Erkrankt ein Arbeitnehmer und ist infolge dessen nicht in der Lage, seiner Tätigkeit nachzukommen, muss er entsprechend auch nicht an seinem Arbeitsplatz erscheinen. Hinzu kommt das Risiko, dass er in seiner neuen Rolle als Bazillenschleuder noch weitere Mitarbeiter anstecken und so das halbe Unternehmen lahmlegen könnte. Dass der betroffene Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit arbeitsunfähig ist, muss er jedoch erst einmal beweisen.

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Dies geschieht durch eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die normalerweise vom Hausarzt nach einer eingehenden Untersuchung ausgestellt wird und dem Arbeitgeber im Anschluss vorgelegt werden muss. Doch wie verhält es sich beispielsweise, wenn Beschäftigte so krank sind, dass sie nicht einmal den Weg zum Arzt meistern können und diesem daher erst einen Tag später einen Besuch abstatten?
Kurz & knapp: Rückwirkend krankschreiben
Grundsätzlich darf erst ab dem Tag der Behandlung der Krankheit bescheinigt werden, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Ja, in Ausnahmefällen ist eine rückwirkende Krankschreibung gestattet. Es muss jedoch nachvollziehbar sein, dass der Patient vorher bereits arbeitsunfähig erkrankt war.
Maximal drei Tage darf der Arzt rückwirkend krankschreiben. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Kann ein Arzt sie dann rückwirkend krankschreiben? Nach wie vielen Tagen ist eine rückwirkende Krankschreibung vom Arzt noch möglich? Und welche Konsequenzen drohen, wenn zu viel Zeit vergangen ist und der betroffene Arzt sich weigert, eine Krankschreibung rückwirkend auszustellen? In unserem Ratgeber erfahren Sie es.
Inhalt
Wann bedarf es im Arbeitsrecht einer Krankschreibung?

Laut § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) haben erkrankte Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihnen sechs Wochen lang ihr Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt wird.
Dazu bedarf es jedoch gewisser Voraussetzungen: Es muss sich zunächst einmal um eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit handeln. Hinzu kommen weitere Pflichten aufseiten des Arbeitnehmers, die das EntgFG in § 5 festhält:
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.“
Gesetzlich ist demnach festgeschrieben, dass Arbeitnehmer erst dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen, wenn Sie länger als drei Tage krank sind. Die Bescheinigung sollte dem Arbeitgeber spätestens am vierten Krankheitstag vorliegen. Ist im Arbeitsvertrag eine kürzere Frist vereinbart, so ist jedoch diese maßgeblich.
Inwiefern ist eine rückwirkende Krankschreibung im Arbeitsrecht erlaubt?
Dürfen Ärzte Patienten grundsätzlich rückwirkend krankschreiben? Dem ist nicht so: Um zu verhindern, dass das System missbraucht wird, haben die Krankenkassen in Deutschland sogenannte Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) eingeführt, an die sich Ärzte halten müssen, wenn Sie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
Diesen Richtlinien zufolge darf erst ab dem Tag der Behandlung bescheinigt werden, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Dies besagt § 5 Absatz 3 AU-RL:

Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden.“
Es ist unter gewissen Umständen jedoch möglich, sich rückwirkend krankschreiben zu lassen. Doch wann und wie lange darf ein Arzt rückwirkend krankschreiben? Die Antwort darauf liefert ebenfalls § 5 Absatz 3 AU-RL:
Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.“
Was müssen Betroffene beachten, wenn sie sich rückwirkend krankschreiben lassen?
Lassen Sie sich rückwirkend krankschreiben, sieht das Arbeitsrecht nicht nur vor, dass Sie die jeweilige AU Ihrem Arbeitgeber aushändigen. Auch Ihre Krankenkasse muss davon in Kenntnis gesetzt werden und ein Exemplar der Krankschreibung erhalten. Dafür haben Sie als Arbeitnehmer sieben Tage lang Zeit. Die Diagnose des Arztes darf dabei ausschließlich persönlich gestellt werden; telefonische Untersuchungen sind nicht erlaubt (§ 4 Abs. 1 AU-RL).
Auch wenn sich Arbeitnehmer rückwirkend krankschreiben lassen, entfällt dadurch nicht die Pflicht, erneut zum Arzt zu gehen, wenn die Krankheit länger andauert als in der AU vermerkt. Demnach schließt eine rückwirkende Krankschreibung eine Folgebescheinigung nicht aus. Einer solchen bedarf es an dem Werktag, der auf den letzten Tag der zunächst prognostizierten Arbeitsunfähigkeit folgt. Samstage werden jedoch nicht als Werktage angesehen.
Welche Konsequenzen drohen, wenn ein Arzt Sie nicht rückwirkend krankschreiben möchte oder kann?

Nicht nur wenn der erkrankte Arbeitnehmer gänzlich darauf verzichtet, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen, sondern auch, wenn er diese zu spät abgibt, kann dies Folgen haben. Der Arbeitgeber hat in so einem Fall das Recht, das Gehalt nicht weiterzuzahlen, eine Abmahnung auszusprechen oder dem Betroffenen sogar zu kündigen.
Ausnahmsweise schreiben Ärzte zwar rückwirkend krank, allerdings kann es durchaus vorkommen, dass der jeweilige Mediziner Sie nicht rückwirkend krankschreiben möchte. Er muss nachvollziehen können, dass es Ihnen in den vorherigen Tagen weder möglich war, Ihrer Arbeit nachzugehen, noch zum Arzt zu gehen. Ist dies nicht der Fall und Sie machen einen kerngesunden Eindruck auf ihn, wird er Sie wohl kaum rückwirkend krankschreiben.
Lier meint
Guten Tag, was versteht man in dem Zitat unter „in der Regel“?
