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Rückwirkend krankschreiben: Darf der Arzt die Krankschreibung zurückdatieren?

Von Arbeitsrechte.de, letzte Aktualisierung am: 18. Februar 2023

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Erkrankt ein Arbeitnehmer und ist infolge dessen nicht in der Lage, seiner Tätigkeit nachzukommen, muss er entsprechend auch nicht an seinem Arbeitsplatz erscheinen. Hinzu kommt das Risiko, dass er in seiner neuen Rolle als Bazillenschleuder noch weitere Mitarbeiter anstecken und so das halbe Unternehmen lahmlegen könnte. Dass der betroffene Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit arbeitsunfähig ist, muss er jedoch erst einmal beweisen.

Gibt es Situationen, in denen Sie Ihr Arzt auch rückwirkend krankschreiben kann?
Gibt es Situationen, in denen Sie Ihr Arzt auch rückwirkend krankschreiben kann?

Nutzen Sie den Entgeltfortzahlungsrechner

Dies geschieht durch eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die normalerweise vom Hausarzt nach einer eingehenden Untersuchung ausgestellt wird und dem Arbeitgeber im Anschluss vorgelegt werden muss. Doch wie verhält es sich beispielsweise, wenn Beschäftigte so krank sind, dass sie nicht einmal den Weg zum Arzt meistern können und diesem daher erst einen Tag später einen Besuch abstatten?

Kurz & knapp: Rückwirkend krankschreiben

Wann muss eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden?

Grundsätzlich darf erst ab dem Tag der Behandlung der Krankheit bescheinigt werden, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Gibt es Ausnahmen, in denen eine rückwirkende Krankschreibung erlaubt ist?

Ja, in Ausnahmefällen ist eine rückwirkende Krankschreibung gestattet. Es muss jedoch nachvollziehbar sein, dass der Patient vorher bereits arbeitsunfähig erkrankt war.

Wie lange darf ein Arzt rückwirkend krankschreiben?

Maximal drei Tage darf der Arzt rückwirkend krankschreiben. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Kann ein Arzt sie dann rückwirkend krankschreiben? Nach wie vielen Tagen ist eine rückwirkende Krankschreibung vom Arzt noch möglich? Und welche Konsequenzen drohen, wenn zu viel Zeit vergangen ist und der betroffene Arzt sich weigert, eine Krankschreibung rückwirkend auszustellen? In unserem Ratgeber erfahren Sie es.

Inhalt

  • Nutzen Sie den Entgeltfortzahlungsrechner
  • Kurz & knapp: Rückwirkend krankschreiben
  • Wann bedarf es im Arbeitsrecht einer Krankschreibung?
    • Inwiefern ist eine rückwirkende Krankschreibung im Arbeitsrecht erlaubt?
    • Welche Konsequenzen drohen, wenn ein Arzt Sie nicht rückwirkend krankschreiben möchte oder kann?
    • Weiterführende Suchanfragen

Wann bedarf es im Arbeitsrecht einer Krankschreibung?

Kann ein Arzt Sie einen Tag rückwirkend krankschreiben?
Kann ein Arzt Sie einen Tag rückwirkend krankschreiben?

Laut § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) haben erkrankte Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihnen sechs Wochen lang ihr Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt wird.

Dazu bedarf es jedoch gewisser Voraussetzungen: Es muss sich zunächst einmal um eine un­verschuldete Arbeitsunfähigkeit handeln. Hinzu kommen weitere Pflichten aufseiten des Arbeitnehmers, die das EntgFG in § 5 festhält:

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.“

Gesetzlich ist demnach festgeschrieben, dass Arbeitnehmer erst dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen, wenn Sie länger als drei Tage krank sind. Die Bescheinigung sollte dem Arbeitgeber spätestens am vierten Krankheitstag vorliegen. Ist im Arbeitsvertrag eine kürzere Frist vereinbart, so ist jedoch diese maßgeblich.

Da der Arbeitgeber gemäß § 5 EntgFG das Recht dazu hat, die Bescheinigung auch schon früher zu verlangen, sind solche Regelungen im Vertrag durchaus erlaubt. Doch wie verhält es sich, wenn der Chef die AU früher verlangt, Sie jedoch nicht beim Arzt waren? Kann der Arzt Sie dann rückwirkend krankschreiben?

Inwiefern ist eine rückwirkende Krankschreibung im Arbeitsrecht erlaubt?

Dürfen Ärzte Patienten grundsätzlich rückwirkend krankschreiben? Dem ist nicht so: Um zu verhindern, dass das System missbraucht wird, haben die Krankenkassen in Deutschland sogenannte Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) eingeführt, an die sich Ärzte halten müssen, wenn Sie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.

Diesen Richtlinien zufolge darf erst ab dem Tag der Behandlung bescheinigt werden, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Dies besagt § 5 Absatz 3 AU-RL:

Wie viele Tage kann ein Arzt rückwirkend krankschreiben?
Wie viele Tage kann ein Arzt rückwirkend krankschreiben?

Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden.“

Es ist unter gewissen Umständen jedoch möglich, sich rückwirkend krankschreiben zu lassen. Doch wann und wie lange darf ein Arzt rückwirkend krankschreiben? Die Antwort darauf liefert ebenfalls § 5 Absatz 3 AU-RL:

Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.“

Erst seit dem 4. März 2016 lautet die Antwort auf die Frage „Wie lange kann ein Arzt rückwirkend krankschreiben?“: Drei Tage. Zuvor waren es maximal zwei Tage, für die ausnahmsweise rückwirkend eine Krankschreibung ausgestellt werden durfte. Demnach ist es unter Umständen auch möglich, eine Krankschreibung rückwirkend für das Wochenende zu erhalten. Bereits seit dem 23. Juli 2015 gilt eine Krankschreibung ab dem Tag, an dem sie ausgestellt wurde.

Was müssen Betroffene beachten, wenn sie sich rückwirkend krankschreiben lassen?

Lassen Sie sich rückwirkend krankschreiben, sieht das Arbeitsrecht nicht nur vor, dass Sie die jeweilige AU Ihrem Arbeitgeber aushändigen. Auch Ihre Krankenkasse muss davon in Kenntnis gesetzt werden und ein Exemplar der Krankschreibung erhalten. Dafür haben Sie als Arbeitnehmer sieben Tage lang Zeit. Die Diagnose des Arztes darf dabei ausschließlich persönlich gestellt werden; telefonische Untersuchungen sind nicht erlaubt (§ 4 Abs. 1 AU-RL).

Auch wenn sich Arbeitnehmer rückwirkend krankschreiben lassen, entfällt dadurch nicht die Pflicht, erneut zum Arzt zu gehen, wenn die Krankheit länger andauert als in der AU vermerkt. Demnach schließt eine rückwirkende Krankschreibung eine Folgebescheinigung nicht aus. Einer solchen bedarf es an dem Werktag, der auf den letzten Tag der zunächst prognostizierten Arbeitsunfähigkeit folgt. Samstage werden jedoch nicht als Werktage angesehen.

Übrigens: Erfolgt eine rückwirkende Krankschreibung im Urlaub, dürfen dem betroffenen Arbeitnehmer die jeweiligen Urlaubstage in der Regel nicht abgezogen werden. Lassen Sie sich rückwirkend krankschreiben, wird der Urlaub Ihnen normalerweise wieder gutgeschrieben und Sie können die Tage zu einem anderen Zeitpunkt freinehmen.

Welche Konsequenzen drohen, wenn ein Arzt Sie nicht rückwirkend krankschreiben möchte oder kann?

