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Sprinterklausel: Ihre Abkürzung zur Kündigung

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 20. Mai 2025
  • Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Kurz & knapp: Sprinterklausel

Was ist die Sprinterklausel in einem Aufhebungsvertrag?

Die Sprinterklausel ermöglicht es Ihnen, das Arbeitsverhältnis früher als vereinbart zu beenden. Sie können so schneller aus dem Unternehmen ausscheiden. Oft erhalten Sie dafür eine zusätzliche Abfindung, aufgrund der Sprinterklausel. Für einen Aufhebungsvertrag ist dieses Muster eine mögliche Vorlage.

Was ist eine Sprinterprämie bei Abfindungszahlungen?

Die Sprinterprämie ist die zusätzliche finanzielle Vergütung, die Sie erhalten, wenn Sie von der Sprinterklausel Gebrauch machen. Sie basiert auf dem vom Arbeitgeber eingesparten Gehalt.

Wird die Sprinterprämie versteuert?

Ja, die Sprinterprämie muss versteuert werden. Sie wird steuerrechtlich wie eine Abfindung behandelt und unterliegt somit der Einkommensteuer. Allerdings fallen in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge auf die Sprinterprämie an.

Inhalt

  • Kurz & knapp: Sprinterklausel
  • Was ist eine Sprinterklausel im Arbeitsrecht?
    • Welche Vor- und Nachteile gibt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
  • Wie berechnet sich die Sprinterprämie?
  • So kann ein Muster für die Sprinterklausel aussehen

Was ist eine Sprinterklausel im Arbeitsrecht?

Was ist eine Sprinterprämie?
Was ist eine Sprinterprämie?

Zu finden ist die Sprinterklausel, auch bekannt als Turboklausel, in einem Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag. Sie ermöglicht es dem Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis bereits vor dem im Aufhebungsvertrag (oder in der Kündigung) angegeben Zeitpunkt zu beenden. In solchen Fällen fügt der Arbeitgeber das eingesparte Gehalt – die Sprinterprämie – entweder anteilig oder vollständig zur Abfindung hinzu.

Die Sprinterklausel muss korrekt angewendet werden, um Nachteile für Sie als Arbeitnehmer zu vermeiden. Dazu ist eine schriftliche, eigenhändig unterschriebene Erklärung von Ihrem Arbeitgeber nötig. Diese gilt als Kündigungserklärung, weshalb die Schriftform nach § 623 BGB verpflichtend ist – E-Mail oder Fax reichen nicht aus.

Die Kündigung müssen Sie innerhalb der im Aufhebungsvertrag festgelegten Frist (meist drei bis vierzehn Tage) einreichen. Verpassen Sie diese Frist, ist ein vorzeitiges Ausscheiden nicht möglich. Haben Sie als Arbeitnehmer bereits einen neuen Vertrag, droht ein Vertragsverstoß, der zu einer fristlosen Kündigung ohne Abfindung führen kann. Wollen Sie die Sprinterklausel in Anspruch nehmen? Unser Muster kann Ihnen bei der Formulierung helfen.

Welche Vor- und Nachteile gibt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Sie können bei einer Kündigung die Sprinterklausel in Anspruch nehmen, um eine zusätzliche Sprinterprämie zu erhalten.
Sie können bei einer Kündigung die Sprinterklausel in Anspruch nehmen, um eine zusätzliche Sprinterprämie zu erhalten.

Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber kann diese Klausel Vorteile, aber auch Herausforderungen mit sich bringen. Sie ermöglicht es Ihnen als Arbeitnehmer, schneller aus dem bestehenden Vertrag auszusteigen, oft verbunden mit einer zusätzlichen finanziellen Vergütung. Für den Arbeitgeber kann dies eine Möglichkeit sein, Personalkosten zu reduzieren und gleichzeitig einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Die folgende Ansicht verdeutlich, welche Vor- und Nachteile die Sprinterklausel für beide Parteien beinhaltet.