Übrigens: Erfolgt eine rückwirkende Krankschreibung im Urlaub, dürfen dem betroffenen Arbeitnehmer die jeweiligen Urlaubstage in der Regel nicht abgezogen werden. Lassen Sie sich rückwirkend krankschreiben, wird der Urlaub Ihnen normalerweise wieder gutgeschrieben und Sie können die Tage zu einem anderen Zeitpunkt freinehmen.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Lier,
das bedeutet, dass es in den meisten Fällen so gehandhabt wird. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Leo meint
Hallo ich habe auch mal eine dringende Frage und zwar bin ich am Freitag morgen aufgewacht und konnte meinen Kopf nicht mehr nach rechts bewegen daraufhin habe ich meinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt und habe 2 iboprufem 600 genommen da ich starke schmerzen hatte und bin eingeschlafen da leider Freitag war und ich nach 12 Uhr wach geworden bin bin ich nicht zum Arzt gekommen ( Ich war um 16.15uhr bei einem Hausarzt der normalerweise bis 17 Uhr geöffnet hat jedoch war kein Arzt mehr da) nun meine Frage kann ich mir am Montag ein nachträgliches Attest bekommen ? Den ich möchte wirklich keine Abmahnung bekommen weil es mir ja wirklich nicht gut ging/geht
arbeitsrechte.de meint
Hallo Leo,
in der Regel kann der Arzt keine rückwirkende Krankschreibung ausstellen, wenn der Zustand nicht wenigstens telefonisch bekanntgegeben wurde. Welche Möglichkeiten Sie haben, können Sie mit der Personalabteilung besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Norman L. meint
Mein Arzt hat gesagt ich soll nächste Woche wieder kommen da beim ersten Mai ein Feiertag ist hat mein Arzt auch schon Montag zu davon wusste ich nichts kann also erst Mittwoch wieder hin kann er mich trotzdem für Montag rückwirkend krankschreiben
arbeitsrechte.de meint
Hallo Norman,
sollten Sie bestellt gewesen sein, sollte eine rückwirkende Krankschreibung prinzipiell möglich sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
I. meint
Guten Tag,
ich bin seit 9 Mon. krankgeschrieben und am 5.06.18 wieder verlängert bis 24.06.18.
Allerdings war die letzte AU bis einschl-4.06.18 ausgestellt. Immer mit der Bemerkung Arbeitsunfähig seit….September 2017.
Die Krankenkasse hat sich gemeldet.
Mir fehlt 1 Tag und deswegen bekomme ich auch für 1 Tag kein Krankengeld.
Die durchgehende AU sei jedcoh nicht strittig laut Krankenkase
Der Arzt darf doch bis zu 3 Tage rückwirkend eine AU ausstellen. Laut Krankenkasse nicht erlaubt.
Auf der eine Seite durchgehend seit Sept.17 krank und auf der andere Seite fehlt 1 Tag.
Gibt es eine Möglichkeit die Kürzung des Krankengeldes um 1 Tag aufzuheben?
Vielen Dank.
IPV
arbeitsrechte.de meint
Hallo I.,
bitte lassen Sie sich zu dieser Frage gegebenenfalls von einem Anwalt beraten. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sayme meint
Hallo,
wie ist es bei der rückwirkenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einer privaten Krankentagedeldversicherung? Ist hier ebenfalls eine rückwirkende AU-Bescheinigung möglich? Falls ja, bis zu wie vielen Tagen kann der Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen?
Welche gesetzliche Grundlage gilt hier?
Gilt hier ebenfalls das Entgelfortzahlungsgesetz und die AU-RL?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Sayme,
bei Fragen zum Krankentagegeld wenden Sie sich an die private Versicherung. Eine rückwirkende Krankschreibung liegt im Ermessen des zuständigen Arztes.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Crammeier meint
Mein Arzt hat mich 14 Tage rückwirkend krankgeschrieben ( leide seit Jahren an Depressionen) Es ist eine Folgebescheinigung. Wird von der Krankenkasse nicht akzeptiert.Ist dies korrekt?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Crammeier,
die Korrektheit von spezifischen Vorgängen bei den Krankenkassen können wir nicht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Antwort meint
Hallo. Ich konnte 1 Woche lang nicht zum arzt. Aber brauche eine krankmeldung. Was kann ich tun?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Antwort,
wir würden Ihnen empfehlen, einen Arzt aufzusuchen und nachzufragen, ob eine rückwirkende Krankschreibung möglich ist. Sollte dem nicht so sein, müssen Sie wohl die Konsequenzen tragen und damit rechnen, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber für diese Woche kein Gehalt zahlt. Auch eine Abmahnung ist möglich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas meint
Hallo,
ich habe folgendes Problem.
1. Ich wurde am 28.7.2017 Arbeitsunfähig aus der Reha entlassen und vom Hausarzt vom 31.7. bis zum 18.8. krank geschrieben.
2. Am 17.8. hatte ich beim Orthopäden einen Termin zum Röntgen. Er sagte mir das ich für 2 weiter Wochen eine AU bekomme. Leider ist mir nicht aufgefallen, das er die AU vom 17.8. bis zum 31.8. geschrieben hat. Ich bin davon ausgegangen das die AU erst nach dem Ablauf der aktuellen AU beginnt (leider nicht kontrolliert), also ab dem 21.8. bis zum 1.9..
3. Als ich dann am folgenden Montag dem 4.9. zu meinem Hausarzt ging viel es auf das ich für den Freitag (1.9.) keine AU habe.
Die Krankenkasse macht mir jetzt Stress und will mir das Krankengeld streichen. Haben sie eine Idee?
mfg
Andreas
arbeitsrechte.de meint
Hallo Andreas,
besorgen Sie sich eine Folgebescheinigung zu spät oder deckt sie einige Tage nicht ab, endet in der Regel der Anspruch auf Krankengeld. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu suchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maria meint
Hallo,
wie ist es denn wenn ich aufgrund meiner Migräne Donnerstag und Freitag nicht in der Arbeit war.
Mein Arzt hat übers Wochenende nicht auf, kann ich am Montag hierfür noch rückwirkend eine Krankmeldung erhalten?
DANKE
arbeitsrechte.de meint
Hallo Maria,
da Sie sowohl am Donnerstag als auch am Freitag die Möglichkeit hatten, einen Arzt aufzusuchen, und es einem solchen grundsätzlich nur gestattet ist, maximal drei Tage rückwirkend krankzuschreiben, ist es eher unwahrscheinlich, dass Sie am Montag noch eine rückwirkende Krankschreibung erhalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Romana meint
Hallo
Ich habe seit 3 tagen eine schwere Magen Darm Grippe aus dem Haus kann ich leider nicht gehen weil ich mich ohne Eimer wirklich nicht bewegen kann ..es kommt alles raus!!
Jetzt ist der 1.1.18 ja ein Feiertag und somit kann ich erst am 2 zum artzt für die kranken Meldung .
Kann der arzt mich den noch krank schreiben?