Lassen Sie sich rückwirkend krankschreiben, bleibt eine Folgebescheinigung nicht aus, wenn Sie länger krank sind als in der AU vermerkt.
Lassen Sie sich rückwirkend krankschreiben, bleibt eine Folgebescheinigung nicht aus, wenn Sie länger krank sind als in der AU vermerkt.

Nicht nur wenn der erkrankte Arbeitnehmer gänzlich darauf verzichtet, eine Arbeits­unfähigkeitsbescheinigung einzureichen, sondern auch, wenn er diese zu spät abgibt, kann dies Folgen haben. Der Arbeitgeber hat in so einem Fall das Recht, das Gehalt nicht weiterzuzahlen, eine Abmahnung auszusprechen oder dem Betroffenen sogar zu kündigen.

Ausnahmsweise schreiben Ärzte zwar rückwirkend krank, allerdings kann es durchaus vorkommen, dass der jeweilige Mediziner Sie nicht rückwirkend krankschreiben möchte. Er muss nachvollziehen können, dass es Ihnen in den vorherigen Tagen weder möglich war, Ihrer Arbeit nachzugehen, noch zum Arzt zu gehen. Ist dies nicht der Fall und Sie machen einen kerngesunden Eindruck auf ihn, wird er Sie wohl kaum rückwirkend krankschreiben.

Eine weitere Situation ist folgende: Zwar können Ärzte rückwirkend krankschreiben, jedoch nur innerhalb eines Zeitfensters von drei Tagen. Ist seit Ihrer Krankheit bereits eine Woche vergangen, wird sich wohl kaum ein Arzt darauf einlassen, Ihnen die weit in der Vergangenheit liegende Krankheit rückwirkend zu attestieren. In einem solchen Fall werden Sie wohl mit Konsequenzen vonseiten der Chefetage rechnen müssen.
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Kommentare

  1. Lier meint

    12. Juni 2017 um 14:32

    Guten Tag, was versteht man in dem Zitat unter „in der Regel“?
    Übrigens: Erfolgt eine rückwirkende Krankschreibung im Urlaub, dürfen dem betroffenen Arbeitnehmer die jeweiligen Urlaubstage in der Regel nicht abgezogen werden. Lassen Sie sich rückwirkend krankschreiben, wird der Urlaub Ihnen normalerweise wieder gutgeschrieben und Sie können die Tage zu einem anderen Zeitpunkt freinehmen.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      14. Juni 2017 um 12:47

      Hallo Lier,

      das bedeutet, dass es in den meisten Fällen so gehandhabt wird. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Leo meint

        30. Juni 2018 um 12:44

        Hallo ich habe auch mal eine dringende Frage und zwar bin ich am Freitag morgen aufgewacht und konnte meinen Kopf nicht mehr nach rechts bewegen daraufhin habe ich meinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt und habe 2 iboprufem 600 genommen da ich starke schmerzen hatte und bin eingeschlafen da leider Freitag war und ich nach 12 Uhr wach geworden bin bin ich nicht zum Arzt gekommen ( Ich war um 16.15uhr bei einem Hausarzt der normalerweise bis 17 Uhr geöffnet hat jedoch war kein Arzt mehr da) nun meine Frage kann ich mir am Montag ein nachträgliches Attest bekommen ? Den ich möchte wirklich keine Abmahnung bekommen weil es mir ja wirklich nicht gut ging/geht

        Antworten
        • arbeitsrechte.de meint

          2. Juli 2018 um 9:13

          Hallo Leo,

          in der Regel kann der Arzt keine rückwirkende Krankschreibung ausstellen, wenn der Zustand nicht wenigstens telefonisch bekanntgegeben wurde. Welche Möglichkeiten Sie haben, können Sie mit der Personalabteilung besprechen.

          Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          Antworten
    • Norman L. meint

      30. April 2018 um 18:35

      Mein Arzt hat gesagt ich soll nächste Woche wieder kommen da beim ersten Mai ein Feiertag ist hat mein Arzt auch schon Montag zu davon wusste ich nichts kann also erst Mittwoch wieder hin kann er mich trotzdem für Montag rückwirkend krankschreiben

      Antworten
      • arbeitsrechte.de meint

        7. Mai 2018 um 8:49

        Hallo Norman,

        sollten Sie bestellt gewesen sein, sollte eine rückwirkende Krankschreibung prinzipiell möglich sein.

        Ihr Team von Arbeitsrechte.de

        Antworten
    • I. meint

      6. Juni 2018 um 19:58

      Guten Tag,
      ich bin seit 9 Mon. krankgeschrieben und am 5.06.18 wieder verlängert bis 24.06.18.
      Allerdings war die letzte AU bis einschl-4.06.18 ausgestellt. Immer mit der Bemerkung Arbeitsunfähig seit….September 2017.
      Die Krankenkasse hat sich gemeldet.
      Mir fehlt 1 Tag und deswegen bekomme ich auch für 1 Tag kein Krankengeld.
      Die durchgehende AU sei jedcoh nicht strittig laut Krankenkase
      Der Arzt darf doch bis zu 3 Tage rückwirkend eine AU ausstellen. Laut Krankenkasse nicht erlaubt.
      Auf der eine Seite durchgehend seit Sept.17 krank und auf der andere Seite fehlt 1 Tag.
      Gibt es eine Möglichkeit die Kürzung des Krankengeldes um 1 Tag aufzuheben?
      Vielen Dank.
      IPV

      Antworten
      • arbeitsrechte.de meint

        14. Juni 2018 um 9:07

        Hallo I.,
        bitte lassen Sie sich zu dieser Frage gegebenenfalls von einem Anwalt beraten. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

        Ihr Team von Arbeitsrechte.de

        Antworten
  2. Sayme meint

    19. Juni 2017 um 22:03

    Hallo,

    wie ist es bei der rückwirkenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einer privaten Krankentagedeldversicherung? Ist hier ebenfalls eine rückwirkende AU-Bescheinigung möglich? Falls ja, bis zu wie vielen Tagen kann der Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen?
    Welche gesetzliche Grundlage gilt hier?
    Gilt hier ebenfalls das Entgelfortzahlungsgesetz und die AU-RL?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. Juni 2017 um 14:55

      Hallo Sayme,

      bei Fragen zum Krankentagegeld wenden Sie sich an die private Versicherung. Eine rückwirkende Krankschreibung liegt im Ermessen des zuständigen Arztes.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
      • Crammeier meint

        29. November 2018 um 17:33

        Mein Arzt hat mich 14 Tage rückwirkend krankgeschrieben ( leide seit Jahren an Depressionen) Es ist eine Folgebescheinigung. Wird von der Krankenkasse nicht akzeptiert.Ist dies korrekt?

        Antworten
        • arbeitsrechte.de meint

          5. Dezember 2018 um 15:59

          Hallo Crammeier,

          die Korrektheit von spezifischen Vorgängen bei den Krankenkassen können wir nicht beurteilen.