Vorteile der TurboklauselNachteile der Turboklausel
Für den ArbeitnehmerDurch die Sprinterprämie kann die Abfindung für Arbeitnehmer höher ausfallen.Nutzen Sie die Turboklausel, kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld eine Folge sein. Es ist daher ratsam, die Sprinterklausel nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn Sie bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben.
Sie sind durch die Turboklausel nicht an die ursprüngliche Kündigungsfrist gebunden. Sie ermöglicht es Ihnen, das Arbeitsverhältnis früher als im ursprünglichen Aufhebungsvertrag festgelegt zu beenden, falls sich eine neue Beschäftigungsmöglichkeit ergibt.Durch ein früheres Ausscheiden verzichten Sie auf das reguläre Gehalt für die restliche Vertragslaufzeit, was die Sprinterprämie möglicherweise nicht vollständig kompensiert.
Für den ArbeitgeberDurch den früheren Austritt des Mitarbeiters können Lohnkosten eingespart werden. Die Prämie gilt als Abfindung und ist nicht sozialversicherungspflichtig, was bedeutet, dass der Arbeitgeber die Sozialabgaben für das reguläre Gehalt einspart.Der vorzeitige Weggang eines Mitarbeiters kann zu Engpässen führen, insbesondere wenn es noch keinen geeigneten Nachfolger gibt.
Die Position kann früher als geplant mit einem neuen Mitarbeiter besetzt werden.

Wie berechnet sich die Sprinterprämie?

Bei der Turboklausel variiert die Höhe der Prämie je nach den im Aufhebungsvertrag vereinbarten Bedingungen.
Bei der Turboklausel variiert die Höhe der Prämie je nach den im Aufhebungsvertrag vereinbarten Bedingungen.

Die Sprinterprämie ergibt sich typischerweise aus dem Verhältnis der gesparten Gehälter zur vereinbarten Abfindung. Deshalb kann sie je nach Vereinbarung variieren. Wollen Sie die Höhe der Prämie bei der Sprinterklausel berechnen, sind folgende Schritte wichtig: 

  • Eingespartes Gehalt als Basis: Die Sprinterprämie basiert auf dem Gehalt, das der Arbeitgeber durch den früheren Austritt des Arbeitnehmers einspart.
  • Prozentsatz des eingesparten Gehalts: Der Arbeitnehmer erhält einen bestimmten Prozentsatz der frei werdenden Gehälter als zusätzliche Abfindungszahlung. Festgelegt wird die genaue Höhe in der Sprinterklausel. Hier sind 100 Prozent des Bruttogehalts möglich, aber auch 75 oder 50 Prozent.
  • Berechnung pro Monat oder Tag: Die Prämie wird oft pro Monat berechnet, den der Arbeitnehmer früher austritt. In manchen Fällen kann sie auch tageweise berechnet werden.

Doch wie hoch die Sprinterprämie jetzt genau? Eine Beispielrechnung dazu sähe so aus:

  • Geplantes Austrittsdatum: 31.12.
  • Tatsächlicher Austritt: 31.10. (zwei Monate früher)
  • Monatliches Bruttogehalt: 3.000 Euro 
  • Vereinbarter Prozentsatz: 100 Prozent
  • Sprinterprämie: 2 Monate x 3.000 Euro

Es ergibt sich demnach für die Sprinterprämie eine Höhe von 6.000 Euro. 

Doch welche Auswirkungen hat die Sprinterklausel auf die Abfindung? Gezahlt wird die Sprinterprämie zusätzlich zur Abfindung, die im Voraus zwischen den beiden Parteien vereinbart wurde. Dadurch erhöht sich die Gesamtabfindung.

In der Regel fällt auf die Prämie der Sprinterklausel keine Sozialversicherung an. Die Sprinterprämie wird wie eine Abfindung behandelt und ist somit sozialversicherungsfrei. Allerdings müssen Sie als Arbeitnehmer die Sprinterprämie versteuern – ebenso wie die reguläre Abfindung. Die Besteuerung erfolgt nach den gleichen Regeln wie bei der regulären Abfindung, wobei oft die Fünftelregelung zur Anwendung kommt, um die Steuerlast zu reduzieren.