Lg
arbeitsrechte.de meint
Hallo Romana,
wie Ihr Arzt Ihnen helfen kann, kann Ihnen nur Ihr Arzt sagen. Wenn Sie sich telefonisch bei Ihrem Arzt gemeldet haben, kann dies schon als erster Schritt in der Behandlung zählen und einer Krankschreibung steht auch nach dem Wochenende rechtlich nichts im Weg.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Günther meint
Guten Tag!
Betreffen diese Ausführungen schon auch Österreich?
Vielen dank!
arbeitsrechte.de meint
Hallo Günther,
wir beziehen uns grundsätzlich auf deutsches Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lana meint
Hallo, ich habe heute beim Arzt angerufen und mir wurde erst für morgen früh ein Termin gegeben. Bin heute aber nicht zur Arbeit gegangen wegen Krankheit. Allerdings psychisch bedingter reizdarm. Wenn ich morgen früh zum Arzt gehe, werde ich rückwirkend für heute krank geschrieben?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Lana,
das ist möglich. Der Arzt muss jedoch nachvollziehen können, dass die Krankheit bereits länger besteht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Elisa meint
Hallo,
ich verstehe nicht weshalb ein Arzt rückwirkend krankschreiben soll, wenn man erst ab 3 Tagen Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung braucht.
Mein Sohn ist körperbehindert und macht eine Ausbildung in einem Altenheim. Durch die Behinderung hat er oft Migräneanfälle, Rückenschmerzen und Durchfall. Samstag und Sonntag sind bei ihm normale Arbeitstage, an denen hat kein Hausarzt Sprechstunde.
Heute an einem Samstag hat er Durchfall. Er hat vor Arbeitsbeginn im Betrieb angerufen und Bescheid gegeben. Evtl kann er morgen wieder arbeiten. Wenn nicht, kann er am Montag zum Arzt gehen und sich ab Montag krankschreiben lassen.
Es gibt immer eine Möglichkeit zeitnah zum Arzt zu gehen. Auch bei Durchfall. Es gibt Medikamente die für eine gewisse Zeit die Erkrankung stoppen. Falls das nicht wirkt…oder Durchfall länger als 2 Tage anhält, ist die Erkrankung in meinen Augen etwas, wo ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist.
Wenn der Hausarzt in der Nähe praktiziert, machen diese auch Hausbesuche. Da kann man auch eine Krankmeldung bekommen, wenn man nicht selber in die Praxis kann.
Übers Wochenende oder Feiertage (bei uns hatten alle Hausärzte in der Umgebung zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen)…dann gibt es Bereitschaftsdienste. Ich selber musste am 31.12. (Sonntag) dorthin mit Fieber, Schüttelfrost etc.
Das ist unangenehm, aber auch dort bekommt man eine Krankmeldung und eine Bescheinigung für den Hausarzt. Und Rezepte bekommt man auch.
Ich kann also nicht verstehen, wenn man Donnserstag und Freitag krank ist….wieso man dann erst am darauffolgenden Montag zum Arzt geht. Wie sieht das denn beim Arzt oder Arbeitgeber aus….Schönes langes Wochenende gehabt und dann rückwirkend krank geschrieben?
Also Hausbesuche, Bereitschaftsdienste, Notruf…was will man noch? 2 Tage Karenzzeit, ab dem 3. Tag Krankmeldung.
Donnerstag und Freitag – Hausarzt oder Hausbesuch durch Hausarzt.
Samstag, Sonntag – wenn man arbeiten muss, Bereitschaftsdienst
Wenn es so arg ist 4 Tage nicht zum Arzt zu kommen – Notdienst anrufen dann ist das ein Fall fürs Krankenhaus.
Wer Samstag und Sonntag nicht arbeiten muss…braucht für Do und Fr keine rückwirkende Krankmeldung. Falls man auf wundersame Weise am Samstag genesen ist.
Da braucht man sich nicht wundern, wenn der Arbeitgeber in Zukunft eine AU Bescheinigung noch am selben Tag verlangt.
Ich wünsche allen ein gesundes Jahr 2018 – das ihr so wenig wie möglich die Bereitschaftsdienste in Anspruch nehmen müsst. Die sind nämlich immer sehr voll und durchweg gemischte Krankheiten. Da kann man sich dann evtl. noch zusätzlich mit was andrem anstecken. Ich habe mich auf diesem Wege mit der Influenza Grippe angesteckt. 🙁
Chantal meint
Hallo…
Ich war war vom 26.09.2017 an krank geschrieben, zum 31.12. gekündigt auf ärtzlichen Rat und bis 29.12.2017 weiter Krankgeschrieben gewesen. Am 27.12. mich arbeitslos gemeldet.
Da es mir nicht wirklich besser ging, war ich am 5.01.2018 bei meiner Hausärtzin und die hat mich rückwirkend wieder vom 2.01. mit Folgebescheinigung weiter krank geschrieben. Heute am 22.01. ruft die Krankenkasse an und sagt, dass sie nicht zahlen, da es nicht rückwirkend gehen würde. Auch weil ich keinen Arbeitgeber mehr hab. Wer zahlt jetzt und was kann ich machen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Chantal,
wir empfehlen Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Florian Sch. meint
Hallo,
aufgrund von starken Magen-Darm-Beschwerden (Erbrechen, Durchfall etc.) konnte ich am Dienstag und Mittwoch, dem 30.01. -31.01.2018 nicht auf der Arbeit erscheinen. Allerdings erfordert die Berufsschule ab dem 1. Tag eine Krankschreibung oder AU. Am heutigen Mittwoch waren, als es mir einigermaßen besser ging, die Arztpraxen bereits geschlossen.
Meine Frage: Wenn ich morgen früh zu meiner Ärztin gehe, besteht die Möglichkeit mit rückwirkend für die letzten beiden Tage krank zu schreiben?
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
Hallo Florian,
rückwirkend krankschreiben geht in der Regel nur, wenn der Arzt wenigstens telefonisch informiert ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Carsten H. meint
Hallo,
Ich brauche erst ab dem vierten Tag eine AU-Bescheinigung. Nun denke ich, das ich nur 3 Tage brauche, um wieder auf die Beine zu kommen. Also gehe ich nicht zum Arzt.
Nun hab ich mich aber verschätzt, und bin weiterhin Arbeitunfähig und gehe zum Arzt, Was passiert mit den Tagen, an denen ich schon zuhause geblieben bin ? Muss ich Rückwirkend Urlaub nehmen, nur weil ich meine Situation falsch eingeschätzt habe ?