          Ihr Team von Arbeitsrechte.de

          Antworten
  3. Antwort meint

    31. Juli 2017 um 9:13

    Hallo. Ich konnte 1 Woche lang nicht zum arzt. Aber brauche eine krankmeldung. Was kann ich tun?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      14. August 2017 um 10:16

      Hallo Antwort,
      wir würden Ihnen empfehlen, einen Arzt aufzusuchen und nachzufragen, ob eine rückwirkende Krankschreibung möglich ist. Sollte dem nicht so sein, müssen Sie wohl die Konsequenzen tragen und damit rechnen, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber für diese Woche kein Gehalt zahlt. Auch eine Abmahnung ist möglich.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  4. Andreas meint

    22. September 2017 um 1:45

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem.
    1. Ich wurde am 28.7.2017 Arbeitsunfähig aus der Reha entlassen und vom Hausarzt vom 31.7. bis zum 18.8. krank geschrieben.
    2. Am 17.8. hatte ich beim Orthopäden einen Termin zum Röntgen. Er sagte mir das ich für 2 weiter Wochen eine AU bekomme. Leider ist mir nicht aufgefallen, das er die AU vom 17.8. bis zum 31.8. geschrieben hat. Ich bin davon ausgegangen das die AU erst nach dem Ablauf der aktuellen AU beginnt (leider nicht kontrolliert), also ab dem 21.8. bis zum 1.9..
    3. Als ich dann am folgenden Montag dem 4.9. zu meinem Hausarzt ging viel es auf das ich für den Freitag (1.9.) keine AU habe.

    Die Krankenkasse macht mir jetzt Stress und will mir das Krankengeld streichen. Haben sie eine Idee?

    mfg
    Andreas

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      6. November 2017 um 13:24

      Hallo Andreas,
      besorgen Sie sich eine Folgebescheinigung zu spät oder deckt sie einige Tage nicht ab, endet in der Regel der Anspruch auf Krankengeld. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu suchen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  5. Maria meint

    23. Oktober 2017 um 10:40

    Hallo,
    wie ist es denn wenn ich aufgrund meiner Migräne Donnerstag und Freitag nicht in der Arbeit war.
    Mein Arzt hat übers Wochenende nicht auf, kann ich am Montag hierfür noch rückwirkend eine Krankmeldung erhalten?

    DANKE

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. Dezember 2017 um 13:17

      Hallo Maria,
      da Sie sowohl am Donnerstag als auch am Freitag die Möglichkeit hatten, einen Arzt aufzusuchen, und es einem solchen grundsätzlich nur gestattet ist, maximal drei Tage rückwirkend krankzuschreiben, ist es eher unwahrscheinlich, dass Sie am Montag noch eine rückwirkende Krankschreibung erhalten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  6. Romana meint

    29. Dezember 2017 um 11:22

    Hallo

    Ich habe seit 3 tagen eine schwere Magen Darm Grippe aus dem Haus kann ich leider nicht gehen weil ich mich ohne Eimer wirklich nicht bewegen kann ..es kommt alles raus!!
    Jetzt ist der 1.1.18 ja ein Feiertag und somit kann ich erst am 2 zum artzt für die kranken Meldung .
    Kann der arzt mich den noch krank schreiben?

    Lg

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. Februar 2018 um 10:24

      Hallo Romana,

      wie Ihr Arzt Ihnen helfen kann, kann Ihnen nur Ihr Arzt sagen. Wenn Sie sich telefonisch bei Ihrem Arzt gemeldet haben, kann dies schon als erster Schritt in der Behandlung zählen und einer Krankschreibung steht auch nach dem Wochenende rechtlich nichts im Weg.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  7. Günther meint

    2. Januar 2018 um 12:00

    Guten Tag!

    Betreffen diese Ausführungen schon auch Österreich?

    Vielen dank!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. Februar 2018 um 16:00

      Hallo Günther,
      wir beziehen uns grundsätzlich auf deutsches Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  8. Lana meint

    3. Januar 2018 um 18:04

    Hallo, ich habe heute beim Arzt angerufen und mir wurde erst für morgen früh ein Termin gegeben. Bin heute aber nicht zur Arbeit gegangen wegen Krankheit. Allerdings psychisch bedingter reizdarm. Wenn ich morgen früh zum Arzt gehe, werde ich rückwirkend für heute krank geschrieben?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      13. Februar 2018 um 17:51

      Hallo Lana,

      das ist möglich. Der Arzt muss jedoch nachvollziehen können, dass die Krankheit bereits länger besteht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  9. Elisa meint

    13. Januar 2018 um 10:51

    Hallo,

    ich verstehe nicht weshalb ein Arzt rückwirkend krankschreiben soll, wenn man erst ab 3 Tagen Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung braucht.

    Mein Sohn ist körperbehindert und macht eine Ausbildung in einem Altenheim. Durch die Behinderung hat er oft Migräneanfälle, Rückenschmerzen und Durchfall. Samstag und Sonntag sind bei ihm normale Arbeitstage, an denen hat kein Hausarzt Sprechstunde.
    Heute an einem Samstag hat er Durchfall. Er hat vor Arbeitsbeginn im Betrieb angerufen und Bescheid gegeben. Evtl kann er morgen wieder arbeiten. Wenn nicht, kann er am Montag zum Arzt gehen und sich ab Montag krankschreiben lassen.
    Es gibt immer eine Möglichkeit zeitnah zum Arzt zu gehen. Auch bei Durchfall. Es gibt Medikamente die für eine gewisse Zeit die Erkrankung stoppen. Falls das nicht wirkt…oder Durchfall länger als 2 Tage anhält, ist die Erkrankung in meinen Augen etwas, wo ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist.

    Wenn der Hausarzt in der Nähe praktiziert, machen diese auch Hausbesuche. Da kann man auch eine Krankmeldung bekommen, wenn man nicht selber in die Praxis kann.

    Übers Wochenende oder Feiertage (bei uns hatten alle Hausärzte in der Umgebung zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen)…dann gibt es Bereitschaftsdienste. Ich selber musste am 31.12. (Sonntag) dorthin mit Fieber, Schüttelfrost etc.
    Das ist unangenehm, aber auch dort bekommt man eine Krankmeldung und eine Bescheinigung für den Hausarzt. Und Rezepte bekommt man auch.

    Ich kann also nicht verstehen, wenn man Donnserstag und Freitag krank ist….wieso man dann erst am darauffolgenden Montag zum Arzt geht. Wie sieht das denn beim Arzt oder Arbeitgeber aus….Schönes langes Wochenende gehabt und dann rückwirkend krank geschrieben?

    Also Hausbesuche, Bereitschaftsdienste, Notruf…was will man noch? 2 Tage Karenzzeit, ab dem 3. Tag Krankmeldung.
    Donnerstag und Freitag – Hausarzt oder Hausbesuch durch Hausarzt.
    Samstag, Sonntag – wenn man arbeiten muss, Bereitschaftsdienst
    Wenn es so arg ist 4 Tage nicht zum Arzt zu kommen – Notdienst anrufen dann ist das ein Fall fürs Krankenhaus.

    Wer Samstag und Sonntag nicht arbeiten muss…braucht für Do und Fr keine rückwirkende Krankmeldung. Falls man auf wundersame Weise am Samstag genesen ist.

    Da braucht man sich nicht wundern, wenn der Arbeitgeber in Zukunft eine AU Bescheinigung noch am selben Tag verlangt.

