Key Facts
- Tarifbindung heißt, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer an einen Tarifvertrag gebunden sind.
- Arbeitnehmer mit Tarifbindung verdienen laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) durchschnittlich 11 % mehr als Beschäftigte ohne Tarifvertrag.
- Der Arbeitgeber muss sich an die getroffenen Vereinbarungen halten.
Was ist eine Tarifbindung einfach erklärt?
Inhalt
Tarifbindung (oder Tarifgebundenheit) bedeutet, dass der Arbeitgeber und die Beschäftigten an einen Tarifvertrag gebunden sind. Der Tarifvertrag wird häufig von Gewerkschaften verhandelt und beinhaltet u. a. verpflichtende Regelungen zur Vergütung, zum Urlaub und zu den Arbeitsbedingungen.
Die Tarifbindung wird häufig als ein wichtiges Instrument gesehen, um die Rechte der Arbeitnehmer zu stärken und zu schützen. Die 2025 ins Amt gekommenen Bundesregierung möchte sie deswegen in Deutschland stärken.
2024 waren laut dem Statistischen Bundesamt rund 49 % der Arbeitnehmer im Rahmen eines Tarifvertrags beschäftigt. Dabei liegt der Anteil der Menschen, die unter einer Tarifbindung tätig sind, im Westen (43 %) wesentlich höher als in der ehemaligen DDR (31 %).
Der Regelfall ist, dass die Tarifbindung nach Branchen erfolgt. Die Arbeitnehmer eines Berufsstandes verhandeln z. B. durch eine Gewerkschaft mit Ihren Arbeitgebern und einigen sich auf einen gemeinsamen, betriebsübergreifenden Tarifvertrag. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).
Übrigens: Auch bei Leih- und Zeitarbeitsfirmen gilt die Tarifbindung. Beschäftigte in Zeitarbeit haben grundsätzlich dieselben Rechte wie alle anderen Mitarbeiter. Aktuell gibt es zwei Tarifverträge, die Anwendung finden. Sie wurden jeweils von den Verbänden BAP und iGZ mit der DGB abgeschlossen.
Was bedeutet Tarifbindung laut Gesetz? Die rechtlichen Regelungen auf einen Blick!
Die rechtlichen Bestimmungen zum Tarifvertrag sind im sogenannten Tarifsvertragsgesetz (TVG) enthalten. § 3 Abs. 1 enthält die für die Tarifbindung gültige Definition:
Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrags ist.
Die getroffenen Vereinbarungen gelten für alle Betriebe des tarifgebundenen Arbeitgebers. Sie enden mit dem Ablauf des Tarifvertrags.
Sollten Sie bestimmte Leistungen nicht erhalten, obwohl Sie im Tarifvertrag schriftlich festgehalten wurden, können Sie die Leistungen von Ihrem Arbeitgeber mit dem Verweis auf die Tarifbindung erzwingen.
Die Vorteile der Tarifbindung
Grundsätzlich können Sie auch ohne Tarifbindung einen guten Arbeitsvertrag abschließen. Allerdings ist es unter Umständen einfacher, wenn Sie nicht alleine dem Arbeitgeber gegenüberstehen, sondern Ihre Kollegen und die Gewerkschaften auf Ihrer Seite wissen.
Die Effekte der Tarifbindung für Beschäftigte sind größtenteils positiv. Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) verdienen Arbeitnehmer mit Tarifvertrag in Deutschland monatlich im Schnitt 11 % mehr als diejenigen ohne Tarifbindung.
Hinzu kommen weitere Vorteile, die häufiger Mitarbeitern mit Tarifbindung zugutekommen. Der Tarifvertrag enthält in vielen Fällen Regelungen, die über die Vergütung hinausgehen und das Arbeitsklima sowie die Work-Life-Balance verbessern können. Dazu gehören u. a.:
- Jahresurlaub
- Arbeitszeit
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
- Chancen auf Übernahme z. B. nach einer Ausbildung
Die verschiedenen Arten der Tarifbindung im deutschen Arbeitsrecht
Die Tarifbindung ist ein zentrales Element des deutschen Arbeitsrechts. Durch den Abschluss eines Tarifvertrags entsteht in der Regel eine normative Tarifbindung. Das bedeutet, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrags unmittelbar wirken und gemäß § 4 Abs. 1 TVG zwingend sind.
Der Inhalt der Vereinbarung kann nur durch eine abweichende Abmachung geändert werden, wenn dies der Tarifvertrag gestattet oder eine Änderung zugunsten des Arbeitnehmers enthält. Ein Verzicht auf tarifliche Rechte ist nur in einem von den Tarifvertragsparteien gebilligten Vergleich zulässig.
Darüber hinaus gibt es weitere Arten der Tarifbindung:
- Eine kongruente oder beidseitige Tarifbindung liegt vor, wenn sowohl der Arbeitgeber Mitglied eines tarifschließenden Arbeitgeberverbandes ist als auch der Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft ist. In diesem Fall gelten die Regelungen des Tarifvertrags unmittelbar und zwingend für das Arbeitsverhältnis. Dies ist der Idealfall der Tarifbindung, da beide Seiten direkt an den ausgehandelten Vertrag gebunden sind.
- Eine einseitige Tarifbindung tritt ein, wenn entweder nur der Arbeitgeber tarifgebunden ist (z. B. durch Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband) und der Arbeitnehmer nicht Mitglied der Gewerkschaft ist, oder umgekehrt, nur der Arbeitnehmer ist gewerkschaftlich organisiert und der Arbeitgeber nicht in einem tarifschließenden Verband. In diesen Fällen gelten die Tarifvertragsregelungen grundsätzlich nicht unmittelbar, es sei denn, es gibt eine Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag, die den Tarifvertrag für anwendbar erklärt.
Tarifbindung durch Allgemeinverbindlichkeit: Ein Tarifvertrag kann vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden (§ 5 TVG). Dies geschieht auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und wenn die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse geboten erscheint (z. B. wenn der Tarifvertrag in seinem Geltungsbereich bereits eine überwiegende Bedeutung erlangt hat).
Mit der Allgemeinverbindlicherklärung erstrecken sich die Rechtsnormen des Tarifvertrags auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Geltungsbereich des Tarifvertrags. Für die Beschäftigten bedeutet das, dass bei Ihnen eine Eingruppierung erfolgt, ohne dass eine Tarifbindung bei Ihnen im Vorhinein existieren muss. Der Tarifvertrag wird durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für die gesamte Branche verpflichtend. Dies ist ein wichtiges Instrument, um den Schutzstandard einer Branche flächendeckend zu gewährleisten.
FAQ: Tarifbindung
Als einzelner Mitarbeiter kann es Ihnen unter Umständen schwerer fallen, mit Ihren Forderungen bei Ihrem Arbeitgeber in den Vertragsverhandlungen Gehör zu finden. Weitere Vorteile der Tarifbindung finden Sie hier.
Sie besteht, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zu den Parteien gehören, die den Tarifvertrag unterschreiben. Dadurch sind beide an die vereinbarten Bestimmungen gebunden.
Jeder Arbeitnehmer und jeder Arbeitgeber, der Unterzeichner des Tarifvertrags ist, ist durch ihn gebunden. Darüber hinaus kann durch eine Klausel im Arbeitsvertrag ein Tarifvertrag Anwendung finden, wenn entweder der Chef oder der Beschäftigte kein Vertragspartner war.
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