Bitte nur eine Antwort auf die Frage, nicht, ob der Arzt pflichten hat (3Tage) oder, das es besser wäre, gleich am ersten Tag zum Arzt zu gehen. Also, was passiert mit den Tagen. Ist meine Selbteinschätzung dann also völlig egal ?
Vielen Dank im Vorraus für eine Antwort. Bitte gerne über Mail.
Carsten H.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Carsten,
da die Selbsteinschätzung in diesem Prozess tatsächlich nicht von Bedeutung ist, sollte ein Umgang für die Situation mit dem AG gefunden werden. Alternativ dazu kann eine Rückwirkende Krankschreibung schon mit einem Anruf beim Arzt am ersten Krankheitstag gesichert werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
Hallo ich habe seit Donnerstag 15.02.18 eine Magen-Darmgrippe und konnte 2 Tage nicht aus dem Bett weil ich mich dann sofort übergeben musste und auf Toilette. Zudem hat mein Arzt bis Montag 19.02.18 Urlaub. Gehe dann am Mo. zum Arzt kann er mich dann Rückwirkend ab Donnerstag Krankschreiben?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Thomas,
nur in Ausnahmefällen ist eine rückwirkende Krankschreibung möglich. Fragen Sie diesbezüglich Ihren Arzt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Saskia meint
Hallo, durch meine Erkältung konnte ich am Samstag 17.2. nicht zur Arbeit.
Hausarzt hat auch zu. Kann mein Hausarzt mir am Montag für diesen Samstag eine rückwirkende krankmeldung ausstellen??????
arbeitsrechte.de meint
Hallo Saskia,
eine rückwirkende Krankschreibung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Ihr Hausarzt kann Sie darüber informieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lukas meint
Hallo, ich wurde an einem Samstag krank und habe es auf Grund der Krankheit nicht geschafft zum Arzt zu gehen. Kann der Arzt mich am Montag rückwirkend krankschreiben?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Lukas,
rückwirkende Krankschreibungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Ihr Hausarzt kann Sie darüber aufklären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marc meint
Hallo,
Ich war vom 06.-11.02 krankgeschrieben (AU lag dem AG am 06.02. vor). In der Nacht vom 11. auf den 12. hatte ich noch Fieber und ich habe mich daher beim AG telefonisch krankgemeldet. (Krankmeldung ohne Arztbesuch) Am 13. war ich dann arbeiten, was aber eher schlecht ging. Daher bin ich am 14.02. wider zum Arzt, der vom 14.-18. krankgeschrieben hat. Jetzt hat mir der AG für den 12.02. ein Unerlaubtes Fehlen eingetragen. Kann mich der Arzt jetzt noch rückwirkend für den 12.02. krankschreiben? Er hatte mir das am 14.02 angeboten, ich hatte es aber abgelehnt, da ich dachte, die telefonische Krankmeldung reicht und am 13. hatte ich ja auch gearbeitet.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Marc,
eine rückwirkende Krankschreibung ist in Ausnahmefällen möglich. Ihr Hausarzt kann Sie darüber informieren, ob das bei Ihnen jetzt noch möglich ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Paul meint
Hallo,
mich würde interessieren, ob folgendes ebenfalls zu den Ausnahmefällen einer rückwirkenden Krankschreibung zählt, weil das im Prinzip für alle Arbeitnehmer interessant sein dürfte (und bestimmt auch schon oft so eingetroffen ist):
Man leidet an Symptomen, die jeder schon einmal in seinem Leben hatte und von denen man ausgeht, dass diese innerhalb weniger Tage abklingen: Z.B. Schnupfen, Übelkeit oder Halsschmerzen. Man meldet sich sofort für 1 – 3 Tage beim Arbeitgeber krank, geht nicht zum Arzt (Die 3-Tage-Regelung wurde ja eigeführt, um einen „Run“ auf die Hausärzte bei kleineren Beschwerden und eine Überbelastung der Arztpraxen zu vermeiden) und schont sich. Doch nach Ablauf dieser Zeit – vor allem nach 3 Tagen – hat sich z.B. der Schnupfen zu einem grippalen Infekt, die Übelkeit zum Magen-Darm-Virus oder die Halsschmerzen zu einer Kehlkopfentzündung entwickelt. Man geht zum Arzt, der – aus meiner Sicht zumindest – keine Probleme haben müsste, die Krankschreibung zurückzudatieren. Schließlich kennt der Mediziner nicht nur die Symptome der jeweiligen Krankheit, sodern auch deren zeitlichen Verlauf.
Schöne Grüße
arbeitsrechte.de meint
Hallo Paul,
ob eine rückwirkende Krankschreibung möglich ist, hängt nicht von der Krankheit ab sondern vom Datum zu dem der Arzt über eine Erkrankung informiert wurde. Somit kann der von Ihnen geschilderte Fall in der Regel nicht als statthafte Ausnahme gewertet werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
M. meint
Hallo,
habe eine Frage:
Ich habe in meinem Urlaub eine Grippe bekommen,
habe am Mittwoch meinem Urlaub abgebrochen und bin nach Haus gefahren , bin am Donnerstag zum Arzt gegangen, der hat mich rückwirkend ab Mittwoch krankgeschrieben. Habe mich am Donnerstag bei meinem Areitgeber gemeldet und meine Au-Bescheinigung dem Arbeitgeber zukommen lassen.
Mein Arbeitgeber will mir nur 2 Urlaubstage gutschreiben , weil ich mich erst am Donnerstag telefonisch Krankgemeldet habe .
Ist das rechtens.
Mfg M.
arbeitsrechte.de meint
Hallo M.,
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen für gewöhnlich alle Urlaubstage gutschreiben, die in den Zeitraum der Krankschreibung fallen. Bei Problemen hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nur meint
Hallo,
mein Hausarzt hatte Urlaub, weswegen ich zur Vertretung ging. Die Ärztin wollte mich nicht für zwei Tage rückwirkend krankschreiben, obwohl ich noch krank war. Sie sagte, die Krankenkassen würden rückwirkende Krankschreibungen nicht mehr erlauben.
Dann fügte sie jedoch hinzu, Sie könne es evtl. machen, sofern ich Ihr eine Gebühr von 10 Euro zahle.
Dürfen Ärzte sowas?