    Ich wünsche allen ein gesundes Jahr 2018 – das ihr so wenig wie möglich die Bereitschaftsdienste in Anspruch nehmen müsst. Die sind nämlich immer sehr voll und durchweg gemischte Krankheiten. Da kann man sich dann evtl. noch zusätzlich mit was andrem anstecken. Ich habe mich auf diesem Wege mit der Influenza Grippe angesteckt. 🙁

    Antworten
  10. Chantal meint

    22. Januar 2018 um 23:05

    Hallo…

    Ich war war vom 26.09.2017 an krank geschrieben, zum 31.12. gekündigt auf ärtzlichen Rat und bis 29.12.2017 weiter Krankgeschrieben gewesen. Am 27.12. mich arbeitslos gemeldet.
    Da es mir nicht wirklich besser ging, war ich am 5.01.2018 bei meiner Hausärtzin und die hat mich rückwirkend wieder vom 2.01. mit Folgebescheinigung weiter krank geschrieben. Heute am 22.01. ruft die Krankenkasse an und sagt, dass sie nicht zahlen, da es nicht rückwirkend gehen würde. Auch weil ich keinen Arbeitgeber mehr hab. Wer zahlt jetzt und was kann ich machen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. März 2018 um 16:10

      Hallo Chantal,

      wir empfehlen Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  11. Florian Sch. meint

    31. Januar 2018 um 17:44

    Hallo,

    aufgrund von starken Magen-Darm-Beschwerden (Erbrechen, Durchfall etc.) konnte ich am Dienstag und Mittwoch, dem 30.01. -31.01.2018 nicht auf der Arbeit erscheinen. Allerdings erfordert die Berufsschule ab dem 1. Tag eine Krankschreibung oder AU. Am heutigen Mittwoch waren, als es mir einigermaßen besser ging, die Arztpraxen bereits geschlossen.

    Meine Frage: Wenn ich morgen früh zu meiner Ärztin gehe, besteht die Möglichkeit mit rückwirkend für die letzten beiden Tage krank zu schreiben?

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. März 2018 um 16:02

      Hallo Florian,

      rückwirkend krankschreiben geht in der Regel nur, wenn der Arzt wenigstens telefonisch informiert ist.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  12. Carsten H. meint

    12. Februar 2018 um 10:52

    Hallo,

    Ich brauche erst ab dem vierten Tag eine AU-Bescheinigung. Nun denke ich, das ich nur 3 Tage brauche, um wieder auf die Beine zu kommen. Also gehe ich nicht zum Arzt.
    Nun hab ich mich aber verschätzt, und bin weiterhin Arbeitunfähig und gehe zum Arzt, Was passiert mit den Tagen, an denen ich schon zuhause geblieben bin ? Muss ich Rückwirkend Urlaub nehmen, nur weil ich meine Situation falsch eingeschätzt habe ?
    Bitte nur eine Antwort auf die Frage, nicht, ob der Arzt pflichten hat (3Tage) oder, das es besser wäre, gleich am ersten Tag zum Arzt zu gehen. Also, was passiert mit den Tagen. Ist meine Selbteinschätzung dann also völlig egal ?
    Vielen Dank im Vorraus für eine Antwort. Bitte gerne über Mail.

    Carsten H.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      5. März 2018 um 13:19

      Hallo Carsten,

      da die Selbsteinschätzung in diesem Prozess tatsächlich nicht von Bedeutung ist, sollte ein Umgang für die Situation mit dem AG gefunden werden. Alternativ dazu kann eine Rückwirkende Krankschreibung schon mit einem Anruf beim Arzt am ersten Krankheitstag gesichert werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  13. Thomas meint

    16. Februar 2018 um 19:42

    Hallo ich habe seit Donnerstag 15.02.18 eine Magen-Darmgrippe und konnte 2 Tage nicht aus dem Bett weil ich mich dann sofort übergeben musste und auf Toilette. Zudem hat mein Arzt bis Montag 19.02.18 Urlaub. Gehe dann am Mo. zum Arzt kann er mich dann Rückwirkend ab Donnerstag Krankschreiben?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. März 2018 um 9:06

      Hallo Thomas,

      nur in Ausnahmefällen ist eine rückwirkende Krankschreibung möglich. Fragen Sie diesbezüglich Ihren Arzt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  14. Saskia meint

    17. Februar 2018 um 19:39

    Hallo, durch meine Erkältung konnte ich am Samstag 17.2. nicht zur Arbeit.
    Hausarzt hat auch zu. Kann mein Hausarzt mir am Montag für diesen Samstag eine rückwirkende krankmeldung ausstellen??????

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. März 2018 um 9:22

      Hallo Saskia,

      eine rückwirkende Krankschreibung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Ihr Hausarzt kann Sie darüber informieren.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  15. Lukas meint

    19. Februar 2018 um 1:29

    Hallo, ich wurde an einem Samstag krank und habe es auf Grund der Krankheit nicht geschafft zum Arzt zu gehen. Kann der Arzt mich am Montag rückwirkend krankschreiben?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. März 2018 um 9:44

      Hallo Lukas,

      rückwirkende Krankschreibungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Ihr Hausarzt kann Sie darüber aufklären.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  16. Marc meint

    19. Februar 2018 um 22:53

    Hallo,

    Ich war vom 06.-11.02 krankgeschrieben (AU lag dem AG am 06.02. vor). In der Nacht vom 11. auf den 12. hatte ich noch Fieber und ich habe mich daher beim AG telefonisch krankgemeldet. (Krankmeldung ohne Arztbesuch) Am 13. war ich dann arbeiten, was aber eher schlecht ging. Daher bin ich am 14.02. wider zum Arzt, der vom 14.-18. krankgeschrieben hat. Jetzt hat mir der AG für den 12.02. ein Unerlaubtes Fehlen eingetragen. Kann mich der Arzt jetzt noch rückwirkend für den 12.02. krankschreiben? Er hatte mir das am 14.02 angeboten, ich hatte es aber abgelehnt, da ich dachte, die telefonische Krankmeldung reicht und am 13. hatte ich ja auch gearbeitet.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. März 2018 um 11:23

      Hallo Marc,

      eine rückwirkende Krankschreibung ist in Ausnahmefällen möglich. Ihr Hausarzt kann Sie darüber informieren, ob das bei Ihnen jetzt noch möglich ist.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  17. Paul meint

    1. März 2018 um 22:12

    Hallo,

    mich würde interessieren, ob folgendes ebenfalls zu den Ausnahmefällen einer rückwirkenden Krankschreibung zählt, weil das im Prinzip für alle Arbeitnehmer interessant sein dürfte (und bestimmt auch schon oft so eingetroffen ist):

    Man leidet an Symptomen, die jeder schon einmal in seinem Leben hatte und von denen man ausgeht, dass diese innerhalb weniger Tage abklingen: Z.B. Schnupfen, Übelkeit oder Halsschmerzen. Man meldet sich sofort für 1 – 3 Tage beim Arbeitgeber krank, geht nicht zum Arzt (Die 3-Tage-Regelung wurde ja eigeführt, um einen „Run“ auf die Hausärzte bei kleineren Beschwerden und eine Überbelastung der Arztpraxen zu vermeiden) und schont sich. Doch nach Ablauf dieser Zeit – vor allem nach 3 Tagen – hat sich z.B. der Schnupfen zu einem grippalen Infekt, die Übelkeit zum Magen-Darm-Virus oder die Halsschmerzen zu einer Kehlkopfentzündung entwickelt. Man geht zum Arzt, der – aus meiner Sicht zumindest – keine Probleme haben müsste, die Krankschreibung zurückzudatieren. Schließlich kennt der Mediziner nicht nur die Symptome der jeweiligen Krankheit, sodern auch deren zeitlichen Verlauf.

