keinen Urlaub wir haben leider nur unbezahlten Urlaub darf der das und wenn nicht ich was tun dagegen

    Antworten
  5. Max meint

    9. Oktober 2022 at 0:23

    Wie wird das Urlaubsentgelt berechnet, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Urlaubs erst 10 Wochen bestand? Vielen Dank vorab.

    Antworten
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