Liebe Grüße
arbeitsrechte.de meint
Hallo Nur,
tatsächlich sind rückwirkende Krankschreibungen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Gebühr ändert unserer Kenntnis nach daran nichts. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, ob die Ärztin sich hier richtig verhält.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Barbara S. meint
Hallo,
sind bei einer rückwirkenden Krankschreibung 3 Arbeitstage oder Kalendertage gemeint?
Schöne Grüße
arbeitsrechte.de meint
Hallo Barbara,
in der Regel wird hier von Kalendertagen ausgegangen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marion meint
Ich hatte im Urlaub eine Grippe bekommen. 1. Tag war ein Montag und mein erster Urlaubstag. Arbeitsstelle informiert, und Arztpraxis für einen Hausbesuch gebeten, bei fast 40 Grad Fieber war an einen Praxisbesuch nicht zu denken. Wegen Überlastung schaffte der Arzt es auch erst am Dienstag. Also Krankmeldung ab Montag rückwirkend ausgestellt. Personalstelle verrechnete den Montag trotzdem als Urlaubstag. Ich habe dort mehrfach anrufen müssen, um den Urlaubstag als Krankheitstag angerechnet zu bekommen. Die waren und sind es heute noch, obwohl es dann doch angerechnet wurde, der vollen Überzeugung, ich hätte den Montag nicht als Krankheitstag bekommen sollen, sondern als Urlaub ohne gültige Krankmeldung. Ich hatte aber Internet gefunden , Rückwirkend ginge, und dem Arzt sei da zu vertrauen, ansonsten maßt sich eine Personalstelle an, dass Urteilsvermögen eines Arztes in Frage zu stellen. Ich hatte mich ordnungsgemäß Montags telefonisch krank gemeldet, und die Arbeitsunfähigkeit wurde vom Arzt ab Montags bescheinigt, obwohl der Arzt erst am Dienstag erscheinen konnte.
manchmal muss man einfach hartnäckig sein.
K. meint
Hallo,
leider bin ich Mittwoch gegen 12 Uhr wegen starker Kopfschmerzen und Übelkeit von der Arbeit nach Hause. Mein Chef war damit einverstanden. Erst spezielle Migränemittel halfen nachmittags und ich habe bis Donnerstags geschlafen. Mittwochs mittags ist bei uns jedoch kein Arzt erreichbar und ich wäre auch nicht in der Lage gewesen Auto zu fahren um den Notdienst aufzusuchen. In diesem Falle müsste doch eine nachträgliche AU für Mittwoch(obwohl ich bis 12 Uhr gearbeitet habe) möglich sein, oder? Vielen Dank für ihre Auskunft vorab!
arbeitsrechte.de meint
Hallo K.,
für gewöhnlich sollte dies möglich sein. Sie sollten Ihren Arzt jedoch bitten, Sie rückwirkend zu Mittwoch krankzuschreiben. Dann können sich arbeitsrechtlich keine Probleme ergeben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kevin meint
Hallo,
ich ich bin Azubi und wurde am Freitag gegen 21 Uhr, wo kein Arzt mehr auf hat, von meinem Chef nachhause geschickt wegen Fieber und Grippe ich mache meine Ausbildung als Koch deswegen muss ich Samstag und Sonntag arbeiten, war jetzt aber Krank bekomme ich eine Rückwirkende Krankmeldung
arbeitsrechte.de meint
Hallo Kevin,
in bestimmten Fällen ist eine rückwirkende Krankmeldung möglich. Wenn für den Hausarzt nachvollziehbar ist, dass der Arbeitnehmer tatsächlich schon länger krank war, sollte dies möglich sein. Rückwirkend geht das aber nur für 3 Tage.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ol meint
Ich bin bis Freitags Au und der Arzt hat auch bis zu dem Tag Urlaub , so kann ich erst am Montag erst zu ihm um mich weiter Au schreiben zu lassen , kann ich jetzt das Krankengeld verlieren ?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ol,
sollte der eigene Hausarzt nicht aufgesucht werden können, besteht auch die Möglichkeit vorübergehend auf einen anderen Hausarzt auszuweichen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jürgen meint
Hallo, ich war Krankgeschrieben bis einschließlich Freitag wegen einer Sehnenreizung am rechten Arm. Montag und Dienstag hatte ich Urlaub und am Mittwoch war ich auf einem Seminar. Jetzt stellte ich fest, dass meine Schmerzen immer noch nicht abgeheilt sind. Kann ich mich rückwirkend Krankschreiben lassen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Jürgen,
eine rückwirkende Krankschreibung ist nur unter bestimmten Umständen möglich und hängt vom Einzelfall ab. Wenn Ihr Hausarzt nachvollziehen kann, dass Sie bereits zuvor krank waren, ist dies vielleicht möglich. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hausarzt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maria meint
Hallo, ich wollte heute zu meiner Ärztin um mir einen rückwirkenden Krankenschein ab dem 27.03.2018 zu holen. Nun hat meine Ärztin heute gar nicht auf, was ich nicht ahnen konnte, da sie erst letzte Woche Urlaub hatte. Meine Ärztin hat mich schon mal rückwirkend krank geschrieben daher dachte ich,dass es kein Problem gäbe. Die Vertretung schreibt mich nicht rückwirkend krank. Nun ist morgen Karfreitag und dann das Wochendende und Montag ist auch noch ein Feiertag. Ich kann da ich am Dienstag Frühschichte habe erst am Mittwoch zu meiner Hausärztin. Besteht die Möglichkeit durch die ganze Feiertage und das Wochenende, dass mich meine Ärztin ab dem 27.03.2018 noch krank schrieben kann? Und ja, ich hatte einen sehr wichtigen Grund, dass ich nicht eher gehen konnte.
LG
arbeitsrechte.de meint
Hallo Maria,
eine rückwirkende Krankschreibung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und auch nur für maximal drei Tage.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steffen meint
Hallo,
Befinde mich derzeit im Ausland im Urlaub.
Gestern war ich im Krankenhaus und habe mich untersuchen lassen aufgrund von Durchfall,Husten,Schnupfen und Fieber extremes Schwitzen. Habe auch entsprechende Medikamente erhalten.
Kann nun das Hotel nicht wirklich verlassen.
Fliege erst kommenden Sonntag nach Hause.