    Schöne Grüße

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      5. März 2018 um 10:46

      Hallo Paul,

      ob eine rückwirkende Krankschreibung möglich ist, hängt nicht von der Krankheit ab sondern vom Datum zu dem der Arzt über eine Erkrankung informiert wurde. Somit kann der von Ihnen geschilderte Fall in der Regel nicht als statthafte Ausnahme gewertet werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  18. M. meint

    5. März 2018 um 15:30

    Hallo,
    habe eine Frage:
    Ich habe in meinem Urlaub eine Grippe bekommen,
    habe am Mittwoch meinem Urlaub abgebrochen und bin nach Haus gefahren , bin am Donnerstag zum Arzt gegangen, der hat mich rückwirkend ab Mittwoch krankgeschrieben. Habe mich am Donnerstag bei meinem Areitgeber gemeldet und meine Au-Bescheinigung dem Arbeitgeber zukommen lassen.
    Mein Arbeitgeber will mir nur 2 Urlaubstage gutschreiben , weil ich mich erst am Donnerstag telefonisch Krankgemeldet habe .
    Ist das rechtens.
    Mfg M.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      20. März 2018 um 9:46

      Hallo M.,

      Ihr Arbeitgeber muss Ihnen für gewöhnlich alle Urlaubstage gutschreiben, die in den Zeitraum der Krankschreibung fallen. Bei Problemen hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  19. Nur meint

    6. März 2018 um 16:05

    Hallo,

    mein Hausarzt hatte Urlaub, weswegen ich zur Vertretung ging. Die Ärztin wollte mich nicht für zwei Tage rückwirkend krankschreiben, obwohl ich noch krank war. Sie sagte, die Krankenkassen würden rückwirkende Krankschreibungen nicht mehr erlauben.
    Dann fügte sie jedoch hinzu, Sie könne es evtl. machen, sofern ich Ihr eine Gebühr von 10 Euro zahle.

    Dürfen Ärzte sowas?

    Liebe Grüße

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      26. März 2018 um 10:13

      Hallo Nur,

      tatsächlich sind rückwirkende Krankschreibungen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Gebühr ändert unserer Kenntnis nach daran nichts. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, ob die Ärztin sich hier richtig verhält.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  20. Barbara S. meint

    12. März 2018 um 8:35

    Hallo,

    sind bei einer rückwirkenden Krankschreibung 3 Arbeitstage oder Kalendertage gemeint?

    Schöne Grüße

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      5. April 2018 um 10:25

      Hallo Barbara,

      in der Regel wird hier von Kalendertagen ausgegangen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  21. Marion meint

    15. März 2018 um 9:25

    Ich hatte im Urlaub eine Grippe bekommen. 1. Tag war ein Montag und mein erster Urlaubstag. Arbeitsstelle informiert, und Arztpraxis für einen Hausbesuch gebeten, bei fast 40 Grad Fieber war an einen Praxisbesuch nicht zu denken. Wegen Überlastung schaffte der Arzt es auch erst am Dienstag. Also Krankmeldung ab Montag rückwirkend ausgestellt. Personalstelle verrechnete den Montag trotzdem als Urlaubstag. Ich habe dort mehrfach anrufen müssen, um den Urlaubstag als Krankheitstag angerechnet zu bekommen. Die waren und sind es heute noch, obwohl es dann doch angerechnet wurde, der vollen Überzeugung, ich hätte den Montag nicht als Krankheitstag bekommen sollen, sondern als Urlaub ohne gültige Krankmeldung. Ich hatte aber Internet gefunden , Rückwirkend ginge, und dem Arzt sei da zu vertrauen, ansonsten maßt sich eine Personalstelle an, dass Urteilsvermögen eines Arztes in Frage zu stellen. Ich hatte mich ordnungsgemäß Montags telefonisch krank gemeldet, und die Arbeitsunfähigkeit wurde vom Arzt ab Montags bescheinigt, obwohl der Arzt erst am Dienstag erscheinen konnte.

    manchmal muss man einfach hartnäckig sein.

    Antworten
  22. K. meint

    22. März 2018 um 13:17

    Hallo,
    leider bin ich Mittwoch gegen 12 Uhr wegen starker Kopfschmerzen und Übelkeit von der Arbeit nach Hause. Mein Chef war damit einverstanden. Erst spezielle Migränemittel halfen nachmittags und ich habe bis Donnerstags geschlafen. Mittwochs mittags ist bei uns jedoch kein Arzt erreichbar und ich wäre auch nicht in der Lage gewesen Auto zu fahren um den Notdienst aufzusuchen. In diesem Falle müsste doch eine nachträgliche AU für Mittwoch(obwohl ich bis 12 Uhr gearbeitet habe) möglich sein, oder? Vielen Dank für ihre Auskunft vorab!

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      9. April 2018 um 12:00

      Hallo K.,

      für gewöhnlich sollte dies möglich sein. Sie sollten Ihren Arzt jedoch bitten, Sie rückwirkend zu Mittwoch krankzuschreiben. Dann können sich arbeitsrechtlich keine Probleme ergeben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  23. Kevin meint

    25. März 2018 um 20:12

    Hallo,
    ich ich bin Azubi und wurde am Freitag gegen 21 Uhr, wo kein Arzt mehr auf hat, von meinem Chef nachhause geschickt wegen Fieber und Grippe ich mache meine Ausbildung als Koch deswegen muss ich Samstag und Sonntag arbeiten, war jetzt aber Krank bekomme ich eine Rückwirkende Krankmeldung

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. April 2018 um 8:25

      Hallo Kevin,

      in bestimmten Fällen ist eine rückwirkende Krankmeldung möglich. Wenn für den Hausarzt nachvollziehbar ist, dass der Arbeitnehmer tatsächlich schon länger krank war, sollte dies möglich sein. Rückwirkend geht das aber nur für 3 Tage.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  24. Ol meint

    25. März 2018 um 21:57

    Ich bin bis Freitags Au und der Arzt hat auch bis zu dem Tag Urlaub , so kann ich erst am Montag erst zu ihm um mich weiter Au schreiben zu lassen , kann ich jetzt das Krankengeld verlieren ?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. April 2018 um 8:28

      Hallo Ol,

      sollte der eigene Hausarzt nicht aufgesucht werden können, besteht auch die Möglichkeit vorübergehend auf einen anderen Hausarzt auszuweichen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  25. Jürgen meint

    26. März 2018 um 10:21

    Hallo, ich war Krankgeschrieben bis einschließlich Freitag wegen einer Sehnenreizung am rechten Arm. Montag und Dienstag hatte ich Urlaub und am Mittwoch war ich auf einem Seminar. Jetzt stellte ich fest, dass meine Schmerzen immer noch nicht abgeheilt sind. Kann ich mich rückwirkend Krankschreiben lassen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. April 2018 um 8:47

      Hallo Jürgen,

      eine rückwirkende Krankschreibung ist nur unter bestimmten Umständen möglich und hängt vom Einzelfall ab. Wenn Ihr Hausarzt nachvollziehen kann, dass Sie bereits zuvor krank waren, ist dies vielleicht möglich. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hausarzt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  26. Maria meint

    29. März 2018 um 18:11

    Hallo, ich wollte heute zu meiner Ärztin um mir einen rückwirkenden Krankenschein ab dem 27.03.2018 zu holen. Nun hat meine Ärztin heute gar nicht auf, was ich nicht ahnen konnte, da sie erst letzte Woche Urlaub hatte. Meine Ärztin hat mich schon mal rückwirkend krank geschrieben daher dachte ich,dass es kein Problem gäbe. Die Vertretung schreibt mich nicht rückwirkend krank. Nun ist morgen Karfreitag und dann das Wochendende und Montag ist auch noch ein Feiertag. Ich kann da ich am Dienstag Frühschichte habe erst am Mittwoch zu meiner Hausärztin. Besteht die Möglichkeit durch die ganze Feiertage und das Wochenende, dass mich meine Ärztin ab dem 27.03.2018 noch krank schrieben kann? Und ja, ich hatte einen sehr wichtigen Grund, dass ich nicht eher gehen konnte.

