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Streikbrecher: Zwischen Solidarität und individueller Freiheit

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Kurz & knapp: Streikbrecher

Was genau ist ein Streikbrecher?

Ein Streikbrecher ist ein Arbeitnehmer, der entgegen eines gewerkschaftlichen Beschlusses nicht an einem Streik teilnimmt und stattdessen weiterarbeitet. Dies können sowohl reguläre Mitarbeiter sein, die sich gegen eine Streikteilnahme entscheiden, als auch vom Unternehmen speziell engagierte Arbeitskräfte.

Warum entscheiden sich manche Arbeitnehmer für einen Streikbruch?

Die Gründe für einen Streikbruch sind vielfältig. Arbeitnehmer entscheiden sich häufig aus finanziellen Gründen dafür, da sie Angst vor Gehaltseinbußen haben. In einigen Fällen üben Arbeitgeber Druck auf ihre Mitarbeiter aus, weiterzuarbeiten. Weiteres dazu können Sie hier nachlesen.

Welche Folgen kann ein Streikbruch haben?

Ein Streikbruch kann für Arbeitnehmer erhebliche Folgen haben, die hauptsächlich sozialer und ethischer Natur sind. Streikbrecher werden oft von ihren Kollegen als unsolidarisch wahrgenommen, was zu Spannungen im Arbeitsumfeld führt. Außerdem verlieren sie den Anspruch auf Streikgeld und profitieren nicht von den durch den Streik erkämpften Tarifverträgen.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Streikbrecher
  • Wenn Verhandlungen scheitern: Der Streik als letztes Mittel
  • Was ist ein Streikbrecher?
    • Die Prämie für Streikbrecher
    • Welche Konsequenzen drohen Streikbrechern?

Wenn Verhandlungen scheitern: Der Streik als letztes Mittel

Streikbrecher sind Arbeitnehmer, die während eines Streiks ihre Arbeit fortsetzen.
Streikbrecher sind Arbeitnehmer, die während eines Streiks ihre Arbeit fortsetzen.

Ein Streik ist eine kollektive Arbeitsniederlegung von Arbeitnehmern, um Druck auf den Arbeitgeber auszuüben und bestimmte Forderungen durchzusetzen. Es handelt sich um ein wichtiges Instrument im Arbeitskampf, das in vielen Ländern gesetzlich geschützt ist. Streiks können verschiedene Formen annehmen, von kurzzeitigen Warnstreiks bis hin zu langfristigen Arbeitsniederlegungen.

Die Ziele eines Streiks sind oft vielfältig:

  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen
  • Erhöhung der Löhne oder Gehälter
  • Verhinderung von Stellenabbau
  • Durchsetzung besserer Tarifverträge

Streiks werden in der Regel von Gewerkschaften organisiert und koordiniert. Sie sind meist die letzte Wahl, wenn Verhandlungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen. In diesem Kontext spielt das Phänomen der Streikbrecher eine bedeutende Rolle, da es die Dynamik und Wirksamkeit eines Streiks erheblich beeinflussen kann. Doch wann ist man eigentlich ein Streikbrecher?

Was ist ein Streikbrecher?

In Deutschland dürfen Leiharbeiter nicht als Streikbrecher eingesetzt werden.
In Deutschland dürfen Leiharbeiter nicht als Streikbrecher eingesetzt werden.

Ein Streikbrecher ist ein Arbeitnehmer, der entgegen eines gewerkschaftlichen Beschlusses nicht an einem Streik teilnimmt. Diese Personen setzen ihre Arbeit fort, während ihre Kollegen für bessere Arbeitsbedingungen oder höhere Löhne streiken. Streikbrecher können sowohl reguläre Mitarbeiter sein, die sich gegen eine Teilnahme am Streik entscheiden, als auch speziell vom Unternehmen engagierte Arbeitskräfte, die eingesetzt werden, um die Auswirkungen des Streiks zu minimieren.

Die Motivation für einen Streikbruch kann vielfältig sein:

  • Finanzielle Gründe: Manche Arbeitnehmer können es sich nicht leisten, auf ihr Gehalt zu verzichten.
  • Mangelnde Überzeugung: Einige stimmen möglicherweise nicht mit den Zielen des Streiks überein.
  • Druck vom Arbeitgeber: In manchen Fällen üben Unternehmen Druck auf Mitarbeiter aus, weiterzuarbeiten.

Die Entscheidung, an einem Streik teilzunehmen oder nicht, obliegt grundsätzlich jedem Arbeitnehmer selbst. Dennoch wird das Verhalten von Streikbrechern oft als unsolidarisch gegenüber den streikenden Kollegen wahrgenommen.

Leiharbeiter als Streikbrecher einzusetzen ist in Deutschland seit 2017 gesetzlich verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Verbot 2020 bestätigt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher die Wirksamkeit von Streiks untergraben und das Kräfteverhältnis in Tarifauseinandersetzungen zulasten der Gewerkschaften verschieben würde. Das Gericht betonte, dass Gewerkschaften auf ein ausgewogenes Kräfteverhältnis im Arbeitskampf angewiesen sind, um ihre Positionen auf Augenhöhe verhandeln zu können.

Die Prämie für Streikbrecher

Die Zahlung einer Streikbruchprämie, ist in Deutschland arbeitsrechtlich umstritten.
Die Zahlung einer Streikbruchprämie, ist in Deutschland arbeitsrechtlich umstritten.

Die Streikbruchprämie ist eine finanzielle Belohnung, die Arbeitgeber manchmal Mitarbeitern anbieten, die während eines Streiks weiterarbeiten. Es handelt sich dabei um eine zusätzliche Vergütung über das reguläre Gehalt hinaus, deren Höhe variieren kann. Sie dient als Anreiz für Arbeitnehmer, nicht am Streik teilzunehmen.

Die Prämie für Streikbrecher wird typischerweise in Situationen angeboten, in denen ein Unternehmen die Auswirkungen eines Streiks minimieren möchte. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber befürchtet, dass der Streik erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen könnte.

Welche Konsequenzen drohen Streikbrechern?

Streikbrecher haben keinen Anspruch auf Streikgeld von Gewerkschaften und erhalten keine Leistungen aus dem Tarifvertrag, für den gestreikt wird. Auch könnten sie bei zukünftigen Arbeitskämpfen von Gewerkschaften weniger berücksichtigt werden. Während rechtliche Konsequenzen wie Kündigungen aufgrund der Streikteilnahme ausgeschlossen sind, können Streikbrecher dennoch mit einem schlechten Ruf und einem angespannten Verhältnis zu ihren Kollegen konfrontiert werden.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 arbeitet Dr. Philipp Hammerich als zugelassener Rechtsanwalt. Nach seinem Studium an der Universität Hamburg promovierte er bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein fundiertes Wissen im Arbeitsrecht bringt er als Autor bei arbeitsrechte.de ein.

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