Was kann ich tun um nicht alle Urlaubstage einzubüßen?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
Hallo Steffen,
leider ist es uns nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Flash meint
Darf ich mich während der Krankschreibung (Dauer der Krankschreibung über mehrere Wochen) an einem ganz anderen Ort über Tage/Wochen aufhalten (z.B. bei meinen Eltern zu Hause etc.) oder auf eine Kommunion gehen und feiern?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Flash,
generell dürfen Arbeitnehmer auch im Falle einer Arbeitsunfähigkeit jeglicher Tätigkeit nachgehen, die sie möchten, ohne sich vor ihrem Arbeitgeber rechtfertigen zu müssen. Dies beinhaltet auch Verreisen und die Teilnahme an Feiern. Unzulässig ist dies nur, wenn besagte Tätigkeit nachweislich die Genesung behindert. Nur wenn der Arbeitgeber belegen kann, dass der Arbeitnehmer auf diese Weise seine eigene Genesung hemmt, ist er befugt, Konsequenzen einzuleiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manu meint
Ein Mitarbeiter lässt sich am 16.4. rückwirkend ab 9.4. krank schreiben. Die AU geht bis einschließlich 27.4. Beim Arbeitgeber geht nach mehrmaliger Nachfrage des Arbeitgebers die AU als Duplikat aber erst am 21.4. ein, die Original AU ist angeblich auf dem Postweg verschwunden. Ab wann tählt jetzt die AU und wieviel Tage werden nicht bezahlt?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Manu,
eine rechtssichere Beurteilung Ihrer Situation kann leider nur ein Anwalt vornehmen. Daher empfehlen wir Ihnen, sich an einen solchen zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabonis meint
Hallo,
ich war Donnerstag und Freitag krank. Nun ist meine Frage ob ich mich am Montag für diese 2Tage rückwirkend krankschreiben?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
Hallo Sabonis,
das entscheidet der behandelnde Arzt. Kann er nachvollziehen, dass die Krankheit seit Donnerstag besteht, kann er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entsprechend zurückdatieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefan meint
Hallo,
mich würde mal interessieren ob das Verhaltenen eines Mitarbeiters so richtig ist.
Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass noch am gleichen Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss.
Sachverhalt:
Mitarbeiter eingestellt 01.01.2018, seit diesem Datum bis heute ca. 5 – 6 x Arbeitsunfähig, oder ohne Grund nicht zur Arbeit erschienen.
Am 02.05 morgens eine sms das er Krank ist und zu Arzt muss und sich danach meldet.
Am 02.05. um 20:30 wieder eine Nachricht das er am 03.05 wieder arbeiten kommt.
Am 03.05 um 6:30 wieder eine Nachricht das er doch nicht arbeiten kann und zum Arzt wieder muss.
Am 03.05 wurde dann die ordentliche Kündigung eingeworfen (Betrieb unter 5 Mitarbeitern).
Am 11.05. war dann die Krankmeldung für den 02.05 im Briefkasten. Eine zweite Krankmeldung bescheinigte die Arbeitsunfähigkeit vom 07.05- 11.05. Die Krankmeldung wurde vom Behandelden Arzt am 09.05 geschrieben und war keine Folgebescheinigung der ersten Krankheit.
Frage:
Darf man die AU für den 02.05 erst 9 Tage später abgeben.
Darf man die AU für den 07.05-11.05 erst am 11.05 abgebeben werden.
Muss der behandelde Arzt Stellung dazu nehmen warum er erst drei Tage Rückwirkend die AU ausgefüllt hat.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Stefan,
eine rückwirkende Krankschreibung ist nur in bestimmten Fällen möglich. Die AU muss dem Arbeitgeber in der Regel zeitnah vorliegen. Ob der Mitarbeiter sich noch im Rahmen des Zulässigen bewegt kann allerdings nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und damit keine verbindliche Einschätzung geben dürfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Liselotte meint
Hallo,
wir haben einen Azubi der ständig krank ist, in dem Ausbildungsvertrag ist geregelt das er ab dem ersten Tag an eine AU vorlegen muss. Leider geht er immer erst am 2.Krankheitstag zum Arzt und lässt sich rückwirkend krankschreiben, es ist wirklich schon sehr auffällig. können wir da irgendetwas gegen tun? Müssen wir das so anerkennen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Liselotte,
wenn die Weisung besteht, dass der AU am ersten Tag ergehen muss, ist auch eine rückwirkende AU zu spät ergangen und kann gemahnt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ralf meint
Der Arzt hat mich in der Arbeitslosigkeit vom 01.05. Bis 22.05. krankgeschrieben. Festgestellt wurde dies allerdings erst am 18. weil ich nicht in der Lage war, die ärztlichen Termine vorher wahrzunehmen. Ist dies rechtens?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Ralf,
die Grundzüge zu einer rückwirkenden Krankschreibung können Sie in unserem Ratgeber nachlesen. Ob etwas im Einzelfall rechtens ist, können wir nicht beurteilen, weil dies eine Rechtsberatung darstellt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anna W. meint
Hallo, für den 23. mai hatte ich mich schon lange vorher krank gemeldet wegen eine bevorstehende OP an den Tag. Der Krankmeldung gab mir das Krankenhaus mit den Datum ab 24. Mai. Das habe ich dann auch erst später gesehen. Jetz habe ich auf mein Dienstplan gesehen , das der 23 . Mai als frei eingetragen wurde ist. Ist das rechtens. Ich dachte das man 1 Tag auch ohne Krankmeldung sein darf. Für des weiteres bin ich noch 3 Wochen krank geschrieben. Es geht mir nur um den einen Tag. Des wäre dann std die mir verloren gehen.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Anna,
wenn im Arbeitsvertrag keine andere Regelung vorgesehen ist, muss eine Krankmeldung ab dem ersten Tag vorliegen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maren meint
Eine Mitarbeiterin hat sich für einen Mittwoch Nachmittag (vormittags war sie in der Schule) am darauffolgenden Montag rückwirkend krankschreiben lassen. Ist diese Krankschreibung so rechtens? Sind bei der Frist für eine rückwirkende Krankschreibung Samstage und Sonntage mitzuzählen? Kann man für einen Tag mehrere Tage im Nachhinein eine Krankmeldung ausstellen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Maren,
Einzelfallfragen und Fragen, ob etwas im Einzelfall rechtens war, können und dürfen wir nicht beantworten. Dies fällt unter die Rechtsberatung und ist damit einem Rechtsanwalt vorbehalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mario meint
Hi,
Ich bin heute am Sonntag krank, ärzte haben geschlossen. Kann mich mein Hausarzt morgen rückwirkend Krank schreiben?
Ps. Bin koch und leide an einer magenverstimmung wodurch ich mich mehrmals am tag übergebe.