    LG

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. April 2018 um 10:48

      Hallo Maria,

      eine rückwirkende Krankschreibung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und auch nur für maximal drei Tage.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  27. Steffen meint

    2. April 2018 um 9:11

    Hallo,

    Befinde mich derzeit im Ausland im Urlaub.
    Gestern war ich im Krankenhaus und habe mich untersuchen lassen aufgrund von Durchfall,Husten,Schnupfen und Fieber extremes Schwitzen. Habe auch entsprechende Medikamente erhalten.
    Kann nun das Hotel nicht wirklich verlassen.

    Fliege erst kommenden Sonntag nach Hause.

    Was kann ich tun um nicht alle Urlaubstage einzubüßen?

    Vielen Dank

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. April 2018 um 14:04

      Hallo Steffen,
      leider ist es uns nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  28. Flash meint

    4. April 2018 um 8:54

    Darf ich mich während der Krankschreibung (Dauer der Krankschreibung über mehrere Wochen) an einem ganz anderen Ort über Tage/Wochen aufhalten (z.B. bei meinen Eltern zu Hause etc.) oder auf eine Kommunion gehen und feiern?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. April 2018 um 10:11

      Hallo Flash,

      generell dürfen Arbeitnehmer auch im Falle einer Arbeitsunfähigkeit jeglicher Tätigkeit nachgehen, die sie möchten, ohne sich vor ihrem Arbeitgeber rechtfertigen zu müssen. Dies beinhaltet auch Verreisen und die Teilnahme an Feiern. Unzulässig ist dies nur, wenn besagte Tätigkeit nachweislich die Genesung behindert. Nur wenn der Arbeitgeber belegen kann, dass der Arbeitnehmer auf diese Weise seine eigene Genesung hemmt, ist er befugt, Konsequenzen einzuleiten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  29. Manu meint

    21. April 2018 um 17:04

    Ein Mitarbeiter lässt sich am 16.4. rückwirkend ab 9.4. krank schreiben. Die AU geht bis einschließlich 27.4. Beim Arbeitgeber geht nach mehrmaliger Nachfrage des Arbeitgebers die AU als Duplikat aber erst am 21.4. ein, die Original AU ist angeblich auf dem Postweg verschwunden. Ab wann tählt jetzt die AU und wieviel Tage werden nicht bezahlt?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Mai 2018 um 12:57

      Hallo Manu,

      eine rechtssichere Beurteilung Ihrer Situation kann leider nur ein Anwalt vornehmen. Daher empfehlen wir Ihnen, sich an einen solchen zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  30. Sabonis meint

    28. April 2018 um 0:22

    Hallo,
    ich war Donnerstag und Freitag krank. Nun ist meine Frage ob ich mich am Montag für diese 2Tage rückwirkend krankschreiben?

    Vielen Dank

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      3. Mai 2018 um 15:19

      Hallo Sabonis,

      das entscheidet der behandelnde Arzt. Kann er nachvollziehen, dass die Krankheit seit Donnerstag besteht, kann er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entsprechend zurückdatieren.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  31. Stefan meint

    13. Mai 2018 um 20:06

    Hallo,
    mich würde mal interessieren ob das Verhaltenen eines Mitarbeiters so richtig ist.
    Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass noch am gleichen Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss.
    Sachverhalt:
    Mitarbeiter eingestellt 01.01.2018, seit diesem Datum bis heute ca. 5 – 6 x Arbeitsunfähig, oder ohne Grund nicht zur Arbeit erschienen.
    Am 02.05 morgens eine sms das er Krank ist und zu Arzt muss und sich danach meldet.
    Am 02.05. um 20:30 wieder eine Nachricht das er am 03.05 wieder arbeiten kommt.
    Am 03.05 um 6:30 wieder eine Nachricht das er doch nicht arbeiten kann und zum Arzt wieder muss.
    Am 03.05 wurde dann die ordentliche Kündigung eingeworfen (Betrieb unter 5 Mitarbeitern).
    Am 11.05. war dann die Krankmeldung für den 02.05 im Briefkasten. Eine zweite Krankmeldung bescheinigte die Arbeitsunfähigkeit vom 07.05- 11.05. Die Krankmeldung wurde vom Behandelden Arzt am 09.05 geschrieben und war keine Folgebescheinigung der ersten Krankheit.
    Frage:
    Darf man die AU für den 02.05 erst 9 Tage später abgeben.
    Darf man die AU für den 07.05-11.05 erst am 11.05 abgebeben werden.
    Muss der behandelde Arzt Stellung dazu nehmen warum er erst drei Tage Rückwirkend die AU ausgefüllt hat.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      15. Mai 2018 um 14:42

      Hallo Stefan,

      eine rückwirkende Krankschreibung ist nur in bestimmten Fällen möglich. Die AU muss dem Arbeitgeber in der Regel zeitnah vorliegen. Ob der Mitarbeiter sich noch im Rahmen des Zulässigen bewegt kann allerdings nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und damit keine verbindliche Einschätzung geben dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  32. Liselotte meint

    17. Mai 2018 um 12:23

    Hallo,

    wir haben einen Azubi der ständig krank ist, in dem Ausbildungsvertrag ist geregelt das er ab dem ersten Tag an eine AU vorlegen muss. Leider geht er immer erst am 2.Krankheitstag zum Arzt und lässt sich rückwirkend krankschreiben, es ist wirklich schon sehr auffällig. können wir da irgendetwas gegen tun? Müssen wir das so anerkennen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      22. Mai 2018 um 8:11

      Hallo Liselotte,

      wenn die Weisung besteht, dass der AU am ersten Tag ergehen muss, ist auch eine rückwirkende AU zu spät ergangen und kann gemahnt werden.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  33. Ralf meint

    24. Mai 2018 um 14:02

    Der Arzt hat mich in der Arbeitslosigkeit vom 01.05. Bis 22.05. krankgeschrieben. Festgestellt wurde dies allerdings erst am 18. weil ich nicht in der Lage war, die ärztlichen Termine vorher wahrzunehmen. Ist dies rechtens?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. Juni 2018 um 9:28

      Hallo Ralf,
      die Grundzüge zu einer rückwirkenden Krankschreibung können Sie in unserem Ratgeber nachlesen. Ob etwas im Einzelfall rechtens ist, können wir nicht beurteilen, weil dies eine Rechtsberatung darstellt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  34. Anna W. meint

    5. Juni 2018 um 15:35

    Hallo, für den 23. mai hatte ich mich schon lange vorher krank gemeldet wegen eine bevorstehende OP an den Tag. Der Krankmeldung gab mir das Krankenhaus mit den Datum ab 24. Mai. Das habe ich dann auch erst später gesehen. Jetz habe ich auf mein Dienstplan gesehen , das der 23 . Mai als frei eingetragen wurde ist. Ist das rechtens. Ich dachte das man 1 Tag auch ohne Krankmeldung sein darf. Für des weiteres bin ich noch 3 Wochen krank geschrieben. Es geht mir nur um den einen Tag. Des wäre dann std die mir verloren gehen.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      11. Juni 2018 um 14:23

      Hallo Anna,

      wenn im Arbeitsvertrag keine andere Regelung vorgesehen ist, muss eine Krankmeldung ab dem ersten Tag vorliegen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  35. Maren meint

    7. Juni 2018 um 8:50

    Eine Mitarbeiterin hat sich für einen Mittwoch Nachmittag (vormittags war sie in der Schule) am darauffolgenden Montag rückwirkend krankschreiben lassen. Ist diese Krankschreibung so rechtens? Sind bei der Frist für eine rückwirkende Krankschreibung Samstage und Sonntage mitzuzählen? Kann man für einen Tag mehrere Tage im Nachhinein eine Krankmeldung ausstellen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      14. Juni 2018 um 9:36

      Hallo Maren,
      Einzelfallfragen und Fragen, ob etwas im Einzelfall rechtens war, können und dürfen wir nicht beantworten. Dies fällt unter die Rechtsberatung und ist damit einem Rechtsanwalt vorbehalten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  36. Mario meint

    10. Juni 2018 um 10:34

    Hi,

    Ich bin heute am Sonntag krank, ärzte haben geschlossen. Kann mich mein Hausarzt morgen rückwirkend Krank schreiben?

