Logo von Arbeitsrechte.de
  • Abmahnung
  • Kündigung
    • Mündliche Kündigung
    • Außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Abfindung
    • Abwicklungsvertrag
    • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis
  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung
  • Lohnsteuerklassen
  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitstage pro Monat
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch:
  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
Logo Arbeitsrechte.de
  • arbeitsrechte.de
  • Urlaub
  • gesetzlicher Urlaubsanspruch
  • Urlaubsanspruch während der Elternzeit

Urlaubsanspruch während der Elternzeit: Wie viel steht Ihnen zu?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 17. Juli 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Key Facts

  • Arbeitgeber dürfen den Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.
  • Wird während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet, darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch nicht kürzen.
  • Nicht genommener Urlaub aus der Zeit vor der Elternzeit bleibt bestehen und kann nach der Elternzeit genommen werden.

Verwenden Sie unseren kostenlosen Rechner für den Urlaubsanspruch in der Elternzeit

Hat man einen Urlaubsanspruch in der Elternzeit?

Reduziert die Elternzeit den Urlaubsanspruch?
Reduziert die Elternzeit den Urlaubsanspruch?

Inhalt

  • Verwenden Sie unseren kostenlosen Rechner für den Urlaubsanspruch in der Elternzeit
  • Hat man einen Urlaubsanspruch in der Elternzeit?
    • Kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch während der Elternzeit kürzen?
  • Wie kann man den Urlaubsanspruch während der Elternzeit berechnen?
    • Was passiert bei einer Kündigung in der Elternzeit mit dem Urlaubsanspruch?
  • FAQ: Urlaubsanspruch während der Elternzeit

Die Elternzeit ist eine wichtige Phase für frischgebackene Eltern, um sich voll und ganz der Betreuung ihres Kindes zu widmen. Sie dient der Betreuung und Erziehung des Kindes und bietet Schutz vor Kündigung sowie das Recht auf Rückkehr in den Betrieb. Doch was passiert mit dem Urlaubsanspruch während der Elternzeit? Und wie wird der Urlaubsanspruch während der Elternzeit berechnet?

Der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern in Deutschland ist primär im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) enthält spezifische Regelungen zum Urlaubsanspruch während der Elternzeit.  

Der Urlaubsanspruch ist bei Mutterschutz und Elternzeit unterschiedlich geregelt, obwohl beide Konzepte eng miteinander verbunden sind:

  • Mutterschutzfristen: Während der gesetzlichen Mutterschutzfristen (in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) entsteht der volle Urlaubsanspruch. Diese Zeiten gelten als Beschäftigungszeiten und dürfen nicht vom Arbeitgeber gekürzt werden (§ 24 MuSchG).
  • Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz: Wenn die Elternzeit direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist genommen wird, beginnt ab dem ersten vollen Kalendermonat der Elternzeit das Kürzungsrecht des Arbeitgebers.

Kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch während der Elternzeit kürzen?

Verfällt der Urlaubsanspruch in der Elternzeit?
Verfällt der Urlaubsanspruch in der Elternzeit?

Der Arbeitgeber hat das Recht, den Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen. Dies ist in § 17 Abs. 1 BEEG ausdrücklich geregelt.

Diese Kürzung erfolgt nicht automatisch. Der Arbeitgeber muss die Kürzung ausdrücklich erklären, idealerweise schriftlich. Erfolgt dies nicht, bleibt der volle Urlaubsanspruch während der Elternzeit bestehen. Arbeitnehmer sollten daher vor Antritt der Elternzeit klären, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber vom Kürzungsrecht Gebrauch macht.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Kürzung:  Der Arbeitgeber darf, wenn Sie Teilzeit arbeiten und in Elternzeit sind, den Urlaubsanspruch nicht kürzen (§ 17 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Voraussetzung dafür ist, dass bei demselben Arbeitgeber in Teilzeit angestellt sind.

Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) unterliegen, gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie im BEEG. Auch hier kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Es können jedoch tarifvertragliche Besonderheiten bestehen, die im Einzelfall geprüft werden sollten.

Wie kann man den Urlaubsanspruch während der Elternzeit berechnen?

Wie hoch ist nach der Elternzeit der Urlaubsanspruch ? Die Kürzung können Sie mit unserem Rechner ermitteln.
Wie hoch ist nach der Elternzeit der Urlaubsanspruch ? Die Kürzung können Sie mit unserem Rechner ermitteln.

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs während der Elternzeit hängt davon ab, ob der Arbeitgeber von seinem Kürzungsrecht Gebrauch macht und ob Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten.

Im Folgenden finden Sie für den Urlaubsanspruch während der Elternzeit ein Beispiel für unterschiedliche Situationen:

Urlaubsanspruch bei voller Elternzeit ohne Teilzeitarbeit

Ihr Arbeitgeber kann, wenn Sie  2 Jahre in Elternzeit sind, den Urlaubsanspruch vollständig kürzen. Für einen Anspruch von 30 Tagen sähe die Rechnung wie folgt aus:

  • Jährlicher Urlaubsanspruch: 30 Arbeitstage
  • Kürzung durch den Arbeitgeber: 24× (30/12 ) = 60 Urlaubstage
  • Verbleibender Urlaubsanspruch: 0 Tage 

Der gesamte Anspruch auf Urlaub aus der Elternzeit entfällt somit, wenn der Arbeitgeber die Kürzung für alle vollen Monate korrekt erklärt. Urlaubstage, die Sie vor Beginn der Elternzeit nicht genommen haben, verfallen nicht. Sie können diesen Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen (§ 17 Abs. 2 BEEG). 