Mfg, Mario
arbeitsrechte.de meint
Hallo Mario,
sollte es für Ihren Arzt nachvollziehbar sein, dass Sie bereits vorher erkrankt waren, kann er Sie ausnahmsweise maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Patrick meint
Hallo, ich war am 24.05 und 25.05. Krank und war leider nicht beim Arzt. Ich dachte ich brauch für diese beiden Tage keine AU. Nun habe ich mein Arbeitsverhältnis zum 15.07. gekündigt und mein Chef meinte er benötigt noch die AU für diese beiden Tage. (Im Vertrag steht tatsächlich ab dem 2. Tag wird eine AU benötigt).
Kann mich der Arzt noch rückwirken Krankschreibe? Mein Arzt weis das ich ein Chronische Erkrankung habe und deshalb öfter mal Krank bin. Normalerweise gehe ich immer sofort zum Arzt und lasse mir eine AU ausstellen nur diesmal hab ich es leider übersehen da mir der Arzt dann sowieso nicht helfen kann dachte ich auch nicht daran zum Arzt zugehen und habe mich nur Telefonisch in der Arbeit Krank gemeldet.
Und wenn dem so ist, dass mich der Arzt nicht rückwirken Krankschreiben kann, kann dann mein Chef mir die zwei Fehltage vom Resturlaub abziehen oder kann er mir für diese beiden Tage nur keinen Lohn zahlen? Gekündigt habe ich ja schon…
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
Hallo Patrick,
eine rückwirkende Krankmeldung ist nur in manchen Fällen möglich. Der Hausarzt sollte wissen, ob dies im Einzelfall möglich ist oder nicht. Sollte die AU rückwirkend nicht mehr bescheinigt werden können, kann der Arbeitgeber dies unter Umständen als unentschuldigte Fehltage anrechnen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katharina meint
Was soll ich tun, wenn mein Kind Freitag Abend krank wird und ich am Wochenende arbeiten muss? Kann ich erst Montag zum Arzt?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Katharina,
das kommt darauf an, wie der Arbeitgeber solche Fälle regelt. Es kann sein, dass es hier bereits Vereinbarungen gibt, die Sie im Arbeitsvertrag nachlesen oder bei der Personalabteilung erfragen können. Im Zweifelsfall gibt es in der Regel auch immer einen Arzt in der Umgebung, der am Wochenende und Abends Notdienst hat.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anna meint
Guten Tag. Wie ist es wenn ich Donnerstag und Freitag krank war und machte das ich Montag wieder zur Arbeit kann, nicht zum Arzt bin weil ich erst ab dem dritten Tag ein Attest brauche. Jetzt Montag aber noch nicht fit bin. Sollte mein Arzt Donnerstag Freitag mit krank schreiben oder reicht es wenn er ab Montag krank schreibt?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Anna,
wie Ihre Vereinbarungen zum Attest gestaltet sind und angewendet werden, können wir leider nicht beurteilen. Diese Frage kann Ihnen Ihr Personalchef beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mike meint
HALLO ZUSAMMEN
Ich habe zurzeit ziemlich stress mir gehts beschissen konnte am montag nicht zur arbeit und habe gesagt das ich urlaub möchte jedoch war nur der vertretter da er kann ins system nix eintragen darauf hin habe ich am nächsten tag mich rückwirkend für den montag krankschreiben lassen für die ganze woche und habe die krankmeldung dienstag dem pförtner geben lassen und habe heute nochmal angerufen und gesagt das ich ab montag die ganze woche krank bin hab kein freien kopf muss ich mir sorgen machen
arbeitsrechte.de meint
Hallo Mike,
leider könne wir nicht beurteilen, ob Sie sich vertragswidrig verhalten haben. Klärende Gespräche mit Chef oder Personalabteilung kann negative Folgen jedoch verhindern.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Eze meint
Moin,
wie schaut es eigentlich aus, wenn der Hausarzt nur auf Terminbasis arbeitet? Ich bin nun an einem Montag Krank, kriege meinen Arzt Termin allerdings frühestens am Donnerstag.
Wenn ich vorher schon wieder Gesund bin, kann ich mich trotzdem für die gefehlten Tage Krankschreiben lassen?
Grüße,
Eze
arbeitsrechte.de meint
Hallo Eze,
unabhängig von der Arbeitsweise des Arztes müssen Sie Ihren Pflichten als Arbeitnehmer nachkommen und ein Attest vorlegen. Ist dem Arzt die Erkrankung telefonisch bekannt gegeben kann auch später noch eine Krankschreibung ausgestellt werden. Alles weitere entscheidet der Arzt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tobias meint
Hallo habe eine Frage zur AU , und zwar ich arbeite Nachts, gestern also Dienstag traten Abends bei mir Beschwerden auf ich hab mich telefonisch schon mal krank gemeldet und bin dann heute Mittwoch zum Arzt gegangen, weil Dienstag Abend keine Ärzte mehr auf haben , auf meiner AU steht aber nur von Mittwoch bis Sonntag hätte mich der Arzt für Dienstag auch krankschreiben müssen? Oder deckt sich das wegen der Vorlage ab dem 3 Tag ? Mach mir Gedanken wegen der Entgeltfortzahlung
arbeitsrechte.de meint
Hallo Tobias,
im Arbeitsvertrag wird in der Regel festgelegt, ab wann eine AU fällig wird. Ein Anruf beim Arzt kann diesen über den Krankheitsfall informieren, damit eine rückdatierte AU möglich wird. Wie sich Ihr Fall in die Regelungen einfügt, können Sie mit Ihrer Personalabteilung darüber sprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Cell meint
ich war am Sonntag beim zahnarzt notdienst, Extreme schmerzen am halb abgebrochenen zahn, hat sich herausgestellt das es hochentzündet ist, da keine andere Behandlung möglich war habe ich ein wurzel/nerv-abtötendes mittel bekommen, ein provisorium drüber, ferdisch..
am montag bin ich nicht arbeiten(frühschicht) weil ich so fertig war und noch etwas schmerzen hatte, will zur weiterbehandlung zum zahnarzt der hatte zu, wusste es nicht, hab dann beim vertretungsarzt angerufen, die helferin sagt ja kommen sie gleich ich sag ok brauche ne halbe std, waren 20km strecke, sie sagt oh nee 15min wären noch ok aber dann halt morgen..sie fragt wann?ich sage dann versuch ich lieber zu arbeiten bevor ich noch nen tag krank mache und komme dann nachmittags..ok alles gut..