    Ps. Bin koch und leide an einer magenverstimmung wodurch ich mich mehrmals am tag übergebe.

    Mfg, Mario

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Juni 2018 um 9:05

      Hallo Mario,
      sollte es für Ihren Arzt nachvollziehbar sein, dass Sie bereits vorher erkrankt waren, kann er Sie ausnahmsweise maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  37. Patrick meint

    13. Juni 2018 um 15:17

    Hallo, ich war am 24.05 und 25.05. Krank und war leider nicht beim Arzt. Ich dachte ich brauch für diese beiden Tage keine AU. Nun habe ich mein Arbeitsverhältnis zum 15.07. gekündigt und mein Chef meinte er benötigt noch die AU für diese beiden Tage. (Im Vertrag steht tatsächlich ab dem 2. Tag wird eine AU benötigt).

    Kann mich der Arzt noch rückwirken Krankschreibe? Mein Arzt weis das ich ein Chronische Erkrankung habe und deshalb öfter mal Krank bin. Normalerweise gehe ich immer sofort zum Arzt und lasse mir eine AU ausstellen nur diesmal hab ich es leider übersehen da mir der Arzt dann sowieso nicht helfen kann dachte ich auch nicht daran zum Arzt zugehen und habe mich nur Telefonisch in der Arbeit Krank gemeldet.

    Und wenn dem so ist, dass mich der Arzt nicht rückwirken Krankschreiben kann, kann dann mein Chef mir die zwei Fehltage vom Resturlaub abziehen oder kann er mir für diese beiden Tage nur keinen Lohn zahlen? Gekündigt habe ich ja schon…

    Vielen Dank

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Juni 2018 um 13:27

      Hallo Patrick,

      eine rückwirkende Krankmeldung ist nur in manchen Fällen möglich. Der Hausarzt sollte wissen, ob dies im Einzelfall möglich ist oder nicht. Sollte die AU rückwirkend nicht mehr bescheinigt werden können, kann der Arbeitgeber dies unter Umständen als unentschuldigte Fehltage anrechnen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  38. Katharina meint

    18. Juni 2018 um 11:55

    Was soll ich tun, wenn mein Kind Freitag Abend krank wird und ich am Wochenende arbeiten muss? Kann ich erst Montag zum Arzt?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      18. Juni 2018 um 15:42

      Hallo Katharina,

      das kommt darauf an, wie der Arbeitgeber solche Fälle regelt. Es kann sein, dass es hier bereits Vereinbarungen gibt, die Sie im Arbeitsvertrag nachlesen oder bei der Personalabteilung erfragen können. Im Zweifelsfall gibt es in der Regel auch immer einen Arzt in der Umgebung, der am Wochenende und Abends Notdienst hat.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  39. Anna meint

    25. Juni 2018 um 9:56

    Guten Tag. Wie ist es wenn ich Donnerstag und Freitag krank war und machte das ich Montag wieder zur Arbeit kann, nicht zum Arzt bin weil ich erst ab dem dritten Tag ein Attest brauche. Jetzt Montag aber noch nicht fit bin. Sollte mein Arzt Donnerstag Freitag mit krank schreiben oder reicht es wenn er ab Montag krank schreibt?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Juli 2018 um 8:20

      Hallo Anna,

      wie Ihre Vereinbarungen zum Attest gestaltet sind und angewendet werden, können wir leider nicht beurteilen. Diese Frage kann Ihnen Ihr Personalchef beantworten.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  40. Mike meint

    27. Juni 2018 um 11:29

    HALLO ZUSAMMEN

    Ich habe zurzeit ziemlich stress mir gehts beschissen konnte am montag nicht zur arbeit und habe gesagt das ich urlaub möchte jedoch war nur der vertretter da er kann ins system nix eintragen darauf hin habe ich am nächsten tag mich rückwirkend für den montag krankschreiben lassen für die ganze woche und habe die krankmeldung dienstag dem pförtner geben lassen und habe heute nochmal angerufen und gesagt das ich ab montag die ganze woche krank bin hab kein freien kopf muss ich mir sorgen machen

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      2. Juli 2018 um 10:15

      Hallo Mike,

      leider könne wir nicht beurteilen, ob Sie sich vertragswidrig verhalten haben. Klärende Gespräche mit Chef oder Personalabteilung kann negative Folgen jedoch verhindern.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  41. Eze meint

    9. Juli 2018 um 14:52

    Moin,

    wie schaut es eigentlich aus, wenn der Hausarzt nur auf Terminbasis arbeitet? Ich bin nun an einem Montag Krank, kriege meinen Arzt Termin allerdings frühestens am Donnerstag.

    Wenn ich vorher schon wieder Gesund bin, kann ich mich trotzdem für die gefehlten Tage Krankschreiben lassen?

    Grüße,
    Eze

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      16. Juli 2018 um 9:24

      Hallo Eze,

      unabhängig von der Arbeitsweise des Arztes müssen Sie Ihren Pflichten als Arbeitnehmer nachkommen und ein Attest vorlegen. Ist dem Arzt die Erkrankung telefonisch bekannt gegeben kann auch später noch eine Krankschreibung ausgestellt werden. Alles weitere entscheidet der Arzt.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  42. Tobias meint

    18. Juli 2018 um 20:48

    Hallo habe eine Frage zur AU , und zwar ich arbeite Nachts, gestern also Dienstag traten Abends bei mir Beschwerden auf ich hab mich telefonisch schon mal krank gemeldet und bin dann heute Mittwoch zum Arzt gegangen, weil Dienstag Abend keine Ärzte mehr auf haben , auf meiner AU steht aber nur von Mittwoch bis Sonntag hätte mich der Arzt für Dienstag auch krankschreiben müssen? Oder deckt sich das wegen der Vorlage ab dem 3 Tag ? Mach mir Gedanken wegen der Entgeltfortzahlung

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      30. Juli 2018 um 8:55

      Hallo Tobias,

      im Arbeitsvertrag wird in der Regel festgelegt, ab wann eine AU fällig wird. Ein Anruf beim Arzt kann diesen über den Krankheitsfall informieren, damit eine rückdatierte AU möglich wird. Wie sich Ihr Fall in die Regelungen einfügt, können Sie mit Ihrer Personalabteilung darüber sprechen.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  43. Cell meint