Dabei wird ein Fünftel der Abfindung zum Jahreseinkommen addiert, und die Steuer wird auf diesen Betrag berechnet. Anschließend wird die Differenz zur Steuer ohne Abfindung ermittelt und mit fünf multipliziert. Dadurch wird die Steuerlast auf die gesamte Abfindung gesenkt.

So kann ein Muster für die Sprinterklausel aussehen

Es gibt für die Turboklausel kein einheitliches Muster. Sie sollte präzise formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Für die Sprinterklausel könnte eine Formulierung beispielsweise wie folgt aussehen:

„Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer das Recht, das Arbeitsverhältnis vor dem vertraglich vereinbarten Ende, jedoch spätestens bis zum [Datum], zu beenden.

Der Arbeitnehmer muss das vorzeitige Ausscheiden schriftlich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungswunsches dem Arbeitgeber mitteilen. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 50 Euro brutto pro Kalendertag zu zahlen, an dem das Arbeitsverhältnis vorzeitig endet. Diese Abfindung dient als Ausgleich für den vorzeitigen Austritt und ersetzt keine weiteren Ansprüche des Arbeitnehmers. Die Berechnung der Abfindung erfolgt auf Basis des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.

Darüber hinaus sind im Rahmen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch andere vertragliche Ansprüche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, die nicht durch die Sprinterklausel abgedeckt werden. Hierzu zählen insbesondere Urlaubsabgeltung, ausstehende Bonuszahlungen sowie Rückzahlungsforderungen im Falle von Vorschüssen oder Weiterbildungsmaßnahmen. Diese Ansprüche werden gemäß den vertraglichen Regelungen gesondert berechnet und gezahlt.“

Muster für eine Sprinterklausel in einem Aufhebungsvertrag
Laden Sie hier kostenlos das Muster für einen Aufhebungsvertrag mit Sprinterklausel herunter!

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.

Muster für eine Sprinterklausel(.doc)
Muster für eine Sprinterklausel(.pdf)

Die Abfindung bei einer Sprinterklausel erhöht sich, wenn Sie früher als geplant ausscheiden.
Die Abfindung bei einer Sprinterklausel erhöht sich, wenn Sie früher als geplant ausscheiden.

Bei der Formulierung einer Sprinterklausel im Arbeitsrecht gibt es einige potenzielle Fallstricke, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beachten sollten. Dazu gehören: 

  • Unklare Fristen für die Erklärung: Die Klausel sollte präzise festlegen, bis wann der Arbeitnehmer die Sprinterklausel in Anspruch nehmen kann und wie viel Vorlaufzeit für die Erklärung des vorzeitigen Austritts nötig ist.
  • Fehlende Definition der Berechnungsgrundlage: Welche Gehaltsbestandteile werden berücksichtigt? Ist das Brutto- oder das Nettogehalt Berechnungsgrundlage?
  • Unzureichende Regelung zur Form der Erklärung: Die Klausel sollte klar festlegen, in welcher Form der Arbeitnehmer die vorzeitige Beendigung erklären muss. Entweder schriftlich per Brief oder mittels einer persönlichen Übergabe. 
  • Fehlende Abstimmung mit anderen Vertragsklauseln: Andere Vereinbarungen müssen berücksichtigt werden bei einer Sprinterklausel. Dazu zählen Urlaubsabgeltung, Bonuszahlungen und Rückzahlungsklauseln.
  • Unklare Regelung bei der Sprinterklausel bezüglich einer Freistellung: Bei einer Freistellung bezieht der Arbeitnehmer zwar weiterhin sein Gehalt, leistet aber keine Arbeit mehr. Dies kann zu Unklarheiten führen, ob die Zeit der Freistellung bei der Berechnung der Sprinterprämie berücksichtigt wird.

Um diese Fallstricke zu vermeiden, ist es ratsam, die Sprinterklausel sorgfältig und unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte zu formulieren. Eine rechtliche Beratung hilft, eine ausgewogene und rechtssichere Klausel zu gestalten, die die Interessen beider Parteien berücksichtigt.

Quellen und weiterführende Links

  • § 1 Kündigungschutzgesetz (KSchG)
  • § 623 BGB
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für arbeitsrechte.de informiert er seine Leser zu Themen wie Kündigungsschutz und Arbeitsverträgen.

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