komme, werde behandelt, die ärztin sagt oh gott zyste auf dem knochen muss der chirurg behandeln, aber das provisorium muss auf jeden fall weg damit Flüssigkeit entweichen kann..soweit gut.bekomme ne Überweisung und frage nach der krankmeldung für gestern, sagt sie oh tut mir leid geht nicht darf ich nicht machen kanns auch nicht weil der computer das nicht kann und wenn ichs trotzdem mache kriege ich probleme(häää?) sie müssen halt urlaub nehmen oder so.. ich war sprachlos, ausser ich hab doch gestern schon angerufen kam nix raus und bin gegangen..was soll/kann ich jetzt machen??
arbeitsrechte.de meint
Hallo Cell,
wenn nachvollziehbar ist, dass Sie bereits vorher erkrankt waren und dementsprechend nicht zur Arbeit gehen konnten, dürfen Ärzte normalerweise maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben. Weigert sich Ihre Ärztin allerdings, Ihnen eine rückwirkende Krankschreibung auszustellen, müssen Sie sich in der Regel auf Konsequenzen vonseiten Ihres Chefs einstellen. Er kann unter anderem Ihr Gehalt für diesen Tag einbehalten oder eine Abmahnung aussprechen. Wir würden Ihnen empfehlen, einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag zu werfen und sich zu vergewissern, ob Sie tatsächlich bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Krankschreibung benötigen; häufig wird eine solche erst verlangt, wenn die Krankheit länger andauert als drei Tage.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lennox meint
Guten Tag, war eben beim Arzt, dieser schreibt allerdings prinzipiell nur einen Tag rückwirkend krank, was ich nicht wusste. Macht es einen Unterschied ob auf der AU steht das arbeitsunfähig erst einen Tag nach Krankmeldung besteht? Also ich bin seit zwei Tagen krank Zuhause und heute erst zum Arzt.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Lennox,
der Arbeitgeber kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit verlangen. Es ist die Pflicht des Arbeitnehmers, dies entsprechend nachzuweisen, weil anderenfalls ein unentschuldigtes Fehlen und damit eine Vertragsverletzung vorliegen kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Julia meint
Ich bin Lehrerin und in den Sommerferien erkrankt, die Krankheit besteht nach wie vor. Leider hat mein Arzt mich nicht schon bei meinem ersten Besuch krank geschrieben, sondern erst eine Woche später. Kann das nachträglich geändert/korrigiert werden.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Julia,
Ihr Arzt wird wohl seine Gründe gehabt haben, weshalb er Sie nicht schon bei Ihrem ersten Besuch krankgeschrieben hat. In Ausnahmefällen können Ärzte maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben, wenn nachvollziehbar ist, dass Sie im Vorfeld bereits erkrankt waren. Eine spätere nachträgliche Änderung ist normalerweise nicht möglich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefanie meint
Kann ich mich mit einer Migräne für den Betroffenen Tag, rückwirkend krank schreiben lassen? Wenn ich Migräne habe, dann bin ich froh wenn ich nicht raus muss und keine Geräusche etc. höre. Raus gehen ist eine Qual. Kann ich dann trotzdem am nächsten Tag zum Hausarzt und ihm das sagen, das ich für den Tag eine Krankmeldung brauche?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Stefanie,
dies können Sie natürlich tun. Die Frage ist jedoch eher, ob Ihr Arzt dem nachkommt oder nicht. In Ausnahmefällen dürfen Ärzte maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben und normalerweise auch nur, wenn nachvollziehbar ist, dass die betroffene Person bereits vorher erkrankt war.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michaela meint
Ich war 1 Woche in Urlaub und mein Sohn (17 Jahre und in Ausbildung) hatte Magen-Darm. Er konnte nicht zum Arzt und hat natürlich auch keine AU. Was kann ich tun. Kann der Arzt noch rückwirkend eine AU für den 13.-18.08.18 ausstellen?
arbeitsrechte.de meint
Hallo Michaela,
in Ausnahmefällen ist es Ärzten erlaubt, maximal drei Tage rückwirkend krankzuschreiben. In diesem Fall muss jedoch nachvollziehbar sein, dass die jeweilige Krankheit schon im Vorfeld vorlag. Sie haben zwar die Möglichkeit, mit dem Arzt zu sprechen, aber normalerweise wird er Ihnen nicht weiterhelfen können, wenn es um eine AU ab dem 13.08. geht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Johannes meint
Hallo,
Folgendes Problem. Seit Anfang Mai krankgeschrieben, Arbeitgeber kündigte mich zum 31.7. bei bestehender AU. Das ist auch nicht das Problem. Mein Hausarzt stellte mir meine letzte AU bis, Freitag, 10.8 aus, eine Folgebescheinigung wäre kein Problem, wenn er nicht im Urlaub gegangen wäre und ich bei der Vertretung ein Termin am 13.8 erhalten hätte. Leider hatte der Arzt erst am 14.8. einen Termin. Jetzt bemängelt meine Krankenkasse das Ausstellungsdatum und will die Zahlung des Krankengeldes einstellen. Kann hier der Arzt das Das Ausstellungsdatum noch auf den 13.8 ändern, damit ich wieder Anspruch auf Krankengeld habe? Krankheit ist ja bei der Krankenkasse bekannt und auch das diese noch länger andauert.
Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus.
JF
arbeitsrechte.de meint
Hallo Johannes,
wenden Sie sich diesbezüglich bitte gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andrea meint
Frage: Ein Minijobber ist im Krankenhaus. Dannach geht er zum Arzt und lässt sich weiter behandeln,
Bedenkt aber nicht sich eine Krankmeldung geben zu lassen für den Minijob. War aber regelmäßig beim Arzt bzw., zeitweise im Krankenhaus.
Darf der Arzt auch einen Monat später eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, da ja die Feststellung der Krankheit durch den Arztbesuch vorliegt.
arbeitsrechte.de meint
Hallo Andrea,
der Arzt darf in der Regel nur maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
H meint
Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter war von Mittwoch bis Freitag krank geschrieben. Am Montag war der Mitarbeiter normal arbeiten. Am Dienstag erhielt ich eine Folgebescheinigung von vorherigen Freitag bis Donnerstag. Ist eine rückwirkende Krankmeldung möglich, obwohl der Mitarbeiter 1 Tag normal arbeiten war?