    24. Juli 2018 um 19:59

    ich war am Sonntag beim zahnarzt notdienst, Extreme schmerzen am halb abgebrochenen zahn, hat sich herausgestellt das es hochentzündet ist, da keine andere Behandlung möglich war habe ich ein wurzel/nerv-abtötendes mittel bekommen, ein provisorium drüber, ferdisch..
    am montag bin ich nicht arbeiten(frühschicht) weil ich so fertig war und noch etwas schmerzen hatte, will zur weiterbehandlung zum zahnarzt der hatte zu, wusste es nicht, hab dann beim vertretungsarzt angerufen, die helferin sagt ja kommen sie gleich ich sag ok brauche ne halbe std, waren 20km strecke, sie sagt oh nee 15min wären noch ok aber dann halt morgen..sie fragt wann?ich sage dann versuch ich lieber zu arbeiten bevor ich noch nen tag krank mache und komme dann nachmittags..ok alles gut..
    komme, werde behandelt, die ärztin sagt oh gott zyste auf dem knochen muss der chirurg behandeln, aber das provisorium muss auf jeden fall weg damit Flüssigkeit entweichen kann..soweit gut.bekomme ne Überweisung und frage nach der krankmeldung für gestern, sagt sie oh tut mir leid geht nicht darf ich nicht machen kanns auch nicht weil der computer das nicht kann und wenn ichs trotzdem mache kriege ich probleme(häää?) sie müssen halt urlaub nehmen oder so.. ich war sprachlos, ausser ich hab doch gestern schon angerufen kam nix raus und bin gegangen..was soll/kann ich jetzt machen??

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      1. August 2018 um 17:12

      Hallo Cell,
      wenn nachvollziehbar ist, dass Sie bereits vorher erkrankt waren und dementsprechend nicht zur Arbeit gehen konnten, dürfen Ärzte normalerweise maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben. Weigert sich Ihre Ärztin allerdings, Ihnen eine rückwirkende Krankschreibung auszustellen, müssen Sie sich in der Regel auf Konsequenzen vonseiten Ihres Chefs einstellen. Er kann unter anderem Ihr Gehalt für diesen Tag einbehalten oder eine Abmahnung aussprechen. Wir würden Ihnen empfehlen, einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag zu werfen und sich zu vergewissern, ob Sie tatsächlich bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Krankschreibung benötigen; häufig wird eine solche erst verlangt, wenn die Krankheit länger andauert als drei Tage.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  44. Lennox meint

    9. August 2018 um 9:22

    Guten Tag, war eben beim Arzt, dieser schreibt allerdings prinzipiell nur einen Tag rückwirkend krank, was ich nicht wusste. Macht es einen Unterschied ob auf der AU steht das arbeitsunfähig erst einen Tag nach Krankmeldung besteht? Also ich bin seit zwei Tagen krank Zuhause und heute erst zum Arzt.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      23. August 2018 um 14:01

      Hallo Lennox,
      der Arbeitgeber kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit verlangen. Es ist die Pflicht des Arbeitnehmers, dies entsprechend nachzuweisen, weil anderenfalls ein unentschuldigtes Fehlen und damit eine Vertragsverletzung vorliegen kann.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  45. Julia meint

    14. August 2018 um 18:50

    Ich bin Lehrerin und in den Sommerferien erkrankt, die Krankheit besteht nach wie vor. Leider hat mein Arzt mich nicht schon bei meinem ersten Besuch krank geschrieben, sondern erst eine Woche später. Kann das nachträglich geändert/korrigiert werden.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      3. September 2018 um 10:23

      Hallo Julia,
      Ihr Arzt wird wohl seine Gründe gehabt haben, weshalb er Sie nicht schon bei Ihrem ersten Besuch krankgeschrieben hat. In Ausnahmefällen können Ärzte maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben, wenn nachvollziehbar ist, dass Sie im Vorfeld bereits erkrankt waren. Eine spätere nachträgliche Änderung ist normalerweise nicht möglich.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  46. Stefanie meint

    16. August 2018 um 16:17

    Kann ich mich mit einer Migräne für den Betroffenen Tag, rückwirkend krank schreiben lassen? Wenn ich Migräne habe, dann bin ich froh wenn ich nicht raus muss und keine Geräusche etc. höre. Raus gehen ist eine Qual. Kann ich dann trotzdem am nächsten Tag zum Hausarzt und ihm das sagen, das ich für den Tag eine Krankmeldung brauche?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      3. September 2018 um 10:42

      Hallo Stefanie,
      dies können Sie natürlich tun. Die Frage ist jedoch eher, ob Ihr Arzt dem nachkommt oder nicht. In Ausnahmefällen dürfen Ärzte maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben und normalerweise auch nur, wenn nachvollziehbar ist, dass die betroffene Person bereits vorher erkrankt war.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  47. Michaela meint

    20. August 2018 um 7:30

    Ich war 1 Woche in Urlaub und mein Sohn (17 Jahre und in Ausbildung) hatte Magen-Darm. Er konnte nicht zum Arzt und hat natürlich auch keine AU. Was kann ich tun. Kann der Arzt noch rückwirkend eine AU für den 13.-18.08.18 ausstellen?

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      10. September 2018 um 11:16

      Hallo Michaela,
      in Ausnahmefällen ist es Ärzten erlaubt, maximal drei Tage rückwirkend krankzuschreiben. In diesem Fall muss jedoch nachvollziehbar sein, dass die jeweilige Krankheit schon im Vorfeld vorlag. Sie haben zwar die Möglichkeit, mit dem Arzt zu sprechen, aber normalerweise wird er Ihnen nicht weiterhelfen können, wenn es um eine AU ab dem 13.08. geht.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  48. Johannes meint

    25. August 2018 um 4:18

    Hallo,
    Folgendes Problem. Seit Anfang Mai krankgeschrieben, Arbeitgeber kündigte mich zum 31.7. bei bestehender AU. Das ist auch nicht das Problem. Mein Hausarzt stellte mir meine letzte AU bis, Freitag, 10.8 aus, eine Folgebescheinigung wäre kein Problem, wenn er nicht im Urlaub gegangen wäre und ich bei der Vertretung ein Termin am 13.8 erhalten hätte. Leider hatte der Arzt erst am 14.8. einen Termin. Jetzt bemängelt meine Krankenkasse das Ausstellungsdatum und will die Zahlung des Krankengeldes einstellen. Kann hier der Arzt das Das Ausstellungsdatum noch auf den 13.8 ändern, damit ich wieder Anspruch auf Krankengeld habe? Krankheit ist ja bei der Krankenkasse bekannt und auch das diese noch länger andauert.
    Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus.
    JF

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      12. September 2018 um 9:05

      Hallo Johannes,
      wenden Sie sich diesbezüglich bitte gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  49. Andrea meint

    28. August 2018 um 14:27

    Frage: Ein Minijobber ist im Krankenhaus. Dannach geht er zum Arzt und lässt sich weiter behandeln,
    Bedenkt aber nicht sich eine Krankmeldung geben zu lassen für den Minijob. War aber regelmäßig beim Arzt bzw., zeitweise im Krankenhaus.

    Darf der Arzt auch einen Monat später eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, da ja die Feststellung der Krankheit durch den Arztbesuch vorliegt.

    Antworten
    • arbeitsrechte.de meint

      19. September 2018 um 15:37

      Hallo Andrea,
      der Arzt darf in der Regel nur maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben.

      Ihr Team von Arbeitsrechte.de

      Antworten
  50. H meint

    18. September 2018 um 17:53

    Hallo zusammen,

    ein Mitarbeiter war von Mittwoch bis Freitag krank geschrieben. Am Montag war der Mitarbeiter normal arbeiten. Am Dienstag erhielt ich eine Folgebescheinigung von vorherigen Freitag bis Donnerstag. Ist eine rückwirkende Krankmeldung möglich, obwohl der Mitarbeiter 1 Tag normal arbeiten war?

    Antworten
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