Urlaubsanspruch, wenn die Elternzeit in der Mitte des Monats beginnt

  • Jährlicher Urlaubsanspruch: 28 Arbeitstage
  • Elternzeit: vom 15. März bis 14. März des Folgejahres (11 volle Monate Elternzeit)
  • Kürzung durch Arbeitgeber: 11 × (28/12) = 25.66 Urlaubstage. Aufgerundet auf 26 Urlaubstage (nach § 5 Abs. 2 BUrlG).
  • Verbleibender Urlaubsanspruch: 28 − 26 = 2 Urlaubstage.

Sie wollen Ihren genauen Urlaubsanspruch während der Elternzeit berechnen? Unser Rechner, den Sie weiter oben finden, kann Sie dabei unterstützen.

Was passiert bei einer Kündigung in der Elternzeit mit dem Urlaubsanspruch?

Bei einer Kündigung kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch in der Elternzeit nicht ausschließen.
Bei einer Kündigung kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch in der Elternzeit nicht ausschließen.

Endet das Arbeitsverhältnis während oder im Anschluss an die Elternzeit, muss Ihr Urlaubsanspruch dennoch abgegolten werden, wenn der Urlaub aufgrund dessen ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann.

Das bedeutet, dass Sie eine finanzielle Entschädigung für Ihren offenen Urlaubsanspruch vor der Elternzeit erhalten. Dies kann zum Beispiel in Form einer Abfindung erfolgen.

Wichtiger Hinweis: Eine Kündigung durch den Arbeitgeber während der Elternzeit ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen hiervon sind nur in besonderen Fällen möglich, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde für zulässig erklärt werden müssen (§ 18 BEEG).

FAQ: Urlaubsanspruch während der Elternzeit

Wie viel Urlaub steht mir in der Elternzeit zu?

Grundsätzlich entsteht auch während der Elternzeit weiterhin Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber kann diesen Anspruch jedoch für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihren Anspruch zu ermitteln.

Kann der Urlaubsanspruch während der Elternzeit verfallen?

Ein Verfall ist beim Urlaubsanspruch während der Elternzeit nicht möglich. Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit den Anspruch zu kürzen.

Gibt es Unterschiede im Urlaubsanspruch zwischen Mutterschutz und Elternzeit? 

Ja, der Urlaubsanspruch darf während der Mutterschutzfristen nicht gekürzt werden, da diese Zeiten als Beschäftigungszeiten gelten. Für die Elternzeit hingegen hat der Arbeitgeber das Recht, den Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat zu kürzen. Hier erfahren Sie mehr dazu.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (34 Bewertungen, Durchschnitt: 4,70 von 5)
Loading ratings...Loading...

Weiterführende Suchanfragen

Weitere interessante Ratgeber

  • Elternzeit für das Pflegekind – besteht ein Anspruch für Pflegeeltern?
  • Urlaubsanspruch bei der Elternzeit als Vater: Bleibt er in vollem Umfang bestehen?
  • Weihnachtsgeld in Elternzeit - Besteht ein Anspruch?
  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Saisonarbeit
  • Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach Alter - Für wen gilt er?
  • Elternzeit gleichzeitig nehmen: Geht das für Mütter und Väter?
  • Elternzeit als Vater: Welche Dauer ist möglich?
  • Elternzeit verlängern – das sollten Sie beachten
  • Kann der Urlaubsanspruch durch den Mutterschutz verringert werden?
  • Beginn der Elternzeit als Vater: Wann geht es los?

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

Bildnachweise

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * gekennzeichnet. Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise.

Arbeitsrechte auf Facebook Folgen Sie arbeitsrechte.de auf Facebook!

Kündigung

  • Abmahnung
  • Kündigung
    • mündliche Kündigung
    • außerordentliche Kündigung
    • Kündigung durch Arbeitgeber
    • Aufhebungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
    • Abfindung nach Kündigung

Arbeitsverhältnisse

  • Arbeitsverhältnis
  • Lohnsteuerklassen

Krankheit

  • Krankheit
    • Dauer der Krankschreibung

Weitere Arbeitsrecht-Ratgeber

  • Arbeiten im Ausland
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitstage pro Monat
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Berufsverbot
  • Beschäftigungsverbot
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Diensthandy
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Gewerkschaft
  • Gewohnheitsrecht
  • Home-Office
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitergespräch
  • Mitarbeiterüberwachung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Mutterschutz
  • Pausenregelung
  • Personalakte
  • Schwarzarbeit
  • Sozialversicherungspflicht
  • Umschulung
  • Urlaub
  • Urlaubsanspruch

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Rechtsanwälte und Kanzleien für Arbeitsrecht
  • Ratgeber
  • Aktuelle News
  • Presse/eBooks & Muster
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Über uns

Logo von Arbeitsrechte.de

Copyright © 2025 Arbeitsrechte.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

✖ Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht?
// KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten!
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit rightmart Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige
Sie haben eine Frage zum Thema Arbeitsrecht? Finden Sie jetzt mit Klugo Ihren Anwalt und lassen Sie Ihre Frage beantworten! Kostenlose Ersteinschätzung!
Anzeige